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Die Rechtsordnung in Deutschland - Referat



Die Rechtsordnung in Deutschland

-Schlagzeilen-
„Raubüberfälle aus Geldsorge“
„Unbekannte sprengen Automaten“
„Polizei schnappt Supermarkt-Räuber“
„In Frankfurt fliegen Gläser und Fäuste“
„17 Jahre alter Räuber nach Überfällen gefasst“
„Chefarzt soll wegen fehlerhafter OP-Berichte gehen“
„Fahrgast greift Zugchef an“
„Festnahme nach tödlichen Messerstichen“

All dies sind Schlagzeilen aus den letzten Wochen. Doch was haben alle gemeinsam? Alle Schlagzeilen mit den dazugehörigen Artikeln verdeutlichen die Notwendigkeit einer Rechtsordnung. Ziel der Rechtsordnung ist es, Konflikte zu vermeiden und zu lösen, um ein friedliches Zusammenleben in einer Gemeinschaft gewährleisten zu können, Berechtigte Interessen zu schützen und Vertrauen in das Rechtssystem zu schaffen.

Deswegen ist es in einer Gemeinschaft auch nötig, die persönlichen Rechte zugunsten eines Staatswesens einzuschränken, um den Frieden zu sichern.
Dafür sind gewisse Regeln und auch Sanktionen bei Regelverstößen notwendig.

Die Rechtsordnung ist also für jeden Staat ein unverzichtbares Organisations- und Herrschaftsinstrument. Sie soll zweckmäßig, kompromissbereit und mit Hilfe des staatlichen Gewaltenmonopols durchsetzbar sein. Gewaltenmonopol= Gerichte und Behörden

Def. Rechtsordnung (laut Wirtschaft und Recht, Jahrgangsstufe 11, Auer Verlag):“ Die Rechtsordnung bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die in einem Gebiet zu einer bestimmten Zeit gelten und deren Durchsetzung vom Staat garantiert wird. Rechtsnormen regeln Konflikte zwischen den Rechtssubjekten sowie zwischen ihnen und dem Staat und beugen diesen Konflikt vor. “

Das Recht hat dabei verschiedene Funktionen, die meiner Meinung nach wichtigsten werde ich euch jetzt kurz vorstellen:

Zum einen die Ordnungsfunktion, die der Konfliktvermeidung dient. Bestes Beispiel hierfür ist die Ordnung im Straßenverkehr. Würde ein Staat beispielsweise keine vorgeschriebene Fahrtrichtung festlegen, wäre ein Chaos auf den Straßen unvermeidbar. Deswegen gibt es beispielsweise in Deutschland auch das Rechtsfahrgebot. (in England das Linksfahrgebot.) (z.b. Hausordnung)

Eine weitere wichtige Funktion des Rechts ist die Friedensfunktion. Ziel hierbei ist es den sozialen und gesellschaftlichen Frieden zu sichern, indem Konflikte geschlichtet werden. Der Staat muss Gesetze erlassen, in denen er genau festlegt, was erlaubt und was verboten ist, und was im Falle von Konflikten und Streitigkeiten getan werden muss. Bei Verstoß gegen diese Gesetze ist der Staat auch dafür verantwortlich mithilfe des staatlichen Gewaltmonopols (Gerichte und Behörden) entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung des inneren Friedens durchzusetzen. Dies geschieht meist in Form eines Gerichtsverfahrens oder durch die außergerichtliche Einigung der jeweiligen Parteien. Typisches Beispiel ist der Nachbarschaftsstreit. Oft gipfelt der Streit in Selbstjustiz, welche strafbar ist. (Verbot der Selbstjustiz)

Diese Friedensfunktion überschneidet sich oft auch mit der Schutzfunktion. Denn die Rechtsordnung bewirkt den Schutz von Rechtsgütern, wie Eigentum, den eigenen Körper, Freiheit etc. Der Schutz der Freiheit der einzelnen Person wird im Artikel 2 des Grundgesetzes wie folgt beschrieben:
„ (1) Jeder hat das Rechts auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetzt verstößt. “
(Schutz der nächtl. Ruhe, Minderjährige)
Die Rechtsordnung kann aber nicht nur Bürger vor anderen Bürgern, sondern auch den Bürger vor sich selbst schützen. So sind Autofahrer beispielsweise dazu verpflichtet einen Sicherheitsgurt zu tragen.

