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Grundgesetzentwicklung - Referat



Die Paulskirchenverfassung von 1848/49 war die erste demokratisch beschlossene Verfassung in Deutschland. Sie wurde als Verfassung des Deutschen Reiches am 28.3.1849 von der Nationalversammlung beschlossen. Jedoch trat sie aufgrund des Widerstandes der deutschen Fürsten nie in Kraft.
In der Verfassung flossen das schon lange besessene Verlangen der Deutschen nach Einheit und Freiheit zusammen. Was ihr Verfassungskonzept anbelangt, blieb sie letztendlich eine bürgerliche Angelegenheit. Die damalige Frankfurter Nationalversammlung beruhte zwar auf allgemeinem und gleichem Wahlrecht, jedoch hatte das Parlament sozial eine stark bildungsbürgerliche und politisch überwiegend liberale Zusammensetzung. Allgemein kann gesagt werden, dass es im Kern ein Kompromiss zwischen bürgerlich Liberalen und bürgerlichen Demokraten war. Diese erste deutsche Verfassung war ein großer Fortschritt und übertraf alles bisher da gewesene, jedoch war sie noch nicht auf dem Stand der Verfassungen der westlichen Welt. Obwohl die Verfassung in ihrer eigentlichen Form nie in Kraft getreten ist, entfaltete sie dennoch bedeutende mittel- und langfristige Wirkungen. Sie war Vorbild für alle späteren deutschen Verfassungen. Die am 27.3.1848 verkündeten „Grundrechte des deutschen Volkes“ wurden als Bestandteil in die Verfassung aufgenommen, damit waren das erste mal in der deutschen Geschichte die Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers in der Verfassung verankert.
Somit kann man sagen, dass die Verfassung von 1849, auch wenn sie nie richtig in Kraft trat, im Grunde die wichtigste deutsche Verfassung war. Zum einen, weil sie die erste war und somit grundlegende Dinge zu klären waren, wie z.B. die Grundrechte, auf der anderen Seite bzw. eng zusammenhängend mit dem ersten Punkt, ist sie die Grundlage für alle folgenden Verfassungen in Deutschland.

Die Reichsverfassung von 1871 entsprach im Wesentlichen der Verfassung des Norddeutschen Bundes, abgesehen von einigen Änderungen. Die preußische Führungsspitze blieb weiterhin ungeschmälert erhalten. An der Spitze stand der Kaiser, welcher auch zugleich preußischer König ist. Er führt auch den Vorsitz im Bundesrat. Ihm zur Seite steht der Reichskanzler, der auch preußischer Ministerpräsident und Außenminister war. Durch die Verfassung war es dem Kaiser möglich, den Reichskanzler zu ernennen und auch zu entlassen, den Reichstag einberufen und wieder auflösen, außerdem war er in Kriegszeiten Oberbefehlshaber über die Streitkräfte. Dem Bundesrat gegenüber stand der aus allgemeinen und gleichen Wahlen hervorgegangene Bundestag, als einzig echte Vertretung des Gesamtheit des Volkes. Im Gegensatz zu den späteren Verfassungen fehlte der von 1871 fast vollständig die Grundrechte, welche eigentlich schon 1849 verankert waren. Lediglich das Diskriminierungsverbot war in der Verfassung festgehalten. In dieser Verfassung hatte der Kaiser eine große Vormachtstellung, da er sowohl über Bundesrat, Bundestag als auch Reichskanzler entscheidet und ihm Kriegsfall auch das Militär unter seiner Führung steht. Aufgrund dieser Tatsachen ist die Verfassung sehr anfällig für einen absoluten Herrscher.
In meinen Augen ist diese Verfassung ein Rückschritt im Vergleich zu der aus dem Jahre 1849, da sie die Grundrechte nicht fest verankert und dem Kaiser viel zu viel Macht einräumt und auf nur eine Person überträgt, die Quasi frei Handeln kann, da er von keiner anderen Gewalt anhängig ist. Diese monarchisch- konservative Verfassung wurde bis in die letzten Wochen des ersten Weltkrieges beibehalten, erst im Oktober 1918 erfolgte die Bindung des Reichskanzlers und der Staatssekretäre der Reichsämter an das Vertrauen des Parlaments. Jedoch kam diese Änderung zu spät. Denn sie wurde bereits kurze Zeit später durch die Revolution vom 9.11. 1918 abgelöst.




