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Genossenschaften - Referat
Genossenschaften Begriffserklärung:
Generell kann man sagen dass eine Genossenschaft aus natürlichen oder juristischen Personen z. B. Firmen gegründet werden können. Diese haben sich als Ziel gesetzt, gemeinsam und vor allem gleichberechtigt ein Unternehmen zu leiten. Wenn es dazu kommt Entscheidungen oder ähnliches zu bestimmen, geht man in einer Genossenschaft demokratisch vor. Es ist wichtig, dass jedes Mitglied in die Entscheidung miteinbezogen wird. Weiterhin soll jedes Mitglied gefördert werden, dieser Punkt ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Förderung passiert über sogenannte Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Firmen(„Mitgliederwirtschaften – häufig private Haushalte oder Betriebe“) und dem daraus resultierenden Gemeinschaftsunternehmen. Andere wichtige Aspekte der Genossenschaften sind die Selbsthilfe, die Selbstverantwortung, die Selbstverwaltung und das Identitätsprinzip. Dieses sind Grundpfeiler in jeder Genossenschaft und zugleich auch Erkennungsmerkmal. Das Identitätsprinzip sagt z. B., dass die Mitglieder bzw. Miteigentümer gleichzeitig Geschäftspartner und Eigenkapitalgeber sind, dieses habe ich aber bereits oben schon beschrieben. Daraus entsteht eine sogenannte Dreifachbeziehung zwischen: Abnehmer, Lieferant und „Geldgeber“. Die Genossenschaften werden aus ökonomischen Zwecken oder aber auch aus sozialen und kulturellen Zwecken gegründet, letzteres aber erst seit dem 18.August 2006 und den hier neu verfassten Gesetzen. Genossenschaften sind international bekannt und auch beliebt. Um diese auch international zu verwalten gibt es die International Co-operative Alliance kurz ICA. Die ICA beschreibt die wichtigsten Aspekte in einer Genossenschaft als Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit, Billigkeit und Solidarität. Andere wichtige Werte sind Ehrlichkeit und Offenheit.
Wirtschaftswissenschaften und die Definition der Genossenschaften:
Hier findet man zwei unterschiedliche Arten der Genossenschaften.
Fördergenossenschaften:
Die Fördergenossenschaft ist die erste Variante einer Genossenschaft im wirtschaftswissenschaftlichen Denken. Diese Genossenschaft bildet ein „Gemeinschaftsunternehmen“, welche auch als Beschaffungs- oder Verwertungsgenossenschaft beschrieben wird. Hier werden die Mitglieder in die schon bereits oben beschriebene „Dreifachbeziehung“ eingebunden(Kapitalgeber, Miteigentümer und Abnehmer bzw. Lieferant). Hier durch werden häufig Privat Haushalte oder Unternehmen unterstützt.
Produktivgenossenschaft:
Die Produktivgenossenschaft verfolgt einen anderen Zweck. Sie ist in erster Linie dafür da, als eine Verdienstquelle für die Mitglieder zu sein. Hier werden Unternehmen in die Genossenschaft integriert und alle Daten(Identität) über die Mitglieder und die Arbeitnehmer bekommt die Genossenschaft.
Entstehung und wichtige Ereignisse
Genossenschaften oder Gruppen mit ähnlichen Strukturen findet man schon sehr früh. Schon im Altertum gab es z. B. Stämme die sich zu einer Art Genossenschaft zusammenschlossen. Häufige Gründe hier für waren Notbündnisse oder aber um Schwächere zu unterstützen, sei es politisch, wirtschaftlich oder aber sozial. Dieses wurde im Mittelalter verstärkt bzw. geprägt. Beispiele dafür sind z. B. Beerdigungsgenossenschaften oder Deichgenossenschaften. Besonders ausgeprägte Genossenschaften fand man im Alpenraum, welche unteranderem die Nutzung der Weiden und Alpen regelte.
Die richtige erste Genossenschaft wurde in Nordengland im Jahr 1844 gegründet. Hier war es ein Verband aus 28 Arbeitern, welche in den Baumwollspinnereien tätig waren. Weiterhin gab es eine Einkaufsgenossenschaft, welche sich Rochdale Equitable Pioneers Society nannte. Ihr Ziel war es, die Marktmacht zuübernehmen und somit niedrige Preise zu halten. Sie fingen klein an mit nur 4 Produkten(Mehl, Butter, Zucker und Haferflocken) und mit Öffnungen an nur 2 Abenden in der Woche. Schon nach 3 Monaten aber öffneten sie schon bereits an 5 Abenden. Die ersten Genossenschaften in Deutschland wurden 1847, unabhängig voneinander, von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze gegründet.
Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründete in Weyerbusch eine Genossenschaft bzw. Hilfsverein um Not leidende ländliche Bevölkerung zu Unterstützen. Einige Zeit später im Jahr 1862 gründete er den „Heddesdorfer Darlehnskassenverein“, welcher heutzutage als Genossenschaft im Sinne von Raiffeisen gilt.
Parallel dazu gründete, wie oben bereits beschrieben, Hermann Schulze auch eine Art Hilfsverein. Dieser Verein kümmerte sich um in Not geratende Handwerker. 1847 kamen auch die weiter oben beschriebenen Aspekte ins Spiel, bei der Gründung der ersten „Rohstoffassoziation“ für Tischler und Schuhmacher. Hier erkannte man die Aspekte der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung. Weiterhin gründete er 1850 bereits den ersten Vorläufer der heutigen Volksbank den „Vorschussverein“.
Genossenschaften in DDR und danach
In der DDR wurden die Genossenschaften zum Teil vom Staat sehr gefördert, z. B. mit neuen Techniken oder ähnlichem. Sie sollten mit dem Staat eng zusammen arbeiten um die gesellschaftliche Entwicklung voran zu treiben. Besonders wichtig waren die landwirtschaftlichen Genossenschaften(LPG – Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften). Die Handwerker und andere Genossenschaften wurden nicht so erfolgreich. Nach dem Fall der Mauer sollten besonders die Handwerklichen und Landwirtschaftlichen Genossenschaften ausgegrenzt werden, bzw. später gab es dadurch neue Prüfverbände, um alles zentral zu regeln. Dadurch entstand der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften kurz ZdK.
Genossenschaften in Deutschland
Genossenschaftsgesetz:
Rein rechtlich gibt es Genossenschaften in Deutschland seit 1. Mai 1889. Hier wurde das erste Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften verfasst, kurz das Genossenschaftsgesetz oder GenG. Am 18 August 2006 wurde es reformiert. Diese Gesetzesänderung wird auch Novelle geändert. Die wichtigsten Änderungen waren z. B., dass man nur 3 Mitglieder braucht anstatt 7. Dieses soll auch ermöglichen, dass man auch kleine Genossenschaften gründen kann. Weiterhin brauchen Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern benötigen nur ein Vorstandsmitglied und nicht mehr wie früher zwei Vorstands- und drei Aufsichtsratsmitglieder. Außerdem haben kleiner Genossenschaften die Möglichkeit mit den Prüfungsverbänden individuelle Absprachen zu machen und Prüfungserleichterungen zu bekommen, wenn diese eine Bilanzsumme von bis zu 1 Millionen Euro haben. Einer der größten Änderungen ist, dass auch soziale oder kulturelle Genossenschaften gegründet werden können. Somit können sich z. B. Kindergärten oder ähnliches zusammenschließen. Weitere kleiner Änderungen waren die, dass die Verjährungsfrist für Einzahlung von Genossenschaftsanteilen auf 10 Jahre erweiter wurde. Diese war zuvor auf 3 Jahre reduziert, dies gab allerdings häufig Schwierigkeiten, da Aufsichtsrat und Vorstand haftbar gemacht werden konnten wenn Einzahlungen nicht vorgenommen wurden während dieser Zeit. So genannte Sachgründungen, z. B. das einbringen von EDV Anlagen oder ähnliches wurden erlaubt. Die letzte wichtigere Änderung war, dass Genossenschaftsanteile als Fremdkapital gewertet werden, da man dies Kündigen kann.
Zusammenfassend kann man sagen, dass besonders kleine- und mittelständische Unternehmen sich zu einer Genossenschaft zusammenschließen können um gemeinsame Aktivitäten zu verbinden.
Rechtsform der eG(eingetragene Genossenschaft):
Generell kann man sagen dass es nicht eingetragene Genossenschaften in Deutschland kaum gibt. Eingetragene Genossenschaften sind eine Art eingetragener Verein. Jedoch gilt für einen Verein, dass dieser nicht aus wirtschaftlichen Gründen erschaffen wird. Zwar gibt es auch einen wirtschaftlichen Verein, dieser kann aber nur durch eine Staatliche Verleihung rechtsfähig werden und dieses geschieht in Deutschland sehr selten. Eine eG dagegen zu Gründen ist wesentlich einfacher aber ähnlich. Um jedoch zusammen mit anderen Leuten bzw. Betrieben seine Ziele verfolgen zu können gründet man eine Genossenschaft, welche Ähnlichkeiten mit einem wirtschaftlichen Verein hat. Kombiniert man eine Kapitalgesellschaft und einen Verein erhält man im Prinzip eine eG. Die eG wird als juristische Person gewertet, ähnlich wie eine Firma, und außerdem nach § 17 GenG als Formkaufmann. Gründe eine eG zu gründen ist vor allem die gesetzliche Absicherung im Fall der Insolvenz oder ähnlichem. Die Haftung kann somit auf das eG Vermögen gelegt werden und muss nicht unbedingt mit dem vollen Privatvermögen des Mitglieds geleistet werden. Weiterhin können Mitglieder im Falle der Insolvenz dazu verpflichtet werden ihrer Zahlungen zu erhöhen(Nachschusspflichten). Eine weiterer Aspekt und gleichzeitig Nachteil für kleine Genossenschaften ist, das sie mindestens ein Mitglied in einem Prüfungsverband hat. Dieser ist dafür zuständig Kontroll- und Aufsichtsrechte wahrzunehmen. Jedoch entstehen hierbei neue Kosten.
