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Demokratie - 2.Version - Referat



Direkte Demokratie:
In der unmittelbaren bzw. direkten Demokratie nimmt das Volk unmittelbar und unvertretbar durch Abstimmungen über Sachfragen am Staatsgeschehen teil. Das ausgeprägteste direktdemokratische System besteht in der Schweiz. Dort hat das Volk auf allen Ebenen direktdemokratische Mitspracherechte, die teils jedoch auch schon als gehandicapt betrachtet wurden, siehe Eidgenössische Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda»
In vielen Staaten wird das politische System durch einzelne Elemente direkter oder plebiszitärer Demokratie ergänzt.
In weiten Teilen der 68er- und Alternativbewegungen war statt direkter Demokratie der Begriff „Basisdemokratie“ üblich. Direkte Demokratie oder zumindest die Einführung von mehr plebiszitären Elementen auf Bundes- und Landesebene galten als erklärte Ziele.
Repräsentative Demokratie.

Demarchie
In der Demarchie werden Volksvertreter und Regierung nicht vom Volk gewählt, sondern per Zufallsauswahl aus dem Volk bestimmt. Die Demarchie ist vom Charakter her zwischen direkter und repräsentativer Demokratie einzuordnen. Dies wird deutlich, wenn man einerseits Entscheidungen in der Demarchie als über eine Stichprobe ermittelte Volksmeinung ansieht, was der direkten Demokratie entspricht. Andererseits kann man die per Zufallsauswahl Ermittelten im Sinne der repräsentativen Demokratie als Repräsentanten des Volkes ansehen, die nur auf andere Weise bestimmt wurden.




Repräsentative Demokratie

Plenarsaal eines Parlaments (hier: Deutscher Bundestag) – typisches Organ einer repräsentativen Demokratie
In der Repräsentativen Demokratie sind Repräsentanten des Volkes für eine begrenzte Zeit zur Machtausübung autorisiert. Nach Ablauf dieser Periode muss über die Zusammensetzung der Volksvertretung durch Wahl neu entschieden werden. Die Periode beträgt üblicherweise mehrere Jahre. In vielen Staaten hat sich ein Zeitraum von 4 bis 8 Jahren eingebürgert. Repräsentiert wird das Volk nicht nur in den gesetzgebenden Organen sondern auch in den gesetzesausführenden Organen (Regierung, Verwaltung). Letztere werden gelegentlich nicht vom Volk direkt gewählt, sondern indirekt über Volksvertreter.
Bei Wahlen als politischer Beteiligungsform geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses die Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen. Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Auch verschiedene Mischformen kommen vor.
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: laura12345



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