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1862 - 1871: Von Bismarck/ Preußen forcierte Reichseinigung - Referat
1862 - 1871: Von Bismarck/ Preußen forcierte Reichseinigung
1862 - 1866 im preußischen Verfassungskonflikt kommt es wegen der Frage der parlamentarischen Kontrolle des Heeres zu einem tiefen Zerwürfnis zwischen Regierung und Volksvertretung (Budgetrecht);
Bismarck (ab ‘62 Ministerpräsident) führt die Staatsfinanzen ohne parlamentarische Budgetbewilligung wie bisher weiter (Lückentheorie)
Wilhelm I. preuß. König seit 1861
1863/ 64
Februar - August ‘64
30. 10. 1864
der 52er Verwaltungskompromiß wird von Dänemark aufgekündigt - Schleswig, Holstein und Lauenburg sollen vollständig eingegliedert werden
deutsch-dänischer Krieg
Wiener Frieden: Preußen und Österreich-Ungarn unterstellen die Herzogtümer ihrer gemeinsamen Verwaltung
Juni 1866
3. Juli 1866
23. 8. 1866
1. 1. 1867
Österreich überweist die Entscheidung über die Zukunft der Herzogtümer dem deutschen Bundestag; Preußen betrachtet dies als einen Bruch der vertraglichen Verabmachungen und läßt seine Truppen in das österreichisch verwaltete Holsstein einrücken;
dies ist für Wien eine Verletzung der Bundesverfassung, die den Bundeskrieg gegen Preußen auslöst
Preußen gewinnt die entscheidende Schlacht bei Königsgrätz
Frieden von Prag: unter der Ägide Bismarcks verzichtet Preußen auf österreichische Reperationsleistungen (Angst vor Napoleon III. und Revangegelüsten Österreichs);
Österreich muß der Auflösung des Deutschen Bundes und damit seinem Ausscheiden aus der deutschen Geschichte zustimmen (“neue Gestaltung Deuschlands ohne Beteiligung des Österreichischen Kaiserstaates”);
Preußen annektiert mehrere norddeutsche Staaten und bekommt freie Hand zur Gründung des von ihm beherrschten Norddeutschen Bundes;
alle Staaten nördlich des Mains (einschl. Sachsen) müssen sich im Norddeutschen Bund zusammenschließen, dessen Verfassung zwar liberale Züge aufweist (Wahlrecht), der aber eindeutig von Preußen dominiert wird;
die süddeutschen Staaten schließen sich im Süddeutschen Bund zusammen; auf wirtschaftspolitischer Ebene ( ab ‘68: Zollparlament), aber auch auf militärischer Ebene wird mit dem Norddeutschen Bund kooperiert (geheime Schutz-und-Trutz-Bündnisse)
September 1866
das preußische Abgeordnetenhaus gewährt Bismarck Indemnität
1868
Wahlen zum neugeschaffenen Deutschen Zollparlament - antipreußischen Gruppen gewinnen; Bismarck strebt die “Einigung von oben” an und will die nationalistischen Strömungen im Volk stärken
1870
3.7. - 12.7. 1870
13. 7.
19. 7.
vordergründig ausgelöst durch einen Prestigestreit um die Kandidatur eines Hohenzollernprinzen für den spanischen Thron, stellt der deutsch-französische Krieg einen Entscheidungskampf um die Großmachtstellung in Europa dar; alle Nachbarn Deutschlands bleiben neutral, die süddeutschen Truppen werden preußischem Oberbefehl unterstellt
Kandidatenstreit
Veröffentlichung der von Bismarck redigierten “Emser Depesche”
französische Kriegserklärung an Preußen
-> Bismarcks “Ideal-Szenario”: die deutsche Frage war isoliert, das Desinteresse der Großmächte vorerst gesichert und der Dt. Nationalismus in heller Aufregung begriffen. (S.74 M.)
