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Banken - Gliederung und Funktionsweise - Referat
Banken
Banken sind kaufmännisch geführte Unternehmen, die Dienstleistungen rund um das Geld erbringen.
Da Banken Sammelstellen für große Teile des Volksvermögens sind, unterliegen sie der staatlichen Bankenaufsicht, deren Grundlage das Kreditwesengesetz ist.
1. Die europäische Zentralbank (EZB)
Die EZB ist eine unabhängige Notenbank der EU.
● Zusammenarbeit der 15 Nationalen Zentralbanken (NZB –en) und der EZB im
Europäischen System der Zentralbanken (ESZB)
● NZB –en der EU Staaten, die nicht an WWU teilgenommen haben, dürfen nationale
Geldpolitik durchführen, sind aber nicht an Entscheidungen bzgl. dem Euro beteiligt
● Eurosystem ist ein unabhängiges System und besteht aus EZB + NZB –en, die den Euro
eingeführt haben
● Entscheidungen werden im Eurosystem zentral von den Beschlussorganen der EZB, dem
EZB-Rat und dem Direktorium getroffen
● solange es noch Mitgliedsstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben, existiert
der erweiterte Rat als drittes Beschlussorgan
● grundlegende Aufgaben:
- Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes festzulegen und auszuführen
- Devisengeschäfte durchzuführen (Erklärung)
- Erhaltung und Verwaltung der offiziell. Währungsreserven der
Mitgliedsstaaten (siehe unten)
- Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme
● weitere Aufgaben:
- Beratung der Gemeinschaft und der national. Behörden in Bezug auf ihren
Zuständigkeitsbereich
- Durchführung der Maßnahmen, die von Behörden der Bankaufsicht oder der
Stabilität des Finanzsystems ergriffen wurden durch das Eurosystem
Das Direktorium
Mitglieder: - Präsident
- Vizepräsident
- 4 weitere anerkannte, erfahrene Mitglieder
Aufgaben: - Ausführung der Geldpolitik gemäß den Richtlinien des EZB-Rats
- Erteilung von Anweisungen an die NZB -en
- Ausübung bestimmter vom Rat erteilter Befugnisse
Der EZB-Rat
Mitglieder: - alle Mitglieder des Direktoriums
- Präsidenten der NZB –en der Mitgliedsländer, die den Euro eingeführt haben
Aufgaben: 1. Erlass der Richtlinien und Entscheidungen, die nötig sind um die Aufgaben
des Eurosystems zu erfüllen
2. Festlegung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes
o geldpolitische Zwischenziele
o Leitzinssätze
o Bereitstellung von Zentralbankgeldern
3. Erlass der Richtlinien um 2. zu gewährleisten
Der Erweiterte Rat
Mitglieder: -Präsident und Vizepräsident der EZB
-Präsidenten der NZB –en aller 15 Mitgliedsstaaten
Aufgaben: -Überwachung des WKM II (neuer Wechselkursmechanismus)
(Wechselkursmechanismus zw. Euro und nationalen Währungen der
Länder, die nicht der Euro-Zone angehören)
-Forum für Koordination von Geld- und Wechselkurspolitiken
-Forum für die Verwaltung des Interventions- und Finanzierungsmechanismus
-Kontrolle des Abkommens über den Wechselkursmechanismus
Das Kapital der EZB
-Kapital der EZB beträgt 5 Milliarden Euro
-NZB –en sind alleinige Inhaber dieses Kapitals
-der Höhe des einzuzahlenden Kapitals liegt das BIP und die Bevölkerung zugrunde
-bisher 4 Milliarden Euro eingezahlt
-Euro-Mitgliedsländer haben 100% eingezahlt
-Länder, die keinen Euro haben erst 5%
-weiterhin Währungsreserven von ca. 40 Milliarden €
-Beiträge je nach Anteil am Kapital der EZB (Bundesbank ca. 12,2 Milliarden Euro)
2. Die Bundesbank
●Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrep. Deutschland
●1957 als einheitl. Notenbank errichtet
●trägt die Verantwortung für dt. Währung (vorher Bank dt. Länder und Landeszentralbanken)
●Sitz: Frankfurt am Main
●Vorstand (Leitung+Verwaltung): Präsident, Vizepräsident und sechs weitere Mitglieder
●untergliedert in 9 Hauptverwaltungen: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München und Stuttgart
à 126 Filialen in ganz Dtl., die Geschäfte mit Bundesbank selbst, Kreditinstituten und öffentlichen Filialen führen
Funktionen der Bundesbank:
- Notenbank
- Bank der Banken
- Bank des Staates
- Verwaltung der Währungsreserven
- Aufgaben im Rahmen des ESZB
Notenbank
EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euro-Währungsraumes zu genehmigen
EZB + NZB –en sind zur Ausgabe berechtigt
Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit Banknoten:
- Ausgabe von Banknoten
- Regelmäßiges Aussortieren von nicht mehr umlaufsfähigen Banknoten
- Falschgeldkontrolle
- Ersatzleistung für beschädigte Banknoten
- Einziehung von Banknoten (selten, z.B. anderes Erscheinungsbild d. Scheine)
Bank der Banken
Sonderstellung beruht darauf, dass die Kreditinstitute Mindestreserven bei der Bundesbank unterhalten müssen, die zur Auszahlung an ihre Kunden dienen.
