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Rente - Referat
Hauptteil:
Definition
Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, der eine lebenslange oder abgekürzte Leibrente (wiederkehrende Zahlung) zahlt. Es wird der Erlebensfall (festgesetzter Zeitpunkt, zu dem jemand noch am Leben sein soll, um Geld ausbezahlt zu bekommen) der versicherten Person abgesichert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene (kommende) Rente (Generationenvertrag („Solidar-Vertrag zwischen jeweils zwei Generationen“). Es gibt erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Vor dem Jahr 1957 funktionierte das Rentensystem nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Jeder Rentenversicherte zahlte auf ein persönliches Beitragskonto ein im Rentenalter kam es dann nach und nach zur Auszahlung des Guthabens. Neben den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit (Zustand einer Person der es gesundheitlich nicht möglich ist zu arbeiten) und Renten an Hinterbliebene (zurückbleibende Personen bei Todesfall z.B. Ehefrau) sowie Leistungen zur Rehabilitation (bezeichnet die Bestrebung oder ihren Erfolg, einen Menschen wieder in seinen vormals existierenden körperlichen Zustand zu versetzen) erbracht. Ab 1957 wurde dann im Wege der ersten großen Rentenreform das heutige Rentensystem nach dem Umlageverfahren eingeführt: Nicht mehr aus den persönlich angesparten Beiträgen, sondern aus den Beiträgen der sich aktuell im Arbeitsleben befindlichen Bürger sollten die Renten gezahlt werden. Aber hohe Arbeitslosigkeit, sinkendes Alter für den Renteneintritt, steigende Lebenserwartung und die konstant niedrige Geburtenrate führen gerade dazu, dass auf einen Beitragszahler immer mehr Rentner kommen. Das Umlageverfahren funktioniert nur, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern sich stabil (gleichmäßig) entwickelt.(vgl.Wikipedia-Definition Rentenversicherung)
Geschichte der Rentenversicherung
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist mittlerweile mehr als 100 Jahre alt. Am 9. August 1919 wurde in Kassel der Verband Deutscher Landesversicherungsanstalten gegründet. Der Verband hatte die Aufgaben sich neben dem Meinungsaustausch und der Förderung gemeinsamer Angelegenheiten für die allgemeine Vereinheitlichung des Rentenrechts einzusetzen. Nach der kontinuierlichen Einführung mehrerer Sozialgesetze unter Bismarck folgte 1889 die Etablierung (Einrichtung) einer Invaliditäts- und Altersversicherung. Dem Verband schlossen sich später die übrigen Rentenversicherungsträger an. 1938 wurde er als gemeinsamer Spitzenverband in den "Reichsverband Deutscher Rentenversicherungsträger" umgewandelt.
2.1. Staatliche Rentenversicherung
Wer ist heute versichert
´´Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Darüber hinaus können Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und einige weitere Personen pflichtversichert sein. Neben den Arbeitnehmern sind folgende Berufs- und Personengruppen pflichtversichert´´:
Auszubildende
Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung
Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Menschen mit Behinderung
Personen im Wehrdienst sowie im Bundesfreiwilligendienst
Personen, die so genannte Unterhaltsersatzleistungen beziehen – zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld
Studenten, die nebenbei jobben. Hier gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen. (Vgl. Wikipedia 2014)
Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rente bietet eine große Bandbreite an Leistungen. Die Zahlung der Altersrente gehört seit dem Bestehen der Gesetzlichen Rentenversicherung zu ihren zentralen Aufgaben. Die zweite wesentliche Leistung bzw. Aufgabe der Gesetzliche Rentenversicherung ist die Rehabilitation (Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe). Im Rahmen der Rehabilitation sollen frühzeitige Rentenzahlungen verhindert und die Arbeitskraft erhalten werden. Es gilt der Grundsatz "Rehabilitation geht vor Rente". Sie lässt sich flexibel der individuellen Situation anpassen ( z.B. bei geringen Einkommen geringe Beiträge). Sie sichert sowohl den Versicherten selbst ab als auch automatisch – wenn auch in geringem Umfang – seine Angehörigen. Des weiteren bietet die gesetzliche Rentenversicherung einen Pfändungsschutz (Schutz eines Schuldners gegen zu weit gehende Vollstreckungsmaßnahmen), v.a. bei der Lohnpfändung (Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung). Aber auch bei sonstiger Zwangsvollstreckung( Zwangsvollstreckung ist die mit den Machtmitteln des Staates erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Befriedigung eines Anspruches. Dadurch verlieren Unternehmer beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) nicht die bereits angesparten Guthaben.
Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung
Das Umlageverfahren (dh. die gerade Berufstätigen bezahlen die Rentner) ist von Nachteil, da es vom zahlenmäßigen Verhältnis der Beitragszahler zu den gleichzeitigen Rentnern abhängt. Da sich dieses Verhältnis in Deutschland immer weiter hin zu weniger Beitragszahlern und mehr Rentnern verschiebt, sinkt das Rentenniveau zwangsläufig.
Die Vertragsguthaben können ausschließlich in Gestalt einer lebenslangen monatlichen Rente ausbezahlt werden – eine einmalige Kapitalabfindung (eine einmalig erbrachte Geldleistung) ist nicht möglich.
Auch die Regelungen im Todesfall sind nicht unbedingt erfreulich: Wenn keine zusätzliche Hinterbliebenenrente (Witwenrente bei Tod des Ehemanns) für Ehegatten oder Kinder abgeschlossen wird, fallen die angesparten Vertragsguthaben im Todesfall der Versichertengemeinschaft zu. Ob die Rentenzahlung bereits begonnen hat oder nicht wird dabei nicht berücksichtigt.
Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Wer als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, zahlt seinen Beitrag nicht allein: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihn je zur Hälfte. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Gehalt einbehalten. Der Arbeitgeber legt seine Hälfte dazu. Zusammen ergibt das den Pflichtbeitrag, den der Arbeitgeber an die Krankenkasse überweist.
Diese leitet die Beiträge an die Rentenversicherung weiter. Die Beitragshöhe richtet sich bei Arbeitnehmern nach dem Arbeitsentgelt. Diese beträgt derzeit in den alten Bundesländern monatlich 5.950 Euro und in den neuen Bundesländern monatlich 5.000 Euro. Freiwillig Versicherte und Selbstständige zahlen ihren Beitrag in voller Höhe selbst. Derzeit beträgt der gesamte Beitrag 18,9 Prozent. Beiträge sind aber nur bis zu einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts, nämlich der Beitragsbemessungsgrenze, zu zahlen.
2.2. Die Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung heute:
Rürup Rente:
´´Die Basisrente umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt.´´ (Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand während des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit (dieses kann auch vor dem Beginn von Rentenzahlungen liegen) seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards). Mit der Basisrente wollte Bert Rürup sicherstellen, dass das Rentenniveau ohne zusätzliche Belastung der staatlichen Rentenversicherung die Aufrechterhaltung eines gewissen Lebensstandards ermöglicht. Im Jahr 2005 wurde außerdem die Regelung abgeschafft, dass die Kapitallebensversicherung für Selbstständige steuerfrei ist.
Die Rürup Rente trat damit neben die betriebliche Altersversorgung (´´Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge´´), die Riester-Rente und die „klassische“ private Rentenversicherung.Die Rürup-Rente vom Staat eignet sich vor allem für Selbstständige, die verhältnismäßig viele Steuern zahlen müssen. Wegen ihrer von diesen Vertragsformen abweichenden Leistungskriterien und steuerlichen Behandlung gilt die Rürup Rente als günstige Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Einer der Unterschiede der Rürup Rente zur gesetzlichen Rente ist, dass die Rürup Rente nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt (durch Kapital abgesichert) ist. Von der privaten Rentenversicherung und der „Riester-Rente“ unterscheidet sich die Rürup Rente unter anderem darin, dass es bei ihr kein „Kapitalwahlrecht“ (Beim Kapitalwahlrecht kann sich der Kunde am Ende der Einzahlungsphase entscheiden, ob er statt einer Rente die Auszahlung einer einmaligen Summe wünscht) gibt, die Ansprüche also nicht in Form einer Ablaufsumme ausgezahlt werden können.
