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Frauen im 19. Jahrhundert - Referat



Frauen im 19. Jahrhundert

Berufe


1.) typische Frauenberufe:

Im frühen 19. Jahrhundert waren Frauen für Haus und Hof zuständig. Sie versorgten die Tiere, Kinder und Erwachsenen. Es wurde nicht gern gesehen, wenn Frauen bezahlter Arbeit nachgingen. Fand man heraus, dass eine Frau aus gutem Haus für Geld arbeitete, so kam die Familie ins Gerede. Den Frauen wurden die Berufe oft nicht kampflos überlassen. Ausnahmen sind die Tätigkeit an Schreibmaschinen, Telegraphen und Kopiermaschinen. Das waren niedrige Arbeiten, die aber großes Geschick erforderten. Komplizierte Aufgaben waren nach wie vor Männersache. Einfache Routinearbeiten, also Handarbeit, wurden immer mehr von Frauen ausgeführt. An Frauen musste man nämlich weniger Lohn zahlen als an Männer. Ab diesem Zeitpunkt erledigten Frauen Schreibarbeiten im Akkord. Als überwiegend Frauenarbeit können Buchhaltung und Rechnungswesen sowie Verkaufs-/Vertriebsabteilingen im Innendienst und Sekretärin gelten. Leitungspositionen waren allerdings fast ausschließlich mit Männern besetzt. Die erste deutsche Volksbibiliothekarin war ab 1897 in Berlin tätig. Bis dahin war diese Tätigkeit absolut in den Händen der Männer. Durch Personalmangel wurde den Frauen Zutritt verschaffen. Frauen wurden als Zuarbeiterinnen billige Arbeitskräfte, wenn es aber um den beruflichen Aufstieg ging, waren Männer eindeutig bevorzugt. Eine Frau verdiente als Bibliothekarin maximal 150 Mark im Monat, der Jahresurlaub betrug nur maximal 2 Wochen im Durchschnitt.


2.) Entwicklung der Erwerbstätigkeit:

Die Erwerbstätigkeit der Frauen stieg ab 1882 stetig an. Aber bis 1980 liegt die Zahl der Erwerbstätigen Frauen unter der der Erwerbstätigen Männer.

3.) bedeutende Naturwissenschaftlerinnen:

Mit dem Aufblühen des Kapitalismus erlebte die Unterdrückung der Frauen einen neuen Höhepunkt. Durch die Industriealisierung zerbrach die alte Form der Familie als überwiegend selbstversorgende Produktions- und Lebensgemeinschaft. Lebensmittel mussten von nun an über den Markt erworben werden. Männer aller Schichten waren sich einig, dass Frauen ins Haus gehören, um Ehemann und Kinder zu versorgen. Das Bild des Mannes als Ernährer der Familie und der Frau als schwaches, auf den Haushalt begrenztes Wesen, hinderten die kapitalistischen Industriellen jedoch nicht, Frauen bis zu 16 Stunden am Tag arbeiten zu lassen. Frauen sollten alle Erwerbsarbeitsplätze räumen, um den Männern keine Konkurrenz zu machen. Viele kinderreiche Familien waren aber auf das Einkommen aller Familienmitglieder angewiesen. Auch unverheiratete Frauen suchten immer mehr nach einer standesgemäßen Arbeit. Das Recht von Frauen auf freien Zugang zur Universität wurde erstmals 1867 gefordert, aber erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland durchgesetzt. In den USA und England verschaffte man sich auf anderem Weg Zugang zum Studium. Sie gründeten eigene Hochschulen. Einige der frühen Gründungen gelten heute als Elitehochschulen. In Mitteleuropa wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Tore der Universitäten geöffnet. Die erfolgreichsten Naturwissenschaftlerinnen waren
- Sophie Germain
- Mary Fairfax Somerville
- Maria Mitchell
- Amalie Dietrich
- Sonja Kovalevskaya
- Agnes Pockels

4.)Erfindungen

Erfindungen, die heute zum alltäglichen Leben gehören wurden oft von Frauen erfunden. Bis ins 19. Jahrhundert hinein gehörte alles, was eine Frau besaß einem Mann. Deshalb verkauften viele Frauen ihre Erfindungen oder patentierten sie unter dem Namen ihres Mannes oder Vormunds. 1809 wurde erstmals ein Patent auf eine Frau ausgestellt. Bedeutende Erfindungen von Frauen aus dem 19. Jahrhundert sind z.B. Mary Dixon Kies mit ihrer Methode zum Weben von Stroh mit Seide, Henrietta Swan Leavitt entwickelte eine Methode, kosmische Entfernungen mit Hilfe veränderlicher Sterne zu ermitteln, Katharina Paulus mit ihrem Fallschirmpaket, Nicole Cliquot entwickelte eine neue Methode der Champagner-Lagerung, Marie Harel mit dem Camembert, Josephine Cochrane erfand den Geschirrspüler.

