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Der Islam - 2.Version - Referat
1. Islam und Moslems
Islam bedeutet „Ergebung in den Willen Gottes“ und ist die dritte große Offenbarungsreligion nach der jüdischen und der christlichen.
Etwa 1,2 Milliarden Moslems leben zu Beginn des dritten Jahrtausends auf der Erde, das ist ein Fünftel der Menschheit.
Von seinem Ursprungsgebiet auf der Arabischen Halbinsel hat der Islam sich über ganz Vorder- und Zentralasien, Indien und Südostasien bis zu den Phillipinen ausgebreitet; die Ostküste Afrikas und der ganze Norden des Kontinents nördlich und südlich der Sahara sind islamisch, in Europa hat die Herrschaft der türkischen Osmanen auf dem Balkan islamische Bevölkerungsinseln (europäische Türkei, Bosnien, Albanien und Kosovo) hinterlassen.
Die Staaten mit der größten muslimischen Bevölkerung sind Indonesien, Pakistan, Bangladesch und Indien.
Was die Moslems verbindet, ist der Glaube an einen Gott und an dessen Offenbarung durch einen Propheten, Mohammed (Muhammad), diese Offenbarung ist in einem Buch niedergelegt, dem Koran.
Muslim ist die ursprüngliche arabische Form, Moslem ist die persische Aussprache. Die Bezeichnung Muselmanen geht ebenfalls auf das Persische zurück. Auf die Fremdbezeichnung Mohammedaner reagieren Moslems mit Recht ablehnend: Moslems beten zu Gott, nicht zu Mohammed.
Der Islam ist eine monotheistische Religion und stand früher in unvereinbarem Gegensatz zum altarabischen Polytheismus, in dem Mohammed selbst aufgewachsen war.
Die altarabischen Götter und Göttinnen wurden in Form von Statuen, aber auch als einfache Steinsäulen oder Bäume in heiligen Hainen verehrt, ihr Kult war oft mit blutigen Opfern und periodischen Wallfahrten verbunden.
Gegen diesen Polytheismus richtet sich die Verkündung im Islam in erster Linie. Der Polytheismus ist die schlimmste Form von Unglaube. Mit den im Koran erwähnten Ungläubigen sind denn auch durchweg die altarabischen Heiden, vor allem Mohammeds polytheistischen Landsleute in Mekka gemeint.
Der Übertritt zum Islam ist ein formloser Akt: Das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses in ehrlicher Absicht genügt. Als Moslem gilt, wer sich wie ein Moslem verhält. Allerdings gilt der Abfall vom Islam zu einer anderen Religion als nicht zulässig. Nach dem traditionellen religiösen Recht ist der Abtrünnige, wenn er Ermahnungen zur Rückkehr unzugänglich bleibt, dem Tode verfallen. Diese traditionelle Vorstellung kollidiert mit dem modernen Grundsatz der Religionsfreiheit, der in vielen nahöstlichen Staaten in die Verfassung aufgenommen ist.
2. Mohammed und die Propheten
Propheten:
Ein wesentliches Kennzeichen des Islams ist seine Stiftung durch einen Propheten. Mohammed sah sich in einer ähnlichen Mission von Gott gesandt wie die Propheten des Alten Testaments, die er wohl nicht aus dem Text, sondern nur aus den Erzählungen von Juden kannte.
Die Sendung von Propheten hat stets denselben Zweck: sie sollen den Menschen, die immer wieder dem Götzendienst verfallen, den wahren, einen Gott und dessen Gesetze verkünden.
Die früheren Propheten haben also alle dieselbe Botschaft gebracht.
Für die Moslems ist Mohammed aber nicht nur ein Prophet in einer langen Reihe von Propheten, sondern er ist der letzte, das „Siegel der Propheten“, der die Sendungen der früheren Propheten nicht nur bekräftigt, sondern sie auch abschließt. Nach islamischer Auffassung wird es bis zum Jüngsten Tag keine weiteren Offenbarungen Gottes mehr geben.
Mohammed:
Mohammed (der Gepriesene) wurde um das Jahr 570 n. Chr. in Mekka geboren. Sein Vater starb unmittelbar vor oder nach der Geburt des Sohnes. Beide Elternteile waren Mitglieder der Familie Hashim, einer verarmten Nebenlinie der Kuraishiten, die Mekka beherrschten.
Mekka war zur Zeit Mohammeds eine Handelsstadt, die Kuraishiten hatten sich zu Kaufleuten entwickelt.
Vor allem die Kaaba machte Mekka zu einem Anziehungspunkt.
Mohammed war etwa sechs Jahre alt, als seine Mutter Amina starb. Er kam zunächst zu seinem Großvater und nach dessen Tod zu seinem Onkel. Dieser bildete seinen Neffen zum Karawanenführer aus, einem gefährlichen und sehr angesehenen Beruf. Mohammeds Leben erfuhr eine Wende, als er in die Dienste der reichen Kaufmannswitwe Chadidscha trat und schließlich die um 15 Jahre ältere Frau heiratete. Sie gebar ihm sechs Kinder, vier Töchter und zwei Söhne. Die männlichen Erben starben schon im Kindesalter. Die jüngste Tochter, Fatima, heiratete später Mohammeds Vetter.
Als reicher Kaufmann zog Mohammed in die an Arabien grenzenden Länder und lernte fremde Kulturen und Religionen kennen.
Mohammed war offenbar von Jugend an ein Gottsucher. Immer wieder verließ er Mekka und zog sich für einige Tage in die kahlen Berge neben der Stadt zurück, um zu meditieren. Dort hatte er im Alter von etwa 42 Jahren auf dem Berg Hira ein Schlüsselerlebnis. Ein Engel erschien ihm im Traum und überreichte ihm eine Schriftrolle.
