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Arbeitslosenversicherung - Referat



Geschichte
Seit November 1918 existiert eine staatliche Erwerbslosenfürsorge in Deutschland, die von den Kommunen an Arbeitslose gezahlt wurde. Durch den Druck von Gewerkschaften kam es 1927 zur Einführung einer Arbeitslosenversicherung (AV) unter der SPD. Nach dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise in Deutschland und daraus resultierenden 6 Millionen Arbeitslosen konnten sich die verbliebenen Parteien nicht auf einen gemeinsamen Kurs einigen und so zerbrach die damalige Regierung aus SPD, Zentrum, DDP und DVP zwei Jahre später ohne eine Lösung gefunden zu haben.
Durch das schlechte Sozialsystem und vielen weiteren Faktoren kam die NSDAP an die Macht und löste die Arbeitslosigkeit durch Arbeitslager und den Bau von Infrastruktur, sowie einer eingeführten Zwangsarbeit auf.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde die Arbeitslosenversicherung als steuerfinanzierte staatliche Fürsorge wieder eingeführt. Diese wurde 1969 weitgehend überarbeitet und wurde neben der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung in die Sozialgesetzbücher aufgenommen. Mit den Hartz-Reformen wurde 2005 das Arbeitslosengeld 2 eingeführt, das die von den Kommunen bezahlte Arbeitslosen- und Sozialhilfe ablöste.

Prinzipien
Die Arbeitslosenversicherung ist nach folgenden Prinzipien strukturiert:
Das Solidaritätsprinzip bedeutet, dass sich die große Zahl arbeitender Versicherter mit der kleineren Anzahl bedürftiger Arbeitslosen solidarisch zeigt und diese materiell unterstützt.
Nach dem Äquivalenzprinzip stehen die möglichen Leistungen im Bedarfsfall in Relation zu den geleisteten Beiträgen, damit sich jeder im Bedarfsfall zumindest vorübergehend den gewohnten individuellen Lebensstil erhalten kann.
Die paritätische Beitragsfinanzierung bedeutet, dass Beiträge zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden müssen. Dabei finanziert sich die Arbeitslosenversicherung über Umlagen, in der die laufenden Einnahmen direkt zur Deckung der Kosten und nicht zur Bildung von Rücklagen genutzt werden.

Versicherte
Alle Arbeitnehmer und Auszubildende, die vor Arbeitslosigkeit geschützt werden sollen, müssen Abgaben in die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Deswegen sind Beamte und Soldaten von der Sozialversicherungspflicht und damit von der Arbeitslosenversicherung befreit. Weitere Ausnahmen sind Rentner und Selbstständige, wobei Selbstständige sich freiwillig versichern können. Insgesamt sind 43,2 Mio Erwerbstätige und damit ca. 53% der deutschen Bevölkerung in der Arbeitslosenversicherung freiwillig- oder pflichtversichert.

Beiträge
Die Beiträge zur AV berechnen sich auf Grundlage des beitragspflichtigen Brutto-Entgeltes. Beitragspflichtig sind Entgelte ab 450€ pro Monat. Entgelte oberhalb der jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenzen von monatlich 5400€ (Ost) bzw. 6200€ (West) werden nicht mehr zur Berechnung herangezogen. Mit einem Einkommen bis 450€ gilt man als Mini-Jobber und man muss keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Ansonsten gilt der Satz von 3,0% auf das Bruttoentgelt seit 2011.

Leistungen
Die primäre Aufgabe der AV ist die Aufbringung von Entgeltersatzleistungen bei Teil- oder Vollzeitarbeitslosigkeit. Dazu gehören neben den Arbeitslosengeldern 1 & 2 auch Teilarbeitslosengeld (für Personen mit mehreren Jobs), Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, die betriebsbedingt und zeitweise nur einen Bruchteil ihres sonstigen Pensums erbringen können, und Insolvenzgeld, das bei Insolvenz des Arbeitgebers möglich ist und den Wegfall des
Arbeitsentgelts ausgleichen soll.
Durch die AV werden viele Leistungen erbracht, die zum Teil nicht direkt mit der Hilfe bei Arbeitslosigkeit im Zusammenhang stehen, aber dazu dienen Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und vorzubeugen. Hierzu gehören zahlreiche Leistungen wie Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, Weiterbildung und die Hilfe zur Bewerbung.

Arbeitslosengeld 1
Das soziale Absicherungssystem ist in zwei Phasen organisiert, das Arbeitslosengeld 1 dient der Aufrechterhaltung des individuellen Lebensstils und der Vorbeugung gegen plötzlichen Abbruch der Kaufkraft eines Arbeitnehmers unmittelbar nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Diese Entgeltersatzleistung kann je nach Dauer der vorangegangenen Beitragsphase und des Alters eines Versicherten zwischen 6 und 24 Monate genutzt werden. Das Entgelt entspricht für Mitglieder mit Kind 67% und für Mitglieder ohne Kind 60% des letzten Netto-Gehalts, jedoch ist diese Leistung durch die Beitragsbemessungs¬grenze gedeckelt.

Arbeitslosengeld 2
Die zweite Phase der sozialen Absicherung besteht aus dem Arbeitslosengeld 2 und kann nach dem ersten beantragt werden. Alg. 2 entspricht nicht dem Äquivalenzprinzip und wird also unabhängig von den früheren Beiträgen gezahlt. Umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet, dient Alg. 2 der Aufrechterhaltung eines „menschenwürdigen Lebens“ und soll die Grundsicherung im Sozialstaat gewährleisten, deswegen ist es zeitlich nicht begrenzt. Um Alg. 2 zu bekommen, muss man seine gesamten Finanzen offenlegen, um zu beweisen, dass man leistungsberechtigt ist und man nicht mehr als 150€ je Lebensjahr an Vermögen besitzt (Ausnahmen möglich). Die maximale Auszahlung liegt bei 404€ monatlich, zuzüglich bedarfsorientierter Zuschüsse für Miete, Nebenkosten und Inventar. Zusätzlich sind Auflagen zur Jobsuche und Verfügbarkeit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu erfüllen, da ansonsten Kürzungen drohen.
 
Quellen
Literaturquellen
• Theo Feist, Wolfgang Ulshöfer: Wirtschaftslehre, Technische Gymnasien. Bildungsverlag EINS, 1. Auflage 2008, S.225ff

Internetquellen (alle vom 22.2.16)
• http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2015/sozialversicherungsrechengroessen-2016.html
• http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/arbeitslosenversicherung/index.html
• http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/wegweiser/grundprinzipien.html
• http://politikfeldanalyse.uni-muenster.de/buschoff/arbeitspolitik/block2_5.mai_Paper%20Referat%20Arbeitslosenversicherung.pdf
• http://www.nettoeinkommen.de/rente.htm
• http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html
• https://www.finanzen.de/news/16442/lohnt-sich-die-freiwillige-arbeitslosenversicherung-fuer-selbstaendige
• http://www.documentarchiv.de/wr/1918/erwerbslosenfuersorge_vo.html
• http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1223/umfrage/arbeitslosenzahl-in-deutschland-jahresdurchschnittswerte/
• https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Arbeitsmarkt/arb210.html
• http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1376/umfrage/anzahl-der-erwerbstaetigen-mit-wohnort-in-deutschland/



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