Das Selbstbewusstsein der Frauen erwacht

Die Anfänge der Emanzipationsbestrebungen von Frauen reichen bis in die Zeit des Mittelalters zurück. Kaufmannsfrauen und Handwerkerinnen bewiesen immer mehr, dass sie ihren Männern ebenbürtig sind und für sich selbst sorgen können. In der Zeit der Aufklärung erhielt die Frauenemanzipation einen enormen Aufschwung. Frauen arbeiteten als Journalistinnen und erste Frauenzeitschriften erschienen. Man befasste sich mit Naturwissenschaften und immer wieder wurde der Wunsch, die Herrschaft des Mannes über die Frau abzuschaffen, laut. Doch noch waren solche Äußerungen Ausnahmen. Durch die bürgerliche Revolution bekommt das Streben der Frauen nach mehr Selbstbestimmung und Rechten mehr Gewicht. Die politischen Akteure beschäftigte die Frage, welche Rolle die Frauen in der Revolution übernehmen sollen. Die Frauen forderten das Wahlrecht für Frauen. Diese Forderungen machten sie in Beschwerdebriefen an die Nationalversammlung deutlich. Sie gründeten eigene politische Clubs und verlangten Rederecht in der Nationalversammlung. Sie wurden allerdings
vom öffentlichen politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen und auch im Besitzrecht und ihrer Mitbestimmung in familiären Fragen eingeschränkt.

Die Frauenfrage und das Gesetz

Die Frauenbewegung im 19. Jahrhundert lehnte sich gegen soziale, ökonomische und kulturelle Abhängigkeit und Bevormundung der Frauen in vielfältiger Weise auf. Die erste deutsche Juristin Anita Augspurg formulierte im Jahr 1895, worauf es den Frauen vor allem ankam: „Die Frauenfrage ist zum großen Teil Nahrungsfrage, aber vielleicht in noch höherem Maße Kulturfrage, in allererster Linie aber ist sie Rechtsfrage, weil nur von der Grundlage verbürgter Rechte an ihre Lösung nur gedacht werden kann…“. Das hatten auch die herrschenden Männer im Kaiserreich erkannt und wollten deshalb die Gesetzte ändern, so dass öffentliches und privates Recht unterschieden werden sollte. Damit sollten Frauen aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen und im privaten Bereich dem Mann unterworfen bleiben. Dieses Vorhaben zog sich über Jahrzehnte hin und der Bund deutscher Frauenvereine griff erst spät in die Debatte ein. Die 25 000 Unterschriften, die sie innerhalb von wenigen Wochen sammelten, hielten die Männer nicht mehr von ihrem Vorhaben ab. 1896 wurde das geänderte Bürgerliche Gesetzbuch im Reichstag verabschiedet und trat am 1.1.1900 in Kraft. Die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern blieb also weiter im Gespräch. Einer der ersten Schritte zur Gleichberechtigung war Artikel 109 der Weimarer Verfassung von 1918.

Ohne Bildung geht es nicht

Im Zuge der allgemeinen Institutionalisierung des höheren Bildungswesens im 18. und 19. Jahrhunderts, durch die Einführung der Schulpflicht und die Einrichtung von Gymnasien entwickelte sich in Deutschland ein Schulsystem, das ausschließlich für Jungen gedacht war. Die Mädchenbildung war nach wie vor eine Privatangelegenheit der Familien. Der Bildungsweg der Mädchen war kurz. Auch in privilegierten Schichten endete er meist mit 15, 16 Jahren mit der „Höhere Töchterschule“. Bei der „Höhere Töchterschule“ ging es weiterhin um die Erziehung zur „gefälligen Ehefrau“ und „geschickten und zuverlässigen Hausfrau“. Da für die Mädchen die schulische Ausbildung mit maximal 16 Jahren endete, waren sie von Abitur oder Hochschulzulassung ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit der Weiterbildung war für eine junge Frau das dreijährige Lehrerinnenseminar. Dies qualifizierte sie als Volksschullehrerin. Sie konnte nun an der Volksschule, in Mädchenpensionaten und an der Höheren Töchterschule unterrichten. Da sie nicht studieren durften, waren Frauen schlechter ausgebildet, schlechter bezahlt und genossen nur geringes Ansehen. Hatten sie sich für diesen Beruf entschieden, durften sie nicht heiraten, beziehungsweise mussten den Beruf nach der Heirat aufgeben. Dennoch ergriffen viele Frauen diesen Beruf. Der 1890 gegründete „Allgemeine Deutsche Lehrerinnenverein“ war der größte weibliche Berufsverband. Der Kampf der Frauen um bessere Bildungsmöglichkeiten für Mädchen stieß auf Widerstand bei der männlich dominierten Gesellschaft des Kaiserreichs. In den Augen vieler Männer ohnehin gefährdete Familie schien mehrfach bedroht. Zum einen verließ die gebildete Frau das Haus, um ihrem Beruf nachzugehen, und kann somit nicht mehr die ihr zugedachte Rolle als Gattin und Mutter nicht mehr erfüllen. Zum anderen wird sie zur Konkurrenz des männlichen Berufskollegen. Auch fürchteten die Männer die selbstständige Frau, die sich leichter der Bevormundung durch den Mann entziehen konnte. Aufhalten ließ sich dieser Kampf um gleiche Mädchenbildung nicht. Das erste Mädchengymnasium Badens wurde 1893 in Karlsruhe gegründet. In Berlin legten 1896 sechs Mädchen das Abitur ab. Ab 1900 galt an den badischen Universitäten volles Immatrikationsrecht für Frauen, d.h. die Frauen durften sich in die Liste der Studierenden einschreiben und wurden an der Hochschule aufgenommen.

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: helgaaa



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