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Beleuchtung der Todesstrafe unter Moralisch Ethischen Grundsätzen - Referat
Beleuchtung der Todesstrafe unter Moralisch Ethischen Grundsätzen 29.05.2006
"Wie kann ein Staat, der die gesamte Gesellschaft repräsentiert und die Aufgabe hat, die Gesellschaft zu schützen, sich selbst auf die gleiche Stufe stellen wie ein Mörder?"
Kofi Annan,
Generalsekretär der Vereinten Nationen (UN) am 20.12.2000 in New York anlässlich der Überreichung einer weltweiten Petition gegen die Todesstrafe mit 3,2 Millionen Unterschriften
Die Todesstrafe ist nur eine Befriedigung der Rachegelüste. Sie ist unmenschlich - Keiner kann über einen anderen Menschen richten, auch wenn es im alten Testament „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ lautet, heißt es ebenso „Du sollst nicht töten“. Es macht die Opfer auch nicht mehr lebendig wenn der Täter zur „Belustigung“ bzw. Abschreckung des Volkes hingerichtet wird.
Die Verurteilten sollten selber entscheiden können ob sie den Rest ihres Lebens im Gefängnis verbringen oder friedlich, z. B. durch Schlafmittel sterben wollen. Falls die Technik jemals so weit fortgeschritten ist die Psyche des Menschen zu berechnen und aufzudecken und man zu 100% feststellen kann, dass die Täter resozialisiert sind, dann sollte man sie wieder auf freiem Fuße lassen. Ansonsten ist es die Pflicht eines Staates seine Bürger zu schützen, also die Verbrecher abzugrenzen.
In den USA verfechten die regierenden Politiker die Todesstrafe mit vielen fragwürdigen Argumenten, welche oft leicht zu widerlegen sind. Es ist moralisch nicht verantwortbar zu beschließen jemanden das Leben zu nehmen.
Der Staat vertritt nicht Gott.
Die Hinrichtung ist sogar um einiges teurer als die Finanzierung einer Lebenslangen Haft.
Ethisch betrachtet ist die Hinrichtung also nicht vertretbar. Man sollte sich lieber um Vorsorge kümmern, sodass es nicht täglich zu morden kommt.
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 3 Menschenrechte der Vereinten Nationen
Nach diesem Artikel verstößt die USA gegen ihre eigenen Menschenrechte die sie mit Unterzeichnet und Verabschiedet haben.
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