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Die Umsatzsteuer - Referat



Die Umsatzsteuer
System:
⦁ Gesetzgeber erhebt auf Umsätze Steuern
-> Die Unternehmung ist der Steuerschuldner
-> Der Endverbraucher ist der Steuerträger (Umsatzsteuer = Verbrauchersteuer)
⦁ Für die Unternehmung ist es erfolgsneutral und wird als durchlaufender Posten behandelt
⦁ Damit der Endverbraucher nur mit dem gesetzlichen Steuersatz belastet wird muss nur der Mehrwert abgeführt werden
⦁ Es wird immer nur 19% Mehrwertsteuer abgezogen egal wie viele Wirtschaftsstufen durchlaufen werden

Gesetzliche Grundlagen:
⦁ Regelung der Steuerpflicht nach § 1 ff. UStG (Umsatzsteuergesetz)
⦁ Steuerschuldner sind Unternehmer (§ 2 UStG Beruflich oder gewerblich selbständig Tätige -> Tätgkeit muss Einnahmen erzielend sein)
⦁ Steuerbareumsätze
- Lieferungen und Leistungen innerhalb des Unternehmens und zum innergemeinschaftlichen Erwerb
-> Bemessungsgrundlage ist das vereinbarte Entgelt
- Einfuhr von Gegenständen ins Inland (Einfuhrumsatzsteuer)
-> Bemessungsgrundlage ist der Zollwert


Allgemeine Regelungen:
⦁ Allgemeiner Steuersatz von 19% (§ 2 UStG)
⦁ Berechnungsgrundlage sind erbrachte Leistungen (§ 13 UStG)
⦁ Monatliche Anmeldung innerhalb von 10 Tagen der Umsatzvorsteuer und Vorauszahlung
⦁ Vorlage aller Lieferungen und Leistungen in Rechnungsform für den Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)
&#10625; Vierteljährlich wenn die Ust. < 6000€ im vergangenen Jahr
&#10625; Jedes Kalenderjahr muss eine Steuererklärung abgegeben werden
&#10625; Vorauszahlungen werden mit der Umsatzsteuerschuld verrechnet
-> bei Vorsteuerüberhang Rückerstattung
&#10625; § 14 UStG regelt die Formvorschriften für Rechnungen


Sonderfälle:
&#10625; Bei Steuerbefreiungen entfällt der Vorsteuerabzug dies ist möglich bei z. B. Ausfuhrlieferungen, Versicherungsprämien, Vermietung, Verpachtung, Verkauf von Grundstücken und Zinsen
&#10625; Möglichkeit der Besteuerungs Optierung (§ 9 UStG)
&#10625; Ermäßigter Steuersatz von 7% z. B. bei Grundnahrungsmittel, Kulturgegenstände, kulturelle Leistungen, Personenbeförderung im Linienverkehr
&#10625; Jeder Steuersatz hat getrennte Umsatzkonten und Erlöskonten




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