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Kaufvertragsstörungen: mangelhafte Lieferung, Schlechtleistungen - Referat
Gliederung
1. Einleitung
2. Was ist eine Kaufvertragsstörung?
3. Kaufvertragsstörungen von Seiten des Verkäufers
3.1 mangelhafte Lieferung
3.2 Lieferungsverzug
4. Kaufvertragsstörungen von Seiten des Käufers
4.1 Zahlungsverzug
4.2 Annahmeverzug
5. Anhang
5.1 Handout
5.2 Quellenverzeichnis
5.3 Selbstständigkeitserklärung
 
1. Einleitung
Oftmals gibt es bei abgeschlossenen Kaufverträgen Störungen, sei es von Seiten des Verkäufers oder auch von Seiten des Käufers. Viele Käufer fühlen sich durch die mangelnde Lieferungen und Lieferungsverzüge hintergangen und fühlen sich mit der Situation überfordert, weil sie nicht wissen wie sie mit solch einer Kaufvertragsstörung umzugehen haben. Doch das Recht ist auf ihrer Seite.
Ebenfalls geht es vielen Lieferanten so, da viele Käufer ihre Rechnungen nicht begleichen oder die Ware nicht annehmen. Besonders bei Lebensmitteltransporten kann dies zu Problemen führen.
In der folgenden Ausarbeitung werden die verschiedenen Arten von Kaufvertragsstörungen beschrieben: Die mangelhafte Lieferung, der Lieferungsverzug, der Annahmeverzug und der Zahlungsverzug. 
2. Was ist eine Kaufvertragsstörung?
Durch das Zustandekommen eines Kaufvertrages ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Ware frei von Mängeln und rechtzeitig zu liefern. Außerdem muss eine Eigentumsübertragung stattfinden und das Geld des Käufers angenommen werden. Ebenso hat der Käufer Pflichten, wie die rechtzeitige Bezahlung und die Annahme der Ware. Erfüllt entweder der Käufer oder der Verkäufer seine Pflicht nicht, so kommt es zu einer Kaufvertragsstörung. Diese wird bezüglich der Pflichten eingeteilt. So kommt es durch die Pflichtverletzung der mangelfreien Ware zur mangelhaften Lieferung(Schlechtleistung), durch die nicht rechtzeitige Lieferung zum Lieferungsverzug und durch die Annahmeverweigerung des Geldes zum Annahmeverzug von Seiten des Verkäufers. Bezahlt der Käufer nicht rechtzeitig die Ware, kommt es zum Zahlungsverzug und nimmt er die Ware nicht an, so kommt es zum Annahmeverzug. Eine Kaufvertragsstörung ist also eine Pflichtverletzung von Seiten des Käufers oder Verkäufers. ,
3. Kaufvertragsstörungen von Seiten des Verkäufers
3.1 mangelhafte Lieferung (Schlechtleistung)
Wenn die Ware Mängel enthält, die Beschaffenheit, also die Qualität, die Farbe, das Aussehen oder ähnliches, nicht stimmt oder die Verwendung der Ware nicht dem Kaufvertrag entspricht, so spricht man von einer Schlechtleistung. Da der Verkäufer die Pflicht hat, seine Ware in einwandfreiem Zustand zu liefern, liegt eine Kaufvertragsstörung vor. Ist eine Lieferung falsch oder unvollständig, so zählt dies auch zu einer mangelhaften Lieferung.
Bekommt der Käufer mangelhafte Ware geliefert, so hat er das Rech, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Hierbei unterscheidet man zwischen den Paragraphen §434, dem Sachmangel und §435, dem Rechtsmangel.
Wenn kein Vertrag bezüglich der Beschaffenheit der Ware getroffen wurde, so ist diese einwandfrei, solange sie sich zur Verwendung eignet. Wird in einer Werbung oder einer Kennzeichnung etwas angepriesen, das der gelieferten Ware nicht entspricht, so spricht man ebenfalls von einer Schlechtleistung. ,
Der Käufer hat den Anspruch, die Ware wegen der mangelhaften Lieferung nachbessern zu lassen oder eine Ersatzlieferung zu veranlassen. Entsteht durch die fehlerhafte Ware ein Schaden, so besteht die Möglichkeit einen Schadensersatz zu beanspruchen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, oder die Austauschware ist mangelhaft oder nicht vorhanden, so kann man, nach Ablauf der gesetzten Nachfrist und bei nicht geringfügigen Mängeln, Vom Vertrag zurücktreten (Wandelung) und Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Ersatz aufgrund vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ebenso kann man statt der Wandlung auch eine Minderung verlangen und Schadensersatz neben der Leistung beanspruchen. Sind die Mängel geringfügig, so kann man ebenfalls eine Minderung und Schadensersatz neben der Leistung verlangen.
