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EU - 2.Version - Referat



EU

Einen wunderschönen Nachmittag und herzlich willkommen zu unserer Präsentation über einige Themenbereiche der EU.
Mein Name ist Melissa Faseth und das sind meine Kolleginnen Melanie Nowotny, Isabella Fahsalter und Nadine Pluskovich.

Zunächst zu unserer Gliederung bzw. zu dem was wir euch heute näher bringen werden. Unser erster Punkt ist die EU aktuell, sprich was ist 2007 und 2008 passiert. Außerdem werden wir euch einige Zahlen und Fakten der EU nennen. Auch sehr wichtig ist die EU in der Welt. Ein weiterer Punkt ist der Zukunftsblick, sprich was wird sich irgendwann einmal aufgrund der EU ändern. Zuletzt werden wir noch das Thema Österreich und die EU anschneiden. Darunter etwas zum EU Beitritt von Österreich, zu den wichtigen Österreichern in der EU, natürlich auch zu den Parlamentsabgeordneten und zu guter Letzt zu den Parlamentswahlen.

Da jetzt die Themen und die Reihenfolge geklärt sind, starte ich mit dem ersten Punkt, nämlich mit der EU aktuell.

EU aktuell: Bei diesem Punkt werde ich lediglich jeweils ein wichtiges Ereignis vom Jahr 2007 und 2008 nennen und dann darauf näher eingehen.

Zunächst ein wichtiges Ereignis aus dem vergangenen Jahr, also aus dem Jahr 2007.
Am 12.12.07 kam es beispielsweise zur Erweiterung des Schengenraums. Das Ziel davon war, dass der freie Personenverkehr möglicht ist. Dafür sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn dem Schengener Raum beigetreten.

Die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen diesen Ländern und zu den restlichen 15 Mitgliedstaaten sind aufgehoben.
Das Ideal des freien Personenverkehrs kommt hier ganz konkret zum Ausdruck: Durch diese Erweiterung wird die östliche Grenze dieses Raums, in dem Reisefreiheit herrscht, auf 4278 km verlängert. Nach der Erweiterung werden alle Bürger des erweiterten Schengen-Raums schneller und leichter reisen können. Ab dem 21. Dezember können die Unionsbürger von der Iberischen Halbinsel bis zu den Baltischen Staaten und von Griechenland bis Finnland reisen, ohne sich Grenzkontrollen unterziehen zu müssen. Das ist symbolisch für ein geeintes Europa und unterstreicht das Grundrecht der Unionsbürger auf Freizügigkeit.
Für Familienangehörige und Freunde, die diesseits und jenseits einer Grenze leben, wird es leichter sein, sich zu besuchen. Lange Warteschlangen an (stark frequentierten) Grenzübergangsstellen werden der Vergangenheit angehören. Grenzregionen werden sich gemeinsam entwickeln, da das Reisen von einer Region in die andere leichter sein wird.
Wie bereits bei früheren Erweiterungen wird auch hier mit einer Zunahme des Fremdenverkehrs gerechnet, der sich positiv auf die bestehende Infrastruktur auswirken wird. An der Grenze Salzburg/Berchtesgaden beispielsweise nutzen die Bürger die Infrastruktur auf beiden Seiten der Grenze. Ein großes Einkaufszentrum auf der österreichischen Seite der Grenze und ein großes Gesundheits- und Fitness-Zentrum auf der deutschen Seite.
Die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen setzt Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraus.
Auch dieses Jahr gab es schon einige Vorkommnisse. So war zB dieses Jahr erst vor kurzem der Europatag, nämlich genau am 9. Mai 2008. Nun stellt sich die Frage wie es überhaupt zu diesem besonderen Tag gekommen ist. Am 9. Mai 1950 hielt Robert Schuman eine Rede, die Europa für immer verändern sollte: Er schlug vor, Europa wirtschaftlich zu einem zu machen. Mit diesem Vorschlag legte er den Grundstein zur heutigen EU. Um dieses historische Ereignis zu würdigen, beschlossen die Staats- und Regierungschefs 1985, den 9. Mai zum "Europatag" zu erklären. Gefeiert wird in allen 27 Mitgliedstaaten und natürlich finden auch in Österreich zahlreiche Veranstaltungen statt. Im Dreiländereck Österreich-Italien-Slowenien wird grenzübergreifend gefeiert und auch beim Wiener Stadtfest gibt es Quizspiele zum Thema EU.
Nun komme ich zu einigen Zahlen und Fakten.

