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Die Effekten - Referat
9.2. Die Effekten
Herr Grüner hat von seinem Onkel 20 Siemens- Aktien geerbt. Seinen Freunden am Stammtisch erklärt er: „So, jetzt gehört ein Teil der Fabrik mir. Bei der nächsten Hauptversammlung werde ich hingehen, um mal meine Meinung zu sagen.“ Seine Freunde lachen ihn aus, aber er bleibt dabei, dass ihm ein Teil des Unternehmens gehöre.
9.2.1. Grundsätze des Wertpapiergeschäfts
Man unterscheidet beim Wertpapiergeschäft den Effekthandel, das Emissionsgeschäft und das Depotgeschäft.
●Der Effektenhandel, Effekten sind Kapitalwertpapiere.
●Teilhaberpapiere(Dividendenpapiere) ; Aktien, die ein Mitgliedschaftsrecht verbriefen. Stimmrecht, Dividende, Bezugsrecht und Anteil am Liquidationsreinerlös.
●Gläubigerpapiere; Pfandbriefe, Obligationen, die ein Forderungsrecht verbriefen.
Die Kunden beauftragen die Kreditinstitute für sie an der Börse Kapitalwertpapiere zu kaufen oder zu veräußern.
●Das Emissionsgeschäft, da übernehmen die Kreditinstitute auch die Ausgabe neuer Kapitalwertpapiere.
●Das Depotgeschäft, die Kunden lassen ihre Wertpapiere bei den Banken aufbewahren.
●Geschlossenes Depot. Wird in einem Save oder Tresor einer Bank aufbewahrt.
●Offenes Depot. Da werden die vom Kreditinstitut nicht nur verwahrt, sondern auch verwaltet. Sie übernimmt die Einlösung der Zins- bzw. Dividendenscheine, die Beachtung der Auslosungs- und Rückzahltermine.
9.2.2. Teilhaberpapiere
Kauft jemand Aktien, so wird er dadurch zum Miteigentümer der betreffenden Unternehmung, und zwar im Verhältnis seiner Anteile zur Gesamtheit der Anteile. Der Inhaber solcher Teilhaberbriefe ist also am Produktionsvermögen beteiligt. Wenn das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet hat dann erhält er einen Anteil am ausgeschütteten Gewinn in Form von Dividenden. Bei Verlust entfällt die Dividende.
Wer Aktien erwirbt, wird dadurch zum Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Zu unterscheiden sind hierbei:
●Nennbetragsaktien. Die Summe aller Nennbeträge entspricht dem Grundkapital. Beträgt z. B. das Grundkapital einer AG 5 Mio. EUR und ist dieses in Aktien zu je 50 EUR zerlegt, so gewährt jede Aktie einen Anteil von 1/100 000 am Grundkapital.
●Stückaktien. Stückaktien lauten aus keinem Nennbetrag. Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag des Grundkapitals darf einen EUR nicht unterschreiten. Sind z. B. bei einer AG 80 000 Stückaktien ausgegeben und besitzt der Aktionär 19 Stück, so ist er mit 19/80 000 an der AG beteiligt.
Die verschiedenen Arten von Aktien:
Unterscheidung nach der Übertragung
Inhaberaktien Einigung durch Übergabe
Namensaktien Eintrag von Name, Geburtsdatum, Adresse und der Stückzahl im Aktienregister; Umschreibung im Aktienregister
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Vinkulierte Namensaktien Indossament und Übergabe mit Zustimmung der Gesellschaft; Umschreibung im Aktienregister
Unterscheidung nach den Rechten
Stammaktien Gewöhnliche Rechte
Vorzugsaktien Garantierte Mindestdividende und evtl. zusätzliche Dividende; aber in der Regel kein Stimmrecht.
9.2.3. Gläubigerpapiere (Rentenpapiere)
Neben dem Rückzahlungsrecht hat er einen Anspruch auf Zahlung der in dem Papier festgelegten Zinsen, die unabhängig vom Erfolg der ausgebenden Körperschaft(Emittent= Schuldner) zu leisten sind. Da sie einen bleibenden Geldertrag gewähren, kann hieraus der Lebensunterhalt nach dem Ausscheiden as dem Erwerbsleben zumindest teilweise bestritten werden, vorausgesetzt, dass die Geldwertstabilität erhalten bleibt. Im Insolvenzfall könnte der Inhaber seine Ansprüche auf die Insolvenzmasse anmelden. Forderungsrecht des Inhabers:
Gleich bleibende Verzinsung, Rückzahlung bei Fälligkeit, Befriedigung aus der Insolvenzmasse.
●Anleihen;
●Pfandbriefe;
●Kommunalobligation;
●Industrieobligationen;
9.2.4. Wertpapiersonderformen
●Wandelschuldverschreibungen. Industrieobligationen mit Umtausch- oder Bezugsrecht.
●Gewinnschuldverschreibungen. Industrieobligationen mit Zins- und Gewinnanspruch.
●Genussscheine. Recht auf Gewinn- oder Liquiditätsanteil.
●Investmentzertifikate. Beteiligung an einem Wertpapierfonds.
Zerobonds. Anleihen mit niederem Kurs, die nicht jährlich verzinst werden.
9.2.5. Äußere Form der Effekten
Alle Effekten bestehen aus zwei Teilen. Zu der eigentlichen Urkunde, dem Mantel, gehört bei festverzinslichen Papieren der Zinsscheinbogen, bei Teilhaberpapieren der Dividendenscheinbogen. Die Zinsscheine bzw. Dividendenscheine (Coupons) werden jeweils bei Fälligkeit bzw. Gewinnausschüttung abgetrennt und ausgezahlt. Sind alle Zins- oder Dividendenscheine vorgelegt worden, kann gegen den Talon, d. h. Erneuerungsschein, ein neuer Bogen angefordert werden.
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Bonita00
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