3.2 Lieferungsverzug
Unter dem Lieferungsverzug versteht man, wenn der Verkäufer seine Ware nicht oder nicht rechtzeitig liefert. Dies gilt allerdings nur, wenn die Ware noch geliefert werden kann.
Wenn im Kaufvertrag kein Leistungsbeitrag verankert ist und auch gesetzlich nichts geregelt ist, so kann der Käufer seine Lieferung sofort verlangen.
Ist kein genauer Zeitraum der Lieferung bestimmt, muss der Käufer den Verkäufer durch eine Mahnung in Verzug setzen, ebenso gelten eine Leistungsklage und ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dadurch wird der Verkäufer zur Leistung aufgefordert.
Ist keine Nachfrist gesetzt, so kann der Käufer eine Nachlieferung verlangen oder einen angemessenen Schadensersatz wegen der verspäteten Lieferung veranlassen(BGB§323).
Ist eine Nachfrist gesetzt, so kann der Käufer die Ware ablehnen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss zuvor allerdings angekündigt werden (BGB§323). Außerdem kann der Käufer Schadensersatzwegen Nichterfüllung des Kaufvertrags verlangen, dies gilt nur, wenn ein Schaden entstanden ist.
Wird keine Nachfrist gesetzt, kann man bei einem sogenannten Fixgeschäft, bei welchem die Lieferzeit genau festgelegt ist, sofort vom Kaufvertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz verlangen, dazu ist keine Fristsetzung nötig. Dies gilt auch bei einem Zweckkauf, wenn die Ware durch den Lieferungsverzug für den Käufer keinen Sinn mehr macht(z.B.: Ein zu spät geliefertes Geburtstagsgeschenk).
4. Kaufvertragsstörungen von Seiten des Käufers
4.1 Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug entsteht, wenn der Käufer seine, aus dem Kaufvertrag ausgehende, Zahlungspflicht nicht erfüllt. Man ist in Zahlungsverzug, sobald man nicht zum vereinbarten Zahlungstermin die Ware bezahlt hat oder, wenn kein Zahlungstermin ausgemacht wurde, nach der ersten Mahnung. Der Käufer ist, nach §288 des BGBs, erst nach der Zahlung der Ware Eigentümer. Der Verkäufer kann durch den entstehenden finanziellen Schaden Verzugszinsen und einen Kostenersatz verlangen. Die Verzugszinsen betragen die Zinsen, die beim Verkäufer fällig werden plus zusätzlich 9%. Zahlt der Verkäufer bei seiner Bank höhere Zinsen, so kann er diese nachdem er diese belegt hat, bei dem Käufer beanspruchen. Die Verzugszinsen werden mit der allgemeinen Zinsformel berechnet, diese lautet:
Zinssatz*Kapital*Zinstage bzw. Z=K*i*p% 100*360
Der Verkäufer kann zusätzlich einen Schadensersatz verlangen, dieser beträgt sofort nach Verzugsbeginn 40€ beziehungsweise mehr, wenn die Höhe nachgewiesen wurde.
Der Käufer muss bis auf wenige Ausnahmen die Ware bezahlen, egal ob er zu dieser Zeit kein Geld hat oder ähnliches.
Man unterscheidet zwischen dem außergerichtlichen Mahnverfahren und dem gerichtlichen Mahnverfahren.
Beim außergerichtlichen Mahnverfahren, muss deutlich gemacht werden, dass weiteres Aufschieben der Zahlung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen wird. Mehrere Zusendungen der zu zahlenden Rechnung(en) zählen nicht als solche, es ist eine Zahlungsaufforderung notwendig. Zahlt der Kunde trotz mehrerer Mahnungen nicht, sollten keine neuen Warenlieferungen getätigt werden oder diese nur gegen Vorzahlung geliefert werden, außerdem ist ein Kundengespräch sinnvoll.
