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Die Bundestagswahl - 2.Version - Referat



Allgemeine Grundlagen:

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der mindestens 598 Abgeordneten des deutschen Bundestags. Sie findet grundsätzlich alle 4 Jahre statt, die Legislaturperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern.
Das bei der Anwendung kommende Wahlrecht enthält das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und einige Besonderheiten wie die 5%-Hürde und die Existenz von Überhangmandaten.
Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt.
Im Grundgesetz ist festgelegt, dass alle Wahlen "frei, unmittelbar, gleich und geheim" sein müssen.

FREI bei einer Wahl ist die Entscheidung, welche Partei und/oder welchen Kanidaten der wahlberechtigte Bürger wählt.

UNMITTELBAR bedeutet, dass das wahlberechtigte Volk direkt seine Vertreter wählt.

GLEICH sollen alle Stimmen der Bürger behandelt werden, also jede Stimme gleich zu bewerten.

GEHEIM muss eine Wahl sein, damit die Feiheit der Entscheidung gewährleistet wird.

Das Wahlgesetz in Deutschland legt fest, dass jeder Bürger ab 18 wählen und auch gewählt werden kann. Dabei kann man als Kanidat einer Partei- auch ohne Parteimitglied zu sein- im Wahlkreis oder auf der Landesliste kanidieren oder aber als unabhängiger Kanidat im Wahlkreis auftreten.

Der praktische Ablauf der Wahl:

Der Wähler muss 2 Stimmen abgegben.
Die 1. Stimme ist für die Mehrheitswahl, d.h. in 328 Wahlkreisen werden 328 Wahlkreiskanidaten nach den Grundzügen der Mehrheitswahl gewählt. Diese 328 gewählten ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein.
Die 2. Stimme ist für die Verhältniswahl, d.h. der Bürger gibt seine Stimme für eine Partei durch Landeslisten ab.
Die Sitze werden entsprechend den für die Listen insgesamt abgegebenen Stimmen auf die Partein verteilt, ausschlaggebend sind also die Zweitstimmen.

Was bewirkt die Erststimme?

Die Wähler können damit direkt über die Person entscheiden, die ihren Wahlkreis im Bundestag vertritt.

Nachdem die Bürger ihre Wahl getroffen haben und die Stimmen gezählt wurden, wir nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren die Sitzverteilung im Bundestag errechnet.
Zunächst werden von den 605- Sitzen die Direktmandate abgezogen, die an der 5% Klausel gescheitert sind, denn das bundesdeutsche Wahlsystem schließt Parteien im Wahlsystem aus, die weniger als 5% der Zweitstimmen oder nicht mindestens 3 Direktmandate erhalten haben,aus.
In gleicher Weise werden die Zweitstimmen vermindert.
Die Zweitstimmen einer Partei werden mit der verbliebenen Zahl von Abgeordnetensitzen multipliziert und dann durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen dividiert.
In einem Letzten Schritt werden für jede Partei und jedes Land die Direktmandate der Partei im jeweiligen Land von der errechneten Zahl der Abgeordneten dieser Partei in diesem Land abgezogen. Die verbleibenen Sitze werden über die Landesliste der Partei besetzt.

Überhangmandate:

Stellt sich jedoch heraus, dass die Partei bereits mehr Direktmandate in diesem Land errungen hat, als sie in diesem Land errechnet wurden, dann kommt es zu den sogenannten Überhangmandaten, denn alle Direktmandate dürfen ihren Sitz behalten. Die Zahl der Abgeordneten im deutschen Bundestag wird dann entsprechend erhöht.


Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Romyed



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