Mohammed erwachte und hörte eine Stimme vom Himmel: „Mohammed, du bist der Erwählte Allahs, und ich bin Gabriel.“
Zunächst erzählte er nur seiner Frau von seinem Erlebnis auf dem Berg. Er setzte seine Meditationen fort, hatte aber keine Erscheinungen mehr und verfiel in Schwermut. Der Engel Gabriel sprach ein zweites Mal zu ihm.
Erst als Mohammed von Gott den Befehl „Steh auf und warne“ (Sure 74) erhielt, begann er die Offenbarungen öffentlich zu verkünden. Es waren vor allem Endzeitvisionen, die der Prophet vor der Kaaba, den Blick in Richtung Jerusalem gewendet, seinen Anhängern und Gegnern predigte.
Bald brachen die Gegensätze zu den herrschenden Kuraishiten auf, die ihren Vielgottglauben durch Mohammeds kompromisslosen Eingottglauben bedroht sahen. Dazu kam, dass Mohammed vor allem aus den unteren sozialen Schichten Zulauf erhielt. Die Lage spitzte sich so zu, dass Mohammed seinen Anhängern empfahl, über das Meer nach Äthiopien auszuwandern. In dieser schweren Zeit trafen ihn auch zwei private Schicksalsschläge: hintereinander starben seine Frau und sein Onkel, der ihn aufgezogen hatte.
Zwei Jahre später war die Situation in Mekka für Mohammed unhaltbar geworden. Er folgte einer Einladung von Anhängern, in die 300 km entfernte Stadt Jathrib (Medina)zu übersiedeln. Bei dieser Übersiedlung, die einer Flucht glich, begleiteten ihn außer seiner Familie nur einige wenige Freunde.
Im Jahr 638 setzte der Kalif Omar das Jahr der „Auswanderung“ oder des „Bruchs“ – Hedschra- als den Beginn der islamischen Zeitrechnung fest.
Die Jahre in Medina waren nicht nur für das Schicksal der kleinen Gemeinde Mohammeds entscheidend, sondern auch für die Ausformung der neuen Lehre zur Weltreligion. Der Prophet erwies sich als fähiger politischer Organisator. Er beendete die Auseinadersetzungen in der Stadt und schuf dadurch die Voraussetzungen für den Kampf gegen Mekka. In der Wahl seiner Mittel war er nicht zimperlich. Die große jüdische Gemeinde in Medina wurde teils vertrieben, teils ausgerottet. Im Jahr 624 änderte Mohammed die wichtigsten Bestandteile des neuen Kults, die er aus dem Judentum übernommen hatte. Die Gebetsrichtung wurde von Jerusalem nach Mekka verlegt, der Tag des Gemeinschaftsgottesdienstes von Samstag auf Freitag geändert. Der Fasttag wurde zum Fastenmonat Ramadan erweitert.
Der Islam trat nun mit dem Anspruch auf, die allein richtige Religion zu sein. Alle Einwohner Medinas nahmen den neuen Glauben an. Die Stadt war nun von allen Gegnern befreit, straff gelenkt und religiös gefestigt. Sie konnte in den Krieg gegen Mekka geführt werden, die Geburtsstadt des Propheten, die ihren großen Sohn missachtet, bedroht und zur Flucht gezwungen hatte.
Die Voraussetzung für die Verbreitung des Islams über die ganze Erde war eine gesellschaftspolitische Revolution: die Aufhebung der traditionellen arabischen Stammes-, Verwandtschafts- und Blutverbindungen, die durch den Glauben ersetzt wurden. Dieser Glaube, der Glaube an den einen Gott, stand so hoch über allen menschlichen Erwägungen, dass es für die, die ihn nicht annehmen wollten, nur eine Konsequenz gab: die Vernichtung. Das Konzept des „Heiligen Kriegs“ (Dschihad), in Medina für den Krieg gegen das ungläubige Mekka entwickelt, konnte in der Folge auf alle Eroberungsfeldzüge im Namen Allahs angewandt werden.
Der Krieg Mohammeds gegen Mekka verlief zunächst sehr wechselhaft. 629 schloss Mohammed einen auf zehn Jahre befristeten Waffenstillstand, um mit seinen Anhängern zur Kaaba wallfahrten zu können. Ein Jahr später gehörte Mekka dem Propheten. Die Stadt öffnete ihm und seinen Truppen die Tore, nachdem er versprochen hatte, die Einwohner, die sich zum Islam bekannten, zu schonen.
Mohammed zog zur Kaaba und zerstörte selbst alle heidnischen Götzenbilder. Nur der „schwarze Stein“ wurde belassen.
In den letzten beiden Jahren seines Lebens widmete sich Mohammed der Verbreitung des Islams über die Arabische Halbinsel.
Bewohner eroberter Gebiete konnten sich auch unterwerfen, ohne den Islam anzunehmen. Für Christen und Juden in seinem Reich führte Mohammed eine Kopfsteuer in Form von Geld- und Naturalabgaben ein.
Im Jahr 632 führte Mohammed einen gewaltigen Zug von 90 000 Pilgern nach Mekka. Kurz nach seiner Rückkehr nach Medina erkrankte er und starb am 8. Juni 632. Er wurde an der Stelle begraben, wo er starb, nämlich in seinem Wohnhaus.
Die Sammlung der Offenbarungen als Buch im Koran erfolgte erst 20 Jahre nach Mohammeds Tod. Von dem Propheten selbst gibt es keine Niederschriften, er konnte nicht lesen und schreiben und beauftragte stets Schreiber.
