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Der Bundestag - 2.Version - Referat



Der Bundestag:
1. Aufgaben

 Wahlfunktion (Bundesverfassungsgericht, Bundeskanzler, …)
 Kontrolle der Regierung
• Kann Anwesenheit jedes Mitglieds der Bundesregierung verlangen
• Sturz des Kanzler durch konstruktives Misstrauensvotum
 Gesetzgebung
 Bei einer Reihe von Gesetzen muss der Bundesrat zustimmen
 Gesetzesinitiativen können von Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag in den BT eingebracht werden
 Falls Bundesrat im BT beschlossenen Gesetz nicht zustimmt wird der Vermittlungsausschuss einberufen
 Anregung öffentlicher Debatten/Denkprozesse (Rede-/Arbeitsparlament)

2. Der Abgeordnete

 Vorrausetzungen:
• Mindestens 18 Jahre alt
• Nicht zwingend Parteimitglied
 Abhängig von
• Bundeskanzler: Androhung der Vertrauensfrage -> Auflösung des Parlaments
 Neuwahlen -> Wiederwahl einzelner Abgeordneten fraglich
• Partei: Bestrafung mit schlechteren Listenplätzen
• Wähler: Entzug der Stimme bei nächster Wahl
• Fraktion: Falls trotz Parteizwang gegen eigene Fraktion votiert wird
 Probleme für Abgeordnete

3. Die Opposition

 Kritik/Kontrolle der Regierung
 Mitwirkung an Gesetzesvorlagen
 Bereitstellung sachlicher und personeller Alternativen
 Informieren/Werben um Mehrheiten der Bevölkerung
Hinsichtlich der nächsten Wahl

4. Die Fraktion

 Zusammenschluss von Abgeordneten einer Partei im Bundestag
 Mindestens 5 % aller Abgeordneten im Bundestag
 Funktion:
• Interessen bündeln und gemeinsam vertreten
• Regeln den Prozess der Entschiedungsfindung
 Aktuelle Fraktionen:
• CDU/CSU: konservativ, traditionell, christlich
• LINKE: Pazifismus, soziale Gleichheit
• SPD: soziale Gerechtigkeit, Gewerkschaften
• GRÜNE: Umweltschutz, Pazifismus, Anti-Atomkraft

5. Die Ausschüsse

 Vorbereitungsorgan für die Gesetze
 Fachliche Arbeit an Gesetzesentwürfen
 Zusammensetzung:
 Vorsitzender
 Mitglieder entsprechen dem Kräfteverhältnis im Bundestag
 Ausschussarten:
 Ständige Ausschüsse
 Nicht-ständige Ausschüsse (z.B. UA)
 Petitionsausschüsse (PA)
o ,,Sprachrohr für Bürger‘‘
o Befassung mit Bitten/Anregungen der Bürger
 Untersuchungsausschuss (UA)
o ,,Schwert der Opposition‘‘
o Prüfen von aufklärungsbedürftigen Sachverhalten die auch in den Bereich der Regierung fallen können (Kontrolle)





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