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Zeugen Jehovas - Referat



Zeugen Jehovas

Zeugen Jehovas, christliche Glaubensgemeinschaft, die 1870 von dem amerikanischen Geistlichen Charles Taze Russell in Pittsburgh (Pennsylvania) gegründet wurde. Die Mitglieder waren ursprünglich als Russelliten bekannt. Die Geschäftsführung unterliegt der „Watch Tower Bible and Tract Society” (Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft) in Pennsylvania (1884 begründet). Die europäischen Mitglieder der Gemeinschaft gehören der 1914 in London eingetragenen Zweiggesellschaft „International Bible Students Association” (Internationale Gesellschaft der Bibelforscher) an. Der internationale Hauptsitz befindet sich in Brooklyn (New York).

Die Zeugen Jehovas glauben an die Wiederkunft Christi, sehen sich als Verfechter des frühen Christentums und jeden ihrer „Zeugen” als Diener des Herren. Sie legen Wert auf die Bibelforschung sowie auf absoluten Gehorsam gegenüber den biblischen Geboten. Ihre Lehre wird von den Mitgliedern in privaten Bibelstunden, durch Hausbesuche und durch Verteilen von Informationsunterlagen an Straßenpassanten verbreitet. Die Versammlungsstätten der Zeugen Jehovas werden Königreichssäle genannt.

Ihrer Lehre zufolge bedeutete das Jahr 1914 den Beginn der unsichtbaren Herrschaft Christi als König. Dem Sieg des Guten über das Böse wird dann das Tausendjährige Reich Christi (siehe Millennium) auf Erden folgen, in dem die Toten auferstehen und alle Menschen eine zweite Chance zur Erringung der Erlösung erhalten werden.

Die Gemeinschaft betreibt eine umfangreiche Verlegertätigkeit und veröffentlicht Bücher und Flugschriften in vielen Sprachen. Ihre bekannteste Zeitschrift, Der Wachtturm, erscheint in über 130 Sprachen. Die Zeitschrift Erwachet! erscheint in 83 Sprachen. In Deutschland waren 1998 knapp 172 000 Zeugen Jehovas tätig. Weltweit gibt es rund 5,8 Millionen aktive Mitglieder, mit Kongregationen in 233 Ländern (Stand 1998). Seit 1997 versuchen die Zeugen Jehovas in Deutschland als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden; dies würde sie rechtlich den beiden großen Kirchen in Deutschland gleichstellen.




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