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GbR - Referat
Gliederung:
- Reales Beispiel
- Allgemeine Erklärung
- Gründung
- rechtliche Besonderheiten
- Vor- und Nachteile
- Quellen
Reales Beispiel
Beim Realen Beispiel haben wir uns für ein sehr klassisches Beispiel einer GbR entschieden, und zwar für die Rechtsanwaltssozietät „Ignor & Partner GbR“. Diese Rechtsanwaltssozietät ist eine der führenden Wirtschaftssozietäten in Deutschland mit Sitz in Berlin Charlottenburg. Sie wurde vor allem bekannt durch die Vertretung an dem berühmten Deutschen Comedian Jan Böhmermann im Erdogan-Streit. An diesem Unternehmen werden wir versuchen die Punkte wie Gründung und rechtliche Besonderheiten zu erklären.
Allgemeine Definition
Zuerst zu den allgemeinen Informationen was eine GbR überhaupt ist. Die Abkürzung GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Bei dieser schließen sich Gesellschafter durch einen Vertrag zusammen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Sie entsteht also praktisch von allein, sobald sich zwei oder mehr Personen zusammentun und einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Der Geschäftsbetrieb richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, weswegen sie auch BGB-Gesellschaft genannt wird. Im Prinzip kann jede Person eine GbR gründen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts lässt sich sehr gut an einer Fahrgemeinschaft erklären. Die Mitfahrer, welche die Gesellschafter darstellen, verpflichten sich den gemeinsamen Zweck der Fortbewegung zu fördern und ihre Beiträge in Form von Benzingeld zu leisten.
Gründung
Die einzige Voraussetzung zur Gründung einer GbR sind ein formfreier Vertrag sowie die Beteiligung von mindestens zwei Gesellschaftern. In diesem Vertrag sollte beispielsweise festgelegt werden, welche Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden, welche von den Gesellschaftern alleinverantwortlich getragen werden oder wie hoch die monatlichen Privatentnahmen sein sollen. Trotz des geringen bürokratischen Aufwands sollte für den Vertrag ein Rechtsanwalt oder Notar zur Vertragsanpassung hinzugezogen werden.
Im Falle der Rechtsanwaltssozietät gibt es vier Gesellschafter welche sich zusammengeschlossen haben. Gesellschafter in diesem Unternehmen sind Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Anke Müller-Jacobsen, Kai Peters und Björn Krug.
Rechtliche Besonderheiten
Wie in der zweiten Vorlesung erwähnt sind vor allem acht Kriterien wichtig für die Wahl der Rechtsform. Die Haftung, die Leitung, die Gewinn- und Verlustbeteiligung, die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, die Publizitätspflicht, die Aufwendung für die Rechtsform, die Steuerbelastung und die Unternehmungskontinuität. Allerdings wäre es an dieser Stelle viel zu Zeitintensiv alle acht Kriterien zu betrachten. Aufgrund des Zeitmangels beschränken wir uns auf die drei unserer Meinung bedeutsamsten:
Das erste Kriterium ist die Gewinn- und Verlustbeteiligung. Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes festgelegt ist, erhält jeder Gesellschafter unabhängig von der Größe seines Geschäftsanteils den gleichen Anteil am Gewinn oder Verlust. Dies ist im Paragraph 722 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Grundsätzlich kann man davon aber im Gesellschaftsvertrag abweichen, beispielsweise kann der Gewinn und Verlust nach dem jeweiligen Kapitalanteil bestimmt werden.
Das zweite Kriterium welches wir näher beleuchten ist die Haftung. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter in der GbR mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Haftung ist unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch. Das heißt, dass man mit dem gesamten Gesellschafts- und Privatvermögen haftet und die Haftung auch für Geschäfte gilt, die ein anderer Gesellschafter abgeschlossen hat.
Das letzte Kriterium welches wir näher betrachten ist die Leitung. Die Frage der Geschäftsführung wird ebenfalls im Gesellschaftsvertrag vereinbart. Wurde darüber keine Vereinbarung getroffen, so steht den Gesellschaftern die gemeinsame Geschäftsführung zu, was bedeutet, dass für jedes Geschäft die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist. Grundsätzlich werden aber Regelungen getroffen, welche Einzelne berechtigen eigenmächtig Geschäfte abzuschließen.
Bedauerlicherweise haben wir keinen Zugriff auf den Gesellschaftsvertrag der Rechtsanwaltssozietät „Ignor & Partner GbR“. Aufgrund dessen können wir keine Aussagen über etwaige Gewinn- und Verlustbeteiligungen, Haftungen oder Geschäftsführung treffen. Für die Rechtsanwälte macht es allerdings Sinn eine GbR zu gründen. Sie bietet für die Rechtsanwaltssozietät vor allem steuerliche Vorteile und ist einfach und kostengünstig zu gründen. Allerdings könne auch aufgrund der persönlichen Eintrittspflicht mit dem Privatvermögen enorme Nachteile bestehen.
Vor- und Nachteile
Vorteile:
1. Unkomplizierte Form einer geschäftlichen Partnerschaft
- Durch den Entfall der Kaufmannseigenschaft finden die umfangreichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches keine Anwendung. Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.
2. Einfache Gründung
- Die GbR kann im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft formlos gegründet werden und benötigt keinen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag.
3. Kein Mindestkapital vorgeschrieben und nur geringe Kosten
4. Sehr angesehen bei Kreditinstituten durch persönliche Haftung der Gesellschafter
- Durch die unbeschränkte, unmittelbare und solidarische Haftung haben Kreditinstitute keine Angst das Geld durch Insolvenz des Unternehmens zu verlieren.
Nachteile
1. Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
- Mit der größte Nachteil ist die umfangreiche Haftung. Sollte etwas schief gehen, sind ihre Verluste nicht nur auf das Geschäftsvermögen begrenzt, sondern ebenfalls auf das Privatvermögen. So kann es zur Privatinsolvenz führen.
2. Einstimmige Beschlussfassung nötig
- Man kann keine Entscheidungen eigenmächtig treffen, sondern muss auf die Zustimmung der anderen Gesellschafter hoffen.
3. Kein Gewerbebetrieb bis auf Kleingewerbe möglich
4. Gewinne werden privat versteuert
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