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Kirche im Mittelalter, Die - Referat



Die Kirche im Mittelalter

Der Aufbau der Kirche im Mittelalter war folgender:
Die episkopale (von einem Bischof ausgehend) Verfassung der mittelalterlichen Kirche wurde aus der Spätantike übernommen. Trotz gravierender Veränderungen im Laufe der Kirchengeschichte blieb sie prinzipiell auch weiterhin bestimmend. Die Macht der Bischöfe umfasste auch umfangreiche juristische und strafrechtliche Kompetenzen. Die Bischöfe wurden unterstützt von dem Presbyterium (Presbyter: einer Gemeinde im Urchristentum vorstehende Person), das aus dem städtischen Klerus gebildet wird und von den Diakonen, die sich besonders um Verwaltung, Vermögen und Armenfürsorge kümmern.
Den Bischöfen unterstand der Klerus, der in abgestufter Form Kirchengewalten besaß.
Mehrere Bistümer formten seit dem 4. Jahrhundert einen Metropolitahnverband.
Der Leiter dieses Verbandes – für den seit dem 6. Jahrhundert die Bezeichnung Erzbischof üblich wurde – fungierte als Kontroll-, Bestätigungs- und Appellationsinstanz.
An der Spitze der Kirche stand er Papst. Neben dem von Papst, Bischöfen und Metropoliten verkörperten monarchischen Prinzip der mittelalterlichen Kirche standen die Konzilien, die auf allen Ebenen stattfanden und das ursprünglich kaum minder wichtige kollegiale Element in der Kirchenverfassung repräsentierten.
Das Mönchstum ließ sich zunächst in diese Hierarchie nur schwer einbinden.
Die Mönche im Westen folgten ihren eigenen Regeln. Vor allem im irisch-angelsächsischen Raum erlangten sie eine führende Stellung. Erst Mitte des 7. Jahrhunderts fand durch den Aufbau einer reformorientierten angelsächsischen Kirche das Mönchstum seinen Platz innerhalb der lateinischen Kirche.
Wichtige Impulse für das kirchliche Leben in Europa gingen von Karl dem Großen (768-814) und seinem Sohn Ludwig dem Frommen (814-840) aus.
So wurden die Regeln für Klöster und Stifte vereinheitlicht und die Kloster- und Domschulen gefördert.
Der eigentlich vom Klerus und Volk zu wählende Bischof wurde nun vom Hof bestimmt.
In karolingischer Zeit wurden auch die kirchlichen Abgaben üblich. Deren ordnungsgemäße Einnahme und Verwaltung bildete einen wesentlichen Grund für die Entstehung von Pfarreien auf lokaler Ebene.
Grundsätzlich wurden die Pfarrer vom zuständigen Bischof nominiert, der ihre Amtsführung überwachte. Im Hoch- und Spätmittelalter wurde die Macht der Bischöfe durch das Papsttum viel stärker beschränkt.
Das vom Papsttum fortgeschriebene Kirchenrecht („Kanonisches Recht“) ließ zusammen mit einem umfassenden Verwaltungs- und Finanzwesen die römische Papstkirche als zentral organisiertes Rechts- und Finanzinstitut erscheinen. Finanziert wurde dieser Apparat unter anderem durch die Einnahmen aus dem Ablasshandel.
Die im Spätmittelalter sich zuspitzenden kirchlichen Missstände, die nicht beseitigt wurden und immer öfters unter Kritik gerieten, führten schließlich zur Reformation.

Das Christentum prägte Europa im Mittelalter in allen Lebensbereichen, es förderte durch seine Kultur und Kirchenorganisationen die Einheit des Kontinents, aber gleichzeitig auch die Abgrenzung gegenüber dem Islam und seit der Kirchenspaltung (1054) gegenüber der griechisch-orthodoxen Welt.
Die Christianisierung Europas erstreckte sich über einen langen Zeitraum. Da die Christianisierung meist „von oben“ d. h. durch die Taufe der Herrscher geschah, denen die Bevölkerung der zeitgenössischen Auffassung entsprechend zu folgen hatte, blieb die Bekehrung zunächst oberflächlich.
Erst seit dem Hochmittelalter (12./13. Jahrhundert) wurden mit dem Bevölkerungswachstum mehr Pfarrstellen eingerichtet, und die kirchliche Versorgung (Seelsorge, Sakramente) konnte intensiviert werden. So prägte das Christentum zunehmend das Denken, Fühlen und Handeln der Menschen.

