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Hexenverfolgung im Mittelalter - Referat



Hexenverfolgung im Mittelalter
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Ursachen
-Wirtschaftliche Probleme
-Analphabethismus
-Kirche wollte keine Macht verlieren
-Angst vor Weltuntergang
-Seuche/Krankheit/Tod
-Missernte/Dürre --> Klimakatastrophen
-Krieg
-Aberglaube
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Erklärungsnnot
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Sündenbockprinzip
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Rechtfertigung
-(Angst vor) MAgischen Kräften
-Teufelspakt/Teufelsmal (ein muttermal)
-"anormales" Verhalten
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Methode
-Folter |
-Hexenprobe |\
-Liste mit Merkmalen | > Inquisition
-Hexenprozess |/
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Ergebniss
=tötung der "hexe". Dies geschah, indem die hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde.

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Voewürfe gegen hexen
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-Sie verlieren Glauben und Seele
-Unzucht mit dem Teufel
-quälen Menschen
-Zauber- und Hexenkünste
-richten Getreide zu Grunde
-quälen tiere
-sie peinigen die Menschen
-Eidbrüchig bez. Taufe (Sicht des Papstes)
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Warum brauchen menschen einen sündenbock?
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Die Menschen brauchen einen Sündenbock, wenn sie sich ihr Elend(Unglück,Tod,Krankheit,Geldnot,Missernte(Klima))nicht wissenschaftlich erklären können, damit sie sich schuldfrei fühlen.
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Hexenproben
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Die wasserprobe
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Es gab zwei verschiedene Wasserproben. Einmal mit heißem und einmal mit kaltem Wasser.

Die Wasserprobe mit heißem Wasser (judicium aquae ferventis)
Diese Probe ist vermutlich die älteste Hexenprobe in Europa. Der Angeklagte muss bei dieser Probe mit nacktem Arm einen Gegenstand aus einem Kessel mit kochendem Wasser holen.

Die Wasserprobe mit kaltem Wasser (judicium aquae frigidae)
Der Angeklagte wurde gefesselt uns mit einem Seil in einen Teich, See oder auch Fluss heruntergelassen. Dabei wurde die Gebetsformel, Lass das Wasser nicht empfangen den Körper dessen der, vom Gewicht des Guten befreit durch den Wind der Ungerechtigkeit emporgetragen wird, gesprochen. Schwamm der Angeklagte auf dem Wasser, wurde er als Hexe verurteilt. Ging er aber unter, was eigentlich immer der Fall war, wurde er freigesprochen.

Die Wasserprobe mit kaltem Wasser wurde auch nach dem Mittelalter noch als Hexenbad angewandt.

Die Wiegeprobe
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Die Wiegeprobe wird auch Hexenwaage genannt und war eine Probe bei der der Angeklagte fast immer verurteilt wurde. Der Angeklagte wurde auch eine Waage gestallt und durfte nicht weniger als 5 kg wiegen. Wenn er weniger wog, kam es zur Anklage. Wenn er aber mehr wog kam es meistens auch zur Anklage, da er beschuldigt wurde, die Waage durch die Macht
des Teufels verhext zu haben.

Die 5 kg-Grenze wurde gesetzt, weil Hexen angeblich nicht mehr als 5 kg wiegen konnten, da sie fliegen konnten und wie Holz auf Wasser schwammen. Sie wogen der Vorstellung der damaligen Menschen nach, nur so wenig, weil sie ihr Innerstes, also ihre Seele dem, Teufel verkauft hatten.

Die Hexenwaage konnte allerdings auch die Rettung für die Angeklagten sein. In manchen aufgeklärteren Regionen, wie zum Beispiel in der Stadt Oudewater in den Niederlanden, konnten sich Angeklagte wiegen lassen und ein Gutachten von ihrem realen Gewischt erstellen lassen. Dieses Gutachten wurde von fast allen Gerichten anerkannt.


Die Nadelprobe
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Nachdem bei der Folter oder einer Untersuchung bei dem Angeklagten ein Hexenmal gefunden worden war, wurde diese Körperstelle der Nadelprobe unterzogen. Man stellte sich vor, dass der Teufel seinem Bündnispartner ein Zeichen der Verbundenheit aufdrückt- das Hexenmal. Diese Körperstelle sollte schmerzunempfindlich sein und es sollte angeblich niemals Blut aus solch einer Stelle fließen können. So konnte auch kein Blut beim hinein stechen in ein solches Mal bei dem Angeklagten fließen und dieser auch keinen Schmerz spüren.

Die Nadelprobe wurde von derselben Person durchgeführt, die auch für die Durchführung der Tortur zuständig war.

Oft wurden die Angeklagten bei dieser Probe betrogen, denn es wurden Nadeln gefunden,welche manipuliert wurden. Bei Druck weicht bei diesen Instrumenten die Nadel in den Schaft zurück. So konnte es zu keinem Blutfluss kommen und die Angeklagten verspürten auch keinen Schmerz.




Die Feuerprobe
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Der Begriff Feuerprobe wird bis heute noch als Synonym für das Wort Bewährungsprobe benutzt. Es beschreibt den ersten wirklichen Einsatz nach Tests unter realen Bedingungen.
Bei der Feuerprobe entwickelten sich verschiedene Varianten:
der Angeklagte musste barfuss über sechs oder zwölf glühende Pflugscharen gehen
der Angeklagte musste ein glühendes Eisen über eine Distanz von neun Fuß oder mehr tragen
der Angeklagte musste seine Hand in ein Feuer strecken
(daraus wurde nachher auch die Redensart "dafür lege ich die Hand ins Feuer")

Wenn der Angeklagte bei seinen Versuchen unverletzt blieb, oder wenn die entstandenen Verletzungen nicht eiterten, war er unschuldig. Wenn aber nicht, wurde er zusätzlich bestraft.



Die Tränenprobe
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Ein Mangel an Tränen während der Folter war ein Zeichen der Schuld. Es wurde gemutmaßt, dass nur das rechte Auge einer Hexe fähig war, drei Tränen zu vergießen. Erst im Jahre 1737 wagen es Rechtsgelehrte bescheidene Zweifel auszusprechen, in dem sie sich auf die Autorität von Ärzten beriefen und erklärten, dass das Übermaß der Folterqual eine Tränenergießung verhindere.



Quellen:

http://www.museumonline.at/1999/schools/classic/landeck/hexen/hexenproben.html#Die%Tränenprobe

http://www.alte-landesschule.de/hexen/hexentests.html

geschichtslehrerin Frau Peter



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