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Familienrecht in der altrömischen Epoche - Referat
Agnatio
=> Verwandtschaft solcher Menschen, die unter der gleichen Hausgewalt stehen  Pater familias
Cognatio
=> Zugehörigkeit zur Familie durch Blutsverwandschaft
Patria potestas
=> väterliche Schutzgewalt gegenüber den Hauskindern (auch bei Adoption)
o Beginn mit der Geburt
o Ende mit dem Tod des Gewalthabers
Manus
=> Schutzgewalt des pater familias über seine Ehefrau
Familienrecht in der klassischen Epoche
=> Rückgang der Machtbefugnisse des Familienvaters
o Wandel der Rechtsstellung der Frau (weitgehende Gleichstellung im Privatrecht)
o Nachteile allerdings im öffentlichen Leben (politische Rechte, Wahlrecht)
Grundprinzipien der Ehe
=> lebenslange Gemeinschaft
=> Monogamie „exklusive Fortpflanzungsgemeinschaft“ „Treuebeziehung“
=> Consensus „Übereinstimmung“ (Zustimmung beider Partner)
=> affectio maritalis „Der Wille verheiratet zu sein“; „eheliche Zuneigung“
=> Die musste zwischen zwei römischen Bürgern geschlossen werden. Wenn die Frau keine Römerin war, musste der Mann ein conubium mit solcher haben
=> keine gültige Eheschließung bei festgestellter Geisteskrankheit oder Zeugungsunfähigkeit
=> Zunächst war die Ehe kein Rechtsakt Gegenseitige Zustimmung genügte
Formen der Eheschließung
=> confarreatio (konfarreierte Ehe)
o feierliche Form der Eheschließung, die vermutlich der Oberschicht vorbehalten war
o Voraussetzung war die Anwesenheit von 10 Zeugen, des Flamen Dialis (Staatspriester) und dem Pontifex Maximus (oberster Priester)
o Opferung eines Brotes aus Spelt oder Dinkel an Jupiter (die höchste Gottheit der römischen Antike)
o symbolische Entjungferung der Braut
=> coemptio
o symbolischer Verkauf der Tochter durch den pater familias in Form eines Rituals
o es bedarf einer Zustimmung der Tochter und die Anwesenheit von fünf Zeugen
o Option zur Scheidung im Falle von Übergriffen oder einer Missachtung des Gatten seiner Verpflichtungen durch den zustande gekommenen Vertrag
=> usus
o Abgrenzung von einer zwanglosen Partnerschaft durch eine bestimmte Rede des Gemahls
o Erlangung der patria potestas nach einem Jahr des Zusammenlebens
o Die Frau kann sich der Manus entziehen, indem sie mind. drei Tage im Jahr außer Haus nächtigt
Scheidung
=> Emancipatio (Selbstbefreiung)
=> Remancipatio (Zurückemanzipieren) Trennung einer Ehe
Ehegebote unter Kaiser Augustus
=> Drei-Kind-Politik (aus jeder Ehe sollten mind. drei Kinder hervorgehen)
=> Zwang zur Ehe (im heiratsfähigen Alter)
=> Ehebruch wird unter Strafe gestellt
=> kinderlose Ehen sollen geschieden werden
Lex Julia et Papia (zwei Gesetze unter Kaiser Augustus zum römischen Eherecht)
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1. Ehen mussten standesgerecht sein
2. Ehepflicht – Lex Papia Poppaea (unverheiratete verlieren den gesamten Anspruch auf Nachlass, kinderlose Ehen verlieren den Anspruch auf die Hälfte eines Nachlasses; kinderreiche Ehen waren mit bestimmten Förderungen verbunden z.B. erleichterter Zugang zu bestimmten Ämtern, Befreiung der Frau von der Vormundschaft)
Familie im alten Rom
=> eher eine Hausgemeinschaft bestehend aus (Groß)eltern, Mann, Frau, Kindern und Sklaven
=> die Familie als wichtigste soziale Einheit
=> Der Vater als Familienoberhaupt  Väterliche Gewalt „patria potestas“
=> Sklaven erfüllen erteilte Arbeitsaufträge
=> Übertragung von Reichtum und sozialem Status an die nächste Generation
=> Leben in Mietshäusern (ohne fließendes Wasser, Toiletten und Heizung)
=> Kleidung für Erwachsene: Toga
=> Kleidung für Kinder: Tunica
Frauen im alten Rom
=> nur eingeschränkt rechtsfähig (so war es aber auch für die Mehrzahl der Männer)
=> Rechte der Frau reichten nicht über ihre eigene Person hinaus
o konnten nur für eigene Interessen einstehen
=> konnte keine Bürge oder Vormundschaft übernehmen
=> keine Übernahme eines öffentlichen oder politischen Amtes
=> Stellung der Frau war geknüpft an den sozialen Stand der Familie
=> Keine Rechte für Sklaven
=> Kein Wahlrecht
=> Hauptaufgabe: Ehefrau und Mutter
o Außerdem die Beaufsichtigung der Sklaven, Hausarbeiten, Handarbeiten, Ausübung eines Berufes
=> jüngere Überlieferungen sprechen von Einschränkungen der Frau, während ältere eine Gleichberechtigung von Mann und Frau nahelegen
o tatsächlich emanzipiert und frei aber nicht gleichberechtigt
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