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Die Rechts und Geschäftsfähigkeit - Referat
2.1. Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Der verwitwete Unternehmer Heinz Braun, Eigentümer einer Textilgroßhandlung, ist gestorben und hinterlässt seinen vier- und zwölfjährigen Söhnen Sven und Thomas das Geschäft. Die beiden Auszubildenden Ralf Fink und Mario Brandtner rätseln. Ralf fragt: „Ja müssen wir den jetzt Anweisungen von Thomas befolgen?“ Da meint Mario: „Ich glaube nicht, obwohl – ihm gehört doch nun die Firma zusammen mit Sven!“
Der fünfjährige Dirk kauft ein. Damit er nichts vergisst, hat die Mutter ihm alles aufgeschrieben. Den Zettel gibt er dem Einzelhändler ab. Als alles gerichtet ist, sagt Dirk: „Jetzt möchte ich noch 300g Rahmbonbons!“
Die Rechtsfähigkeit
●Rechtsfähig ist jeder, der Träger von rechten und Pflichtensein kann. Das sind alle natürlichen und juristischen Personen
►Natürliche Personen; d.h. alle Menschen von der Geburt bis zum Tod.
►Juristische Personen; z.B. AG, GmbH von der Gründung(z.B. Eintragung im Handelsregister) bis zur Auflösung (z.B. Löschung im Handelsregister)
Die Geschäftsfähigkeit
●Geschäftsunfähig:
►wer das 7. Lebensjahr nicht vollendet hat
►wer dauernd geistesgestört ist
Geschäftsundfähige können keinerlei Rechtsgeschäfte gültig abschließen. Für sie handelt stellvertretend der gesetzliche Vertreter – die Eltern oder der Vormund bzw. ein Betreuer.
●Beschränkt geschäftsfähig:
►alle vom vollendeten 7. bis zum 18. Lebensjahr
●Voll oder unbeschränkt geschäftsfähig:
►alle Volljährigen
●Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und rechtwirksam abzuschließen.
●Schwebend unwirksame Verträge bedürfen der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters. Sie können auch stillschweigend genehmigt werden, außer wenn der Erziehungsberechtigte ausdrücklich zur Genehmigung aufgefordert wurde.
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Yüksel
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