Bei der Erziehungsfunktion geht es darum, Jugendliche zu mündigen Bürgern zu erziehen. Beispiel hierfür ist die Abstufung der Geschäftsfähigkeit.

Auch muss die Rechtssicherheit gewährleistet sein, d.h., dass das Recht inhaltlich bestimmbar und vorhersehbar sein muss und sich der einzelne Bürger darauf verlassen kann, dass Recht durchgesetzt wird. So dürfen beispielsweise Gesetze nicht
rückwirkend angewendet oder verschärft werden. Hier mal ein einfaches Fallbeispiel:
Wenn also XY zum Bäcker geht und ein Brötchen kauft, kann er sich darauf verlassen, dass er das Brötchen auch bekommt, da er einen Kaufvertrag mit dem Bäcker abgeschlossen hat. (§ 434 BGB) Will der Bäcker XY das Brötchen dennoch nicht herausgeben, kann XY den Bäcker anzeigen und wird somit im Ernstfall durch Mithilfe des Gewaltmonopols(Gericht, Polizei) zu seinem Brötchen kommen.
Wenn man also in einem Staat auf die Durchsetzung der Rechte vertrauen kann, ist die Rechtssicherheit gewährleistet.

Auch dürfen beispielsweise Gesetze nicht rückwirkend angewendet oder verschärft werden.

Beispiel:
Wenn man bis zum 30.04.2014 mit Handy am Steuer erwischt wurde, musste man ein Bußgeld in Höhe von 40€ zahlen. Seit 1.5.14 hat man dieses Bußgeld aber auf 60€ erhöht. Wenn Max Mustermann also beispielsweise am 14.3.14 erwischt wurde, wie er während der Fahrt mit seinem Handy in der Hand telefoniert hat, musste er nur 40€ Bußgeld zahlen und kann rückwirkend auch nicht zu einer Mehrzahlung aufgefordert werden.

Merkmale unserer Rechtsordnung:

Bundesstaat = Föderativer Aufbau der BRD, d.h. die Länder besitzen eigene Landesverfassungen, sind jedoch an die Grundsätze des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat im Sinne des Grundgesetzes gebunden.
Länder können über 2 Wege an der Gesetzgebung mitwirken: in ihrer eigenen Landesgesetzgebung und in der Gesetzgebung des Bundes( z.B. Vertreter im Bundesrat)

Rechtsstaat = wird auch durch Gewaltenteilung erreicht:
Exekutive (Regierung und Verwaltung)
Legislative (Gesetzgebung) -> an Verfassung gebunden
Judikative (Rechtssprechung) -> Höchstes Gericht in DE: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe -> Urteile Bindend für alle anderen Verfassungsorgane sowie alle Gerichte und Behörden
In DE gibt es jedoch keine vollkommene Trennung der Gewalten, da bsw. Regierungsmitglieder oft auch Bundestagsabgeordnete sind und somit sowohl zur Exekutive, als auch zur Legislative gehören. Deswegen spricht man oft auch von Gewaltenverschränkung.

Alle 3 Gewalten unterliegen aber dem Grundgesetz. So hat man beispielsweise auch die Möglichkeit, falls man sich von der Exekutiven zu unrecht behandelt fühlt, dass die Sache von einem unabhängigen Gericht geklärt wird.

Sozial Staat: Der Staat kann um soziale Gerechtigkeit zu schaffen und zu sichern auch soziale Ausgleichsmaßnahmen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen veranlassen.
Bsp: Einkommenssteuer. So werden beispielsweise gut verdienende Alleinstehende höher besteuert als eine Familie, die ein geringeres Einkommen hat. Jedoch darf nur der Teil des Einkommens besteuert werden, der über dem Existenzminimum liegt.
Weitere Beispiele für den Sozialstaat sind: Sozialhilfen, und Hartz IV (Arbeitslosengeld II)

Quellen:
www.bpb.de
http://www.cvg-kulmbach.de/was_wir_bieten/faecher/wr/Grundwissen_WR_09_WSG-W_-_10_SG.pdf
www.wikipedia.de
Wirtschaft und Recht, Jahrgangsstufe 11, Auer Verlag GmbH
www.reuter-partner.de
www.zeit.de
www.bundesregierung.de
-www.dejure.org
www.bundesfinanzministerium.de
www.fr-online.de
Google Bilder
Süddeutsche.de
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/bussgeldkatalog.html



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