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Herrschaftsformen - Referat
In der klassischen Antike unterschied man zwischen drei Herrschaftsformen. Der Monarchie (Herrschaft des Einzelne), der Aristokratie ( Herrschaft der „ Besten“ ), und der Demokratie (Volksherrschaft). Seit dem Staatstheoretiker Niccolò Machiavelli ist es aber üblich, nur noch zwischen Monarchie und Republik zu unterscheiden.
In der Monarchie steht ein Einzelner (der Monarch) an der Spitze des Staates. Meist es so, dass der Monarch als eine göttlich inspirierte Person verehrt wird, die als Medium (Mittler) zwischen einer Gottheit und dem Volk auftritt und mit dieser Legitimation das Land regiert. Man unterscheidet bei der Monarchie zwischen, Wahlmonarchie (Vatikan) und Erbmonarchie (Großbritannien). Auch wird unterschieden zwischen absoluter Monarchie, wo der Wille des Monarchen Gesetz ist (Frankreich und Ludwig XIV.) und der parlamentarischen Monarchie (Norwegen, Schweden) wo die Macht des Monarchen vom Parlament kontrolliert und dadurch eingeschränkt wird. Die Macht des Monarchen wird auch durch die Verfassung ( lat. Constitutio ) oder durch Gesetze beschränkt. Wohingegen die Macht im Staat auch hier beim Monarchen liegt, wobei er das Recht der Gesetzgebung mit einem Parlament teilt. Die Regierung ist aber in der Regel nur von ihm und nicht vom Parlament abhängig.
Die Aristokratie als solche gibt es in der Gegenwart nicht mehr. Sie war aber früher häufig vertreten.Die letzte für Europa wichtige Aristokratie bestand bis zu den napoleonischen Kriegen in Venedig. Dort übte die Schicht der Aristokraten fast uneingeschränkte Macht aus.
Die Demokratie als Regierungsform ist die jüngste unter den dreien. Sie entstand im antiken Griechenland und wird in zwei Hauptarten unterschieden. Die direkte Demokratie (Schweiz) wo das Volk unmittelbar an der Verabschiedung von Gesetzen beteiligt ist und die repräsentative Demokratie, wo das Volk lediglich das Parlament bzw. den Präsidenten oder Kanzler wählt, nicht aber unmittelbar an der Legislative beteiligt ist. Die Demokratie wurde von Aristoteles zwar als die höchste, gleichzeitig aber auch als die gefährlichste Staatsform angesehen. Da sie leicht in Ochlokratie (Pöbelherrschaft) oder Diktatur umschlagen kann.
Die Republik als Staats- bzw. Herrschaftsform bedeutet zuerst einmal, dass der Souverän das Volk ist, und der Staat auf das Wohl aller ( res publica ) hin ausgerichtet ist, im Gegensatz zur Monarchie, in der der Staat auf das Wohl des Einzelnen hin ausgerichtet ist. Dabei kann es aber auch durchaus Adelsrepubliken geben, in denen die Adelsschicht regiert, oder sogar ein gewählter Fürst (Rep.Nowgorod). In der Regel ist es aber so, dass man unter einer Republik eine Volksherrschaft versteht, wohingegen die Monarchie als die Herrschaft eines Adligen oder Priesters angesehen wird. Beide Herrschaftsformen haben vor und Nachteile. Die Demokratie wird aber üblicherweise als die labilste Staatsform überhaupt betrachtet, die wie keine Andere der „Pflege“ bedarf.
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