3. Die Grundsätze des Islam
Allah:
Das arabische Wort für Gott, allâh ist kein Eigenname, wie Zeus oder Jupiter, sondern die kontrahierte Form des Apellatives al-ilâh „der Gott“.
Die islamische Tradition schreibt Gott außerdem eine ganze Reihe von „schönen Namen“ zu, traditionell 99, während sein hundertster Name den Menschen unbekannt ist.
Aus diesen arabischen Namen wie al-Qâdir (der Allmächtige), al-Wahhâb (der reichlich Schenkende) oder al-´Azîz (der Majestätische) können durch Zusammensetzung mit dem Wort ´abd (Sklave, Diener) männliche Vornamen gebildet werden, zum Beispiel: ´Abd-allâh (Diener Gottes). Allahs 99 Beinamen ergeben aneinandergereiht die Perlen des islamischen „Rosenkranzes“.
Der Islam verkündet die reinste Form des Monotheismus. Der Glaube an Gott ist für den Moslem die wichtigste und alles beeinflussende Grundlage seiner Weltanschauung. Allah, das ist nicht etwa der Name eines speziellen Gottes, der nur für die Moslems da ist, sondern Allah ist der einzige zu Recht angebetete und verehrte Schöpfer des Universums, der seit dem es Menschen auf dieser Erde gibt, diesen Weisungen hat zukommen lassen. Er hat die Menschen geschaffen und zeigte ihnen durch seine Offenbarung den besten Weg für sie im Diesseits, damit sie im Jenseits nicht unter den Verlierern sein werden.
Im Islam ist Gott absolut transzendent, nichts ist Ihm auch nur ähnlich. Jedem Menschen hat Gott die Fähigkeit mitgegeben Ihn zu erkennen, wenn er wirklich aufrichtig nach ihm sucht. Jeder denkende Mensch findet in der Natur und in sich selbst viele Zeichen, welche die Existenz Gottes beweisen.
„Allah“ kommt im Koran 2 685 Mal vor. Er hat alles erschaffen. Dem Menschen hat er die Fähigkeit gegeben, das Gute vom Bösen zu unterscheiden. Beide Neigungen sind im Menschen von Geburt an vorhanden. Die Pflicht des Menschen ist es, die guten Neigungen in sich zu entwickeln und so in Übereinstimmung mit der göttlichen Ordnung zu leben.
Der Koran:
Der Koran ist die heilige Schrift der Moslems. Darin befinden sich die Offenbarungen, die Mohammed zuteil wurden. Sie sind in den eigenen Worten des Propheten aufgezeichnet. Aber für die Moslems ist der Koran kein Werk von Menschen, sondern das Wort Gottes im buchstäblichen Sinn.
Die deutsche Übersetzung des Wortes Koran lautet „Vortrag“ oder „Lesung“. Ursprünglich dürfte sich „Koran“ auf die einzelnen Offenbarungen bezogen haben, später wurde aber die Bedeutung erweitert. Nun bezieht sich der Begriff auf die gesamte Offenbarung als Buch. Als Mohammed starb, gab es keine verbindliche Sammlung seiner Worte. In erster Linie waren sie im Gedächtnis von Rezitatoren aufbewahrt. Zum Teil waren sie auch schriftlich festgehalten worden. Es sind fünf solcher Sammlungen einzelner Koranblättern bekannt. Der Kalif Othman, der dritte Nachfolger Mohammeds, ließ eine offizielle Koranausgabe anfertigen. Der Text war jedoch nicht eindeutig. Der Grund dafür ist die Eigenheit der arabischen Schrift, die vor allem in ihren Anfängen nur für die Konsonanten Zeichen hatte.
Der Koran ist in 114 Abschnitte (Suren) unterteilt. Die Suren sind nicht zeitlich geordnet. Mit Ausnahme der ersten Sure (das „Vaterunser“ des Islam) sind die Abschnitte rein äußerlich nach ihrem Umfang gereiht. Die längsten stehen am Anfang, die kürzesten am Ende. Der gesamte Inhalt gilt als heilig. Das Wort kommt von Gott, ist aber nicht Gott. Es soll nicht verehrt werden wie ein Götzenbild. Sein Inhalt gilt als unfehlbar und für alle Zeiten unwandelbar. Er umfasst nicht nur die Religion und den Ritus, sondern auch das tägliche Leben, den Staat, den Brauch und alle ethischen Anliegen. Den höchsten Ruhm erringt sich der Schüler, wenn er sämtliche Suren auswendig aufsagen kann.
Für den Koran gelten bestimmte Vorschriften:
- Er darf nicht mit anderen Büchern zusammen aufbewahrt werden. - Wörter am Ende einer Zeile dürfen nicht abgeteilt werden. - Die Moslems dürfen keine Übersetzung benutzen. Das führt dazu, dass Moslems, die die arabische Sprache nicht beherrschen, den Text ohne ihn zu verstehen auswendig lernen müssen.
Besondere Bedeutung kommt in der islamischen Lehre dem Schicksal zu. Das Schicksal des Menschen wird sowohl durch das eigene Streben des Menschen als auch durch Faktoren bestimmt, auf die er keinen Einfluss hat. Immer wieder haben islamische Theologen die Frage diskutiert, ob Gott alles, was geschieht, vorherbestimmt hat oder ob der Mensch seine Geschicke in die eigene Hand nehmen kann. Der Koran gibt keine eindeutige Antwort. Für beide Fassungen lassen sich Belegstellen finden. Nach heutiger Sicht ist der Mensch verpflichtet sein Bestes zu tun. Die Lehre vom Kismet (wörtlich: „Zuteilung“) ist in der landläufigen Bedeutung nicht im Koran verankert, sondern dürfte ein Rückgriff auf vorislamische Fatalismusideen sein.
