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Frauen im alten Rom - Referat



Vorwort:

Über das Leben der Frauen in Rom ist uns nur wenig überliefert und das, was überliefert wurde, stammt von Männern. Dennoch lässt sich über ihr Leben manches sagen.

Am besten gelingt einem der Zugang zu diesem Thema, indem man die Römerin mit der uns schon bekannten Griechin vergleicht.


2. Vergleich Griechinnen – Römerinnen:

Anders als die Griechin ist die Römerin nicht von der Gesellschaft ausgeschlossen.

Jedoch ist sie genau wie in Griechenland dem Mann untergeordnet.

Die Römerin hatte von Anfang an mehr Spielraum als die verheiratete Griechin. So stand sie im Haus an erster Stelle und war der Mittelpunkt des geselligen Lebens. Während die Griechinnen noch in halborientalischer Abgeschlossenheit leben mussten, durfte die römische Frau das Haus jederzeit verlassen. Sie konnte beispielsweise einkaufen gehen, in die Thermen gehen oder in einem Tempel den Göttern huldigen. Außerdem durfte sie öffentlichen Veranstaltungen beiwohnen, wenn auch nur abgesondert von den Männern.

Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass die römischen Frauen selbstständiger und selbstverständlicher in der Öffentlichkeit auftraten als die griechischen.


3. Römische Frauennamen:

Frauen im römischen Reich hatten drei Namen, wenn sie verheiratet waren:

1. Die weibliche Form des väterlichen nomen.

Bsp.: Julius Caesers Tochter hatte den Namen Julia

Die Tochter des Marcus Tullius Cicero hieß Tullia

2. Einen cognomen, wie Maior, Minor oder Tertia. Diese cognomen unterschieden die Töchter einer Familie dem Alter entsprechend.

3. Der dritte Name einer verheirateten Frau war die weibliche Form des cognomen des Ehepartners.


4. Aussehen

Eine Römerin trägt ihr Haar je nach Stand und Mode in Zöpfen aufgesteckt oder in kunstvollen Locken oder in einer Kombination von beidem.

Sie tragen eine tunica, eine Art hochgeschlossenes Hemdkleid.

Bei einfachen Leuten war die tunica aus einem eher groben, dunklen Leinengewebe.

Reichere Leute trugen die tunica nur als Unterkleid. Bei ihnen war sie schneeweiß und aus feinem Woll- oder Leinenstoff.

Eine römische Ehefrau der höheren Stände trug eine weite, faltenreiche, farbige Stola über der Tunica. Darüber trug sie eine palla, einen großen rechteckigen Wollstoff, der um die Schultern gewickelt und oft auch über den Kopf gezogen wurde.

Es gab auch schon Make-up. Lidschatten, Wimperntusche und Lippenstift waren den Frauen nicht fremd. Auch Rouge und Kalkweiß als Puder waren üblich. Übermäßiges Make-up und Parfüm war meist das Kennzeichen einer Prostituierten. Denn auch von dieser Sorte Frauen tummelten sich einige in Rom.


5. Erziehung

Für die obere Schicht: Jungen und Mädchen wurden in Rom nur wenige Jahre zusammen ausgebildet. Die Töchter wohlhabender Familien wurden zuerst in einer Grundschule, unter Leitung eines litterators, eines Sprachgelehrten, unterrichtet. Ab dem zehnten Lebensjahr wurden die Mädchen einzeln, und von den Jungen getrennt, unterrichtet.

Bei einer herkömmlichen Erziehung lernte das römische Mädchen außerdem noch tanzen und Flöte spielen. Sie musste auch Gymnastik treiben.

Der Schwerpunkt der Erziehung lag jedoch auf häuslichen Dingen. Sie mussten Spinnen und Weben, wobei sie gemeinsam mit den Sklavinnen arbeiteten und dabei von der Mutter überwacht wurden.

Bis zu ihrer Verheiratung musste die junge Römerin alles gelernt haben, was sie als gute Ehefrau und Mutter wissen musste.

In den Augen eines Römers musste die ideale Matrone nicht nur häuslich, keusch, liebenswürdig, amüsant und gehorsam sein, sie sollte gleichzeitig auch noch sparsam sein, sauber, aber nicht putzsüchtig, fromm, jedoch ohne Übertreibung.


