Studieren im Ausland
1.) Allgemeines zum Studium im Ausland
Wichtig für einen Auslandsaufenthalt ist es, dass man rechtzeitig zu Planen anfängt. Daher könnten folgende Zeitangaben, die natürlich nicht verpflichtend, aber als Anhaltspunkte ganz nützlich sind, wichtig sein.
1.1) 18 Monate vorher:
1 1/2 Jahre vorher sollte man sich den Ort der ausländischen Universität suchen. Wenn man nicht genau weiß wohin, dann kann man an die Unis direkt gehen und beispielsweise nach bestimmten Austauschprogrammen mit ausländischen Unis fragen, die passend für das eigene Studium sind. Weitere Infos kann man auch unter www.daad.de/cqi-bin/daad.pl. beziehen. An manchen ausländischen Universitäten gibt es konkrete Voraussetzungen die man erfüllen muss, ehe man dort in ein Semester/Studienjahr einsteigen kann. Darüber kann man sich bei den Akademischen Auslandsämtern der Uni im Ausland informieren.
1.2) 15 Monate vorher:
Jetzt sollte man klären, ob die Studienleistungen im Ausland auch für das Studium in Deutschland angerechnet werden. Darüber können am Besten die Universitäten selbst Auskunft geben. (siehe Punkt 2.))
1.3) 12 – 13 Monate vorher:
An den ausländischen Unis ist nicht immer klar, wann man sich einschreiben muss, deshalb sollte man darauf achten auch keinen der wichtigen Termine zu verpassen. Wenn man diese in Erfahrung gebracht hat, sollte man dabei gleich klären, welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind und ob eine Übersetzung oder Beglaubigung der Zeugnisse gebraucht wird (das entscheiden die Universitäten). In den 12 – 13 Monaten vorher ist auch wichtig sich bereits mit der Finanzierungsfrage zu beschäftigen. (siehe Punkt 5.))
1.4) 6 Monate vorher:
Wenn man kein Stipendium erhält sollte man sich spätestens jetzt um Auslands-BAföG kümmern. Bei einem Studium außerhalb der EU gibt es in der Regel mehr Geld als bei einem Inlandsstudium. Nähere Infos unter 5.1) oder in den Auslands-BAföG-Ämtern.
1.5) 3 Monate vorher:
In der letzten Phase der Vorbereitungen kann man sich dann noch überlegen, ob man eventuell eine Auslandsversicherung abschließen möchte.
2.) Anerkennung der Leistungen und Abschlüsse
Diese Fragen sollte man unbedingt vor Beginn des Auslandsaufenthaltes geklärt werden. An den Anerkennungsleistungen wird immer noch gearbeitet, die Verfahren zur Anerkennung der Leistungen ist aber immer noch ziemlich kompliziert, deshalb sollte man dahingehend alles früh genug abklären.
2.1) Magister-, Diplom-Abschluss
Wenn der Studiengang mit einer sog. Hochschulprüfung, also der Magisterarbeit oder dem Diplom abschließt, ist für die Anerkennung der erbrachten Leistungen im Ausland die eigene Uni zuständig.
2.2) Lehramt, Jura, Medizin, Pharmazie
Bei Studiengängen die mit einer sog. Staatsprüfung abgeschlossen werden, muss man sich an die staatlichen Prüfungsämter wenden oder an die von einer staatlichen Stelle berufene Prüfungskommission.
2.3) Studiengänge mit integriertem Auslandssemester
Bei solchen Studiengängen verläuft das Ganze sehr unkompliziert. Zum Beispiel verleiht die Deutsch-Französische Hochschule (www.dfh-ufa.org), die mittlerweile mehr als 100 Studienprogramm anbietet, nach erfolgreichem Absolvieren eines Studiengangs die Abschlussdiplome der deutschen und französischen Universität.
3.) Was ist das ECTS?