Der Islam lehrt so wie das Christentum, dass die Existenz des Menschen nicht mit dem Tod endet. Das Jenseits und das der jenseitigen Existenz des Menschen vorangehende Jüngste Gericht nehmen in den Offenbarungen einen wichtigen Platz ein. Die guten und die bösen Werke werden bei Gericht gewogen. Sünder können sich während ihres irdischen Lebens zu jeder Zeit und an jedem Ort an Gott wenden, ihre Sünden bereuen und Gott um Vergebung bitten. Diese Vergebung wird immer erteilt. Große Sünder müssen zwar eine bestimmte Zeit in der Hölle verbringen, werden aber erlöst, wenn Mohammed für sie bei Gott als Fürsprecher bittet. Die Hölle ist der Ort, an dem nur Ungläubige ihr ewiges Legen verbringen müssen. Die gläubigen Moslems überqueren dagegen den Rachen der Hölle auf einer Brücke, die schmäler als ein Haar und schärfer als die Schneide eines Schwerts ist. Das Paradies ist ein Ort irdischer Freuden. Bis zum Tag der Auferstehung ruhen die toten Moslems ohne Bewusstsein im Grab. Nur wer im Dschihad, im Heiligen Krieg, gefallen ist, kommt sofort ins Paradies.
Der Koran ist für die Moslems nicht nur die Quelle des Glaubens, sondern auch des Rechts, nach dem das Leben jedes einzelnen und das Zusammenleben der Menschen im islamischen Gemeinwesen sowie die religiösen Pflichten geregelt sind (siehe: Die 5 Säulen des Islam).
Neben dem Koran, dem unmittelbaren Wort Gottes, existieren noch so genannte Erzählungen (Hadith). Es handelt sich dabei um ursprünglich mündlich weitergegebene und erst später schriftlich festgehaltene Berichte und Legenden über Mohammed. Sie beziehen sich auf Zeitgenossen Mohammeds, in erster Linie auf seine unmittelbaren Nachfolger als Führer der islamischen Gemeinde, die ersten vier Kalifen.
Die Kaaba:
Die Kaaba in Mekka ist ein altarabisches Heiligtum. Sie ist in die Harammoschee eingebettet, die einzige Moschee ohne Gebetsnische, da die Kaaba das Zentrum der Anbetung ist. Sie soll Von Abraham und Ismael erbaut worden sein. Die Kaaba ist ein würfelförmiges Bauwerk (Kaaba = arabisch für Würfel), in dem ursprünglich eine Vielzahl von Göttern verehrt wurde. An einer Außenwand der Kaaba befindet sich ein schwarzer Stein, bei dem es sich wahrscheinlich um einen Meteoriten handelt. Ein großer Hof umgibt die Kaaba, der nach außen von hohen Säulenhallen abgeschlossen ist. In ihm befinden sich verschiedene Bauwerke, darunter das Gebäude »Makam Ibrahim« (Standort Abrahams), wo ein Stein mit dem Fußabdruck Abrahams aufbewahrt wird. Nichtmoslems ist der Zutritt zum Heiligtum verboten.
Die 5 Säulen des Islam:
Die religiösen Pflichten eines Moslems sind in den „fünf Säulen“ zusammengefasst, auf denen der Islam ruht:
1. Das Glaubensbekenntnis (schahâda):
„Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist.“ Mit dieser zweiteiligen Formel bekennt sich der Moslem zum absoluten Monotheismus und zur prophetischen Sendung Mohammeds, damit wird zugleich der Koran als offenbartes Wort Gottes anerkannt.
2. Das Gebet (salât):
Die drei in der Frühzeit vorgeschriebenen täglichen Gebete wurden auf fünf erweitert. Ihre äußere Form ist ein Wechsel von Stehen, Sichverbeugen und Sichniederwerfen. Vor dem Gebet ist eine rituelle Reinigung vorgeschrieben, die bei Mangel an Wasser auch mit Sand vorgenommen werden darf. Sie ist ein symbolischer Akt der Reinigung des Menschen, der vor Gott tritt.
Seit Mohammeds Konflikt mit den Juden in Medina ist die vorgeschriebene Gebetsrichtung die Kaaba in Mekka. Hauptgebetstag ist der Freitag. Der Muezzin ruft fünf Mal am Tag vom Minarett aus zum Gebet. Der Moslem kann sein Gebet überall verrichten. Er sollte allerdings darauf achten, dass der Boden an der Stelle, an der er beten will, nicht verunreinigt ist, dazu kann ein mitgeführter kleiner Teppich dienen. Ein besonderer Gebetsplatz ist die Moschee. Moschee bedeutet so viel wie „Stätte des Niederwerfens“.
Bei jedem Gebet muss die erste Sure rezitiert werden, ebenso das Glaubensbekenntnis.
Das Gebet schließt mit einer Kopfwendung nach rechts und dann nach links.
Gebetsstunden sind:
- morgens
- mittags
- nachmittags
- abends
- nachts
Zum Freitagsgebet in der Moschee müssen mindestens 40 Männer anwesend sein. Der Gottesdienst wird von einem Imam geleitet, der meist auch von der Kanzel predigt. Der Imam ist kein Priester. Meist ist er das gelehrteste und angesehendste Mitglied der Gemeinde.
3. Almosen (zakât):
Almosen waren ursprünglich freiwillige Spenden, sie sich im Laufe der Zeit zu einer Pflichtabgabe entwickelt haben. Diese Armensteuer wird jetzt vom islamischen Staat eingezogen und ist Bestandteil der Gesamtbesteuerung. Sie beträgt jährlich 2,5% des Werts des Vermögens und Einkommens eines Moslems, der ein Jahr schuldenfrei war.