Für die Töchter aus armen Familien: Sie lernten Haus und Hof zu säubern, Kranke zu pflegen, Obst zu ernten und zu konservieren, Getreide zu mahlen, zu backen usw.


6. Rechte einer Römerin

6.1. Was sie nicht durfte:

Der Römerstaat war ein Männerstaat – die Frau hatte nicht viele Rechte.
Eine römische Frau besaß nicht einmal das volle Bürgerrecht.
Als Mädchen war die Frau abhängig vom Vater (pater familias); er konnte über Freud und Leid bestimmen, er konnte sie verloben und vermählen, wann und mit wem er wollte.

Mit der Heirat tauschte die Frau dann die Abhängigkeit vom Vater durch die Abhängigkeit vom Ehemann aus.

Starben Vater oder Ehemann, wurde ein Tutor bestimmt, der dann deren Funktionen übernahm.

Eine Frau hatten nicht mal mehr Macht über ihre eigenen Kinder, denn diese standen, genau wie sie unter dem Vater.


Politisch gesehen existierten Frauen nicht. Sie durfte nicht an der Volksversammlung teilnehmen und war von Wahlen ausgeschlossen.

Sie durfte nicht einmal mehr öffentliche Reden halten.

Die Frau zählte außerdem nicht als juristische Person. Infolgedessen konnte sie weder vor Gericht als Geschworene auftreten, noch sich selbst verteidigen. Sie musste von einem Vormund vertreten werden.


6.2 Was sie durfte:

Sie konnten selbst erben und vererben, soweit sie über ein Vermögen verfügten.

Dieses konnte sie sich selbst erwerben, denn römische Frauen waren weitgehend geschäftsfähig. Weitgehend bedeutet, dass sie zwar einen Vormund haben mussten, jedoch konnten energische Frauen bei ihren Vormünder erreichen, dass sie ihre Vermögensangelegenheiten praktisch selbst führen konnten.

Sie durfte auch Schenkungen machen und konnte somit unter Umständen römische Männer in ihren Entscheidungen beeinflussen.

Somit existierte die Frau im politischen Leben zwar nicht, jedoch sehr wohl im gesellschaftlichen.


6.3.Was ein römischer Vater durfte:

Zu viele Töchter konnte sich ein römischer Vater nicht leisten, da er für jede eine Mitgift aufbringen musste.

Es war ihm zwar verboten seine erstgeborene Tochter auszusetzen, bei allen anderen hatte er jedoch unter Wahrung bestimmter Rituale freie Hand. Er durfte sie beispielsweise aussetzen und sie dort ihrem Schicksal zu überlassen.

Auf diese Neugeborenentötungen ist unter anderem auch zurückzuführen, dass es in Rom deutlich weniger Frauen als Männer gab. à Sage vom Raub der Sabinerinnen.


7. Tätigkeitsbereich der Römerin

Die Hauptaufgabe der römischen Frau war die Aufsicht über das Haus. Eine Römerin war für die Zusammenstellung des Essens, für die Überwachung der Dienstboten (bzw. Sklaven) und das Großziehen der Kinder zuständig, soweit diese nicht von einer Amme großgezogen wurden, was allerdings nur selten vorkam.

Für die anderen Hausarbeiten wie Putzen, Spülen, Lebensmittel einkaufen, aber auch Kochen waren Sklaven und Sklavinnen zuständig, nur in ganz armen Familien musste die Ehefrau diese als sehr niedrig geltenden Arbeiten selbst verrichten.

Wegen der einseitigen, auf die Rolle als mater familias ausgerichteten Ausbildung, gab es nur recht wenige berufstätige Frauen, dann aber vorwiegend in typischen Frauenberufen wie Hebamme oder Näherin.


8. Die Ehe

Mit 12 Jahren galt ein Mädchen als heiratsfähig.

Eine Frau, die mit 20 Jahren noch nicht verheiratet war, wurde als eine „alte Jungfer“ betrachtet und musste sogar mit einer Bestrafung rechnen.

Jede Frau musste verheiratet werden; ledige Frauen waren in der Gesellschaft nicht vorgesehen.

Zwischen engen Verwandten war eine Heirat bei Todesstrafe verboten (incestum); ebenso durften Römer keine Ausländer oder Sklaven heiraten. (Mit Ausnahmen, siehe unten).

