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Der Lieferungsverzug - Referat
Vertragsstörung: Der Lieferungsverzug, Rechte des Käufers
Unter diesen Voraussetzungen kann der Käufer folgendes wahlweise beanspruchen:
Ohne gesetzte Nachfrist
• Nachlieferung verlangen.
• Lieferung und angemessenen Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung verlangen.
Beispiel: Herr Meier bestellt Ersatzteile für eine Maschine und erhält sie nicht rechtzeitig und bekommt auch keinen Ersatz von anderen Herstellern. Es entsteht ein Schaden für ihn, denn die Produktion kann nicht weiterlaufen (BGB§280).
Mit gesetzter Nachfrist
• Lieferung ablehnen und Rücktritt vom Kaufvertrag
(Rücktritt muss vorher angedroht werden, BGB§323).
Beispiel: Herr Müller setzt eine Nachfrist zum 30.11.03. Der Lieferant liefert nicht innerhalb dieses Zeitraums. Herr Müller hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, was er auch in Anspruch nimmt, denn er hat mittlerweile ein günstigeres Angebot erhalten.
• Lieferung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.(falls Schaden entstanden ist)
Beispiel: Herr Huber erhält seine Lieferung auch während der gesetzten Nachfrist nicht. Er braucht sie aber so dringend, also kauft er die Ware viel teurer bei einem anderen Verkäufer (Deckungskauf, BGB§326). Die entstandenen Unkosten muss der Lieferer übernehmen. Anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung kann der Käufer also Ersatz der Aufwendungen verlangen(BGB§284). Das Schadensersatzrecht wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen(BGB§325).
Keine Nachfrist wird gesetzt
• Bei einem sogenanntem Fixgeschäft, bei dem eine Lieferzeit/frist in Verbindung mit „genau“, „fix“ oder „präzis“ festgelegt ist(z.B. genau am 10.Mai.2004), besteht das Recht auf Rücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung auch ohne Fristsetzung(HGB§376 und BGB§323).
• Beim Zweckkauf, d.h. wenn die verzögerte oder unterlassene Lieferung für den Käufer keinen Sinn mehr hat.
Beispiel: Osterartikellieferung nach Ostern.
• Bei Selbstinverzugsetzung, wenn der Verkäufer die Leistung endgültig verweigert oder besondere Umstände die sofortige Geltentmachtung des Schadensersatzanspruches rechtfertigen. Im Falle des Rücktritts entfällt die Fristsetzung zusätzlich, wenn der Liefertermin wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist (BGB§281).
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