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Das Zwölftafelgesetz - Referat
Entstehung: um 450 v. Chr.
Umfang: 12 Tafeln
Material: Bronze
Latein: Lex duodecim tabularum
Was: Gesetzessammlung
Ort: Forum Romanum
Vor dem Erlass des Zwölftafelgesetzes:
• Recht durch die Priester (sog. pontifices)
• da die zugrunde liegenden Normen geheim gehalten wurden, waren juristische Entscheidungen nicht vorhersehbar
o nicht schriftlich festgehalten, sondern lediglich mündliche Weitergabe
• obwohl das antike Griechenland selbst kein einheitliches Rechtssystem hatte, hatte es einen großen Einfluss auf das Zwölftafelgesetz
o Gesetzgebung des Solon (Rechtsreform durch den athenischen Staatsmann Solon: Die Gesetzesform wird neu geregelt und schriftlich fixiert)
o Gesetze des Drakon (Rechtsreform des athenischen Politikers Drakon: Schaffung eines Gesetzes für Totschlag und bekannt für die „drakonischen Strafen“
o Gesetze des Minos
Vorgänger des Zwölftafelgesetzes:
• Gewohnheitsrecht (Jedermannsrecht)
o Erlangt Gültigkeit durch die allgemeine Anerkennung
o Rechtsverbindlich anerkannt aufgrund langer tatsächlicher Ausübung
o mündliche Überlieferung
Gründe für den Erlass des Zwölftafelgesetzes:
• Bürgeraufstände (494 v. Chr. bis 287 v. Chr.)
o Ständekämpfe zwischen den Patriziern (adelige Oberschicht) und den Plebejern (einfaches Volk z.B. Bauern, Handwerker und Händler)
• Forderung nach Gleichberechtigung und einer grundlegenden Verbesserung der sozialen Lage
o Durchsetzung neuer Rechte u.a. das Zwölftafelgesetz, Einführung des Amtes der Volkstribunen und das Gesetz Lex Hortensia
o politische Gleichberechtigung der Plebejer um 287 v.Chr.
Inhalte des Zwölftafelgesetzes:
Tafel 1 und 2) Zivilprozessrecht – z.B. Vertagung des Prozesses bei schwerer Krankheit
Tafel 3) Schuldrecht – z.B. Erfüllungsfrist von 30 Tagen
Tafel 4) Familienrecht – z.B. Behinderung eines Kindes rechtfertigt dessen Tötung
Tafel 5) Erbrecht – z.B. keine Verfügung über das eigene Vermögen bei Geisteskrankheit
Tafel 6) Sachenrecht – z.B. Gültigkeit von Nexum und Manzipatio
Tafel 7) Immobillarrecht – z.B. Wegerechte
Tafel 8) Schadenersatzrecht – z.B. Sanktionen bei Sachbeschädigungen
Tafel 9) Strafrecht – z.B. Bestrafung für Korruption im Richteramt
Tafel 10) Bestattung – z.B. keine Beisetzung und Kremierung der Leiche innerhalb der Stadt
Tafel 11) Eherecht – z.B. eine Heirat zwischen Plebejer und Patrizier ist nicht gültig
Tafel 12) Verbrechen – Vollstreckungsverfahren
Form und Stil
• Anwendung des Imperativ II (Befehlsform)
• abstrakte Fälle
• Altlatzeinische Sprache
• Satzbau: Protasis – Apodosis
• kurze Gesetzestexte
Neuerungen durch den Erlass des Zwölftafelgesetzes:
• schriftliche Fixierung des Gewohnheitsrechts
o Schutz vor Verarmung, sowie der darin mündenden Selbstverpfändung und Schuldknechtschaft durch patrizische Willkür
o Rechtsgleichheit und Sicherheit
• Bildung einer rechtlichen Grundlage
• Das Gesetz enthält Vorschriften über den Ablauf des gesetzlichen Verfahrens, der Vollstreckung, sowie über Privat- und Strafrecht
• Das Zwölftafelgesetz wurde für alle zugänglich auf dem römischen Marktplatz ausgestellt  Offenlegung statt Geheimhaltung
Problematik:
• einheitliche Regelung ohne Differenzierungen
• Spiegelstrafe (dem Täter wird derselbe Schaden zugefügt, die er einem anderen zugefügt hat)
• minderwertige Ausarbeitung
o Definition von Rechtsbegriffen wird vorausgesetzt
o keine Verallgemeinerung, sondern konkrete und detailreiche Fälle
o politische Ordnung des Gemeinwesens wird nicht geregelt (+ Gerichtsverfassung)
• lückenhafte Überlieferung der Inhalte wegen der Zerstörung der Tafeln
o Rekonstruktion aus Zitaten Ciceros und Titus Livius (diese sollen es mit der Wahrheit aber nicht allzu genau genommen haben)
Beispiel für die Abstraktivität:
“Das Zwölftafelgesetz erlaubt nicht, einen gestohlenen Balken, der in ein Gebäude oder in einen Weingarten eingefügt wurde, zu entfernen oder als Eigentum herauszuverlangen, sondern gibt eine Klage auf den doppelten Wert desselben gegen den, der des Einbaues überführt wurde.“
Gültigkeit:
• Es wurde nie richtig außer Kraft gesetzt
• fortlaufende Ergänzung und Ausbesserung
Kennzeichen altrömischen Rechts:
- Übergang von einer Agrarkultur zum Handelsverkehr
- Expansion (somit Erweiterung der Handelswege)
o Dabei sind aber bäuerliche Strukturen noch erkennbar
- Notwendigkeit einer einheitlichen Rechtsgrundlage für den Güterverkehr
- starke Formalisierung der Erwerbs-/ und Geldgeschäfte
Nachwirkungen:
• Ablösung des alten Gewohnheitsrechts
• Rechtssicherheit/ Rechtsschutz
o Schutz vor Willkür durch die Oberschicht (Patrizier)
• Verbesserung sozialer Verhältnisse der Plebejer
• Vernichtung des Zwölftafelgesetzes um 387 v. Chr. nach der Schlacht an der Allia
• Das heutige Recht fußt auf dem römischen Recht
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