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Die Gewaltenteilung in Deutschland - Referat
Die Gewaltenteilung ist ein staatliches Organisationsprinzip. Damit soll sichergestellt werden, dass die Politik ihre Machtstellung gegenüber den Bürgern nicht missbrauchen kann. Die Gewaltenteilung ist ein Merkmal für Demokratie.
Im Artikel 20 unserer Verfassung, dem Grundgesetz, ist die Gewaltenteilung für Deutschland festgeschrieben.
Anfänglich gab es drei Funktionsbereiche, die klassische Gewaltenteilung, und heute sind es bereits vier, wenn nicht sogar schon fünf Funktionsbereiche. Diese sollen unter dem Punkt erweitere Gewaltenteilung vorgestellt werden.
Die klassische Form der Gewaltenteilung
Die Staatsmacht ist in drei Bereiche aufgeteilt:
1. Die Legislative, die gesetzgebende Gewalt
2. Die Exekutive, die ausführende Gewalt
3. Die Judikative, die rechtsprechende Gewalt.
Diese Bereiche sollen sich gegenseitig kontrollieren.
Aufgaben der einzelnen Machtbereiche
Die Legislative
Die gesetzgebende Gewalt setzt sich zusammen aus Bundesrat, Bundestag und den Landtagen. Hier werden neue Gesetze verfasst, die erst dann, wenn der Bundespräsident diese unterschrieben hat, in Kraft treten. Vorgaben für das Verfassen von Gesetzen sind im Grundgesetz verankert und müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Die Exekutive
Zur ausführenden Gewalt gehört die Bundesregierung, alle Landesregierungen und alle Angestellten die in den Ministerien, Ämtern und Behörden arbeiten. Die Angestellten des jeweiligen Bereiches müssen dafür sorgen, dass die verabschiedeten Gesetze eingehalten werden.
Sie dürfen der legislativen Gewalt durchaus Vorschläge für, ihrer Meinung nach notwendigen Gesetzen machen.
Die Judikative
Das ist die rechtsprechende Gewalt zu ihr gehören sämtliche Gerichte. In den Rechtsstaaten wird die Judikative von unabhängigen Richtern ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.
Gewaltenverschränkung
In der Praxis ist die Trennung der drei Gewalten nicht so klar und eindeutig. Es gibt Minister, die sowohl in der Legislativen als auch in der Exekutiven ihre Aufgaben haben. Die Legislative und die Exekutive können verschränkt sein.
Geschichte der Gewaltenteilung
Schon die monarchischen Staaten kamen um eine Teilung der Macht nicht drum rum. Allein schon wegen der räumlichen Größe und der hohen Bevölkerung ihres Staates mussten Monarchen für spezielle Aufgaben in entfernten Gebieten ihre Macht an weitere Personen übertragen.
Die älteste Gewaltenteilung stellt wohl die Trennung von Politik und Religion dar.
Schon Aristoteles stellte die These auf, dass das gemeinsame Merkmal aller Staaten eine Einteilung der staatlichen Aufgaben in drei Gruppen sein soll.
Jeder Gesetzgeber eines Staates sollte diese Dreiteilung in seiner Verfassung verankern. Diese sollten die Antworten der drei Fragen beinhalten.
1. Wer hat zu beraten und zu entscheiden?
2. Welche Behörden soll es geben, wofür sollen sie zuständig sein und wie sollen sie besetzt werden?
3. Wer soll mit der Rechtspflege betraut werden?
Der letzte Beweis was passieren kann, wenn die absolute Macht in einer Hand bleibt, ist wohl Hitler gewesen.
Um auch sicher zu gehen das Minderheiten von staatlichen Organen würdig behandelt werden, haben sich alle west- und mitteleuropäischen Staaten im Europarat zusammengeschlossen.
Zusätzlich haben sie sich freiwillig dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstellt.
Jedes Mitglied einer dieser Staaten hat das Recht den Gerichtshof einzuschalten, wenn er sich als Mensch nicht würdig behandelt fühlt.
Die erweiterte Form der Gewaltenteilung nach Wilfried Link
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Die klassische Gewaltenteilung stellt nach Link die horizontale Ebene dar.
Die vertikale oder föderative Ebene
Unter der vertikalen Ebene versteht man die Aufteilung eines Landes in Behörden, die dann für ein kleineres Gebiet zuständig sind.
Ein gutes Beispiel dafür ist die Einteilung Deutschlands in einzelne Bundesländer, die wiederum Kompetenzen für ihren Bereich haben.
Zeitliche oder temporale Ebene
Unter der zeitlichen Ebene versteht man die Begrenzung eines politischen Mandates. In regelmäßigen Abständen hat die Bevölkerung die Möglichkeit, den Mandatsinhaber zu bestätigen oder abzuwählen.
Dezisive oder Entscheidungsebene
Unter der dezisiven Ebenen versteht man die Aufteilung der Entscheidungen auf verschiedene Interessengruppen. Dadurch wird die Macht verteilt und kann niemals nur bei einer Gruppe liegen.
Konstitutionelle Ebene
Hier spielt die jeweilige Verfassung des Staates eine zentrale Rolle. In der Verfassung ist festgelegt, welche Mehrheiten für eine Entscheidung benötigt werden.
Soziale Ebene
Jeder Bürger, der die nötigen Qualifikationen mitbringt, kann ein politisches Amt bekleiden. Dadurch wird sichergestellt, dass Politik sich aus Menschen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen zusammensetzt.
Die Medien
Der große Einfluss der Medien auf Politik und Bevölkerung bringt viele zu der Überlegung sie als vierte Gewalt zu bezeichnen. Sie informieren die Bevölkerung und helfen dem einzelnen bei seiner Meinungsfindung. So kontrollieren sie die politische Ebene im weitesten Sinne.
Theorie und Praxis der Gewaltenteilung in Deutschland
Auf dem Papier die staatliche Macht in drei Bereiche aufzuteilen, ist eine gute Idee. Fraglich bleibt jedoch ob das geschriebene auch ausführbar ist. Selbst wenn das bejahrt werden kann, fehlt noch der Wille der Beteiligten für die Umsetzung.
In deutschen Staaten ist die Umsetzung fast gelungen. Was auf jeden Fall funktioniert hat ist die Umsetzung von zwei der drei Gewalten.
Die Legislative und die Exekutive wobei die Judikative irgendwie mit in die Exekutive eingeflossen ist.
In Deutschland geht man davon aus, dass der Eingriff der Regierung in die judikative Gewalt ausschließlich der Kontrolle dient.
Die Realität sieht aber anders aus, die Regierung führt ein Benotungssystem nachdem die Richter auf ihrer Karriereleiter sowohl auf- als auch absteigen können.
Diese Situation führt in der Praxis dazu, dass Richter mit ihren Urteilen den Erwartungen der Regierung entsprechen wollen.
Die Situation löst erheblich physischen und psychischen Druck aus, der natürlich nicht offiziell benannt wird.
Kommentare zum Referat Die Gewaltenteilung in Deutschland:
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