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Gründung der BRD - Referat



Nach der Kapitulation am 08.05.1945 und der Zerschlagung des nationalsozialistischen Systems war Deutschland politisch nicht existent, es war vielmehr ein Spielball der Siegermächte, die aber untereinander uneins waren und so dann im Februar 48 beschlossen, die Deutschen erneut einen Staat, eine Republik unter strenger Beachtung über Vorgaben aufbauen zu lassen.
Die Westalliierten wollten diesen Staat, denn sie hatten eingesehen, dass der Alliierte Kontrollrat, dem alle 4 Siegermächte angehörten, aufgrund der gegenseitigen Blockade, niemals ganz Deutschland regieren konnte. Denn Franzosen und Sowjets zogen mit Briten und Amerikanern nicht an einem Strang. Bereits im Sommer 1946 am Rande der Pariser Außenministerkonferenz beschlossen Amerika und Großbritannien Deutschlands Wirtschaft wiederzubeleben. Das nötige Startkapital lieferte der Marshallplan. Der Wiederaufstieg der Wirtschaft im Westen war zugleich der endgültige Bruch der Einheit Deutschlands. Die wirtschaftliche Trennung Deutschlands war praktisch die Geburt der Bundesrepublik, die ganz unspektakulär verlief.
Nachdem die drei Westmächte bei einer Konferenz in London am 23.02.1948 beschlossen hatten, ihre Zonen zusammenzulegen und den Deutschen anzubieten, einen Weststaat aufzubauen – wenn auch unter strikter Achtung alliierter Vorgaben – erhielten die westdeutschen Ministerpräsidenten am 01.07.1948 im alliierten Hauptquartier in Frankfurt die sogenannten „Frankfurter Dokumente“. Dies waren die am 23.02.48 in London protokollierten Beschlüsse. Russland hatte wegen dieser Beschlüsse den alliierten Kontrollrat verlassen, so dass die Verwaltung Deutschlands durch die Siegermächte de facto beendet war. Die Frankfurter Dokumente gaben den Deutschen, sprich den Ländern, bis zum 01.09.48 Zeit, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen und eine Verfassung auszuarbeiten.
Der Parlamentarische Rat erarbeitete daraufhin das Grundgesetz, das allerdings bis zu seiner Verabschiedung am 23.05.1949 etliche Korrekturen erfuhr, weil die drei alliierten Militärgouverneure strengstens auf die Einhaltung ihrer in den Frankfurter Dokumenten niedergeschriebenen Vorgaben achteten. Eine Einigung zwischen den Westalliierten und den Mitgliedern des Parlamentarischen Rats wurde am 25.04.1949 erzielt und das Grundgesetz durch diesen am 08.05.1949, 4 Jahre nach der Kapitulation beschlossen, die Militärgouverneure genehmigten es am 18.05. und 10 von 11 Landtagen unterzeichneten es am 18., 20. und 21.05. Lediglich Bayern lehnte es ab, erkannte aber seine Wirkung an.
Am 23. Mai 1949 trat der Parlamentarische Rat ein letztes Mal zusammen und sein Vorsitzender, Konrad Adenauer, verkündete das Grundgesetz. Diesen Namen hatte man dem feierlich klingenden Wert Verfassung
vorgezogen, weil man es lediglich für ein Provisorium hielt, bis ein einheitlicher deutscher Staat entstehen würde.
Tatsächlich war es aber die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die am 23.05.1949 von der Bevölkerung fast unbemerkt geboren wurde. Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen der Verfassungstag Jahr für Jahr feierlich begangen wird und so die Identifikation und der Stolz auf den Staat immer wieder neu dokumentiert wird, tat und tut sich Deutschland schwer, sich und seine Verfassung zu feiern. Vielleicht liegt das daran, dass man sich als Staat von Gnaden der Westmächte sah und als Provisorium fühlte, denn im Mai 1949 ging niemand davon aus, dass bis 1990 zwei deutsche Staaten existieren würden. Vielleicht lag es aber auch daran, dass die Menschen 1949 andere Sorgen hatten, als sich um die Gründung und Verfassung eines deutschen Staates zu kümmern. Und heute ist die Verfassung für jeden Bürger eine Selbstverständlichkeit, nämlich die freiheitliche demokratische Grundordnung, auf der die Bundesrepublik steht. Grundrechte, Demokratieprinzip, Gewaltenteilung sind jedem bekannte Schlagworte.




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