2. 9. 1870
28. 1. 1871
10. 5. 1871
deutscher Sieg in der Umfassungsschlacht bei Sedan; Gefangennahme Napoleons III.
Kapitulation von Paris
Friede von Frankfurt - Frankreich hat enorme Reparationslasten zu tragen:
5 Milliarden Franc, Elsaß und Lothringen werden annektiert (Legitimation in Dt. durch das Nationalitäts- und Sicherheitsprinzip)
1870/ 71
18. Jan. 1871
da Frankreich nach einigen Wochen faktisch besiegt ist, beginnen noch während des Krieges Vereinigungs-Verhandlungen zwischen den dt. Länderregierungen, wobei die allgemeine patriotische Hochstimmung dies katalysiert (nun macht sich Bismarck die Stimmung im Volk zu Nutze, die Druck auf die Fürsten ausübt);
das Deutsche Reich entsteht in Form von Anschlußverträgen der 4 süddeutschen Staaten an den Norddeutschen Bund, wobei die 4 südd. Landtage und der Nordd. Reichstag diese Verträge vorbehaltslos ratifizieren; das Reich wird durch einen Vertrag der souveränen Fürsten und Freien Städte geschaffen (“Einigung von oben”)
Kaiserproklamation im Schloß von Versailles: König Wilhelm I. von Preußen deutscher Kaiser
Verfassung des deutschen Kaiserreiches
3 Entwicklungsstufen zur Einheit Deutschlands und damit zur Verfassungsgebung:
1833/34: Gründung des Deutschen Zollvereines
1867: Gründung des Norddeutschen und des Süddeutschen Bundes, (geheime)
Bildung eines militärischen Schutzbündnisses
1870/71: Deutsch-Französischer Krieg und Reichsgründung
da die Vorstellungen der Süddeutschen Staaten und der bürgerlich-liberalen Nationalbewegung berücksichtigt werden mußten, gleichzeitig Preußen klar dominant war, galt es eine Symbiose zu verwirklichen (Verfassungskompromiß),
daher wurde die von Bismarck konzipierte Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 übernommen
geschaffen wurde eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großteil der Macht beim Kaiser und der von ihm abhängigen Regierung bzw. bei den 25 Gliedstaaten lag:
erbliches Kaisertum; Kaiser ernennt Regierung/ Reichskanzler (keine parlamentarische Verantwortlichkeit) alleine, diese sind allein ihm verantwortlich; uneingeschränkter Befehlshaber über Heer und Marine;
Bundesrat, ein Gremium das die Bundesstaaten mit Regierungsvertretern beschicken, ist der eigentliche Träger der Volkssouveränität; da die Verfassungen auf Länderebene der auf Bundesebene ähneln, kommen hier die Interessen der Fürsten zum Zuge; der Bundesrat stimmt gemeinsam mit dem Reichstag über (vorgeschlagene) Gesetze ab, kann mit Zustimmung des Kaisers den Reichstag auflösen
Reichstag als offizieller Träger der Volkssouveränität: Gesetzgebungs- und Budgetrecht - dies teilt er allerdings mit dem Bundesrat; kein Vorschlagsrecht (Gesetze); keinerlei Kontrolle über Regierung und Militär
hegemoniale Stellung Preußens:
Personalunion der Kaiserwürde mit der preußischen Krone;
Verbindung des Reichskanzleramtes mit dem des preußischen Ministerpräsidenten;