Der arabische Name dieser Abgabe, zakât, bedeutet ursprünglich „Reinigung“ oder „Läuterung“. Dahinter steckt die religiöse Vorstellung, dass weltlicher, diesseitiger Erwerb und Besitz im Grunde etwas Unreines seien, von dem der Besitzende sich zu läutern habe.
4. Das Fasten (saum oder siyâm):
Der Fastenmonat Ramadan:
Von Mohammed wurde statt des ursprünglich nach jüdischem Vorbild eingeführten Fasttags ein Fastenmonat, Ramadan, vorgeschrieben. Er ist der neunte Monat des islamischen Mondjahres, der wegen der Eigenheiten des Mondkalenders in jede Jahreszeit fallen kann. Während eines Fastenmonats soll der Koran auf die Erde gesandt worden sein. Das Fasten bezieht sich auch auf das Rauchen und den Geschlechtsverkehr. Es gilt aber das bekannte islamische Rechtsprinzip: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt.“ Ausdrücklich untersagt sind der Verzehr von Schweinefleisch, Blut und Verendetem, sowie Alkohol. Es gilt bei Tag zwischen Sonnenaufgang und –untergang.
Das Fasten soll den Wert gesunder Nahrung bewusst machen und damit für einen vernünftigen Umgang mit Lebensmitteln sensibilisieren. Der Körper verlangt nach dem Fasten nach verträglichen Speisen und ist nicht in der Lage, übermäßige Mengen aufzunehmen. Völlerei wäre auch nicht im Sinne des Islam, da Fasten auch als sozialer Akt der Solidarität mit Bedürftigen verstanden wird. Es soll dazu anspornen, gerade in diesem Monat freigiebig zu sein und unabhängig von der vorgeschriebenen Armensteuer Spenden an Arme zu geben. Vor dem Ende des Monats muss die sogenannte "Zakat al fitr" bezahlt werden, sonst wäre das Fasten nicht vollständig. Dieser Betrag geht auch an karitative Zwecke. Pro Kopf in der Familie muss der Gegenwert für eine Mahlzeit geleistet werden. Man soll dabei das geben, was auch dem eigenen Lebensstandard entspricht.
Nach dem Vorbild des Propheten Mohammed brechen viele Moslems ihr Fasten mit einigen Datteln und einem Glas Wasser oder Milch, ehe sie später zu Tisch gehen. Von Region zu Region gibt es Spezialitäten, die vor allem im Ramadan Saison haben, weil sie viel Flüssigkeit enthalten und leicht verdaulich sind. Prinzipiell sind alle vom Islam als „halal", also „rein" eingestufte Nahrungsmittel auch während der Fastenzeit zugelassen, da sich der Mensch der Gaben Gottes dankbar erfreuen soll.
Mit Erreichen der Pubertät, dem Zeitpunkt von dem ab der Heranwachsende als religiös mündig gilt, wird das Fasten zur Pflicht.
Vom Fastengebot ausgenommen sind:
• Kinder
• Reisende
• Frauen im Wochenbett oder während ihrer Menstruation
• Kranke
• ältere Menschen
• Schwangere und stillende Frauen
• Schwerarbeiter
Die Gewissensentscheidung liegt beim Einzelnen. Der Körper gilt als ein so hohes Gut, dass man ihn nach Kräften durch einen verantwortungsvollen Umgang pflegen soll.
Alle erwachsenen Menschen, die das Fasten versäumen, sollen die Anzahl der nicht gefasteten Tage im Laufe des Jahres nachholen. Wem das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, der kann für jeden nicht gefasteten Tag einen Bedürftigen mit Nahrungsmitteln für einen Tag versorgen. Dies kann auch eine finanzielle Leistung sein.
Das Zuckerfest oder „das kleine Fest“ – Ende des Fastens:
Was für Christen das Weihnachtsfest ist, ist für Moslems das Zuckerfest oder „das kleine Fest“. Es wird am Ende des Ramadan gefeiert. Das Zuckerfest ist sozusagen das Fastenbrechen. In der Türkei sind um diesen Tag herum alle Flüge, Züge und Reisebusse ausgebucht, weil jeder nach Hause zur Familie fährt. Das Zuckerfest wird - anders als das christliche Weihnachten - nicht immer gleich gefeiert. Im Sommer nutzen es viele Türken, um den Urlaub einzuläuten. Im Winter ist es mehr ein Familienfest. Es wird „Zuckerfest“ genannt, weil vor allem die Frauen die Taschen voller Zuckerln haben, um alle Kinder damit beschenken zu können. Der familiäre Charakter ist ganz wichtig. Kinder dürfen sich über neue Kleidung freuen, bekommen ein Extra-Taschengeld, um sich kleine Wünsche erfüllen zu können oder die Eltern haben Geschenke vorbereitet. Viele Männer beschenken auch ihre Frau mit neuem Gewand oder bereiten ihr eine andere Freude. Anschaffungen werden gerne jetzt getätigt.
5. Die Pilgerfahrt (hadsch):
Sie ist für jeden erwachsenen Moslem einmal im Leben vorgeschrieben. Armut und Krankheit befreien von dieser Pflicht. Diese Pilgerfahrt nach Mekka im letzten Monat des Mondjahres stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Moslems aus den unterschiedlichen Kulturkreisen der Erde. Zwei Tagesmärsche vor Mekka legt der Pilger ein Gewand aus zwei nicht gesäumten weißen Tüchern an. Wenn er in Mekka den Moscheebezirk betritt, wäscht er sich und sein Kopftuch mit Wasser aus dem Brunnen Zamzam. Dann geht er sieben Mal von rechts nach links um die Kaaba in der Mitte des weiten Hofes und küsst den schwarzen Stein in der Mauer der Kaaba. Dann steigt er sieben Mal auf bestimmte Hügel. Am nächsten Tag betet er zu Mittag im Tal Arafat. Am dritten Tag besucht er den Ort Mina und legt Steine auf drei Haufen (eine symbolische Steinigung des Teufels). Am zehnten Tag des Wallfahrtsmonats wird das Opferfest begangen. Die Mekkapilger und die Daheimgebliebenen schlachten ein Tier und geben das Fleisch den Armen.
