|
Islam paschtunischer Prägung (1997) - Referat
Textanalyse zu SCHETTER: Islam paschtunischer Prägung (1997)
1. Sinnabschnitt (Z. 1 – 22):
Grundthese: Taliban sehen sich im Jihad als Retter gegen Feinde, vor allem
• Mujahedin, nur Führer
• UdSSR (Kommunisten)
Mit dem Ziel: zerrissenes Land unter dem einigenden Banner des Islam den Frieden zu bringen
Mittel: gegnerische Kämpfer außer Führer werden aufgenommen
Dabei spielten theologische Unterschiede in der islamischen Lehre eine untergeordnete Rolle
Begründung: Taliban seien Analphabeten und besäßen lückenhafte Korankenntnisse, auch die Führung!!!!
2. Sinnabschnitt (Z. 23 – 43):
Bericht / Beschreibung / Feststellung
Ziel: Wiederbelebung einer angeblichen islamischen Gesellschaftsordnung
der Frühzeit
Mittel: Einführung der Sharia (islamisches Recht)
Problem: nicht verschriftlichtes Gewohnheitsrecht
 große Spielräume für eine radikale Auslegung
Folgen: religiöse Grundlage zur Legitimierung für radikale Strafen gemäß der Grundeinstellungen der Taliban, insbesondere für Frauen
Widerspruch / z.T. Gegensatz / Widerspruch zum Koran!!! (z.B.: Ganzkörperschleier,
Einwand: Steinigung)
3. Sinnabschnitt (Z. 44 – 69):
Begründung / 1. Verrohung der Sitten durch den Krieg / Bürgerkrieg
Ursachen: 2. gesellschaftlich-soziale Ordnung (ländlich, verarmte Bevölkerung aus paschtunischen Stammesgebieten)
3. Gleichsetzung paschtunischer Gesellschaftsordnung mit dem Islam
4. eigener Ehren- und Rechtskodex: Ehre der Männer = Fähigkeit zum Beschützen der Familie, vor allem Frauen
Folgen:  „Vergehen“ der Frauen sei mangelnde Integrität zum Mann
 „Zwang“ zur Wiederherstellung der Ehre des Männer
 führe zum Ausschluss / zur Verdrängung der Frauen aus dem öffentlichen Leben (Angst vor Ehrverlust)
 oder Steinigungen als Sharia-Auslegung bei „Vergehen“
 Resümee / Fazit: Vermischung islamischer Vorschriften, paschtun. Ehren- und Rechtsvorstellungen, Traditionen mit großem Interpretationsspielraum
4. Sinnabschnitt (Z. 70 – 81):
Vorwurf: Aufdeckung von Widersprüchen zwischen paschtunischer und islamischer Gesellschaftsordnung und Recht
 z.B. prinzipielle Ebenbürtigkeit der Frauen gemäß dem Koran würde nicht nur missachtet, sondern auch als materielles Eigentum (!) des männlichen Paschtunen nach alter Gesellschaftsordnung betrachtet
 z.B. Vermischung rechtlicher und politischer Entscheidungsfindung (Anpassung islamischer an paschtunischer Vorstellungen)
5. Sinnabschnitt (Z. 82 – 100):
Beschreibung/Folgen: Unterschiede für Stadt (Kabul, Herat) und Land
Gegensätze:
 Land: weitestgehende Verschonung von Anordnungen der Taliban  Stadt: strenge Sittenüberwachung auch gegen Widerstand
Begründung: - sprachliche Gegensätze
- vor allem: ländliche Herkunft der Taliban, daher:
 Kabul = „Sündenbabel“ infolge:
• Hort des Kommunismus (DVPA seit 1978)
• Frauenemanzipation
 führe zur Unsicherheit und Aversion gegen unbekannte / unbegreifliche städtische Bevölkerung als Kontrast zur ländlichen Gesellschaftsordnung der Taliban
Folge: hartes Vorgehen allgemein und Frauen als Zielscheibe (Opfer) speziell
6. Sinnabschnitt (Z. 101 – 105):
Fazit: Akzeptanz der Taliban in Afghanistan (!) [zum Zeitpunkt 1997] infolge der wiedererlangten öffentlichen Sicherheit in den von Taliban kontrollierten Gebieten und infolge des Friedenswunsches nach 17-jährigen Krieg [Hoffnung auf Taliban als „Garanten“]
Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Meliss61
Kommentare zum Referat Islam paschtunischer Prägung (1997):
|