EU – Zahlen und Fakten
Mit 27 Mitgliedstaaten und einer Bevölkerung von beinahe einer halben Milliarde Menschen erstreckt sich die Europäische Union über einen großen Teil des europäischen Kontinents. Seit ihrer Gründung hat sie sich bemüht, Wohlstand und Stabilität für ihre Bürger zu schaffen. Wir sind alle direkt und indirekt von ihrer Politik und ihren Aktionen betroffen.
Ziel der Europäischen Union ist eine gerechte und solidarische Gesellschaft, die sich zur Förderung des wirtschaftlichen Wohlstands und zur Schaffung von Arbeitsplätzen verpflichtet, indem sie Unternehmen wettbewerbsfähiger macht und Arbeitnehmer mit neuen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausstattet.
Die Europäische Union ist die weltgrößte Handelsmacht und ein großer Geber von finanzieller und technischer Unterstützung für ärmere Länder.
In mehr als 50 Jahren hat sie ihren Bürgerinnen und Bürgern politische Stabilität und wirtschaftlichen Wohlstand gebracht. Sie hat einen Binnenmarkt ohne Grenzen und eine einheitliche Währung, den Euro, geschaffen. Sie hat einen gespaltenen Kontinent wieder vereint. Sie ist eine bedeutende Wirtschaftsmacht und weltweit in der Entwicklungshilfe führend. Die Zahl ihrer Mitglieder ist von sechs auf 27 Nationen angestiegen.

Der Ratsvorsitz
Zu einer kurzen Definition des Ratsvorsitzes: der Ratsvorsitz ist von einem Land der jeweilige Außenminister, der als Präsident den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernimmt. Ratsvorsitz kann man nur ein halbes Jahr lang sein, dann kommt ein anderes Land mit Außenminister an die Reihe. Während ein Mitgliedsland den Ratsvorsitz hat, ist dieses natürlich für vieles verantwortlich, sprich es hat einige Aufgaben zu erledigen. So muss der Ratsvorsitz etwa Probleme zwischen anderen Mitgliedsstaaten regeln, verschiedene Tagungen organisieren und leiten sowie auch die EU gegenüber anderen internationalen Organisationen vertreten. Natürlich bleibt nun die Frage wer denn eigentlich zurzeit Ratsvorsitz ist, auch nicht unbeantwortet. Jetzt, sprich im ersten Halbjahr hat den Ratsvorsitz Slowenien mit dem Außenminister Dimitrij Rupel, danach wird ihn Frankreich haben. Auch Österreich hatte schon den Ratsvorsitz und zwar im zweiten Halbjahr 1998 mit Wolfgang Schüssel und im ersten Halbjahr von 2006 mit der Außenministerin Ursula Plassnik. Das nächste Mal wird Österreich erst wieder 2019 wiederum im ersten Halbjahr den Vorsitz haben. !!!

Für weitere Zahlen und Fakten übergebe ich jetzt das Wort an meine Kollegin Isabella.