Zu diesen fünf Säulen des Glaubens kommt noch die Pflicht des Glaubenskrieges. Er ist der in einigen Suren geforderte Krieg gegen die Ungläubigen, die Nichtmoslems. Heute aber deuten islamische Theologen den Glaubenskrieg als Kampf gegen Ungerechtigkeit, Not, Hunger, zur Verteidigung und zur Befreiung. Eine weitere Pflicht kommt für die Schiiten hinzu: der Glaube an die Imame.
Das islamische Recht (scharia):
Der Koran ist nicht nur ein Kodex religiöser und moralischer Pflichten. Da im Islam Gemeinde und Staat identisch sind, wird auch das gesellschaftliche Leben der Moslems von den Gesetzen Allahs geregelt. Für die Gesamtheit dieser Vorschriften ist der Begriff „Scharia“ geprägt worden. Die Scharia ist Straf-, Familien-, Erb-, Prozess- und Vermögensrecht. Sie regelt das Verhalten zu den Nichtmoslems, sie enthält Speisegesetze (z.B. Verbot des Genusses von Schweinefleisch und Wein) und Schlachtungsvorschriften. Nirgends in der islamischen Welt werden die Forderungen der Scharia buchstäblich erfüllt, da ein Rechtsbuch des 9. Jahrhunderts im 21. Jahrhundert nicht unverändert anwendbar ist. Verboten sind im Islam auch das Glücksspiel und der Wucher.
Beim Familienrecht, das die stärkste Verbindung zur Religion hat, besteht das Hauptproblem darin, dass die Ehegesetze den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzugleichen sind. In der gesamten islamischen Welt ist der Ehemann das Oberhaupt der Familie. Die Frau ist ihm zu Gehorsam und Gefolgschaft verpflichtet. In den meisten islamischen Staaten darf der Mann seine Frau verstoßen. Vielfach muss jedoch ein gerichtliches Verfahren stattfinden. Von Amts wegen erschwert wird überall in der islamischen Welt auch die Polygamie, die nur in Tunesien vom Gesetzgeber ausdrücklich abgeschafft worden ist. In vielen Ländern muss aber eine zweite Eheschließung gerichtlich gebilligt werden. In einigen Staaten hat die erste Ehefrau das Recht, die Scheidung einzureichen, wenn ihr Mann eine zweite Frau nimmt. Nach islamischem Recht ist es möglich, sogar eine dritte und vierte Ehe zu schließen. Man geht aber heute davon aus, dass es aus wirtschaftlichen Gründen nur wenigen möglich ist, mehrere Frauen gleich zu behandeln, wie es der Koran vorschreibt. Mehr als vier Ehefrauen hatte nur der Prophet selbst. Als Mohammed starb, wurde er von neun Witwen betrauert.
Politische Vorgänge in einigen islamischen Staaten haben das Interesse sehr stark auf das Strafrecht des Islam gelenkt. Die meisten islamischen Staaten haben ein Strafrecht mit europäischen Zügen, mit Ausnahmen von Saudi-Arabien und Oman. Im Koran selbst sind fünf Strafdelikte aufgezählt:
1. Unzucht: bei Ehebruch Todesstrafe durch Steinigung
2. Verleumdung wegen angeblicher Unzucht: Geißelhiebe
3. Weintrinken (gilt allgemein für Alkohol): Geißelhiebe
4. Diebstahl: kommt auf mehrere Faktoren an, bei strenger Anwendung Abschlagen der rechten Hand beim ersten Mal und des linken Fußes bei Wiederholung.
5. Straßenraub: je nach Art Gefängnisstrafen, Abschlagen von Händen und Füßen, Hinrichtung und Kreuzigung.
Der strengen Strafen steht im Islam ein Prozessrecht gegenüber, das dem Angeklagten sehr entgegenkommt. Im Regelfall kann ein Urteil nur aufgrund eines Geständnisses ausgesprochen werden. Allerdings weiß man durch die Arbeit von Amnesty International auf welche Weise Geständnisse oft erreicht werden.
Die rechtliche Stellung der Frau:
Moslems verweisen gern – und zu Recht – darauf hin, dass die koranische Offenbarung sich an Männer und Frauen gleichermaßen richtet und dass beider Pflichten gegenüber Gott gleich sind. Trotzdem ist die rechtliche Stellung nach der Scharia unterschiedlich, Männer sind danach eindeutig privilegiert. Der Koran spiegelt natürlich die patriarchalische Gesellschaft seiner Entstehungszeit wider. Festzuhalten ist aber, dass durch die koranischen Vorschriften den arabischen Frauen erstmals überhaupt einklagbare Rechte zugestanden wurden. So erhält nach dem Koran die Frau selber – und nicht die Sippe – das Brautgeld und kann über ihr Vermögen selbst verfügen. Dennoch bleibt der Unterschied im Koran deutlich.
In manchen Ländern, beispielsweise der Türkei, ist es so, dass die Gleichstellung von Mann und Frau in Verfassung und Gesetzgebung verankert sind, dass aber tief eingewurzelte religiöse Traditionen und archaische Familienverhältnisse der Verwirklichung des Prinzips der Gleichberechtigung entgegenstehen. Gepflogenheiten, wie die Beschränkung der Frau auf das Haus, die Kinderehe, die Verheiratung von Mädchen ohne deren Zustimmung oder die Rache der männlichen Familienmitglieder aufgrund von verletzter Familienehre behaupten sich zäh, obwohl sie keine religiöse Grundlage haben.