Geistliche und weltliche Bereiche durchdrangen sich im Mittelalter, ohne dass eine klare Abgrenzung möglich gewesen wäre.
So war das Leben der Menschen von der Geburt (Taufe) bis zum Tod (Sterbesakrament), im Alltag und an Festtagen, im Glauben und im Weltverständnis durch die geistliche Sphäre geprägt.
Andererseits war der Laieneinfluss in der Kirche erheblich: Die meisten Kirchen- und Klostergründungen gingen darauf zurück, dass Adlige einen Teil ihres Besitzes spendeten (stifteten), so dass Bauten errichtet und Kleriker versorgt werden konnten. Da die Stifter selbst oder andere Familienangehörige häufig Geistliche in den gestifteten Einrichtungen wurden und darüber hinaus kirchliche Erträge an die Gründer flossen, waren diese Eigenkirchen massivem Laieneinfluss ausgesetzt. Die Kirchenreform des 11./12. Jahrhundert mit ihrer Forderung nach Freiheit der Kirche drängte diesen Einfluss erfolgreich, aber keineswegs völlig zurück. In ähnlicher Weise wurde der Einfluss der Könige auf die Kirche beschränkt.

Die reichen Schenkungen an die Kirche von öffentlicher und privater Hand hatten ein enges Ineinander von kirchlicher und weltlicher Ordnung zur Folge. Persönliche Immunität für den Klerus und ebenso für die kirchlichen Grundherrschaften wurde zugestanden. Das führte dazu, dass der geistliche Herrschaftsträger gegenüber seinen Untertanen weltliche Aufgaben zu übernehmen hatte (Rechtstellung, Rechtsprechung und Bestellung des Heeresaufgebotes). Blutgerichtsbarkeit und Waffenhandwerk waren aber den Geistlichen durch Kirchengesetze verboten. So mussten wieder Laien in den Dienst genommen werden. Über das Institut der Kirchenvogtei und den Königsschutz blieb der Einfluss der „Welt“ auf die „Kirche“ weiterhin erhalten. So ist verständlich, dass die weltlichen Herren an der Einsetzung vor allem der hohen Geistlichen Würdenträger, der Bischöfe und Äbte, Interesse hatten. Sie setzten diese durch die Übergabe von Ring und Stab ein, ursprünglich weltlichen Symbolen, die geistlich umgedeutet waren.
Der Auffassung des Königs stand die Überzeugung von Vertretern der Kirche gegenüber, die erklärten, sie hätten alle auf ihnen einmal übertragenen Besitzungen einen unverzichtbaren Rechtsanspruch. Sie wehrten sich daher gegen die Investitur der Bischöfe und Äbte durch Laien.
Gefährlich wurde diese Spannung dann, wenn an der Spitze der Parteien Männer standen, denen nicht der Ausgleich, sondern die Selbstbehauptung ihres Standpunktes am Herzen lag.

Die christlichen Herrscher sahen sich als mit heiligen Öl Gottes Gesalbte (sakrales Königtum) und als von Gott unmittelbar eingesetzt (Gottesgnadentum).
Als ihren Auftrag betrachteten sie die Durchsetzung der gottgewollten Ordnung in einer christlichen Welt. Aufgrund dieser Auffassung setzten die deutschen Könige und Kaiser Bischöfe ein und sogar Päpste ab. Die Reformpäpste, allen voran Gregor VII., verwehrten ihnen dieses Recht und beanspruchten die oberste Gewalt sogar in weltlichen Dingen (Investiturstreit).

Ebenso wie im römischen Reich, wo das Christentum 380 zur Staatsreligion geworden war, bestanden auch in Frankreich nach der Taufe Chlodwigs enge Beziehungen zwischen Kirche und Staat.
Die fränkischen und deutschen Könige und Kaiser betrachteten sich als Schutzherr und „Schwert“ der Kirche und fühlten sich auch verpflichtet, einzugreifen, wenn in dieser Uneinigkeit herrschte.
So konnte noch Kaiser Heinrich III. 1046 auf den Synoden (Kirchenversammlungen) von Sutri und Rom hintereinander drei Päpste absetzen. Hinzu kam, dass der deutsche König für sich das recht beanspruchte, Bischöfe, Erzbischöfe und Äbte, die gleichzeitig weltliche Fürsten waren, zu investieren (einzusetzen).
Otto der Große zum Beispiel hatte dieses Recht planmäßig ausgenutzt, um seine Macht im Reich zu erweitern.

