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Flüchtlingspolitik in Deutschland - Referat



Viele Menschen wurden am Ende des Zweiten Weltkrieges im nationalsozialistischen Deutschland wegen ihrer Rasse, ihrer Religion und ihrer politischen Haltung terrorisiert und verfolgt. Durch die Ermordung von über sechs Millionen Menschen, schafften es 500.000 Menschen die Flucht zu ergreifen und in einem anderen Land Asyl zu beantragen.

Aufgrund dessen wurde 1949 das Recht auf Asyl in das Grundgesetz aufgenommen und als Grundrecht eingestuft. Die BRD und die DDR unterzeichneten die Genfer Flüchtlingskonvention, sodass der Artikel 16 nicht nur politisch Verfolgte, sondern auch für Asylbewerber die aufgrund ihrer „Rasse, Religion, Nationalität und Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ verfolgt wurden, gilt.

Aufgrund der vielen Kriege und Krisen, weltweit in den 1990er Jahren, stieg die Anzahl der Flüchtlinge im Jahr 1992 auf 440.000. Die Reaktionen hierauf kennzeichneten sich durch Brandanschläge auf Asylbewerberheime und eine steigende Zahl von Wählern, die rechtsextremistische Parteien bevorzugten. Daraufhin wurde die Asylpolitik in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel Art.16a geändert, der besagt, dass Asylbewerber, die „aus einem sicheren Herkunftsland oder einem sicheren Drittstaat einreisen, nicht mehr erfolgreich einen Anspruch auf Gewährung politischen Asyls erheben.“ Flüchtlinge wurden vom Recht auf Asyl ausgenommen, wenn in ihrem Land weder politische Verfolgung, Bestrafung und Behandlung in unmenschlicher Weise herrscht. Das Dubliner- Übereinkommen von 1997 sicherte Deutschlands Asylpolitik nochmals europarechtlich ab.

Die Rechte und Pflichten der Asylbewerber wurden aufgrund der Fluchtbewegungen im Laufe der Zeit immer wieder geändert. Seit 2001 gilt der „subsidiäre Schutz“, der Flüchtlingen einen vorübergehenden Schutz bietet, weil in ihren Herkunftsländern Folter, Todesstrafe oder Bürgerkrieg droht. Durch die Lockerung der Residenzpflicht und des Arbeitsverbots durch den Bundestag, müssen Flüchtlinge nicht mehr in dem Aufenthaltsbezirk bleiben, wo sie wohnen, welcher ein Bundesland aber auch ein Landkreis sein kann. Heute entfällt nach drei Monaten. Arbeiten können sie nun nicht erst nach neun Monaten, sondern heute schon nach drei.

2015 kamen circa 1,5 Millionen Asylbewerber nach Deutschland. Ursache dafür war unter anderem der Bürgerkrieg in Syrien, der vielen Menschen die Flucht nach Deutschland erzwang. Wegen der überaus starken und stets anhaltenden Fluchtbewegungen nach Deutschland beschloss die deutsche Regierung eine Einführung von strengeren Grenzkontrollen und
verschärfte ihre gesetzlichen Regelungen zu Migration und Asyl, wie auch die USA und viele andere Länder in Europa. Deswegen trat im Herbst 2015 ein Gesetzespaket in Kraft, das Asylpaket I. Anfang 2016 beschloss das Bundeskabinett das zweite Gesetzespaket mit strengeren Regeln für Asyl, das Asylpaket II, welches vom Bundestag verabschiedet wurde. Für bestimmte Flüchtlinge, deren Asylanträge innerhalb von drei Wochen entschieden werden, wurden besondere Aufnahmeeinrichtungen (BAE) eingeführt. Als Ergebnis aus den vorherigen historischen Geschehen und Erfahrungen strebt die Bundesregierung in Deutschland folgende Ziele in der Flüchtlingspolitik an:
- Das Festhalten an dem Asylgrundrecht des Grundgesetzes und an dem Flüchtlingsschutz der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).
- Bekämpfung von Fluchtursachen in Kooperation mit der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der EU.
- Eindämmung von Asylmissbrauch in Europa und Stärkung einer sicheren, geordneten, legalen und kontrollierten Migration.
- Weiterer Ausbau und weitere Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten.
- Krisenfestes, solidarisches und gemeinsames Asylsystem, durch effiziente Asylverfahren, rasche Rückführungen von nicht Schutzbedürftigen und eine faire Verteilung von Schutzbedürftigen.



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