Gründungsvoraussetzungen für eine eG:
Wie weiter oben schon beschrieben muss man 3 Gründer haben um eine Genossenschaft zu gründen. Neu gegründete Genossenschaften müssen in das Genossenschaftsregister des jeweiligen Amtsgerichts als Registergericht angemeldet werden.
Struktur einer Genossenschaft:
Generell brauch man für eine Genossenschaft ein Vorstandsmitglied und drei Aufsichtsratsmitglieder, wenn man mehr als 20 Mitglieder hat. Auf den Aufsichtsrat kann verzichtet werden, als Ersatz dafür bildet die Generalversammlung den Aufsichtsrat.
Wen man als Mitglied zählt ist je nach Genossenschaft und Ziel unterschiedlich. In einer Baugenossenschaft z. B. werden die Wohnungsnutzer bzw. „Vermieter“ auch gleichzeitig Geschäftspartner. Bei Handwerkergenosssenschaften oder ähnlichen sind die Handwerker einzelne Unternehmer.
Prüfungsverbände:
Aus diversen Genossenschaften wurden schon früher Verbände gebildet, welche als Prüfungsverbände fungieren. Diese wurden geschaffen um zu verhindern dass es eine staatliche Aufsicht gibt. Wie oben schon im Gesetz beschrieben ist es Pflicht in einem Prüfungsverband Mitglied zu sein, damit die einzelnen Aufgaben, wie z. B. rechtliche, steuerliche oder auch betriebswirtschaftliche Fragen zubeantworten. Die Verbände sind eine Art Dienstleister für die einzelnen Genossenschaften und bieten auch je nach Zweck der Genossenschaft unterschiedliche weitere Dienste an.
Beispiel Genossenschaften Heute :
Generell gibt es sehr viel verschiedene Genossenschaften heut zu Tage, auch vermutet man hinter manchen Namen keine Genossenschaft. Im Handel zählt z. B. auch Edeka zu den Genossenschaften. Weiterhin gibt es wie oben schon mal erwähnt auch viele Banken, welche als Genossenschaften eingetragen sind. Hier zu erwähnen wären Volksbank und die Raiffeisenbank, welche ich weiter oben bereits erwähnt habe. Auch gibt es im Dienstleistungsbereich Genossenschaften, hier zu nennen sind die DENIC eG, welche Internetadressen vergeben. Selbst Zeitungen oder andere Medien sind als Genossenschaft organisiert, ein Beispiel hier für ist die TAZ. Auch einige Kindergärten oder sogar Schulen sind Genossenschaften. Die erste Schule welche eine Genossenschaft bildet, ist die Privatschule Eichenschule Scheeßel. Ein andere Bereich der Genossenschaften sind die Baugenossenschaften, diese werde ich noch genauer erklären.
Baugenossenschaften und die Zukunft der Genossenschaften:
Den Einfluss der Baugenossenschaften damals, besonders im 19. Jahrhundert, merkt man noch heute. Ihr Ziel war es preiswerte Wohnung für Arbeiter und nicht so reiche Leute zu schaffen. Hier raus entstand häufig auch ganze Wohnsiedlung, welche man heute noch findet. Zum Teil sind auch die Zechenhäuser von Baugenossenschaften gebaut worden. Heut zu Tage gibt es ca. 2000 Baugenossenschaften und sie haben jetzt besonders das Problem, dass die Häuser zu alt werden und diese renoviert werden müssten. Weiter kann man beobachten, dass die Genossenschaften sich immer mehr zu wirtschaftlichen Genossenschaften bzw. sogar zu einem Unternehmen entwickeln. Dieses ist aber nicht nur das Problem, der Baugenossenschaften sondern aller. Häufig kommt es auch daher, dass der Staat die Genossenschaften nicht mehr so fördert und sie eventuell zum Handel oder ähnlichen Maßnahmen gezwungen werden.
Zwangsgenossenschaften:
In manchen Regionen bzw. Situationen hat man kaum eine andere Wahl als eine Genossenschaft zu bilden z. B. um Deiche zu erhalten und zu sichern. Auch in den Alpen findet man häufig Genossenschaften um die Weiden usw. zu verwalten.
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