Vorteile der privaten Rentenversicherung (Rürup-Rente)
Staatliche Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug).
Flexible Besparung: Die Beiträge der Kunden können zunächst niedrig gehalten werden, wenn das Budget (Geldsumme der Firma) und die Geschäftsentwicklung (Gewinne oder Verluste) dies nur eingeschränkt erlauben. Einzahlungen können zudem zeitweise ausgesetzt werden im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
Das angesparte Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
Nachteile der privaten Rentenversicherung ( Rürup-Rente)
Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung ist ausgeschlossen. Möglich ist aber eine Beitragsfreistellung (Eine Beitragsfreistellung kann erfolgen, wenn der Kunde sich dauernd oder auch nur vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten befindet).
Walter Riester
2.2.2. Riester-Rente:
Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte private Zusatzrente privat finanzierte Rente in Deutschland. Wie die Rürup-Rente gehört die Riester-Rente zur sogenannten dritten Säule (siehe Bild 1) bzw. zweiten Schicht der Altersvorsorge (siehe Bild 1). Die Bezeichnung „Riester-Rente“ stammt von Walter Riester ab, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz 2002 eingeführt worden. (Vgl. Wikipedia!) Anlass für die erneute Rentenreform im Jahre 2001 war jedoch der gestiegene Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland. Denn als die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 1889 von damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck beschlossen wurde und im Jahre 1891 dann eingeführt wurde, hatte damals noch niemand damit gerechnet, dass das Durchschnittsalter der Bundesbürger irgendwann einmal bei ca. 80 Jahren liegen würde. Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Öffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.(vgl. Wikipedia Riester-Rente)
Vorteile der privaten Rentenversicherung (Riester)
Die private Rentenversicherung wird staatlich gefördert. Unter die Förderung fallen insbesondere Großfamilien und Geringverdiener.
Zudem ist ein Anbieterwechsel gegen eine Wechselgebühr möglich.
Im Gegensatz zur staatlichen Rentenversicherung sind eingezahlte Beiträge schon zu Beginn der Rentenzahlung verfügbar. Das heißt das wenn jemand kurz nach Beginn der Einzahlung frühzeitig in Rente gehen muss, ist er berechtigt auf seine Rente zurückzugreifen (Kapitalerhaltungsgarantie).
Ähnlich wie bei der Rürup-Rente können Beiträge im Falle finanzieller Nöte zeitweise ausgesetzt werden, ohne dass sich dies auf den Vertrag auswirkt.
Während die staatliche Rente jederzeit angehoben oder gesenkt werden kann, ist dies bei der Riester-Rente nicht möglich, da dem Versicherten eine dauerhaft gleich bleibende Rente zugesichert wird.
Nachteile der privaten Rentenversicherung (Riester)
Ein Nachteil ist, dass die Rentenzahlungen in voller Höhe versteuert werden müssen.
Es werden hohe Lebenserwartungen vorausgesetzt. Daraus ergibt sich, dass man frühestens ab einem Lebensalter von 60 Jahren von der Riester-Rente profitiert.
Wenn der Versicherter während der Ansparphase stirbt, kann das angesparte Kapital nur dem Ehepartner vererbt werden, sofern dieser in Besitz eines Riester-Vertrages ist. Der Erbe erhält die Riester-Rente abzüglich der staatlichen Zulagen.
(Vgl. Richterdienst.de; Finanzen.de)
Kommentare zum Referat Rente:
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