Eine immer größere Familie
Wie schon gesagt begann alles mit 6 Mitgliedsstaaten. Die EU wird eine immer größere Familie so waren es zu Beginn Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Sie fanden sich in einer neuartigen Weise zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu vertreten, die sich im Wesentlichen auf eine wirtschaftliche Integration gründeten. 1973 schlossen sich Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich, 1981 Griechenland, 1986 Spanien und Portugal an. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands kamen 1990 auch die ostdeutschen Bundesländer hinzu.
Mit einem neuen Vertrag wurden 1992 neue Befugnisse und Zuständigkeiten auf die Organe der Gemeinschaft übertragen und neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten eingeführt: Dies war die Geburtsstunde der Europäischen Union. 1995 traten dann Österreich, Finnland und Schweden der EU bei.
Mit der Erweiterung im Jahr 2004 stießen Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern hinzu, im Jahr 2007 gefolgt von Bulgarien und Rumänien. Drei Kandidatenländer, nämlich Kroatien, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, haben sich ebenfalls um die Mitgliedschaft beworben.
Europa war stets die Heimat verschiedener Völker und Kulturen. Jeder Mitgliedstaat verfügt über einen Bevölkerungsanteil aus anderen Ländern – in der Regel mit engen historischen Verbindungen zum Herkunftsland. Die EU betrachtet die ethnische und kulturelle Vielfalt als einen großen Vorteil, und sie fördert Toleranz, Achtung und gegenseitiges Verständnis.
Größe und Bevölkerung
Die Europäische Union hat 493 Millionen Einwohner – die drittgrößte Bevölkerung der Welt nach China und Indien.
Der Anteil der Industriestaaten an der gesamten Weltbevölkerung sinkt stetig, von 30% im Jahre 1960 auf 16% im Jahre 2005. Vier Fünftel der Weltbevölkerung leben in den Entwicklungsländern. Zur Unterstützung ärmerer Länder setzt sich die EU aktiv für die Förderung der weltweiten Entwicklung ein. Sie ist der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe.
Die 493 Millionen Einwohner der EU verteilen sich nicht gleichmäßig über den Kontinent: Einige Länder (oder Regionen) sind dichter bevölkert als andere. Deshalb entspricht einer großen Fläche nicht unbedingt eine große Bevölkerungszahl.
Lebensqualität
Der Lebensstandard in Europa ist im letzten Jahrzehnt erheblich gestiegen. So gehört der Lebensstandard der EU zu den höchsten der Welt.
Bildung, Forschung und die Informationsgesellschaft
Ziel der EU ist es, der dynamischste, wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Dies bedeutet erhebliche Ausgaben für die Forschung (die Quelle neuen Wissens) sowie die Aus- und Fortbildung, wodurch die Menschen Zugang zu diesem neuen Wissen erhalten.
Von besonderer Bedeutung sind die Weiterbildung der Arbeitnehmer im Bereich der Informationstechnik sowie ein einfacherer und rascherer Internetzugang für Schulen, Unternehmen und Privatleute.
Eine florierende Wirtschaft setzt voraus, dass die Menschen länger arbeiten und während ihres Arbeitslebens neue Fähigkeiten erwerben. Das Schlagwort lautet „lebenslanges Lernen“. In der EU ist die Zahl der Erwachsenen, die an Fortbildungskursen teilnehmen, im Jahr 2006 auf 9,6% der 25- bis 64-Jährigen angestiegen.
Wirtschaft und Handel
Zu den wichtigsten Zielen der EU zählt der wirtschaftliche Fortschritt. In den letzten 50 Jahren und insbesondere seit den 80er Jahren wurde intensiv daran gearbeitet, die Schranken zwischen den Volkswirtschaften in der EU abzubauen und einen Binnenmarkt zu schaffen, auf dem sich Waren, Menschen, Kapital und Dienstleistungen ungehindert bewegen können. Der Handel zwischen den EU-Staaten hat stark zugenommen, und gleichzeitig hat sich die EU zu einer bedeutenden Welthandelsmacht entwickelt.
Zusammenleben in Europa
Die Bürger der EU lernen einander immer besser kennen und entwickeln ein Zusammengehörigkeitsgefühl als Europäer, obwohl nicht alle gleichermaßen von der EU begeistert sind. Viele verbringen ihren Urlaub in einem anderen europäischen Land, und dank der Freizügigkeit in der EU studieren oder arbeiten immer mehr Bürger im Ausland. Überdies lernt ein hoher Anteil der europäischen Schüler zumindest eine europäische Fremdsprache.


