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Abtreibung - 2.Version - Referat
2. Abtreibung
Absaug- Methode
- Die Absaugmethode ist die häufigste Abtreibungsmethode.
- In Deutschland werden ca. 83% aller Abbrüche mit ihr durchgeführt.
- Sie wird zwischen der 6. und 12. Woche angewandt.
- Dieser Eingriff kann entweder unter Vollnarkose oder mit lokaler Betäubung vorgenommen
werden.
- Angewendet wird er in Deutschland bis Ende der 14.Schwangerschaftswoche.
- Der Herzschlag steigt auf über 200 Schläge des Kindes.
- In dieser Zeit sind schon alle Organe angelegt und müssen nur noch wachsen. ( Beine Füße
Hände…)
- Das Kind wird mitsamt Plazenta (Mutterkuchen) in Stücke gerissen.
- Da der Kopf zu groß ist, um durch den Plastikschlauch zu passen, knackt ihn der Arzt mit
Spezialinstrumenten wie eine Nuss und saugt die Bruchstücke einzeln ab.
-Es werden Arme und Beine vom Körper getrennt, dann der Rumpf vom Kopf.
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Curettage ( Ausschabung )
- Die zweithäufigste Methode ist die Abtreibung durch Curettage.
- Sie wird zwischen der 7. und der 12. Woche angewandt.
- Bei der Ausschabung wird der Gebärmutterhals mit Metallstiften erweitert, damit der Arzt mit den Instrumenten in die Gebärmutter eindringen kann.
- Abort-Zange ergreift das Kind und zieht es aus der Gebärmutter heraus.
- Wird dabei in Stücke zerrissen.
- Alle Kindsteile entfernt, Gebärmutter wird dann mit stumpfen Schabeisen ausgekratzt.
- Krankenpfleger setzten die einzelnen Körperteile wieder zusammen, um sie auf Vollständigkeit zu prüfen, dass die Gebärmutter leer ist.
Salzverätzung
- Die Salzverätzung wird in späteren Stadien angewendet. Z.B. bei der medizinischen Indikation bis ur Geburt.
- Die Salzlösung wir in die Fruchtblase der Mutter eingespritzt.
- Das Kind schluckt sie und geht daran elend zugrunde.
- Der Todeskampf des Kindes dauert über ein Stunde!
- Wenn die Betäubung nicht richtig wirkt, fühlt die Mutter wie ihr Kind im Todeskampf um sich tritt.
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Bei der Hysterotomie, dem „Kaiserschnitt“
- Leib und die Gebärmutter der Frau chirurgisch geöffnet.
- Kind wird aus der Gebärmutterhöhle gehoben und weggeworfen.
- Die Kinder kommen fast immer lebend zur Welt
- Sie werden nach der Entbindung getötet, (Atemlähmungs-Spritze, Ersticken) oder unversorgt liegengelassen, bis sie oft nach stundenlangem Todeskampf gestorben sind.
Bei der Prostaglandin-Hormon-Methode
- Wird das Medikament in die Gebärmutter-Muskulatur gespritzt.
- Das Kind wird, wenn es die Belastung der Wehen übersteht, lebend geboren und dann dem
Tod überlassen.
-Es kommt vor, dass Kinder oft Stunden lang nach dem Eingriff im Abfallbehälter noch
zucken und wimmern.
Allgemeine Thematik- Spätabtreibungen:
In den Bundesrepublik Deutschland und in vielen anderen Ländern genügt alleine der Verdacht, dass das Kind im Mutterleib behindert sein könnte, um es bis zur Einleitung des Geburtsvorganges abzutreiben. Die Grenze von 3 Monaten gilt bei potenziell behinderten Föten nicht. Ein Mensch ist ab der 22. Woche außerhalb der Gebärmutter lebensfähig.
Es kommt vor, dass die Neugeborenen erst nach 1-2 Tage sterben.
Durch den unwürdigen Sterbeprozess hat sich eine medizinisch saubere Vorgangsweise etabliert: das potentiell behinderte Kind wird im Mutterleib durch einen Herzstich getötet.
In Deutschland werden jährlich etwa 700 derartige Herzstiche durchgeführt.
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2.2 Psychische Belastungen
Vor dem Eingriff
Die meisten Frauen erleben die stärkste Belastung in der Zeit vor dem Schwangerschaftsabbruch, in der sie die die Entscheidung treffen müssen und Angst vor dem Eingriff haben müssen. Sie quälen sich mit dem Gedanken soll ich es behalten oder Abtreiben, ist es Mord wenn ich es Abtreibe?
Nach dem Eingriff
Mit einer Abtreibung fangen die Probleme erst richtig an. Die Entscheidung fällt keiner Frau leicht. 92% der Frauen haben starke Schuldgefühle und 5% fühlen den inneren Frieden. Die meisten verschaffen sich nach der Abtreibung Drogen um sich von den Gefühlen befreien zu können. Manche Frauen brauchen bis zu einem Jahr um das nervliche geschehen zu verarbeiten. Bei anderen kommt es zu Nervenerkrankungen.
2.3 Seelische Folgen einer Abreibung:
- Angstgefühle und Albträume
- Schlaflosigkeit
- Depressionen mit Selbstmordgedanken
- Häufiges Weinen und Schreikrämpfe
- Störungen in den mitmenschlichen Beziehungen
- Eheprobleme
- Psychosen (Geisteskrankheit)
- Schuldgefühle
4.Gründe einer Abtreibung
4.1Schwangerschaftsabbruch mit Indikation
Liegt aus Ärztlicher sicht eine Indikation vor, gilt die Abtreibung als nicht rechtswidrig und kann deshalb auf Krankenschein erfolgen. Der Arzt der die Indikation feststellt darf nicht selbst den Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Wenn sie das Kind austrägt würde sie ihre seelische und körperliche Gesundheit gefährden. Es gibt weder eine Beratungspflicht noch eine Frist für den Abbruch. Die Abtreibung ist nur innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis legal.