Vorsitz des Reichskanzlers im Bundesrat; klare Dominanz im Bundesrat (Preußen stellt 17/58, 25% der Vertreter);
Vetorecht gegen jede Änderung der Reichsverfassung
das einzelstaatliche Element wurde durch den föderalistischen, bundesstaatlichen Aufbau des Staates gewahrt
allgem., gl. und freies Wahlrecht; im europ. Vergleich ist die Verfassung relativ fortschrittlich
Deutsche Außenpolitik unter Bismarck nach 1871 - Bismarcks Bündnissystem
Zwei Belastungen erwiesen sich als dauerhafte Gefahr für das deutsche Reich:
Preußen hatte mit der Nationalstaatsbildung einen mitteleuropäischen Machtkern gebildet, der die europäische “balance of power” gefährdete; das deutsche Reich war fortan von außen bedroht, da es die Nachbarn als Bedrohung empfinden mußten;
die Reichsgründung war zustandegekommen, weil sie gegen isolierte Gegner durchgesetzt wurde; aber die Furcht vor ihrer Revision durch eine überlegene Koalition der Mächte belastete seitdem alle deutsche Politik
Deutschland mußte fortwährend französische Revanchegelüste fürchten (aufgrund der Annexion Elsaß-Lothringens); die deutsche Sicherheit konnte nur durch die dauerhafte Isolierung Frankreichs gewährleistet sein, da ansonsten die Gefahr eines 2-Fronten-Krieges bestand
das neue Deutsche Reich war zu klein, um die Hegemonie des Kontinents zu erringen, und zu groß, um mit dem Gleichgewicht vereinbar zu sein
Bismarck verfolgte daher eine Politik der Stabilität, in der er zwei Ziele zu verbinden suchte: die ISOLIERUNG der französischen Republik und und die SICHERUNG DES GLEICHGEWICHTES
(Bewahrung des status quo); europ. Konflikte sollen sich möglichst an den Rand des Kontinentes (“in die Peripherie”) verlagern; Spannungen zwischen den Mächten werden als willkommenes Instrument zur Erweiterung des deutschen Handlungsspielraumes genutzt
--> Bismarck suchte das Dt. Reich als konservative und “saturierte” Macht darzustellen bzw.
zu rehabilitieren; er verfolgt eine Politik des friedlichen Interessenausgleichs
9. April 1875
Krieg-in-Sicht-Krise: französische Aufrüstungsbemühungen lassen die deutschen Revanchebefürchtungen wachsen; ein in der regierungsnahen Zeitung “Post” lancierter Artikel deutet die Möglichkeit eines deutschen Präventivschlages an (“Ist Krieg in Sicht ?”) --> England und Rußland drohen für diesen Fall mit der militärischen Intervention, vor jeder Machtsteigerung des Reiches steht fortan die Drohung aus Ost und West
1876
serbisch-türkischer Krieg
1877
machtpolitische Interessen lassen die “Schutzmacht” Serbiens, Rußland, in den Krieg eingreifen --> russisch-türkischer Krieg
1877
“Kissinger Diktat”: Bismarck formuliert das Hauptinteresse deutscher Außenpolitik: ... nicht das irgendeines Ländererwerbs, sondern das einer politischen Gesamtsituation, in welcher alle Mächte außer Frankreich unser bedürfen, und von Koalitionen gegen uns durch ihre Beziehungen untereinander nach Möglichkeit abgehalten werden.