Die Kandidatenländer
Hat sich ein Land um einen Beitritt zur Europäischen Union beworben und wurde seine Bewerbung offiziell akzeptiert, gilt es als Kandidatenland. Gegenwärtig gibt es drei Kandidatenländer: die Türkei, Kroatien und die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Um der EU beitreten zu können, muss ein Kandidatenland über ein stabiles, demokratisches Regierungssystem und über Institutionen verfügen, welche die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte gewährleisten. Außerdem muss es über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen sowie über eine Verwaltung, die in der Lage ist, die Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU umzusetzen. Die besonderen Bedingungen für die Mitgliedschaft der einzelnen Länder werden in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erarbeitet.
Die Verhandlungen dauern im Allgemeinen mehrere Jahre.

Da die Zahlen und Fakten erledigt sind kommen wir nun zu unserem nächsten Punkten und zwar die EU in der Welt und der Zukunftsblick, welche euch jetzt meine Kollegin Nadine näher bringen wird.

Wie bestimmt alle wissen, ist die EU im Laufe der Zeit eine Weltmacht geworden. Sie hat erheblichen Einfluss in internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation (WTO = World Trade Organisation), den Fachgremien der Vereinten Nationen (UN) und bei Weltgipfeln zum Thema Umwelt und Entwicklung.
Doch auch wenn die EU schon viel Einfluss hat, fehlt noch viel um in wichtigen internationalen Fragen wie Frieden und Stabilität, Beziehung zu den Vereinigten Staaten, Terrorismus, Naher und Mittlerer Osten sowie der Rolle des UN-Sicherheitsrates mit einer Stimme sprechen zu können.
Außerdem bleiben die Verteidigungssysteme, die die Grundpfeiler der nationalen Souveränität sind, weiterhin in Händen der nationalen Regierungen. Die einzigen Verbindungen untereinander bestehen im Rahmen von Bündnissen wie der NATO.
Die Verteidigungspolitik hat sich gemeinsam entwickelt.
Die wichtigsten Aufgaben der EU im Verteidigungsbereich legen die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
sowie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) fest. Dadurch wurde der Politikbereich entwickelt. In diesem Bereich werden Maßnahmen durch Vereinbarungen auf der Regierungsebene getroffen, wodurch Kommission und Parlament nur eine kleine Rolle spielt. Entscheidungen in diesem Bereich werden im Konsens getroffen, wobei sich einzelne Staaten enthalten können.

Als die ehemaligen kommunistischen Länder fast zeitgleich der Eu und der NATO beigetreten sind, wurde der europäische Kontinent friedlich geeint. Heute arbeiten die europäischen Länder zusammen, um das internationale Verbrechen, Schleuserkriminalität, illegale Zuwanderungen und Geldwäsche zu bekämpfen.
Die erweiterte EU hat eine Partnerschaft mit ihren großen Nachbarn. Von diesen haben einige mittelfristige Ansichten auf einen Beitritt zur Europäischen Union.
Aufgrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 auf New York und Washington, sowie die Bombenattentate von Madrid 2004 und von London 2005 müssen europäische Länder beim Informationsaustausch immer stärker zusammenarbeiten, um Terroristen daran zu hindern, geplante Anschläge auszuüben.
So haben zum Beispiel die Vereinigten Staaten akzeptiert, dass Europa bei Militärseinsätzen, an denen Amerika allerdings nicht beteiligt ist, auf logistische Kapazitäten der NATO wie Aufklärungs-, Kommunikations-, Kommando- und Transportstrukturen zurückgreifen kann.
Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich ein Ziel gesetzt: eine schnelle Eingreiftruppe mit Unterstützung der See- und Luftstreitkräfte einzusetzen und für ein Jahr zu finanzieren. Diese Truppe setzt sich aus Kontingenten der bestehenden nationalen Streitkräfte zusammen.
Neben dieser Eingreiftruppe gibt es ein weiteres politisches und militärisches Instrument zur Durchführung der vorgesehenen Einsätze wie humanitäre Einsätze, friedenserhaltende Maßnahmen und andere Formen des Krisenmanagements.
Die EU hat schon zahlreiche friedenserhaltende Maßnahmen und Formen des Krisenmanagements demonstriert. Zum Beispiel in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2004. Dies war bis jetzt einer der wichtigsten Einsätze, bei dem die NATO-Friedenstruppen im Dezember von einer 7000 Mann starken Streitkraft der Europäischen Union (EUFOR) abgelöst wurden.