Religiös begründet werden dagegen die Kleidervorschriften für Frauen. Allerdings zeigt die große Vielfalt von Trachten in der islamischen Welt, wie unterschiedlich auch hier die Auffassungen sein können, da es keine eindeutigen Vorgaben im Koran gibt. Viele muslimische Frauen tragen das Kopftuch als sichtbares Zeichen ihres Bekenntnisses zum Islam, andere verzichten darauf, da der Koran es nicht ausdrücklich vorschreibt.
4. Richtungen und Schulen
Nur eine Generation nach dem Tod Mohammeds gab es die Einheit des islamischen Glaubens bereits nicht mehr. Streit entstand um die Frage der Nachfolge des Propheten. Heute unterscheiden sich die beiden Hauptrichtungen Sunna und Schia zwar nicht in den Grundsätzen der Lehre, aber in der Auslegung des Korans, insbesondere was die Leitung der Gemeinde betrifft. Etwa 83% aller Moslems sind Sunniten, ca. 15% Schiiten. Die restlichen zwei Prozent gehören Sekten an.
Der sunnitische Islam – die traditionelle Richtung
Das arabische Wort „Sunna“ bedeutet „Brauch“ oder „Tradition“. Innerhalb des sunnitischen Islams gibt es vier Rechtsschulen. Die wichtigste ist die hanafitische Rechtsschule, nach dem Imam Abu Hanifa benannt. Sie ist die zahlenmäßig stärkste Gruppe (42%) im Islam. Sie erkennt als Rechtsgrundlage neben Koran und Sunna auch die persönliche Meinung und die gesellschaftliche Verträglichkeit einer Lösung als Mittel der Rechtsfindung an. Weiters gibt es noch den Sufismus, die mystisch-asketische Richtung und ordensähnliche islamische Bruderschaften (in Europa Derwische genannt).
Der schiitische Islam – ein Dach für viele Richtungen
Die Schiiten sind überzeugt, Mohammeds Schwiegersohn Ali hätte der erste Nachfolger des Propheten sein sollen. Sie belegen ihre Überzeugungen mit Zitaten aus dem Koran. Die Bezeichnung „Schia“ geht auf „Schiat Ali“ (Partei Alis) zurück.
Als wichtigstes religiös-politisches Kennzeichen des schiitischen Islams muss die uneingeschränkte Autorität des Imams, des geistlichen Führers einer Gemeinde, gelten. Imam kann nur jemand sein, der seine Abstammung über Ali und dessen Frau Fatima direkt vom Propheten herleiten kann. Die Schia ist in mehrere Richtungen gespalten, deren wichtigste die Zwölferschia ist. Die Iraner, beispielsweise, sind Zwölferschiiten. Die Anhänger dieser Richtung der Schia glauben an eine Reihe von 12 Imamen, beginnend mit Ali. Wichtig in dieser Reihe ist vor allem Alis Sohn (Mohammeds Enkel) Husain. Der Todestag von Husain wird von den Schiiten alljährlich als „Tag der Märtyrer“ mit Umzügen, Selbstgeißelungen und Passionsspielen begangen. Der 12. Imam lebt bis heute als „verborgener Imam“ und ist der Mahdi, also der Herrscher über die ganze Erde am Ende der Welt. In seiner Abwesenheit wird die Gemeinde von den Mullahs geführt. Mullahs werden vor allem im Iran alle Geistliche genannt. Außer durch den Märtyrerkult ist die Zwölferschia durch eine ausgeprägte Gräberverehrung gekennzeichnet. Hier hat sich ein scharfer Gegensatz zu den Sunniten entwickelt, denen ein solcher Kult fremd ist. Die Richtungen innerhalb der Schia werden nach der Zahl der von ihnen anerkannten Imame benannt (z.B. die Fünferschia und die Siebenerschia).
5. Islamismus - Fundamentalismus
Der Fundamentalismus ist eine Bewegung zurück zu den Wurzeln, zu den Anfängen der Verkündigung oder Offenbarung eines Glaubens. Im Islam bedeutet das eine Rückbesinnung auf den Koran mit dem Ziel, Anpassungen an jahrhundertelange gesellschaftliche Entwicklungen wieder rückgängig zu machen. Aus diesem Grund sind Fundamentalismus und Konservativismus Gegensätze. Konservative wollen das Bestehende erhalten, Fundamentalisten wollen es verändern. Der Begriff Islamismus oder islamischer Fundamentalismus bezeichnet das Streben nach der Errichtung eines islamischen Staatswesens, die Einführung der Scharia, des islamischen Rechts, und die Rückbesinnung auf die Normen Mohammeds und der ersten vier Kalifen, ohne auf die Errungenschaften der modernen Technik zu verzichten. Den Islamisten war anfangs der ursprünglich westliche Begriff „Fundamentalisten“ fremd, heute bezeichnen sie sich selbst als Fundamentalisten. Den Begriff „Fundamentalist“ gibt es im Islam schon seit Jahrhunderten, das Wort bezeichnet traditionell jedoch die Gelehrten der Wissenschaft, die sich mit dem Studium der Fundamente des islamischen Rechts befasst haben.
Das Phänomen des Islamismus entstand im 20. Jahrhundert. 1928 gründete Hasan al-Banna die Muslimbrüder in Ägypten gegen den als dekadent geltenden Einfluss des Westens, dem sie durch islamische Erziehung und ein soziales Netz entgegenzuwirken suchten. Man nahm den Westen als Kolonialismus, „Kreuzfahrertum“, christliche Mission, ein fremdes Erziehungssystem wahr, kurz - als „kulturelle Invasion“ - und vermutete eine globale Verschwörung gegen den Islam.
