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Institutionen der EU - Referat



Referat über die Institutionen der EU

Die 3 wichtigsten Institutionen der EU sind der Europäische Rat in Brüssel,das Europaparlament in Straßburg und die Europäische Kommission die ihren Sitz ebenfalls in Brüssel hat.

Der Europäische Rat ist das Grenium der Staats-und Regierungschef der Europäischen Union.Der Rat trifft mindestens 2 mal,üblicherweise aber viermal im Jahr zusammen.Diese EU-Gipfel finden meistens in der Mitte des Jahres und am Jahresende statt.Der Europäische Rat nimme eine besondere Rolle im politischen System der EU ein:Er ist die einzigste Institution,deren Funktionsweise nicht im EG-Vertrag sondern im EU vertag geregelt ist.Somit ist er formal kein Organ der Europäischen Gemeinschaft.Bei Reformen über EU-Verträge ,wie z.B der Vertrag von Nizza,spielt der Europäische Rat ebenfalls eine große Rolle.Diese völkerrechtlichen,iternatioalen Veträge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten müssen von deren Regierung ausgehandelt und unterschrieben werden.Die Leitentscheidungen werden auf Gipfeltreffen getroffen.Nach diesen beruft der Europäische Rat eine Regierungskonferenz ein,auf der die Beamten der Mitgliedsstaaten die genauen Formalitäten festlegen.Die Mitglieder des Europäischen Rates gehören Parteien verschiedener politischer Spektren an,die sich nationalübergreifend in europäischen Parteizusammenschlüssen organisiert haben.


Das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union und wird seit 1979 alle 5 Jahre von den Bürgern der EU in allgemeinen,unmittelbaren,freien und geheimen Europawahlen gewählt.Damit ist das Europaparlament das einzige direkt gewählte Oragn der EU und die Vertretung von rund 500 Millionen Menschen.Das Parlament hat 3 wesentliche Aufgaben:Gesetzgebung,Haushaltskontrolle und die Kontrolle der Europäischen Kommission:
Gesetzgebung:Das Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der europäischen Union ,es nimmt also europäische Gesetze an.Seit dem Vertrag von Nizza gilt dafür das Mitentscheidungsverfahren,bei dem Parlament und Rat gleichberechtigt sind und in zwei Lesungen Änderungen an einem vorgeschlagenen Gesetzestext von der Kommission einbringen können.Sind weiterhin Uneinigkeiten müssen sich Rat und Parlament in einer dritten lesung in einem Vermittlungsausschluss einigen.Dieses Verfahren ähnelt den deutschen Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat.Allerdings besizt das Europäische Parlament ,anders als der Bundestag,kein Initiativrecht ,also kann es keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen.Dieses Recht hat nur die Europäische Kommission.
Budgetierungsfunktion:Das europäische Parlament und der Rat bilden gemeinsam die Haushaltsbehörde der EU,die über die Budgetierung der EU-Haushalte entscheidet.Die europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor und im Haushaltsverfahren können Parlament und Rat Änderungen beschließen.
Kontrollfunktion:Das Parlament hat die Parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union.Das Parlament kann Untersuchungsausschüsse einrichten und Klage beim
europäischen Gerichthof erheben.Damit das Parlament dieser Funktion nachkommen kann müssen die anderen Institutionen,also Kommission,Rat oder die Europäische Zentralbank,das Parlament regelmäßig über ihre Tätigkeit informieren.Das Parlament nimmt ebenfalls an den Gipfeltreffen des Europäischen Rates teil.Es kann auch schriftliche oder mündliche Anfragen an die Kommission und den Rat stellen.Ebenfalls spielt das Parlament eine große Rolle bei der Berufung der Kommission:es prüft in Fachausschüssen die Kompetenz und Intergrität und anschließend muss das Plenum des Parlamentes dieser Benennung zustimmen.Allerdings kann man nur die Kommission im ganzen annehmen oder ablehnen ,keine einzelnen Mitglieder.Auch kann es den Kommissionpräsidenten nicht selbst ernennen,sondern nur der Auswahl des europäischen Rates bestätigen.

Die europäische Kommission vertritt und verteidigt die Interessen der gesamten Europäischen Union.Die Kommission hat das Initiativrecht und schlägt Rechtsakte vor,die sie dem Parlament und dem Rat unterbreitet.Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte,Entscheidungen ,die Umsetzung des Haushalts und der Programme.Als "Hüterin der Verträge"sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechtes.Bei Rechtsverstößen kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Gerichtshof einleiten.Als Vertreterin der Gemeinschaft auf internationaler Ebene handelt sie in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit.So repräsentiert die Kommission die EU-Staaten z.B in der Welthandelsorganisation.
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: totallyCrazy



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