Im 11. Jahrhundert griff man aber auf die schon alte Lehre von den zwei Gewalten zurück. Diese verdeutlichte man nach einem Vers aus dem Lukas-Evangelium mit dem Bild von den "zwei Schwertern", einem geistlichen, das der Papst, und einem weltlichen, das der Kaiser halte. Die Kaiser waren der Meinung, dass beide Schwerter unmittelbar von Gott an Kaiser und Papst verliehen würden, während nach päpstlicher Auffassung der Papst beide Schwerter empfing und das weltliche an den Kaiser weitergab. Der Papst erhob damit den Anspruch, über dem Kaiser zu stehen.

Eine Reihe von Päpsten, die unter dem Einfluss der von Kloster Cluny ausgehenden Reformbewegung standen, versuchte, diesen Anspruch durchzusetzen.
So legte 1059 Papst Nikolaus II. durch das Papstwahldekret (-gesetz) fest, dass der Papst durch das Kollegium der Kardinäle zu wählen sei, und sprach damit dem Kaiser das Recht ab, Päpste ein- und abzusetzen.
1075 erhob Papst Gregor VII. im Dictatus Papae (Diktat des Papstes) Ansprüche,
die noch erheblich weiter gingen: Nur noch der Papst dürfe Bischöfe absetzen und investieren. Er könne den Kaiser absetzen und die Untertanen vom Treueid gegen ungerechte Herrscher entbinden.

