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Flüchtlingspolitik in Europa - Referat



Die Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union soll Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedsstaaten der EU, des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besitzen, einen angemessenen Status gewähren. Sie stellt außerdem sicher, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung tätig wird. Deswegen versucht die europäische Union ein gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS) zu verwirklichen, um unteranderem Asylverfahren und die Versorgung von Emigranten zu ermöglichen. Die Flüchtlingspolitik versichert Asylbewerbern Schutz vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit einer politischen Gruppe oder ihrer politischen Meinung.

Der Schutz, den die Asylpolitik in Europa den Schutzsuchenden bietet, unterliegt dem völkerrechtlichen Grundsatz des „non-refoulement“, was so viel bedeutet wie Zurückweisung. Nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dass es untersagt ist, Flüchtlinge dorthin abzuschieben, wo ihnen „unmenschliche Behandlung, Strafe oder die Todesstrafe drohen. Am 15. Juni 1990 wurde das Dubliner Übereinkommen von Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland ,Italien ,Luxemburg, Niederlande ,Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet und trat am 1. September 1997 in Kraft. Das zentrale Ziel des Dubliner-Übereinkommen ist das „One-State-Only“ Prinzip. Damit sollte zum einen erreicht werden, dass mehrfache Asylanträge in anderen Mitgliedsstaaten und illegale Weiterwanderungen verhindert werden. Außerdem soll jedem Ausländer, der in einem Mitgliedsstaat einen Asylantrag stellt, die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert werden. Derjenige Mitgliedsstaat, der dem Asylbewerber die Einwanderung anerkennt, ist zuständig für die Prüfung seines Asylantrages. Derjenige Staat, in den ein Schutzsuchender/eine Schutzsuchende zuerst eingereist ist, ist für das Asylverfahren zuständig. Wenn der Einwanderer illegal weiterwandern, muss der Staat diesen Asylbewerber wieder zurücknehmen. So verhindert das Dublin-Übereinkommen „ein Weiterschieben von Staat zu Staat“. Die Dublin-Vereinbarung wurde schon Zwei mal erweitert.

Am 1. März 2003 trat die Dublin-II-Verordnung in Kraft. Das Ziel dieser Nachfolgeregelung ist es, „dass ein Asylsuchender innerhalb der Mitgliedstaaten nur noch ein Asylverfahren betreiben kann“. Auch hier wird gezielt versucht, Mehrfachasylanträge und somit Asylmissbrauch zu verhindern. Hierzu nutzen die EU-Mitgliedsstaaten die Hilfe von elektronischer Identifizierungssystemen. Mithilfe von EURODAC (europäisches Fingerabdrucksystem) oder FADO (Bildspeicherungssystem), wird untersucht, ob derjenige Asylbewerber bereits schon einmal in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hat. Sie prüfen ebenfalls die Gültigkeit der Identitätsdokumente. Am 1. Januar 2014 tritt die Dublin-III-Verordnung in Kraft. Das Grundprinzip blieb jedoch erhalten. Die Dublin-Regeln übertragen sich auf weitere EU-Mitgliedstaaten und sind nun auch auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt worden.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), eine völkerrechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1951, legt fest „wer Flüchtling ist und welche Schutz-und Rechtsansprüche er genießt“.
Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich in der GFK verpflichtet, den Schutz von Flüchtlingen zu gewähren. Die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Recht auf Asyl, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten. Trotzt dessen wird an Europa viel Kritik ausgeübt. Unter anderem das jährliche Sterben von über hundert Menschen an den Grenzen Europas, die so gesichert werden, dass kein Überqueren möglich ist. Die Europäische Union will die Zahl der täglich ankommenden Flüchtlinge verringern- und das unter allen Umständen. Dadurch kooperiere Europa mit anderen Staaten, sogenannte „Drittstaaten“, deren Regierung als eine Art Türsteher eingesetzt werden, in denen die Menschenrechte der Flüchtlinge und der eigenen Bürger missachtet werden. Die Zuflucht nach Europa steigt jedes Jahr. Laut der Bundeszentrale für Deutschland entfielen Ende 2017 von den weltweit 23 Millionen Flüchtlingen und Asylbewerbern 7,4 Millionen auf 46 europäische Staaten, darunter 3,2 Millionen auf einen EU-Mitgliedsstaat. Dabei wird dieser Kontinent kritisch als ,,Festung Europas“ bezeichnet. Damit ist die Abschottung der Außengrenzen Europas gemeint, die gegen Flüchtlinge und Migranten gedacht sind. FRONTEX, eine europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, soll dies ermöglichen, indem Stacheldraht, meterhohe Barrieren, modernste Überwachungstechnik, Schnellboote, Hubschrauber, Drohnen, Kriegsschiffe und Militär an den Außengrenzen eingesetzt werden. Gerechtfertigt und argumentiert wird dies mit der Bekämpfung von Terrorismus und Asylsuchenden. Letzteres widerspricht wiederum einem solidarischen gemeinsamen „Europäischen Asylsystem“.



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