Manchmal hatte sie auch einfach nur recht praktische Gründe:

Eine Tochter konnte ihrem Vater unter Umständen einen politisch bzw. wirtschaftlich willkommenen Schwiegersohn einbringen, der für diesen sehr nützlich sein konnte.


Es gab zwei verschiedene Arten der Ehe:

Die erste war die sogenannte cum manu. Bei dieser ging die Frau von der Gewalt ihres Vaters („potestas“) in die Gewalt („manus“) ihres Mannes über.

Innerhalb der Familie hingegen nahm sie die Stellung der “mater familias”, der Hausmutter ein.

Es gab drei verschiedene Möglichkeiten eine solche Ehe zu schließen. Dazu später mehr.


Die zweite Form der Ehe war die sogenannte Ehe sine manum conventione. In dieser Eheform gehörte die Frau rechtlich und vermögensmäßig weiterhin zur Familie ihres Vaters.

Innerhalb der Familie besaß sie die Stellung der uxor, der Gattin.

Die Frau hatte in dieser Ehe eine gewisse Selbständigkeit.

Diese Form der Ehe blieb jedoch recht selten, vor allem unter den konservativen Römern.


Im 3. Jahrhundert kam es auch zu einer freien Form der Ehe:

Viele Frauen standen nun nicht mehr unter der Vormundschaft des Gatten. Ab dem 25. Lebensjahr wurden sie der rein formellen Überwachung einem Tutor unterstellt, sie konnten aber über ihren Besitz frei verfügen. Eine Scheidung war
auch möglich.


Außerlich war der Erfolg einer Ehe mit der Geburt eines Sohnes besiegelt. Nahm die Frau zudem noch die Mühen des Stillens auf sich, dann galt sie als perfekte Mutter. Kinderkriegen war zu der Zeit gefährlich. Jede fünfte bis sechste Frau starb im Kindbett.

Gebar eine Frau keine Kinder, so wurde dass als Strafe der Götter angesehen und nicht selten wurde die Frau verstoßen.


a) Verlobung:

Jeder ordentlichen Heirat musste eine Verlobung vorausgehen. Es kam vor, dass man schon Kinder miteinander verlobte, vor allem in der Oberschicht.

Die Formalitäten wurden vom künftigen Ehemann (oder dessen Vater) und dem Vater oder Tutor des Mädchens erledigt.

In der frühen Republik war ein Bruch der Verlobung vor Gericht einklagbar.

Gegen Ende der Republik galt das Verlöbnis nur noch als formloses Heiratsversprechen, das keine rechtliche Grundlage mehr hatte. Mit der Formel 'condicione tua non utor' („ Ich mache von deinem Heiratsantrag keinen Gebrauch“) konnte das Versprechen jederzeit von einer der Parteien widerrufen werden.

Üblicherweise machte der zukünftige Ehemann vor der Heirat seiner Auserwählten noch ein wertvolles Geschenk (donatio ante nuptias).

Nach dem Austausch des Verlobungskusses wurde die Verlobung durch einen eisernen Ring besiegelt, der von der „sponsa“ (also der zukünftigen Gattin) am vierten Finger der linken Hand getragen wurde.



b) Hochzeit:

Bei der Heirat erhielt die Frau nicht nur eine Aussteuer, sondern sie musste auch eine Mitgift zahlen. Diese wurde von Brautvater und Bräutigam (oder dessen Vater) vor der Hochzeit ausgehandelt. Eine Mitgift konnte bis um 50 Talente betragen, das sind etwa 125.000 Euro.

Ablauf: Nachdem die Braut ihr Kinderspielzeug den Göttern geweiht hatte, wurde sie zurechtgemacht.

Am Abend des Hochzeitstages, wenn die Zeremonie vorüber, der Vertrag unterzeichnet und das Hochzeitsfrühstück verspeist war, entriß der Bräutigam seine Braut formell den Armen ihrer Mutter und sie wurde von Freunden und Familienangehörigen im Brautzug zum neuen Heim geleitet.

Nachdem das Ehepaar einigen weiteren Bräuchen nachgekommen war, wurde die Frau dann in das Schlafgemach geleitet und dort von anderen Frauen, die nur einmal verheiratet gewesen sein durften, entkleidet, während die anderen außerhalb das Hochzeitslied (epithalamium) anstimmten. Dann erst durfte auch der Bräutigam ins Bett, und die Gäste hatten ihre Pflicht getan.