In den 1980er Jahren versuchten islamistische Gruppen zunehmend, ihre Ziele gewaltsam durch Attentate und Entführungen zu erreichen.
Der Islamismus bedient sich unterschiedlicher Mittel: auch innerhalb der Familie durch ein an islamischen Grundsätzen orientiertes Leben, mittels Werbung für den Islam, durch das Streben nach allen rechtlichen Möglichkeiten für den Islam, durch Literaturverbreitung, durch den Unterhalt sozialer Einrichtungen oder den Bau von Moscheen.
6. Islam und Christentum
Gegenseitige Kritik und Unterschiede
Für den Islam ist Christus zwar ein Prophet, der den wahren Gott verkündete. Aber durch seine Nachfolger sei seiner Verkündigung der Wahrheitsgehalt genommen worden. Als Beweis führen die Moslems die Entstehung der verschiedenen christlichen Konfessionen, Dogmen, Sekten und Kirchen an, die sich unaufhörlich bekämpfen. Der Islam habe das Christentum überwunden, seine Wahrheitsgehalte in sich aufgenommen, seine Fehler getilgt und es durch Mohammed, den letzten Propheten, zu einer überlebten Religion gemacht. Die islamische Missionsarbeit in Afrika stützte sich weitgehend auf die These, die Afrikaner seien auch als Christen für den Europäer nichts weiter als Kolonialvölker, der Islam aber nehme sie als Gleichberechtigte auf.
Der geschichtliche Gegensatz hat von christlicher Seite die schärfsten Urteile hervorgebracht. Mohammed galt als Werkzeug des Satans, und an seinem Lebenswandel wurde kein gutes Haar gelassen. Nicht nur die voreingenommene Christenheit verfocht solche abfälligen Urteile. Auch aus berufenem Munde kamen trotz der Anerkennung des arabischen Weges zum Monotheismus mancherlei Bedenken. Sie richteten sich gegen die Stellung Allahs als einer Gottheit der Willkür, die Verquickung von Befriedigung irdischer Wünsche mit den Zielen der Religion und nicht zuletzt gegen die untergeordnete Stellung der Frau. Im Unterschied zum Christentum gibt es im Islam nicht die Lehre von der Dreieinigkeit und der göttlichen Menschwerdung. Die Offenbarung Gottes wird den Menschen nur durch Menschen gebracht, die vom göttlichen Geiste inspiriert sind. Das Leben nach dem Tod verspricht dem Moslem alle sinnlichen Genüsse in einem prachtvollen Garten, wo nur das Gute wohnt. Dieser sinnenfreudige Zug fehlt den christlichen Jenseitsvorstellungen, die die Seligkeit als eine wunschlose Ewigkeit im Angesicht Gottes verkünden. In dem verklärten Dasein nach dem Weltgericht wird es weder Gut noch Böse geben.
In der Anschauung über den Wert des Weltlichen ergibt sich in der islamischen und christlichen Auffassung eine gewisse Ähnlichkeit. Für den Islam hat die Welt trotz aller Freuden doch nur einen relativen Wert, da er immer in Erwartung des nicht mehr fernen Weltendes lebt. Im Christentum hängt dem Weltlichen das Sündhafte an, eine gewisse Geringschätzung, die zur Überwindung aufruft. Trotzdem glaubt der Moslem, dass seine Glaubenstreue ihm alle Möglichkeiten für das Wohlbefinden auf dieser Erde eröffnet. Der Mensch ist weder natürlich noch übernatürlich Ebenbild Gottes, es gibt keine Verwandtschaft zwischen Himmel und Erde.
Während im Christentum die Kirche als Hüterin göttlicher Ordnung auftritt, besteht im Islam eine Theokratie gleichberechtigter Laien. Nur die Schiiten besitzen eine hierarchisch geordnete Geistlichkeit. Es gibt keine Trennung weltlicher und religiöser Bereiche. Aus der Gemeinschaft der Laien gibt es kein Ausbrechen, denn alle gehören nach dem Willen Allahs dazu. Im Christentum besteht durch die Sonderstellung der Kirche viel stärker die Gefahr der Absonderung.
Der christliche und der muslimische Gott
Es scheint dem Moslem selbstverständlich, dass er Gott dient, aber unbegreiflich, dass Gott etwas für die Menschen opfert, und gar noch seinen Sohn. Deshalb befremdet ihn der Gedanke, dass nur durch diesen Opfertod der Menschheit Vergebung geschenkt worden sei. Auch Allah wird ja das Attribut des Vergebens zugesprochen. Aber ob er vergibt, hängt allein von seinem Willen ab, selbst wenn der Mensch nach bestem Wissen und Gewissen gute Werke tut.
Für den Islam ist Christus – Isa – ein menschlicher Prophet. Anlässlich seiner Wiederkunft errichtet er sein göttliches Reich, das ewig währt. Der Islam deutet diese Wiederkunft jedoch in seinem Sinne aus, indem er Christus nur wiederkehren lässt, um Mohammed als den Größeren zu verkünden und ihm zum Siege zu verhelfen. Trotzdem liegt der Schwerpunkt im religiös-weltlichen Handeln des Islam auch auf dem persönlichen Verdienst. Das beginnt bei der Verrichtung der religiösen Übungen, die nur dann verdienstlich genannt werden können, wenn sie richtig vollzogen werden. Wer nach Mekka pilgert, wird nach islamischem Glauben von allen Sünden gereinigt.
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