Nun zum Zukunftsblick der EU:
Dieses Thema möchte ich mit einem Zitat beginnen:
„Ein Tag wird kommen, wo alle Nationen dieses Kontinents ohne ihre besonderen Eigenheiten oder ihre ruhmreiche Individualität einzubüßen, sich eng zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und die große europäische Bruderschaft begründen werden. Eines Tages wird das einzige Schlachtfeld der Markt konkurrierender Ideen sein. Ein Tag wird kommen, wo Kugeln und Bomben durch Stimmzettel ersetzt werden.“
Diese Worte sagte Victor Hugo 1849, allerdings dauerte es über ein Jahrhundert um diese Voraussagung langsam wahr werden zu lassen. Zwischenzeitlich führten zwei Weltkriege und unzählige andere Konflikte auf europäischem Boden zu Millionen von Toten und zu Zeiten, in denen alles hoffnungslos schien.
Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, ist die Aussicht zwar hoffnungsvoll, allerdings steht Europa auch vor vielen neuen Schwierigkeiten und Herausforderungen.
Wie alle wissen, hat die EU ganz klein begonnen und sich mit der Zeit durch Aufnahme weiterer Staaten immer mehr vergrößert. Sie wird sich auch in Zukunft noch vergrößern und neue Mitglieder aufnehmen. Um keine „falschen“ Staaten aufzunehmen, müssen die Staats- und Regierungschefs die öffentlichen Meinungen verfolgen und entscheiden, wo die geografischen, politischen und kulturellen Grenzen der Union liegen.

Wie wir schon wissen ist die Europäische Union ein Bündnis zwischen souveränen Nationen. Alle diese Nationen haben beschlossen, ein gemeinsames Schicksal zu teilen und die Hoheitsrechte in den Bereichen Frieden, wirtschaftliches und persönliches Wohlergehen, Sicherheit, partizipatorische Demokratie, Recht und Solidarität gemeinsam auszuüben. So haben sich über eine halbe Milliarde Menschen dafür entschieden, in Rechtsstaatlichkeit und traditionellen Werten zu leben. Der Mensch und Menschenwürde stehen dabei im Mittelpunkt.

Da die technologische Revolution zu einem grundlegenden Wandel des Lebens in Europa und den Industriestaaten führt, müssen wir verstehen, dass neue Herausforderungen entstehen. Diese können sogar über die Staatsgrenzen hinausgehen. So können einzelne Staaten Probleme wie nachhaltige Entwicklung, Bevölkerungstrends, wirtschaftliche Dynamik, die Notwendigkeit gesellschaftlicher Solidarität und einer ethischen Antwort auf den weltweiten Fortschritt in Biowissenschaften nicht ausreichend bewältigen. Es muss auch an die künftigen Generationen gedacht werden.
Logischerweise haben Ereignisse auf einem Kontinent auch Auswirkungen auf andere Kontinente und Europa. Dies zeigt zum Beispiel die Beziehung zur islamischen Welt aber auch Krankheiten und Hungersnöte in Afrika, einseitige Tendenzen in den Vereinigten Staaten, das dynamische Wirtschaftswachstum in Asien und die globale Verlagerung von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Deswegen darf sich Europa nicht nur auf die eigene Entwicklung konzentrieren, sondern muss auf andere Kontinente Rücksicht nehmen und die Herausforderung der Globalisierung annehmen.