3. 3. 1878
Friedensdiktat von San Stefano: russische Gebietszugewinne auf dem Balkan auf Kosten der Türkei --> dies widerspricht den Interessen Österreich-Ungarns und Englands, ein erneuter Konflkikt droht (Balkankrise)
13. 6. - 13. 7. 1878
der Berliner Kongreß korrigiert Frieden von San Stefano zu Lasten des siegreichen Rußland; Bismarck Schiedsrichter Europas (“ehrlicher Makler”); Ergebnis: deutsch-russische Entfremdung und russisch-französische Bündnischance
1879
Zweibund mit Österreich: Verteidigungsbündniss für den Fall eines russischen Angriffs; fortan beruht die Architektur des Bündnissystems auf der Achse Wien-Berlin
1881
Rußland kann in das Bündnissystem integriert werden - Dreikaiserbündnis: ein geheimes Neutralitätsabkommen zwischen Dt., Österreich-Ungarn und Rußland (1881-1884, 1884-1887)
1882
Dreibund zwischen Österreich-Ungarn, Dt. und Italien (immer wieder verlängert):
Verteidigungsbündnis, das gegenseitigen Beistand bei einem franz. Angriff auf Dt. oder Italien vorsieht; gebannt wird die Gefahr eines italienischen Angriffs auf Österreich-Ungarn, v. a. bei einem dt.-österr. Krieg gegen Rußland
1887
Doppelkrise durch franz. Revanchebewegung und den serbisch-bulgarischen Krieg, der den Balkankonflikt zwischen Öst. und Rußland zu verschärfen droht --> zweifache Kriegsgefahr, die für die Mittelmächte zum 2-Fronten-Krieg führen könnte
18.6. 1887
Dt. und Rußland schließen Rückversicherungsvertrag: gegenseitige Neutralitätsverpflichtung beim Angriff einer dritten Macht (nur bei vorangegangener “Passivität”, des Angegriffenen bzw. keiner Provokation durch diesen); bei einem “streng geheimen Zusatzprotokoll” handelt es sich um eine dt. Legit. für den Fall der russ. Besetzung der Zugänge am schwarzen Meer;
mit dem Rückvers.-Vertrag formal unvereinbar ist der durch Bismarck geförderte Orientdreibund zwischen Österreich-Ungarn, Italien und England: hier verpflichten sich die drei Länder den territorialen Besitzstand der Türkei gegen einen russischen Angriff zu verteidigen
-->der eine Vertrag fördert also die Veränderung des status quo am Bosperus,
der andere Vertrag will den status quo erhalten
Gleich zweierlei Bedrohungen ergaben sich für das Deutsche Reich nach bzw. durch die Reichgründung. Zum einen war dadurch das europäische Kräftegleichgewicht nach 1815 gestört. Den mitteleuropäischen Machtkern, so wie er jetzt entstanden war, mußten die europäischen Mächte als Bedrohung empfinden und daher eine Revision dieser Entwicklung anstreben. Verstärkt wurde diese Gefahr für das Reich durch französische Revanchebestrebungen, die aufgrund der Annexion immer zu befürchten waren.
So mußte es Bismarck nun auf die Sicherung des Bestehenden ankommen. Dazu mußte er die Mittelmacht im europäischen Staatenssystem integrieren. Zunächst spielte er wohl auch mit dem Gedanken einer militärischen Lösung: 1875 lancierte die Möglichkeit eines deutschen Präventivschlages gegen Frankreich nach franz. Aufrüstungsbemühungen in einer regierungsnahen Zeitung. Da Rußland und England mit einem Gegenschlag drohten, mußte er endgültig realisieren, daß eine weitere Verschiebung der “balance of power” unweigerlich zum Krieg führen würde (“Krieg in Sicht - Krise”).
Diese Ansicht fand er bestätigt durch die Balkankrise 1877, in der der russisch-englisch-österreichische Interessensgegensatz nach der russischen Eroberung von türkischem Gebiet zu eskalieren drohte. Angesichts dessen formulierte er 1877 in seinem sog. “Kissinger Diktat” die Grundzüge, die die deutsche Außenpolitik fortan prägen sollten.
Bismarck wollte Deutschland als “saturiert” international wieder rehabilitieren. Das deutsche Reich sollte seine “Mittelstellung” nutzen, um die Interessensgegensätze zwischen den anderen europäischen Mächten steuern zu können, Konflikte sollten “in die Peripherie” abgeleitet werden. Hauptziel sollte die Isolierung Frankreichs und damit die Vermeidung eines 2-Fronten-Krieges sein. Basis für die Bismarck’sche Politik war neben der Revanchehaltung Frankreichs u. a. der russisch-österreichische Gegensatz auf dem Balkan und der russisch-englischen Konflikt im asiatischen Raum bzw. um die türkischen Mittelmeerengen. --> “cauchemar des coalitions”, Festigung des labilen Mächtegleichgewichtes durch Bündnisse
Bismarck nannte als Hauptziel seiner Außenpolitik “eine politischen Gesamtsituation”, in welcher alle Länder außer Frankreich unser bedürfen und von Koalitionen gegen uns durch ihre Beziehungen zueinander nach Möglichkeit abgehalten werden”.
