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Kfz und was man darüber wissen muss - Referat
Das Kfz gehört heutzutage zum alltäglichen Bild im Straßenverkehr. Wenn von einem Kfz gesprochen wird, dann ist damit in erster Linie ein Personenkraftwagen, kurz Pkw gemeint. Daneben gibt es noch Nutzfahrzeuge verschiedener Art wie Lkw, Omnibusse oder Zugmaschinen, Sondernutz- und Sonderkraftfahrzeuge sowie die Vielfalt an Motorrädern. All diese Fahrzeuge werden mit verschiedenen Kraftstoffarten betrieben, unter denen Benzin, Diesel und Erdgas oder Flüssiggas am meisten genutzt werden. Und um diese vielen Millionen Kfz geordnet zu lenken und den täglichen Straßenverkehr bewältigen zu können, wurde das Straßennetz in den vergangenen Jahrzehnten auf- und ausgebaut. Von den Bundesautobahnen über die Bundes- und Landstraßen bis hin zu Kreisstraßen oder Ortsumgehungsstraßen, um das Ortszentrum zu entlasten.
Kein Kfz auf öffentlichen Straßen ohne Zulassung
Die Teilnahme am so genannten öffentlichen Straßenverkehr ist durch Recht und Gesetz geregelt. Jedes Kfz, das auf einer öffentlichen Fläche bewegt, also gefahren wird, muss dafür zugelassen sein. Zuständig für die Zulassung ist die örtliche Zulassungsbehörde. Hier werden alle in dem Gebiet, in der Regel kreisfreie Stadt oder Landkreis innerhalb des Bundeslandes, zugelassenen Kfz registriert, erfasst, an- und umgemeldet. Dieser Vorgang ist mit der Aushändigung des Kfz-Nummernschildes verbunden. Jedes Kfz muss eine Kfz-Zulassung haben, die durch das Nummernschild an der Front- und an der Heckstoßstange dokumentiert wird. Je nach Bedarf und Einsatz gibt es Nummernschilder für unterschiedliche Zwecke und Zeitdauern. Wenn diese Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt ist, liegt wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ein Straftatbestand vor.
Die Kfz-Haftpflicht – Pflichtversicherung und Zulassungsvoraussetzung
Sie ist eine der Pflichtversicherungen in Deutschland. Wer ein Kfz anmelden, also im öffentlichen Straßenverkehr nutzen und bewegen möchte, muss zeitgleich eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen können. Der Grundsatz lautet: Keine Zulassung ohne Haftpflichtversicherung. Bei einem vom Kfz Halter verursachten oder verschuldeten Unfall erhält der Geschädigte von der Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Personen- oder Sachschaden ersetzt. Die gesetzlichen Mindestsummen sind so angesetzt, dass bis auf wenige Ausnahmen die Kosten des Geschädigten als Unfallgegner gedeckt sind.
Teilkasko, Vollkasko und Insassen-Unfallversicherung
Um durch einen selbstverursachten Unfall Schäden am eigenen Kfz ersetzt zu bekommen, ist eine Kaskoversicherung notwendig. Im Rahmen Vollkaskoversicherung gibt es dabei kaum Einschränkungen, während die Teilkaskoversicherung nur bestimmte, im Versicherungsvertrag genau festgelegte Schäden am eigenen Kfz übernimmt. Zum Schutz von regelmäßigen oder vielfachen Mit- und Beifahrern bietet sich der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung an. Sie ist vergleichbar mit einer gängigen Unfallversicherung und auf Unfallschäden begrenzt, die aus einem Verkehrsunfall mit dem versicherten Kfz herrühren.
Der Führerschein als Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr
Voraussetzung für die Berechtigung, um ein Kfz zu bewegen, also um den Zündschlüssel herumzudrehen und den Motor zu starten, ist ein gültiger Führerschein. Hier nimmt es der Gesetzgeber sehr genau, beispielsweise wenn es um den Nachweis des Fahrens unter Alkohol oder Drogen geht. Das Kfz muss nicht bewegt worden sein; ein Starten des Motors reicht als Straftatbestand aus.
Wer den Führerschein, also die Berechtigung hat, ein Kfz zu nutzen, benötigt jetzt eine mehrjährige Erfahrung, um als routinierter Kfz Halter zu gelten. Hilfreich ist dabei eine defensive Fahrweise, die sich ganz unbemerkt und wie selbstverständlich und von selbst hin zu einem gekonnten und übersichtlichen Fahren verändert.
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Martini91
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