Alle EU-Organe haben bewiesen, dass sie wichtig und nicht wegzudenken sind, doch sie müssen angepasst werden, um die zunehmende Anzahl von Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Anzahl der Mitgliedsstaaten wird immer größer, wodurch die kurzsichtige Verfolgung nationaler Interessen die langfristigen Prioritäten der Union als Ganzes gefährden. Aus diesem Grund muss sich jeder, der an diesem einmaligen Unternehmen beteiligt ist, Verantwortung übernehmen und wenn möglich so handeln, dass das institutionelle System der EU weiterhin handlungsfähig bleibt.
Da das Festhalten am Einstimmigkeitsprinzip in allen Fragen zu einem politischen Stillstand führen würde, wird politisch und rechtlich mit einem System der auf der Grundlage von Mehrheitsentscheidungen mit eingebauten Sicherungen entschieden.
Die praktischen Änderungen zur Anpassung der Struktur wurden im Vertrag von Lissabon verankert. Er wurde zwar bereits 2007 geschlossen, allerdings ist er erst nach einer Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten gültig. Er soll für mehr Demokratie und Transparenz in der Eu sorgen, sowie vereinfachte Arbeits- und Abstimmungsverfahren einführen, unsere Grundrechte in einer Charta verankern und es der EU ermöglichen, mit einer Stimme zu sprechen, wenn es um globale Angelegenheiten geht.

Man kann mit der EU natürlich auch Kontakt aufnehmen, und zwar unter folgender Adresse:
Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
Kärntner Ring 5-7
A-1010 Wien
Tel: (+43 1) 516 18-0
Fax: (+43 1) 513 42 25
E-Mail: comm-rep-vie@ec.europa.eu

Nun noch zu einem sehr wichtigen Punkt und zwar Österreich und die EU. Hier gebe ich das Wort an meine Kollegin Melanie weiter.







Zuerst zum Beitritt Österreichs zur EU.
Unter einer EU-Erweiterung versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten (sog. EU-Beitrittsländer) zur Europäischen Union. Alle Staaten, die ihr künftig beitreten wollen, müssen die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllen.
Die Zahl der Sterne auf der europäischen Flagge hat nichts mit der Anzahl der 12 Mitgliedstaaten zwischen 1986 und 1995 zu tun. Die Zahl 12 ist das traditionelle Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Die Flagge wird folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert bleiben.
Genug Allgemeines zum Beitritt jetzt speziell zu Österreich.
Am 08. Juni 1989 beschloss das österreichische Parlament den Beitritt zur EU.
Am 17. Juli 1989 stellte Österreich den Antrag auf die Vollmitgliedschaft der EU.
Am 01. Februar 1993 begannen die Beitrittsverhandlungen Österreichs zur EU und diese wurden am 12. April 1994 formell abgeschlossen. Mit überwältigender Mehrheit hat auch die österreichische Bevölkerung für einen Beitritt gestimmt.
Am 12. Juni 1994 war der Beitritt entschieden. Österreich wird gemeinsam mit Schweden und Finnland am 01. Jänner 1995 in die EU eingegliedert.

Österreich ist Mitglied des zweitgrößten Wirtschaftsraumes der Welt und zugleich eines der reichsten und stabilsten EU Staaten.

Österreich hat ebenfalls vom EU-Beitritt profitiert und das auf mehreren Ebenen.
Seit dem EU-Beitritt ist das Niveau des realen Bruttoinlandsprodukts um rund 4,5% gestiegen.

Der Beitritt sicherte den Wirtschaftsstandort Österreich, brachte rund 75.000 zusätzliche Arbeitsplätze und zusätzliches Wirtschaftswachstum. Es werden rund 60% unseres Exportes in die EU exportiert. Es konnte somit mehr als verdoppelt werden.

Österreich profitierte auch von der Ostöffnung im Jahr 1989, die steigerte das reale BIP zusätzlich um rund 3,5%. Auch dadurch wurden rund 77.000 Arbeitsplätze geschaffen.

Insgesamt hat Ostöffnung und EU-Mitgliedschaft in Österreich also ein jährliches Wirtschaftswachstum von rund einem Prozent bewirkt und rund 150.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.