Nach dem Krieg hatte der „Rat der Volksbeauftragten“ den Staatssekretär des Innern Hugo Preuß, mit der Ausarbeitung einer Reichsverfassung beauftragt. Seine ursprüngliche Absicht, mit einer Gebietsreform aus einer Zahl ungefähr gleich großer Länder einen einheitlichen zentralisierten Staat zu schaffen. Jedoch stieß dieses Vorhaben auf großen Widerspruch, weil die Länder einen Gewissen Teil an Eigenleben behalten wollten.
Die letztendliche Verfassungsurkunde wurde am 11. August 1919 vom Reichspräsidenten unterschrieben. Der Text der Verfassung ist in 2
Hauptteile gegliedert: Aufbau und Aufgaben des Reiches und Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen. Die Verfassung beruht auf dem Grundsatz der Volkssouveränität. Das Volk regiert durch den Reichstag, welcher durch eine allgemeine, gleiche und geheime Wahl zustande gekommen ist. Dem für 4 Jahre gewählten Reichstag stand das Gesetzgebungsrecht zu. Der Reichsrat, als Gremium der Länderregierungen, hatte nur beratende Funktion und ein aufschiebbares Vetorecht. Besondere Rechte wurden in der Verfassung dem Amt des Reichspräsidenten zugewiesen.
Die Weimarer Verfassung, in welche sowohl Gedanken des Freiherrn vom Stein einflossen, als auch Verfassungsentwürfe der 1848er Verfassungsentwürfe. Sie sollte in ihrem toleranten Geist den Bürgerkrieg in Deutschland beenden und eine Art Friedensvertrag zwischen den verschiedenen politischen Gruppen sein. Dennoch geriet sie bald unter heftige Kritik von Rechts sowohl links.
Die Weimarer Verfassung hat sich in vielerlei Hinsicht zu der von 1871 verbessert, vor allem ist sie demokratischer und liberaler geworden. Die wichtigste Errungenschaft ist meiner Meinung nach, das Wahlrecht für Frauen. Des weiteren sind die Grundrechte nun wieder in der Verfassung verankert. Dem Staatsoberhaupt, hier jetzt dem Reichspräsidenten sind nicht mehr so viele Rechte und Möglichkeiten gegeben, jedoch gibt ihm der Notverordnungsartikel 48 zuviel Macht, was sich auch später zeigen wird.



Die deutsche Verfassung von 1949, das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat erarbeitet und trat am 24. Mai 1949 als Verfassung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes war die Bundesrepublik Deutschland las parlamentarische Demokratie entstanden. Mit der Erinnerung an die nazi- Herrschaft legte man bei der Ausarbeitung besonderen Wert auf die Verankerung der Grund – und Menschenrechte in der Verfassung. Im Gegensatz zu der Weimarer Republik, wo die Grundrechte erst im 2. Teil aufgeführt waren, bilden sie in der BRD die Basis, auf die der Staat aufbaut. Dm Bundespräsidenten wurden die meisten Rechte entzogen und auf verschiedene Organe übertragen. Heute hat er eigentlich nur noch repräsentative Funktionen. Die Abgeordneten werden vom Volk gewählt und ziehen somit in den Bundestag ein.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es ein schwieriger Weg war, innerhalb von 100 Jahren die Rechte aller Menschen in Deutschland so zu festigen, dass jeder seine eigene Persönlichkeit frei entfalten kann und dabei nicht eingeschränkt wird. Dieser Frieden war nur durch eine strikte Teilung der Macht möglich auf verschiedene Organe, somit es nicht zu solch einer Machtfigur kommt, wie bei der Verfassung von 1871, die sehr anfällig für eine absoluten Herrscher war. Für die Zukunft kann man nur hoffen, dass dieser ist Zustand in Deutschland so bleibt und vielleicht in anderen Ländern der Erde, wo er leider noch nicht erreicht ist und die Frau zum Teil noch unterdrückt wird, noch eintreten mag.

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: DaJup



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