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Der Bundespräsident - Referat
Der Bundespräsident
- Staatsoberhaupt der BRD
- Empfängt ausländische Staatsoberhäupter und Botschafter
- Vertritt die BRD bei Staatsbesuchen im Ausland
- Unterzeichnet Bundesgesetze und internationale Verträge
- Ernennt und entlässt Bundesminister, Richter des Bundes und Offiziere und Unteroffiziere der BWM
- Schlägt nach Rücksprache (mit Parteien) dem Bundestag den Kanzler vor
- Muss immer über den Parteien stehen
Bundesversammlung
- Hauptaufgabe: Wahl des Bundespräsidenten
- Setzt sich aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern aus 16 Länderparlamenten zusammen
- Kandidat braucht am 1. und 2. Wahltag die absolute Mehrheit, d.h. > 50%, am 3. nur die relative Mehrheit, d.h. von allen Kandidaten die meisten Stimmen
Quelle(n) für dieses Referat: Informationen zur politischen Bildung (Bpb)
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