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Bundestag - Aufbau und Organisation - Referat



Der Bundestag - Organisation und Aufbau


Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt, wobei 656 Sitze vergeben werden. Hierbei hat der Wähler eine Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme werden die Kandidaten eines Wahlkreises bestimmt, die als Abgeordnete in den Bundestag entsandt werden (Direktmandate). Mit der entscheidenden Zweitstimme wird eine Partei gewählt.


Der Bundestag hat fünf Hauptaufgaben:

- die Gesetzgebungsfunktion
- die Wahlfunktion
- die Kontrollfunktion
- die Willensbildungsfunktion
- die Artikulationsfunktion

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, zusammen mit dem Bundesrat die Verfassungsrichter und mit Delegierten in der Bundesversammlung den Bundespräsidenten.

Der Bundestag besteht aus Abgeordneten aller Parteien, die bei einer Bundestagswahl die so genannte 5%-Hürde überwinden konnten.
Die Abgeordneten verfügen über drei wesentliche Rechte:

Indemnität, die Abgeordneten dürfen für ihr Abstimmungsverhalten nicht belangt werden

Immunität, die Abgeordneten dürfen für Straftaten während ihrer Amtszeit nicht ohne die Zustimmung des Bundestags belangt werden

Zeugnisverweigerungsrecht, gibt den Abgeordneten die Möglichkeit, Zeugnis über Personen, die ihnen vertrauliche Mitteilungen gemacht haben, zu verweigern.

Fraktionen bestehen aus mindestens 34 Abgeordneten einer Partei (5 Prozent). Die Fraktionen haben das Recht gewisse Anträge, Gesetzesvorschläge und Anfragen zu stellen. An der Spitze stehen der Fraktionsvorsitzende und der Vorstand, die zusammen einen sogenannten Arbeitskreis bilden. Es herrscht Fraktionsdisziplin bzw. Fraktionszwang. Das heißt, dass die Abgeordneten einer Fraktion möglichst geschlossen abstimmen sollten und sich Mehrheitsbeschlüssen der Partei unterordnen sollen.

Es gibt 14 ständige Ausschüsse nach dem Prinzip der Arbeitsteilung. Die eigentliche parlamentarische Arbeit wird in diesen Ausschüssen geleistet, die nicht öffentlich tagen, wodurch es zu ungezwungenerem und sachlicherem Arbeiten kommt. Die Besetzung der Ausschüsse durch die Fraktionen entspricht deren Stärkeverhältnis im Bundestag.



Der Bundestag ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament. Die Abstimmungen im Plenum erfolgen rasch, weil sie in Ausschüssen gut vorbereitet wurden. Nur das Plenum kann rechtswirksame Beschlüsse fassen. Sind mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend, ist das Plenum beschlussfähig. Die absolute Mehrheit sind 50+1 Stimmen, eine verfassungsändernde ist eine 2/3-Mehrheit (bspw. Grundgesetz). Nur bei der Wahl des Bundespräsidenten, Bundestagspräsidenten, des Bundeskanzlers und des Wehrbeauftragten erfolgt eine geheime Wahl.

Der Bundestagspräsident leitet die Sitzungen des Bundestages. Er hat den dritten Platz im Staat hinter dem Bundespräsidenten und dem Bundesratspräsidenten inne. Er repräsentiert den Bundestag nach außen und ist der oberste Dienstvorgesetzte der Bundesverwaltung. Das Bundestagspräsidium bildet zusammen mit 23 Abgeordneten den Ältestenrat. Dieser bestimmt die Tagesordnung und die Redezeiten im Bundestag.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler.
Vor der Wahl stehen die Kanzlerkandidaten bereits fest. Der Bundestag führt dementsprechend nur den Wählerwillen aus.

Zur Bundeskanzlerwahl kommt es alle 4 Jahre oder der Bundestag kann dem Kanzler ein konstruktives Misstrauensvotum aussprechen. Das einzige Mittel, mit dem man den Kanzler absetzen könnte. Dazu benötigt er die absolute Mehrheit. Der Kanzler kann hingegen anhand einer Vertrauensfrage den Bundestag auflösen wie z.B. Gerhard Schröder.
Der Bundestag ist für die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes zuständig. Des Weiteren beschäftigt er sich mit der Rahmengesetzgebung und der ausschließlichen Gesetzgebung des Landes.

Charakteristisch für parlamentarische Demokratien ist, dass die Kontrollfunktion von der Opposition übernommen wird.

Die Opposition kann große und kleine Anfragen stellen. Die großen führen nach einer schriftlichen Antwort zu einer Debatte im Plenum, die kleinen erhalten nur eine schriftliche Antwort. Es gibt Untersuchungsausschüsse, die sich entsprechend der Fraktionsstärke zusammensetzen. Die Enquete-Kommissionen, bestehend aus Abgeordneten und Sachverständigen, bereiten Entscheidungen im Bundestag langfristig vor.
Der Bundestag hat die Aufgabe, politische Meinungen im Plenum durch Rede und Gegenrede zu bilden.

Die Wähler erwarten, dass ihre Interessen und ihr Willen vom Parlament durchgesetzt werden. Die Zusammensetzung des Parlaments entspricht jedoch nicht der Bevölkerungsstruktur. Das Parlament besteht zumeist aus Akademikern, Beamten und vor allem Männern.
Die Opposition hat somit eine wichtige Funktion im Bundestag. Sie übt nicht nur Kontrolle aus, sondern sie tut das vor allem in Hinblick auf die Öffentlichkeit und im Interesse der Wähler.. Sie bietet sachliche und personelle Alternativen zur Regierung.

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Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Toby_89



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