|
Jugenschutzgesetz - Referat
Jugendschutzgesetz
Rechte und Pflichten ab 14
Ab 14 Jahren darf man über das Religionsbekenntnis selbst entscheiden.
Man .wird aber auch strafmündig. Das heißt, man wird für Schäden die man selbst begangen hat zur Verantwortung gezogen. Man kann sich daher auch selbst die Verteidigung vor einem Prozess aussuchen.
Wenn man 14 Jahre wird ist man berechtigt ein Testament zu erstellen. Das heißt man kann, sollte es wirklich zu einem Todesfall kommen, sein eigenes Eigentum jedem zu vererben.
Alkohol darf erst ab 16 konsumiert werden. Dazu zählt: Wein, Bier, etc. Gebrannte Getränke, wie, Schnaps und jegliche Mischungen mit Schnaps dürfen erst ab 18 konsumiert werden.
Gefährliches Silvesterfeuerwerk, wie, Raketen und Kracher(ab Klasse 2) dürfen erst ab 18 gekauft und verwendet werden.
Das Unterschreiben von schulischen Dokumenten ist erst ab 18 Jahre genehmigt. Es sollte immer dem Erziehungsberechtigten überlassen werden.
Das aufhalten an öffentlichen Plätzen ist ab 14 Jahren bis 100 h genehmigt. Ab 18 Jahren gibt es bezüglich dessen keine Einschränkungen.
Liebesbeziehungen(ohne Gewalt, Zwang, etc.) sind ab 14 Jahren genehmigt. Sexuelle Handlungen sind für Personen, die 14 Jahre alt sind, mit Personen die nicht 14 Jahre alt sind, verboten. Geschlechtsverkehr ist bei Personen mit unterschiedlichem Alter nur erlaubt, wenn beide über 14 Jahren sind und wenn der Altersunterschied nicht mehr als 3 Jahre beträgt.
Was ich nicht gewusst hätte
Ich habe nicht gewusst, dass ich bis 100h wegbleiben darf. Ich wusste auch nicht, dass ich schon ein Testament verfassen darf. Das ich selbst einen Anwalt einstellen darf, überraschte mich auch, obwohl es eigentlich logisch wäre.
Kommentare zum Referat Jugenschutzgesetz:
|