Am nächsten Morgen nahm die junge Frau, nunmehr eine matrona (Hausfrau), zum ersten Mal ihre häuslichen Pflichten wahr.


Es gab drei verschiedene Arten der Eheschließung:

Bei der ersten Form (coemptio) hat der Gatte in Anwesenheit von 5 Zeugen ein As (ungefähr 80 Cent) an den Vater gezahlt und bekam dafür die Braut. Diese Geschäft war natürlich rein symbolisch.


Bei der zweiten Variante (per usum) reicht es, wenn Frau und Mann das Bett teilten, allerdings nicht, ohne vorher ihre ehrenwerte Absichten geklärt zu haben.

Bei dieser Heiratsform erhielt der Mann die potestas über seine Frau erst nach einem Jahr ununterbrochenen Zusammenlebens. Um also nicht in die Allgewalt des Mannes zu kommen, wurde es in vielen Haushalten bald üblich, dass sich die Gattin alljährlich für drei Tage von ihrem Mann trennte.

à Schritt in Richtung größere Selbständigkeit.


Bei der dritten Art (confarreatio) der Eheschließung musste die Zeremonie vor zehn Zeugen vollzogen werden und zwar von einem Priester des Jupiter höchstpersönlich. Dabei wurden ein Schaf, Früchte, Opferschrot und Brot aus Weizenspelt geopfert. Einen Kuchen aus Weizenspelt teilten sich die beiden zukünftigen Ehepartner.

Bei dieser festlichen Art war eine Scheidung später so gut wie unmöglich.


c) Aufstiegsmöglichkeiten durch Hochzeit

Heiratspolitik wurde betrieben, seit es Hochzeiten gibt. Auch in Rom versuchten viele durch Heirat ihre finanzielle und soziale Situation zu verbessern.

Es war seit 445 v. Chr. allen möglich, in allen Schichten zu heiraten. Es gab nur zwei Ausnahmen:

Senatoren, sowie deren Kinder und deren Enkel durften keine liberta (Freigelassene) heiraten, denn dann überspränge die liberta zu viele soziale Stufen.

Es war ebenfalls nicht erlaubt, Sklaven zu heiraten. Diese mussten zuerst vom Heiratswilligen gekauft und zu diesem Zweck freigelassen werden. Heiratete die Freigelassene ihren Freilasser nicht innerhalb von sechs Monaten, fiel sie zurück in Sklaverei.

Ein Sklave, der eine Witwe heiratete, die ihn freiließ, stieg in ihre Gesellschaftsschicht auf. Sonst war dies nur umgekehrt der Fall, d.h. die Gesellschaftszugehörigkeit eines verheirateten Paares wurde von der des Mannes bestimmt.

Dieses lässt folgern, dass in Rom die Heirat Mittel zum sozialen Aufstieg unter den Frauen gang und gäbe war, unter Männern aber nicht benutzt werden konnte (mit der einen Ausnahme).

Andererseits war Heirat ein bei Männern beliebtes Mittel, um die finanzielle Situation zu verbessern.


d) Scheidung:

Im Normalfall konnte sich eine Frau selbstverständlich nicht von ihrem Mann scheiden lassen; mit der Einführung der freien Ehe änderte sich das.

Scheidungen gab es vermutlich schon im 7. und 6. Jahrhundert v. Chr..

Im Zwölftafelgesetzt steht, dass die Ehefrau gezwungen war ihrem Mann den Schlüsselbund auszuhändigen, nachdem dieser die Scheidungsformel „res tua tibi habeto“ - „nimm deine Sachen und geh“ - ausgesprochen hatte.

Nach der Scheidung war es wichtig für die Frau, dass sie die Mitgift zurückerstattet bekam. Denn sie brauchte das Heiratsgut um noch einmal eine Ehe einzugehen

Bei einer Scheidung wurden die Töchter meistens der Mutter zugesprochen. Söhne blieben jedoch in jedem Fall bei dem Vater.

Eine Frau hatte keine Möglichkeit einen treulosen Gatten zu verklagen bzw. sich von ihm scheiden zu lassen. Ein Mann hingegen hatte das Recht seine Frau zu töten, wenn er sie mit ihrem Liebhaber erwischte.


e) Der Tode eines Ehepartners:

Wenn eine Ehe nicht durch Scheidung aufgelöste wurde, endete sie logischer Weise mit dem Tod eines Partners.