Durch den Beitritt wird Österreich ein gewichtiges Wort bei der zukünftigen Gestaltung Europas, in ökologischer, ökonomischer oder sozialer Hinsicht innerhalb der EU mitzureden haben.
Nun zu einigen wichtigen Österreicher/innen in der EU. Dazu gehören Herbert Bösch, Mitglied der SPÖ-Delegation; Dr. Hans-Peter Martin, Mitglied der Liste Martin; Andreas Mölzer, Mitglied der FPÖ; Mag. Dr. Richard Seeger, Mitglied der ÖVP-Delegation; Agnes Schierhuber, ebensfalls ein Mitglied der ÖVP-Delegation; Franz Fischler, auch ein Mitglied der ÖVP und Benito Ferrero Wallner, ebenfalls der ÖVP angehörig;
Natürlich gibt es auch Parlamentsabgeordnete. Österreich entsendet 18 Abgeordnete in das Europäische Parlament. Sie werden direkt vom Volk für jeweils fünf Jahre gewählt, wobei die Wahlen zum Europäischen Parlament in allen Mitgliedstaaten stets gleichzeitig stattfinden.

Die 18 Abgeordneten können sowohl an den Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie dessen Verhandlungen des Bundesrates mit beratender Stimme teilnehmen. Dieses Rederecht ermöglicht es den Abgeordneten, die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand von Verhandlungen im Europäischen Parlament zu informieren.

Österreichische Abgeordnete zum Europäischen Parlament, die derzeit ein Mandat haben nach Parteien:

SPÖ
Mag. Herbert Bösch
Wolfgang Bulfon
Harald Ettl
Mag. Jörg Leichtfried
Christa Prets
Mag. Karin Scheele
Dr. Hannes Swoboda
ÖVP
Mag. Othmar Karas
Dr. Hubert Pirker
Dr. Reinhard Rack
Ing. Dr. Paul Rübig
Agnes Schierhuber
Mag. Dr. Richard Seeber
Liste Hans Peter Martin
Dr. Hans-Peter Martin
Karin Resetarits
GRÜNE
Dr. Evelin Lichtenberger
Johannes Voggenhuber
FPÖ
Andreas Mölzer


Beenden möchte ich jetzt unsere Präsentation mit unserem letzten Punkt den Parlamentswahlen.

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Die Wahl findet seit 1979 alle 5 Jahre statt.

Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren (seit heuer ab 16 Jahren) in dem Land ihres Wohnsitzes. Sie können aber auch in ihrem Herkunftsland wählen.


Die Wahl hat nach einem Verhältniswahlsystem zu erfolgen. Es können Vorzugsstimmen zugelassen werden. Die Unterteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ist erlaubt, solange das Verhältniswahlsystem dadurch nicht in Frage gestellt wird. Es darf eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe festgelegt werden, die jedoch landesweit nicht mehr als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen betragen darf.

Wahlsysteme
Es gibt verschiedene Wahlsysteme, sprich sie sind in der EU nicht einheitlich.
Alle Länder stimmen zwar nach dem Verhältniswahlrecht ab, allerdings mit starken lokalen Unterschieden.

Was ist jetzt das Verhältniswahlrecht? Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, bei dem die kandidierenden Gruppen (meist Parteien, seltener Wahlparteien) geordnete Listen von Kandidaten aufstellen. Die Wähler können dann nur zwischen diesen Listen wählen. Die Sitze, die einer Gruppe zugeteilt werden, gehen an die errechnete Anzahl der Kandidaten vom Anfang der Liste. Bei fast allen Verhältniswahlsystemen gibt es jedoch einen Mindestanteil an Stimmen, die ein Wahlvorschlag erreichen muss, um berücksichtigt zu werden. Erreicht eine Liste weniger Stimmen, als in der Sperrklausel definiert, erhält sie keine Sitze im Parlament.
Noch einmal verkürzt:
Die Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien erfolgt im Verhältnis der abgegebenen Stimmen, durch die Definition einer Sprungklausel wird eine Zersplitterung vermieden.

Wer darf wählen?
Jeder der das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Der nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen kann man zum Beispiel sein wenn man im Gefängnis ist.


Wer kann gewählt werden?
Die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Die nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen;

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: melissaf91



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