Als Teil des ESZB = letzte Refinanzierungsquelle des Bankensystems
Bank des Staates
● Hausbank des Bundes und eingeschränkt auch der Länder
● Kontenführung für öffentliche Haushalte
● Leiten des Zahlungsverkehrs
● Unterstützung des Bundes bei der Kreditaufnahme am Kapitalmarkt, darf jedoch stattlichen
Stellen keine Kredite gewähren
● Münzausgabe, die durch den Bund veranlasst wurde, und von der EZB genehmigt ist
Verwaltung von Währungsreserven
● verwalten und anlegen der offizielle Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland
● hauptsächlich Guthaben und Wertpapiere im Ausland, Goldbestände, Reservepositionen,
Forderungen gegenüber dem Internationalen Währungsfond und der EZB
3. Banken allgemein
Aufgaben von Banken
• Einlagengeschäfte: Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob
Zinsen vergütet werden
• Kreditgeschäfte: die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten
• Diskontgeschäfte: der Ankauf von Wechseln und Schecks
• Effektengeschäfte: die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere
• Depotgeschäfte: die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere
• Investmentgeschäfte: die in § 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften bez.
Geschäfte (z.B. Wertpapierhandel f. Kunden/sich selbst §1 Abs.1)
• die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben;
• Garantiegeschäfte: die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen
Gewährleistungen für andere
• Girogeschäfte: die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des
Abrechnungsverkehrs
wichtigste volkswirtschaftliche Aufgabe:
- Annahme der Gelder von Sparern
- Ausgabe dieser Gelder als Kredite an Unternehmen und Haushalte
o zur Finanzierung von Investitions- bzw. Konsumgütern
Arbeitsweise
- Arbeit zum Großteil mit fremdem Geld
- Entscheidend für ihre Ertragslage = Zinsspanne
o (Differenz zwischen den vor allem aus Krediten erzielten Zinserträgen und den bezahlten Zinsen)
Eigenkapital von Banken = Geld von Sparern/Unternehmen
- Festgeldern
- Depots
- Grundschulden, usw.
Aufgrund seiner Bonität (gute Kreditwürdigkeit) erhält er von seinem Kreditgeben, der LZB / EZB den 13 bis 16-fachen Kredit zu einem Zinssatz von 2% bis 2,5 %.
Beispiel: 1 Mio. € Eigenkapital à Zahlung von 3% Zinsen = -30.000 €
13 Mio. € von EZB à Zahlung von 2% Zinsen = -260.000 €
Gesamtaufwand = -290.000 €
Erlös aus Kreditvergabe von 13 Mio. € zu 6% Zinsen = 780.000 €
Rohertrag = 490.000 €
- alles mit Hilfe von fremdem Kapital
Arten von Banken
Grundsätzliche Unterscheidung zwischen Universalbanken und Spezialbanken
1. Universalbanken: betreiben praktisch alle Bankgeschäfte (keine Ausgabe d. Banknoten)
- typisch für Europa (z.B.: Commerzbank, ...)
1.1. Privater Bankensektor
•Großbanken
-Rechtsform AG (Aktiengesellschaft)
-alle universaltypischen Bankgeschäfte
-Schwerpunkt im kurz- und mittelfristigen Bereich
-Unternehmensbeteiligungsgeschäfte
-Wertpapiergeschäfte
-Auslandsgeschäfte
•Regionalbanken und sonstige Kreditbaken
-
1.2. Öffentlicher Bankensektor
•Sparkassen
=öffentlich-rechtliche Kreditinstitute (Kommune unterhalten diese und Zahlen)
à siehe Anstaltslast und Gewährträgerlast
-Sparleistungen
-langfristige Finanzierungen
-Hypothekengeschäft / Wohnungsbau
•Landesbanken
=Zentralbanken der Sparkassen auf Länderebene
-Unterstützung der Sparkassen
-Hausbank des jeweiligen Bundeslandes
-Clearingstelle (Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für die
angeschlossenen Sparkassen)
-Liquiditätsausgleich und Liquiditätsverwaltung für die Sparkassen
•DGZ DekaBank
=Zentralinstitut der dt. Sparkassenorganisationen
-Verwaltung der Liquiditätsreserven
-Liquiditätsausgleichsstelle für den Sparkassenverbund
-starke Betätigung im Kommunalkreditgeschäft
1.3. Genossenschaftlicher Bankensektor
•Kreditgenossenschaften
=Banken, in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (siehe Definitionen)
(z.B.: Volksbanken Raiffeisenbanken)
-Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftl.
Geschäftsbetrieb
•Genossenschaftliche Zentralbanken
=Zentralbank der angeschlossenen Kreditgenossenschaften
-Förderung der Genossenschaftsbanken
-Clearingstelle
-Unterstützung des Leistungsangebotes der Genossenschaftsbanken
-Abwicklungsstelle für das Wertpapier und Auslandsgeschäft
-Finanzierungs- und Liquiditätsausgleich im Genossenschaftssektor
2. Spezialbanken: Spezialisierung auf bestimmte Geschäftszweige
- keine Kombination von Kredit- und Einlagerungsgeschäft mit dem
Wertpapierhandel
- z.B. Realkreditinstitute (Vergabe von langfristigen Darlehen, gesichert
durch Hypotheken oder Grundschuld
-dazu gehören: -Bausparkassen
-Kapitalanlagegesellschaften
-Ratenkreditinstitute
-Realkreditinstitute (Darlehen,Grundpfandrechte)
3. Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
-Sonderaufgaben im öffentlichen Bereich (z.B. Kreditanstalt für den Wiederaufbau)
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