Der Mann durfte nach dem Tod seiner Frau sofort wieder heiraten, die Frau jedoch nicht. Sie musste 10 Monate lang um ihren verstorbenen Gatten trauern, bevor sie wieder heiraten durften. Dieses hatte auch praktisch Gründe, man wollte so feststellen, ob die Frau von ihrem verstorbenen Mann schwanger war.

Die Witwe trat die Nachfolge am Besitz ihres Mannes an. Bei Nachwuchs wurde das Erbe zwischen ihr und den Kinder aufgeteilt.

In hohem Ansehen standen im alten Rom Frauen, die nur einmal verheiratet waren, weil sie dann immer noch um ihren verstorbenen Gatten trauerten.


9. Das Leben der unfreien Römerin:

Sklavinnen und Freigelassene mussten arbeiten, hatten häufig jedoch keine Ausbildung à mussten niedere Hausarbeiten machen oder wurden von ihren Besitzern zur Prostitution gezwungen

Sklavinnen in großen Haushalten hatten die Chance eine Ausbildung zu erhalten à gelang es ihnen ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihrem Herren aufzubauen, konnten sie mit ihrer Freilassung belohnt werden.

Ab der Mitte des ersten Jahrhunderts durften auch Sklaven untereinander heiraten; diese Ehe (contubernium) war zwar eigentlich nur ein Zusammenleben ohne Rechtsgrundlage.


10. Vestalinnen

Eine ganz besondere Art von Frauen stellten die sechs Priesterinnen des Vesta-Tempels dar. Ihnen war ein hartes Los beschieden. Im zarten Alter von zehn Jahren wurden sie ihren Familien entrissen, standen nun auch nicht mehr unter des Vaters Gewalt und konnten jetzt eigenen Besitz haben.

Die Vestalinnen hatten dafür zu sorgen, dass im Vesta-Tempel niemals das Feuer ausging; außerdem waren sie bei verschiedenen Festivitäten zugegen und führten Kulthandlungen aus. Auch wurden sie zuweilen gleich einem Orakel nach der Zukunft des Staates befragt.

Sie hatten ihre Jungfräulichkeit mindestens bis zum vierzigsten Lebensjahr zu bewahren. Wurde diese Pflicht von einer Vestalin verletzt, so mußte sie bei lebendigem Leibe begraben werden.

Es gab natürlich auch einige Lichtblicke im Leben der Vestalinnen. Sie erhielten bevorzugte Plätze im Theater und bei ähnlichen Veranstaltungen. Begegneten sie einem zum Tode Verurteilten auf dem Weg zur Hinrichtungsstätte, so konnten sie das Urteil aus freien Stücken annullieren, wenn sie beteuerten, die Begegnung sei zufällig gewesen.

Neben den Vestalinnen gab es natürlich auch andere im Kultdienst beschäftigte Frauen, so zum Beispiel die Ehefrauen der Inhaber der vier höchsten Priesterämter, die dann automatisch Priesterinnen waren.


11. Emanzipation der römischen Frauen

Unter Caesar (Regierungszeit: 59 v. - 44 v.) erhielten die Frauen das Recht, sich ihrerseits in den Ehen sine manu Scheiden zu lassen. Deshalb nahmen Scheidungen und Kinderlosigkeit vor allem in den oberen Schichten immer weiter zu.

Kaiser Augustus (Regierungszeit: 30 v. - 14 n.) sah sich deshalb gezwungen, eine Neuordnung der Ehegesetze durchzuführen, die den inzwischen völlig veränderten Gesellschaftsnormen entsprachen.

Seine Ehegesetze riefen heftigen Widerstand unter der Bevölkerung hervor, denn ein Teil des Gesetzes besagte z.B., dass jeder römische Bürger von 25 bis 60 Jahren und alle Frauen von 20 bis 50 Jahren eine Ehe eingehen, und mindestens ein Kind haben mussten.

Weiterhin waren Verwitwete und Geschiedenen verpflichtet wieder zu heiraten.

Nur wer als freier Bürger oder als dessen Frau drei, oder als Freigelassener vier Kinder hatte, war von der Ehepflicht befreit. Für die Frau war das von großer Bedeutung. Denn hatte eine Frau drei Kinder auf die Welt gebracht, so war sie von jeglicher Vormundschaft befreit.
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: OYoloO



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