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4.2Häufigste Gründe einer Abtreibung
- angst vor Veränderungen des Lebensstils
- finanzielle Überlegung
- Beziehungsprobleme
- angst davor, als allein erziehende dazustehen
- wenn das Kind Behindert ist
5.Die Körperlichen Folgen:
5.1Nach dem Eingriff:
- Nach einem Schwangerschaftsabbruch durch Absaugen sollte man den ersten Tag viel
Ruhen und auf hygienische Bedingungen achten.
- Mindestens 14 Tage nicht baden, sondern duschen
- Kein Geschlechtsverkehr haben
- Keine Tampons, sondern Binden benutzen, damit keine Entzündung entsteht.
- Dem Arzt benachrichtigen falls eine stärkere Blutung als die normale Periode auftritt
Starke Schmerzen und Brechreiz.
- Etwa drei Wochen nach dem Eingriff wird eine Nachuntersuchung empfohlen.
Tatsache ist, dass Abtreibungen zunehmen!
- 1980 waren es in Deutschland 87.702,
- 2000 waren es schon 134.609
- 2002 waren es vermutlich 300.000, es gibt eine hohe Dunkelziffer!
40% der betroffenen Frauen hatten vor dem Eingriff noch keine Lebendgeburt.
Die meisten Frauen, die abgetrieben haben, waren zwischen 25 und 82 Jahren.
5% der Abtreibungen wurden von Minderjährigen vorgenommen.
5.2Medizinische Risiken
Die medizinischen Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs sind heute äußerst gering, wenn die Schwangerschaft von erfahrenen Ärzten frühzeitig (bis zur 8 Woche) schonend abgebrochen wird. Üblich sind nach den Abtreibungen kurzfristige Blutungen und Schmerzen. Bei der Abtreibung können Komplikationen auftreten, am häufigsten Nachblutungen und Entzündungen, die müssen unbedingt von Ärzten behandelt werden. In seltenen fällen kann es besonders bei der Ausschabung, zu Verletzungen der Gebärmutter kommen. Gelegentlich muss der Eingriff wiederholt werden, nämlich dann, wenn die Gebärmutter nicht vollständig ausgeleert worden ist.
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7.Was sagt die Männerwelt zur Abtreibung
7.1Männer und Schwangerschaftskonflikte
80% der Männer sind für die Abtreibung. Männer kommen selten zur Beratung mit. 42% der
Lebensgefährten hatten angeboten, die Frau zu Heiraten; 25% von denen machten den Frauen
keinen Heiratsantrag boten aber an, für den Lebensunterhalt des Kindes zu sorgen; 39% der
Männer glauben, dass das Leben bei der Empfängnis beginnt oder wenn das Nervensystem
zu funktionieren beginnt; 26% glaubten, dass Abtreibung die „Tötung eines Kindes“ ist.
Männer bieten den Frauen an die Abtreibungskosten zu übernehmen.
-Einige Männer fürchten um die Gesundheit der Frau
-fühlen sich Schuldig wegen der Abreibung oder der Schwangerschaft
Abtreibung ist eine der schwersten Todeserfahrungen die Männer durchmachen. Am
häufigsten reagieren die Männer auf eine Abtreibung, die gegen ihren Willen durchgeführt
wurde, indem er seine Frau oder Freundin verlässt. Eine Studie ergab, dass ein Viertel der
Beziehungen schon bald nach der Abtreibung in Brüche gehen.
8. Umfrage
8.1 Schüler aus der Klasse 8-10 in der GHWRS Bad Buchau
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6.Zahlen und Gesetze
6.1Gesetze zur Abtreibung
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 124.000 Schwangerschaftsabbrüche zwischen 18 und 34 Jahren gemeldet, davon sind alleine ca.14.000 Teenagerschwangerschaftsabbrüche
Bei Teenagern ist oft an mangelnde oder fehlende Verhütungsmittel.
Die Mehrheit der Abbrüche 97 Prozent wurden nach der so genannten „Beratungsregeln“ (ohne Indikation) vorgenommen. Danach ist der Abbruch zwar rechtswidrig, aber Straffrei (§ 218 St GB). Drei Prozent hatten eine medizinische oder kriminologische Indikation als Grundlage (§ 218a). Dieser Regelung zufolge ist der Abbruch strafffrei und auch nicht rechtswidrig. Es gibt die Möglichkeit, eine Schwangerschaft mit oder ohne die Feststellung einer Indikation abzubrechen.
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7.Hilfe vom Staat
Finanzielle Unterstützung vom Staat
Der Staat zahlt für einen Teenager Kinderwagen, Kinderbett und Umstandskleidung, sowie der Anspruch auf das Arbeitslosengeld II lege. Das würde, wie allgemein üblich, bei 345 Euro im Monat liegen. Sobald dann das Kind auf der Welt ist, gebe es zusätzliche Hilfe, wenngleich der Satz für das Kind natürlich geringer ist als der für die Mutter.
Über die Agentur für Arbeit werden Mutter und Kind auch krankenversichert. freute mich zu Und jede Mutter möchte schließlich, dass es ihrem Kind an nichts fehlt. Zusätzlich gibt es für werdende Mütter Wohngeld, zumindest für eine "angemessene" Wohnung. Und für das Kind erhalte ich ab der Geburt 154 Euro Kindergeld im Monat. Dazu kommen in den ersten zwei bis drei Jahren rund 300 Euro Erziehungsgeld.
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Dieses Referat wurde eingesandt vom User: müllerchen
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