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Hausmüll - 2.Version - Referat



Was ist Hausmüll?

Hausmüll ist fester Abfall, der in Privathaushalten entsteht und von der kommunalen Müllabfuhr abgefahren wird. Hausmüll ist gemischt und unsortiert. Jährlich entsteht pro Kopf eine Menge von ungefähr 250 kg Hausmüll. Der Hausmüll setzt sich wie folgt zusammen:
- ca. 30% ist organisches Material (Garten- und Küchenabfälle),
- 25% Papier und Pappe (Schreibpapier, Karton),
- 15% mineralische Stoffe (z.B. Steine, Porzellan),
- zu etwa gleichen Teilen aus Kunststoff, Textilien, Glas, Metallen, Leder, Holz und Gummi.
Der überwiegende Teil des Hausmülls (ca. 70%) wird auf Deponien gebracht, ca. 25% in Müllverbrennungsanlage verbrannt.

Im Bereich der Mülltrennung können folgende Abfallarten unterschieden werden:

Restmüll / Sperrmüll:

Restmüll: ist nicht verwertbarer Müll, zum Beispiel Staubsaugerbeutel, Windeln, Kehricht, Zigarettenkippen, Asche (kalt!), kaputtes Spielzeug, Kunststoffschüsseln oder -siebe, kleinere Holzteile, Kleiderbügel, abgetragene Kleidung und alles Verschmutzte.
Sperrmüll: ist nicht verwertbarer Müll. Zum Sperrmüll gehören nur sperrige Abfälle, die aus dem Privathaushalt stammen und die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.
Das wird als Sperrmüll angenommen:

• Betten, Matratzen
• Polstermöbel, Schrankteile
• Tische, Stühle
• Stehlampen, Spiegel
• Koffer, Bügelbretter
• Ski, Snowboards, Surfbretter
• Wäschekörbe aus Plastik oder Korbgeflecht
• Gartenmöbel, Sonnenschirme
• Schaukeln, Schaukelpferde, Sandkästen

Wertstoffe:

Altpapier Bioabfälle: Küchen- und Gartenabfälle wie Kaffeefilter, Teebeutel, Rasenschnitt, feste Speisereste, Obst- und Gemüsereste, kleiner Heckenschnitt, Balkonpflanzen, Laub, Eierschalen, altes Brot, Fallobst, Haare. Baum- und Heckenschnitt: ist kompostierbar und kann folgendermaßen entsorgt werden:
- bis 30 cm Länge und 10 cm Durchmesser: Kompost-Tonne
- bis 150 cm Länge und 15 cm Durchmesser: Baumschnittabfuhr
- Äste aller Größen und bis 15 cm Durchmesser: Kompostier- und Häckselplätze
Glas: Gläser und Flaschen ohne Verschluss (nach Farben getrennt braun, grün, weiß)
KartonagenKunststoffe: Kommen auf die Wertstoffhöfe in verschiedene Fraktionen: Getränkekartons, Kunststofffolien, Kunststoffhohlkörper, Papierverbunde, Sonstige Kunststoffverpackungen, Styropor.
CDs/DVDs
Weißblech/Aluminium/Dosen: Sind wertvolle Sekundärrohstoffe. Sie können in der Stahl- und Aluminiumproduktion zu hundert Prozent wieder eingesetzt werden und verringern dadurch den Verbrauch von Primärrohstoffen.
Weißblech z.B. Dosen von konservierten Lebensmitteln wie Kraut, Tomaten, Obst oder Fertiggerichten; Schraubdeckel von Gläsern und Flaschen, Kronkorken von Bierflaschen, manche Getränkedosen
Aluminium z.B. Alufolie, Deckel von Fertiggerichten, manche Getränkedosen (Aluminium-Kennzeichnung), Schalen von Fertiggerichten.
Schrott: Wasch- und Spülmaschinen, Fahrräder, Herde, Edelstahltöpfe.

/> Schadstoffe u.ä.

Schadstoffe und Altbatterien: z.B. Säuren, Laugen, Lösemittel und quecksilberhaltige Stoffe. Autobatterien können auf den Wertstoffhöfen NICHT abgegeben werden!
Elektro- und Elektronikgeräteschrott: Am 16. März 2005 hat der Deutsche Bundestag das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beschlossen, das den Herstellern die Rücknahmepflicht und eine umweltgerechte Entsorgung für alle elektrisch und elektronisch betriebenen Geräte auferlegt. Damit wurden zwei Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Das ElektroG bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus diesen Geräten in Abfälle zu verringern. Ferner wird dadurch auch die Umwelt vor dem Eintrag von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen geschützt. Alle Neugeräte müssen zukünftig vom Hersteller mit dem Symbol einer durchgestrichenen Restmülltonne versehen werden.
Das ElektroG gilt insbesondere für folgende Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten:
• Haushaltgeräte (Küchenmaschinen ohne Zubehör, Nähmaschinen, Rasierapparate,
Handrührgeräte, Staubsauger, Haartrockner, Durchlauferhitzer, elektr. Werkzeuge...)
• Kühl- und Gefriergeräte
• Unterhaltungselektronik (Fernseher, Radios, Tuner, CD-Player, Plattenspieler,
Lautsprecher-Boxen...)
• IT-Geräte (Bildschirme, Festplatten, Telefone, Faxgeräte, Laptops, Drucker, Tastaturen, Kopiergeräte...)
• Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Altfahrzeuge/Autovebundglas/Altreifen
Asbest/ Glas- und Steinwolle: Eine Entsorgung asbesthaltiger Abfälle auf den Deponien im Landkreis Böblingen ist nicht mehr möglich.





Dieses Referat wurde eingesandt vom User: sarimurat



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