Als “ehrlicher Makler” versuchte Bismarck Deutschlands Rolle als “saturierte Macht” 1878 gerecht zu werden. Auf dem Berliner Kongreß vom 13. Juni bis zum 13. Juli 1778 wurde einer Revision des “Friedens von San Stefano” von 1877 erreicht, damit die Eskalation des Balkankonfliktes verhindert - freilich eindeutig zu Lasten Rußland.
Die daraus resultierende Verstimmung auf russischer Seite, die einen russischen Angriff bzw. eine Koalition mit Frankreich nicht unwahrscheinlich macht, lassen Bismarck das Bündnis mit der zweiten Mittelmacht, Österreich, suchen. Der 1879 geschlossene 2-Bund, die Achse Wien - Berlin, ist fortan der Grundstein des Bismarck’schen Bündnisgeflechtes. Es handelt sich um ein Verteidigungsbündnis, welches gegenseitige Hilfe beim Angriff Rußlands vorsieht. Damit ist zumindest die russische Gefahr minimiert, Rußland kann durch das enge Bündnis enger an das Reich herangeführt werden ...
Bismarck verfolgt weiterhin die Kissinger Prinzipien: 1881 wird das 3-Kaiserbündnis zwischen dem Reich, Österreich-Ungarn und Rußland, formell (in Absprache existierte es bereits 1873) geschlossen. Vorgesehen ist die Neutralität beim Angriff einer 4. Macht. Bezeichnend für die Bismarck’sche Politik ist, daß dies nicht gilt, wenn es sich um einen Gegenangriff bzw. Reaktion auf eine Provokation handelt.
1882 kann Italien in den 2-Bund integriert werden; der 3-Bund entsteht. Vorgesehen ist die it.-dt. Hilfe bei einem Angriff Frankreichs auf Öst. bzw. die dt. Hilfe bei einem Angriff auf Italien. Dieses kann sich dadurch im Mittelmeerraum eindeutig vom Konkurrenten Frankreich abgrenzen.
Rußland ist nun an das Reich gebunden, Frankreich isoliert. Daher scheint die Gefahr des 2-Fronten-Krieges nun minimiert. --> Vorbehalt Italiens !!!
Doch lassen erneute Spannungen auf dem Balkan und verstärkte franz. Revanchebemühungen (Boulanger wird 1886 Kriegsminister) ein russisch-französisches Zusammengehen wieder wahrscheinlicher werden. Da sich das 3-Kaiser-Bündnis aber aufgrund besagter Spannungen nach 1884 nicht ein zweites Mal erneuern läßt, schließt Bismarck 1887 mit Rußland den sog. “Rückversicherungsvertrag”, welcher “wohlwollende Neutralität” vorsieht, wenn einer der beiden Staaten zur Verteidigung gegen eine 3. Macht gezwungen ist. Brisant ist das “streng geheime Zusatzprotokoll” welches im Grunde genommen eine Legitimation der russischen Besetzung der türkischen Meerengen bedeutet.
Dennoch fördert Bismarck das Zusammengehen Öst., It. und Englands in der “Mittelmeerentente”, die den status quo am Bosporus erhalten, das türkische Reich verteidigen will. Wenngleich Dt. nur zur “diplomatischen Unterstützung” im Rückversicherungsbündnisfall verpflichtet ist, widerspricht das Schließen des Rückversicherungsvertrages dem 2-Bund (falls Rußland Öst. angreift).
Der Orientdreibund kann Dt. bei einer Eskalation am Bosporus in Interessenkonflikt bringen - v. a. die 87er Verträge sind formal unvereinbar.
Im Sinne eines “friedlichen Interessenausgleiches” war jedoch Bündnisfall, damit der Kriegsfall, nicht vorgesehen, was die formale Unvereinbarkeit der 87er Verträge begründet.
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