Damit begann der Investiturstreit, denn der deutsche König Heinrich IV. wollte auf sein Recht zur Investitur von Bischöfen nicht verzichten. 1076 erklärten Heinrich IV. und die deutschen Bischöfe auf der Synode von Worms Gregor für abgesetzt. Der Papst bannte daraufhin den König, d.h., er schloss ihn aus der kirchlichen Gemeinschaft aus. Die Fürsten des Reiches verlangten von Heinrich, dass er sich binnen eines Jahres vom Bann lösen müsse. Daraufhin zog dieser mitten im Winter über die tiefverschneiten Alpenpässe nach Italien dem Papst entgegen, der auf dem Weg nach Deutschland war, um mit den Fürsten über das Schicksal des Königs zu entscheiden. Indem er drei Tage hintereinander im Büßergewand vor der Burg Canossa erschien ("Gang nach Canossa"), wohin sich der Papst zurückgezogen hatte, zwang Heinrich ihn, den Bann zu lösen.
Einmal vom Kirchenbann befreit, festigte er seine Machtposition in Deutschland wieder, obwohl die Fürsten inzwischen einen Gegenkönig gewählt hatten. Dann zog er nach Italien, wo er einen Gegenpapst gegen Gregor VII. wählen ließ, der ihn zum Kaiser krönte.
Heinrich IV. hatte in der Investiturfrage nicht nachgegeben. Sein Nachfolger Heinrich V. jedoch schloss 1122 einen Kompromiss mit dem Papst, das so genannte Wormser Konkordat. Hierin wurde festgelegt, dass die geistlichen Fürsten ihre weltlichen Rechte (Temporalia) vom König, ihre geistlichen (Spiritualia) aber vom Papst erhielten. In Deutschland (und nur hier) bekam der König das Recht, selbst oder durch einen Vertreter bei Bischofs- und Abtswahlen zugegen zu sein und bei einer strittigen Wahl zu entscheiden. Die Vergabe der Temporalien lag hier auch vor der geistlichen Zeremonie, so dass niemand gegen den Willen des Königs zum Bischof oder Abt gemacht werden konnte.
Mit dem Wormser Konkordat waren die Streitigkeiten zwischen Papst- und Königtum noch nicht beendet. So setzten die deutschen Könige allmählich ihren Anspruch auf den Kaisertitel auch ohne Krönung durch den Papst durch, und andererseits schalteten sich die Päpste noch wiederholt in die Nachfolgeregelung und die Politik in Deutschland ein.
In der Kirche reagierte man auf diesen kompromisshaften Sieg mit Spiritualisierung, aber auch leider mit Verklerikalisierung und Verjuridisierung. Das zeigt, dass die Verquickung von kirchlicher und weltlicher Macht sich weit durch die Geschichte des Mittelalters hindurch zieht und so schnell nicht überwunden werden konnte trotz aller positiven Bestrebungen und Reformbemühungen von Seiten der Kirche. Dazu kamen auch die menschlichen Charakterschwächen kirchlicher Amtsträger gerade in der Gestalt des Papstes, wie zum Beispiel Gregor VII. (1073 – 1085), der mit dem Anspruch auftrat, dass er als Papst Stellvertreter Christi auf Erden sei und von daher nicht nur für die geistlichen, sondern auch für die weltlichen Belange zuständig sei. Daraus leitete er das Recht ab, weltliche Fürsten ein- und absetzen und die Untertanen vom Treueeid entbinden zu können. Gregors Art suchte von daher nicht den Ausgleich, sondern die Zuspitzung der Gegensätze.
Dem gegenüber fühlte sich Heinrich IV. in der direkten Nachfolge der gottgesalbten Könige des Alten Bundes, und zwar „von Gottes“ und nicht „von Papstes Gnaden“.
Auch das Auftreten bedeutender christlicher Persönlichkeiten konnte trotz positiver Einflüsse die Missstände in dem Verhältnis zwischen kirchlicher und weltlicher Macht nicht aufheben wie auch die immer wieder auftretenden Schismen in der Kirche nicht beseitigen. So stellte sich Bernhard von Chlairvaux in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts auf die Seite von Innozenz II. und warnte auch seinen Nachfolger, Eugen III., und wies ihn darauf hin, dass er Nachfolger des armen Petrus und nicht des mächtigen Konstantin sei.
Unter Innozenz III. (1198 – 1216) war die Kirche auf dem Höhepunkt ihrer Macht – doch der Schein trog. Dem Papst waren die Gefahren, die mit dem unglücklichen 4. Kreuzzug verbunden waren, nicht bekannt und es bestand eine weitgehende Unzufriedenheit mit der Kirche der Macht und des Reichtums. Der Papst versuchte durch ein allgemeines Konzil die Situation zu retten, bei dem die Reform der Kirche und die Wiedergewinnung des Heiligen Landes auf dem Programm standen, das aber auch nur wenig Erfolg brachte. Sympathisch macht den großen Papst auf dem Höhepunkt seiner Macht die Begegnung mit einem der liebenswürdigsten Heiligen aller Zeiten – Franz von Assisi – auf dem Marsch zum gleichen Ziel: Freiheit, Reinheit und lautere Reform der Kirche.
Unter Innozenz IV. (1243 – 1254) kam es zu Verhandlungen mit Friedrich II., in den der Papst allerdings die Aussichtlosigkeit des Ausgleichs zu erkennen glaubte und darum aus dem Kirchenstaat nach Lyon floh und dort 1245 ein Konzil einberief. Die größte Tragik all der Auseinandersetzungen bestand wohl darin, dass sich die beiden entscheidenden Kräfte der Christenheit – Papst und Kaiser – unter rücksichtloser Vergeudung des kostbaren Kapitals von Glauben und Treue gegenseitig aufrieben.
So zeigt sich in einer jahrhundertelangen Geschichte immer wieder, dass die Kirche sich unter dem Einfluss weltlicher Mächte in Macht und Reichtümern verloren hatte und dadurch ihren eigentlichen religiösen und seelsorglichen Aufgaben nicht gerecht wurde. Sie hat ihren eigentlichen Sinn damit oft verfehlt und selbst nicht recht gesehen. In der Trennung von Kirche und Staat kann die Kirche ihren eigentlichen Sinn als Religion und Vermittlerin des Glaubens für die Menschheit verfolgen. Aus dem Verlauf der Geschichte sollte sie die Lehre ziehen aus den vielen Irrwegen und Fehlentwicklungen und sich auf ihr eigentliches Sein und Ziel immer wieder neu besinnen. Sie sollte aber auch die Gesellschaft mit ihrem christlichen Geiste durchdringen, damit die Politik nicht losgelöst von der christlichen Weltordnung in der Versklavung an die nur weltlichen Werte die Menschheit auch wiederum manche Irrwege und in manche Fehlentwicklungen hinein führt. Denn das war auch wiederum eine positive Seite des Mittelalters, dass das Abendland, das einfache Volk schlicht und selbstverständlich aus dem Glauben lebte und die Dinge der Welt vom christlichen Denken durchdrungen waren.
Aus dem Aufgezeigten lässt sich so vielleicht der Schluss ziehen, dass eine Trennung von Staat und Kirche gut und erstrebenswert ist und bleibt und in der Gesellschaft klar abgegrenzt sein sollte. Dass aber deswegen die Kirche nicht aus dem gesellschaftlichen Denken und Bewusstsein gestrichen werden sollte, so wie es heute oft in unserer modernen und fortschrittlichen Gesellschaft den Anschein hat, sondern dass sie auch ihre Aufgabe in und an der Welt hat, der Menschheit die bleibenden Werte einer rechten, einer christlichen Weltordnung zu vermitteln und weiterzugeben.





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