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Der Annahmeverzug und weitere außergerichtliche schritte - Referat
Der Annahmeverzug!!
Es gibt zwei Arten von Annahmeverzug
1) Wenn der Verkäufer vertragsgerecht liefert und der Käufer aber nicht annimmt.
2) Käufer weigert die Annahme weil die Ware nicht vertragsgerecht geliefert wurde.
Die rechtlichen Möglichkeiten für den Verkäufer
Beim Handelskauf kann der Verkäufer die Ware hinterlegen
Bei keinem Handelskauf kann der Verkäufer öffentlicher Verkaufversteigerung androhen
Der Zahlungsverzug!!
Wenn der Käufer nicht rechtzeitig die Ware zahlt kann der Verkäufer ihn mit Mahnspesen und Verzugszinsen belasten! Aber wenn der Käufer noch immer nicht zahlt muss er mit einer Anklage rechnen!
Wie die Mahnung abläuft!
1) Erinnerungsschreiben
2) Mahnung mit Fristsetzung
3) Mahnung mit Sätzen einer letzten Zahlfrist und Androhung der Folgen
4) Einschaltung eines Inkassobüros (Gläubiger- um zu beweisen das man ihn schon gemahnt hat)
5) Einschaltung eines Rechtsanwaltes
6) Gerichtliche Mahnverfahren
Weitere außergerichtliche Schritte
Inkassobüro: Wenn alle Mahnungen erfolglos waren wir das Inkassobüro eingeschalten, die Einschaltung des Inkassobüro’s wir im letzen Mahnbrief angekündigt!
Rechtsanwalt: Wenn das Inkassobüro erfolglos ist, oder auch schon nach der letzen Mahnung, wir ein Rechtsanwalt eingeschalten, wenn der Schuldner nach der Einschaltung des Rechtsanwaltes nicht zahlt, wird eine Klage bei Gericht erhoben.
· Schriftverkehr bei der Prolongation: Wenn der Schuldner weiß, dass er nicht rechtzeitig zahlen kann, dann soll er den Gläubiger um eine Verlängerung des Zahlungsziels ersuchen (Prolongation).
Stimmt der Gläubiger zu: – wird ein genauer Termin festgelegt
– womöglich auch Verzugszinsen und Spesen verrechnet
Lehnt der Gläubiger ab: – begründet er dies (z.B. Häufiger Zahlungsverzug/ neuer Zahlungstermin wurde nicht eingehalten)
– kommt es zu einer Klage
· Gerichtliche Eintreibung
(1) Das Gerichtliche Mahnverfahren: è soll dazu dienen, bei kleineren Beträgen, Geld und Nerven verbrauendende Zivilprozesse zu verhindern.
· Vorbedingung: Die Forderung bezieht sich auf Geld und der Betrag übersteigt den Höchstbetrag nicht.
· Mahnklage: Der Gläubiger beantragt beim Bezirksgericht die Erlassung eines Zahlungsbefehls.
· Zahlungsbefehl: Gericht erlässt ohne Anhörung des Schuldners einen bedingten Zahlungsbefehl. Der Schuldner muss dann innerhalb von 14 Tagen samt den Betrag samt Zinsen zahlen.
(2) Zivilprozess: Wenn der Betrag über €10.000,- liegt, muss dieser im Wege eines Zivilprozesses eingetrieben werde.
· Das Schuldenregulierungsverfahren
(1) Einführung: Unternehmen und Privatpersonen kommen oft zu Zahlungsschwierigkeiten,
wegen: – Hausbau und Wohnungsbau
– unkontrollierte Einkäufe bei Konsumgüter
Wenn Unternehmen ihre Schulden nicht mehr begleichen können und das Unternehmen nicht zum Retten ist, gehen sie in Konkurs (= Auflösung des Unternehmen).
Die Fixkosten bei der Konkurseröffnung liegen bei etwa € 5.000,–
(2) Das Verfahren im Detail: Das Verfahren wird mir Hilfe von Schuldnerberatungsstelle abgewickelt.
Versuch eines außergerichtlichen Vergleichs: Häufig bieten Verwandte des Schuldners an, Teile der Schulden zu zahlen. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, wir ein Zahlungsplan für die nächsten 5 Jahre entwickelt. Eigentumswohnungen, Autos, usw. können auch verpfändet werden, oder wenn ein Vermögen vorhanden ist, wir dieses verkauft.
HANDOUT:
Annahme und Zahlungsverzug
Weiter außergerichtliche Schritte
Der Annahmeverzug!!
Es gibt zwei Arten von Annahmeverzug
1) Wenn der Käufer vertragsgerecht liefert und der Käufer aber nicht annimmt.
2) Käufer weigert die Annahme weil die Ware nicht vertragsgerecht geliefert wurde.
Die rechtlichen Möglichkeiten für den Verkäufer
Beim Handelskauf kann der Verkäufer die Ware hinterlegen
Bei keinem Handelskauf kann der Verkäufer öffentlicher Verkaufversteigerung androhen
Der Zahlungsverzug!!
Wenn der Käufer nicht rechtzeitig die Ware zahlt kann der Verkäufer ihn mit Mahnspesen und Verzugszinsen belasten! Aber wenn der Käufer noch immer nicht zahlt muss er mit einer Anklage rechnen!
Inkassobüro: Wenn alle Mahnungen erfolglos waren wir das Inkassobüro eingeschalten, die Einschaltung des Inkassobüro’s wir im letzen Mahnbrief angekündigt!
Rechtsanwalt: Wenn das Inkassobüro erfolglos ist, oder auch schon nach der letzen Mahnung, wir ein Rechtsanwalt eingeschalten, wenn der Schuldner nach der Einschaltung des Rechtsanwaltes nicht zahlt, wird eine Klage bei Gericht erhoben.
Wie die Mahnung abläuft:
1) Erinnerungsschreiben
2) Mahnung mit Fristsetzung
3) Mahnung mit Sätzen einer letzten Zahlfrist und Androhung der Folgen
4) Einschaltung eines Inkassobüros (Gläubiger- um zu beweisen das man ihn schon gemahnt hat)
5) Einschaltung eines Rechtsanwaltes
6) Gerichtliche Mahnverfahren
· Gerichtliche Eintreibung
(1) Das gerichtliche Mahnverfahren: è soll dazu dienen, bei kleineren Beträgen, Geld und Nerven verbrauendende Zivilprozesse zu verhindern.
· Vorbedingung: Die Forderung bezieht sich auf Geld und der Betrag übersteigt den Höchstbetrag nicht.
· Mahnklage: Der Gläubiger beantragt beim Bezirksgericht die Erlassung eines Zahlungsbefehls.
· Zahlungsbefehl: Gericht erlässt ohne Anhörung des Schuldners einen bedingten Zahlungsbefehl. Der Schuldner muss dann innerhalb von 14 Tagen gesamt Betrag und Zinsen zahlen.
(2) Zivilprozess: Wenn der Betrag über €10.000,- liegt, muss dieser im Wege eines Zivilprozesses eingetrieben werde.
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: tamara1990
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