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Europäische Institutionen - Referat
Europäische Institutionen
Europäische Kommission Europäischer Gerichtshof
Europäisches Parlament
Europäischer Rat Europäischer Ministerrat
1. Das Europäische Parlament wacht über die Durchsetzung und Erhaltung des europäischen Rechts und besteht aus gewählten Abgeordneten, die fünf Jahre von den Bürgern/innen der EU gewählt werden.
2. Die Europäische Kommission besteht aus unabhängigen Kommissaren, die von den Regierungen der Mitgliedsländer für jeweils vier Jahre ernannt werden und wacht über die Durchsetzung und Einhaltung des deutschen Rechts.
3. Der Europäische Gerichtshof entscheidet mit, wenn es um wichtige Beschlüsse und Gesetze für Europa geht und besteht aus 15 Richtern, die von den Mitgliedsstaaten für sechs Jahre ernannt werden.
4. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs legt in seinen Gipfeltreffen die grundlegende Richtung für die Weiterentwicklung der EU fest und besteht aus den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, den Außenministern und dem Präsidenten der Europäischen Kommission.
5. Der Rat der Minister beschließt die Gesetze für die EU und setzt sich aus den jeweiligen Fachministern zusammen.
Sitz in: 1. Straßburg
2. Brüssel
3. Luxemburg
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5. Brüssel
Quelle(n) für dieses Referat: Poltik2
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