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Aufbau der EU - Referat
Aufbau der EU
europäische Flagge. Sie ist ein Symbol nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für die Einheit und in einem weiteren Sinne für die Identität Europas. Der Kreis der goldenen Sterne steht für die Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern.
Die Zahl der Sterne hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedstaaten zu tun. Es gibt zwölf Sterne, weil die Zwölf traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit ist. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert.
Geschichte
Am 9. Mai 1950 stellte Robert Schuman (der französische Außenminister) erstmals das Konzept vor, das zur Europäischen Union führte. Aus diesem Grund wird alljährlich am 9. Mai der Europatag gefeiert
1951 Montanunion (EGKS)
Im Zuge der europ. Einigungsbewegung seit Ende des 2. Weltkrieges wurde die Europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS; Montanunion) von Belgien, der BR Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet.
1957 Römische Verträge
wurden mit den Röm. Verträgen die Europ. Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der EWG oblag v.a. die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes.
1973 konnte die ursprüngl. Sechsergemeinschaft um Dänemark, Großbrit. und Irland erweitert werden.
1979 fand die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments statt
1981 trat Griechenland bei,
1986 kamen Spanien und Portugal hinzu,
1995 wurden Österreich, Finnland und Schweden Mgl.staaten.
1999 Einführung des Euros
2002 Euro-Bargeldverkehr möglich
2004 am 1.5. traten 12 neue Staaten der EU bei:
Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Polen, Malta, Zypern griech., Ungarn, ...
2009 Romänien, ...
Institutionen und Organe der EU
Die EU ist ein komplexes Gebilde und für viele schwer zu durchschauen. Welche Organe und Institutionen es gibt, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen und welche Aufgaben und Befugnisse sie haben, werde ich hier kurz erläutern:
Organe
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Der Rat der Europäischen Union ist eine Einrichtung mit Rechtsetzungs- und Entscheidungsbefugnissen. Es ist das Gremium, in dem die Fachminister der 25 Mitgliedstaaten ihre Interessen geltend machen können und sich um Kompromisse bemühen.
Der Rat ist die Legislative in der EU.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat ist die politisch wichtigste Instanz der EU. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union treten mindestens zweimal jährlich im Europäischen Rat zusammen. Der Europäische Rat setzt Prioritäten, gibt der Unionspolitik Zielrichtung und Antrieb, er ist der Impulsgeber der Union. Weiter befasst er sich mit strittigen Fragen, die auf Ministerebene nicht geklärt werden können.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission besteht aus 30 Mitgliedern, die Kommissare/innen genannt werden. Sie hat allein das Recht neue Maßnahmen vorzuschlagen und dem Ministerrat zur Entscheidung vorzulegen (Initiativrecht). Außerdem überwacht sie die ordnungsgemäße Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten.
Die Kommission ist die Exekutive der EU.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament stellt die demokratische Vertretung von ca. 417 Millionen europäischen Bürgern dar und hat zur Zeit 732 Abgeordnete. Das Parlament hat Zustimmungs-, Mitentscheidungs- und Anhörungskompetenzen. Es hat daher für uns durchaus eine mit dem Stellenwert des Bundestags oder Landtags vergleichbare Bedeutung. Es wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt, wie am vergangen Sonntag.
Gerichtshof
Der europäische Gerichtshof ist zuständig für die Befolgung und einheitliche Interpretation des Gemeinschaftsrechts. Seine Aufgabe ist es über Konflikte zu entscheiden, die Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen betreffen können. 1989 wurde das Gericht erster Instanz ins Leben gerufen.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist zuständig für die Vertretung der Interessen der organisierten Zivilgesellschaft gegenüber der Kommission, dem Rat und dem europäischen Parlament.
Er muss zu Fragen, die Wirtschafts- und Sozialpolitik betreffen, mit einbezogen werden, kann jedoch auch selbstständig darüber entscheiden, zu welchen Fragen, die ihm wichtig erscheinen, er Stellung nehmen möchte.
Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist einer der Nebenorgane der Europäischen Union. Er besteht aus 222 Repräsentanten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Der Ausschuss der Regionen wird vom Rat, der Kommission und vom Parlament bei Beschlüssen gehört, die sich mit den Fragen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik, der Bildung, der Kultur und dem Gesundheitswesen beschäftigen.
Der Europäische Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof vertritt die Interessen der Steuerzahler. Er wacht darüber, dass die Europäische Union ihre Gelder nach den Regeln der Haushaltsordnung und für vorgesehene Zwecke verwendet.
Die drei Säulen der EU
Die drei Säulen der EU bauen auf den Vertrag von Maastricht auf, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde und am 1.November 1993 in Kraft trat.
Die erste Säule besteht aus Gesetzen, die unmittelbar geltendes Recht sind, während in der zweiten und dritten Säule gemeinsame Rechtsnormen über völkerrechtliche Verträge erreicht werden müssen.
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