ECTS heißt European Credit Transfer System. Das ist eine besondere Initiative, die durch Zusammenarbeit einzelner Hochschulen die Anerkennungsfragen erleichtern soll. Der Vorteil von ETCS ist, dass bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes die Anerkennung der Leistungen sichergestellt werden kann. Die Leistungen werden dann nach Credit Points pro Studienjahr gewertet. Dabei kann man ein sog. Studienabkommen mit der Heimat- und Partneruniversität abschließen. D.h. man sucht sich an der ausländischen Universität bestimmte Lehrveranstaltungen mit den dazu abzulegenden Leistungsnachweisen und unterzeichnet dann im Einvernehmen mit der Partneruniversität dieses Studienabkommen.
4.) Infomöglichkeiten
4.1) Anlaufstellen für allgemeine Fragen zum Auslandsstudium:
- Hochschullehrer/innen
- Akademische Auslandsämter oder entsprechende Stellen an den Unis
- Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), www.daad.de (Adresse siehe Punkt 6.))
- Die Botschaft des Gastlandes
4.2) Anlaufstellen für spezielle Informationen
- EU-Programme – Arbeitstelle der EU des DAAD
- Studienaufenthalte in den USA – Fulbright-Kommission www.fulbright.de, die Amerikahäuser (Adressen im DAAD-Länderstudienführer, siehe Punkt 6.)) sowie Studienberatung USA an der FH Hannover www.fh-hannover.de/usa
- Studienaufenthalte in Großbritannien – British Council www.britcoun.org/eis/index.htm
- Studieren in Frankreich – www.cidu.de
- ASA-Programme - Arbeits- und Studienaufenthalte in Afrika, Asien, Lateinamerika; Carl Duisburg Gesellschaft e.V.(Adressen siehe Punkt 6.))
5.) Finanzierung und Förderprogramme
Studieren im Ausland ist meist teurer als das Studium an der Heimatuniversität, denn schon allein die Lebenshaltungskosten sind in manchen Ländern höher als die in Deutschland. Für die EU-Staaten allerdings beginnt es sich langsam anzugleichen. Trotzdem kostet ein Auslandsaufenthalt eine Menge Geld und neben der privaten Unterstützung durch die Eltern kann man noch auf eine Reihe anderer Förderungsmöglichkeiten zurückgreifen.
5.1) BAföG
Auf Auslands-BAföG hat man, wenn man die Förderungsvoraussetzungen erfüllt, jederzeit Anspruch. Seit 2001 kann man nach einer einjährigen Startphase an einer deutschen Universität gefördert werden bis zum Abschluss des Studiums, wenn dieses innerhalb der sog. Förderungshöchstdauer absolviert wurde. Diese Förderungshöchstdauer steht in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Weitere Infos unter: www.bafoeg.bmbf.de
5.1.1) Studium in Nicht-EU-Staaten
Für ein Studium in Nicht-EU-Staaten, also auch für die Schweiz, gelten die bisherigen Regelungen: Die Förderungshöchstdauer beträgt in der Regel ein Jahr – kann jedoch um weitere drei Semester verlängert werden, wenn das Studium im Ausland für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. Auf Verlangen des Amtes für Ausbildungsförderung muss man eine gutachtliche Stellungnahme der Universität vorlegen, die bestätigt, dass die Voraussetzungen für das Studium im Ausland gegeben sind. Voraussetzungen für die Förderung des Studiums in Nicht-EU-Staaten:
- Der Auslandsaufenthalt dauert mindestens 6 Monate oder ein Semester bzw. 12 Wochen (Praktikum, Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation)
- Der ständige Wohnsitz muss im Inland sein, das Auslandsstudium wird als förderlich angesehen und kann zumindest zum Teil auf die Studiendauer im Inland angerechnet werden
- Man absolviert ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes und inhaltlich geregeltes Auslandspraktikum
5.1.2) Wann muss man den BAföG-Antrag stellen?
