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Die BRD - Ein Rechtsstaat - Referat
Die BRD – ein Rechtsstaat
Begriff:
Staat in dem die öffentliche Gewalt an die Rechtsordnung gebunden ist
vollzieht strikt die im Gesetz stehenden Regeln um eine Grundordnung zu erzwingen
Grundsätze:
1. Anfechtbarkeit eines gerichtlichen Urteils(Revision & Berufung)
2. Unabhängigkeit der Richter, nicht vorhanden (1933-1945 „dritte Reich“, 1949-1990 DDR)
3. keine Strafe ohne Gesetz
4. Rechtsschutz für den Beschuldigten
Merkmale:
Rechtsgleichheit: - Gesetze gelten für alle Bürger gleich
Rechtssicherheit: - Gesetze müssen veröffentlicht werden
Bindung der Gesetzgebung an das Grundgesetz: - einhalten des GG
Rechtswegegarantie: - jeder kann ein Gericht anrufen
Unabhängigkeit der Richter: - Richter & Gerichte Gesetz gebunden
Arten der Gerichte:
Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Bundespatentgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgericht
Arten der gerichtlichen Prozesse:
Strafprozess (Straftat muss vorliegen)
Zivilprozess (zwischen zwei Bürgern- Klage beim Gericht- keine Strafe)
Gerichtsbarkeiten:
Arbeitsgericht (Kündigung = Fristlos > z.B. Diebstahl, drei Abmahnungen Ordentlich > z.B. Konkurs der Firma) (unregelmäßige Lohnzahlung, Mobbing)
Sozialgericht (kostenfrei, Kindergeld, Rentenansprüche)
Finanzgericht (Steuerbescheiden)
Verwaltungsgericht (Schulangelegenheiten, baurechtliche Dinge)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (Strafgericht: Mord/Totschlag, Diebstahl, Freiheitsberaubung, Drogenhandel etc.) (Zivilgericht: Ansprüche aus Verträgen, Ansprüche nichtehelicher Kinder, Patent- und Urheberrechte etc.)Jugendliche bis 21 Jahre > Jugendgericht
Erläuterung Revision & Berufung:
Revision: Untersuchung der Akten auf Rechtsfehler (neue Zeugenaussagen, Verfahrensfehler)
Berufung: „Anrufen des nächst höheren Gerichts“
Rechtsfähigkeit:
Geburt/Recht: Erbrecht, Recht an Eigentum
Alter: ab 14 Jahre/Pflicht: Strafmündigkeit nach dem Jugendgericht/Recht: Entscheidung über Religionszugehörigkeit
Alter: ab 16 Jahre/Pflicht: Ausweispflicht/Recht: Kinobesuch(freigegeben ab 16 Jahre, Gaststättenbesuch, Eidesfähigkeit, Testierfähigkeit, Jugendvertreter in Betrieben, Fahrerlaubnis für Moped, Leichtkraftrad u. Mokick
Alter: ab 18/Pflicht: Ende der Schulpflicht, Schadenersatzpflicht, Wehrpflicht, Zivildienst/Recht: Volljährigkeit, voll Geschäftsfähig, Ehemündig, Aktives u. Passives Wahlrecht, Führerschein für PKW u. Motorrad bis 27 PS
Alter: ab 21 Jahre/Pflicht: volle Strafmündigkeit
Strafmaßnahmen für Jugendliche seitens des Staates
Freiheitsstrafe 6 Monate bis 5 Jahre
Gemeinnützige Arbeiten (Sozialstunden)
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: mara2610
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