Mindestens 6 Monate vor der Ausreise sollte man den Antrag beim zuständigen BAföG-Amt stellen. Die Ausbildung im Ausland (max. ein Jahr) wird nicht auf die Förderungshöchstdauer einer Inlandsausbildung angerechnet, d.h. die Förderungshöchstdauer verlängert sich maximal um ein Jahr.
5.1.3) Als Deutsche/r mit ständigem Wohnsitz im Ausland
Wenn man als Deutsche/r im Ausland wohnt bestehen auch Möglichkeiten BAföG zu erhalten. Ein paar Voraussetzungen:
- man studiert im Wohnland oder in einem Nachbarland
- die besonderen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen dieses Studium im Ausland
5.2) Förderprogramme der Europäischen Union
Die EU fördert mit bestimmten Programmen Studienaufenthalte im Ausland. Die in- und ausländischen Unis arbeiten auf diesem Gebiet zusammen, auch mit Wirtschaftsunternehmen. Im Unterschied zum BAföG, das man individuell beantragen muss, sind hier keine Einzelbewerbungen von Studenten vorgesehen. Die Anträge können nur von Universitäten und Unternehmen gestellt werden.
5.2.1) SOKRATES...
...ist ein Aktionsprogramm der EU und umfasst u.a. das für die Uni relevante ERASMUS-Programm. Neben der Förderung der europäischen Dimension in den Universitäten sieht das Programm die Förderung der Mobilität der Studenten vor. Gefördert werden Auslandsaufenthalte bis höchstens einem Jahr. Bewerbungen sind bei den SOKRATES-Hochschulkoordinatoren in den Akademischen Auslandsämtern der Heimatuniversität oder unmittelbar bei den Fachbereichen ca. ein Jahr vor Beginn des Auslandsaufenthaltes abzugeben.
5.2.2) LEONARDO DA VINCI...
...ist das Programm der beruflichen Bildung mit dem Ziel der Verbesserung der Berfusbildungssysteme und –maßnahmen in Europa. Dabei werden Universitäten und Unternehmen mit einbezogen. So kann man als z.B. Studierender und Graduierter, der noch nicht ins Berufsleben eingetreten ist, Betriebspraktika im Ausland mit Teilstipendien in unterschiedlicher Höhe erhalten.
5.2.3) TEMPUS...
...ist das transeuropäische Mobilitätsprogramm der EU. Hauptziel ist die Entwicklung und Erneuerung des Hochschulwesens in den nicht an SOKRATES beteiligten mittel- und osteuropäischen Ländern. Man kann sich um ein TEMPUS-Stipendium zum Studium an einer Partneruni oder zum Praktikum in einem Unternehmen (3-12 Monate) im Rahmen eines bestehenden Projekts bewerben.
5.3) Nähere Info
Auskunft zu den EU-Programmen sowie über Veränderungen, die sich ergeben, erfährt man über den DAAD und die Akademischen Auslandsämter. Aktuelle Infos der Europäischen Union, auch über die oben genannten Programme, sind außerdem im Internet unter www.europa.eu.int zu bekommen.
6.) Adressen, Broschüren, etc....
Genauere Informationen über das Thema Auslandsaufenthalt findet man im Länderstudienführer des DAAD oder bei den Akademischen Auslandsämtern, wo Broschüren wie zum Beispiel „Studium, Forschung, Lehre im Ausland. Förderungsmöglichkeiten für Deutsche.“ ausliegen, die sowohl alle Stipendienangebote des DAAD als auch anderer Organisationen enthalten.
Adressen:
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DAAD
Kennedeyallee 50
53175 Bonn
Tel.: 0228/882-0
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ASA-Programm
Postfach 3509
10727 Berlin
Tel.: 030/25482-355
Fax: 030/25482-359
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Carl Diusburg Gesellschaft e.V.
Weyerstraße 79-83
50676 Köln
Tel.: 0221/2098-0
Fax: 0221/2098-111
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