Ein gerichtliches Mahnverfahren wird eingeleitet, wenn der Käufer sich weigert die Rechnung zu bezahlen, der Verkäufer wird Antragsteller, der Käufer Antragsgegner genannt.
Zusätzlich gibt es eine Verjährungsfrist, diese beträgt zwischen zwei bis 30 Jahren. Eine Verjährung kann durch Mahnbescheide, Klagen, Teil- und Zinszahlungen und Schuldanerkenntnis unterbrochen werden. , ,
4.2 Annahmeverzug
Ein Annahmeverzug entsteht dadurch, dass der Verkäufer rechtzeitig geliefert hat, die Ware vom Käufer allerdings nicht angenommen wurde(BGB§293).
Normalerweise wird ein bestimmter Lieferungszeitraum zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt. Geschieht dies nicht, muss der Verkäufer eine Lieferungsfrist angeben. Wird die Ware allerdings überraschend geliefert, so kommt der Käufer nicht in Annahmeverzug(BGB§299).
Ein Annahmeverzug kommt zu Stande, wenn der Käufer seine Ware nicht annimmt. Dadurch verbessert sich die rechtliche Position des Verkäufers, da er nur für die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet. Kommt es zu einer Wertminderung, so haftet der Käufer dafür(BGB§300).
Gerät der Käufer in einen Unfall und kann deshalb die Ware nicht annehmen, so spricht man trotzdem von einem Annahmeverzug.
Dadurch hat der Verkäufer das Recht, die Ware zu verwahren oder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus unterzubringen, dies ist nötig, da der Verkäufer trotz des Annahmeverzugs die Ware liefern können sollte. Daraufhin hat der Verkäufer verschiedene Möglichkeiten:
1. Den Käufer anklagen bezüglich der Abnahme der Ware, meistens bei Sonderanfertigungen für den Kunden
2. Die Ware weiter verkaufen durch eine öffentliche Versteigerung (Selbsthilfeverkauf)
Dabei gelten folgende Pflichten:
• Mitteilung des Aufbewahrungsortes dem Käufer gegenüber
• Abholungsfrist für den Käufer
• Selbsthilfeverkauf muss dem Käufer angekündigt werden
• Versteigerungsort und –zeit dem Käufer mitteilen
• Der Erlös bei einem Selbsthilfeverkauf muss dem Käufer ausgezahlt werden, bei Verlust muss Käufer den fehlenden Betrag zahlen
Bei leicht verderblicher Ware, wie Lebensmitteln, kann der Verkäufer einen Notverkauf bei einem Annahmeverzug veranlassen, hierfür muss der Käufer nicht sofort in Kenntnis gesetzt werden. , ,
5. Anhang
5.1 Hand- Out
Mangelhafte Lieferung (Schlechtleistung):
 Ware hat Mängel in der Beschaffenheit oder der Verwendung
 Lieferung falsch oder unvollständig
 Gewährleistung nach §434 (Sachmangel) und §435 (Rechtsmangel) im BGB
 Käufer hat Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vertragsrücktritt
 Schadensersatz wenn durch fehlerhafte Ware Schaden entsteht
Annahmeverzug:
 Rechtzeitige Lieferung des Verkäufers, keine Warenannahme des Käufers
 Verkäufer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
 Käufer haftet für Wertminderung
 Warenlagerung wird von Käufer übernommen
 Bei Krankheit entsteht kein Annahmeverzug
 Verkäufer kann
 Käufer verklagen (meist bei Sonderanfertigungen)
 Ware öffentlich versteigern (Selbsthilfeverkauf)
 Abholungsfrist für Käufer
 Versteigerungsort/-zeit dem Käufer mitteilen
 Mehrerlös dem Käufer auszahlen
 Verlust muss Käufer begleichen
 Verderbliche Ware weiterverkaufen (Notverkauf)
Aufgaben:
1. Im Elektrofachhandel „Hell“ trifft die Mitteilung der Spedition „Rasant“ ein, dass das Hotel „Sonne“ die Lieferung einer Waschmaschine nicht angenommen hat. Das Gerät steht in einem Lagerhaus nahe des Hotels. Die Kosten betragen 20€ pro Tag. Der Verkaufsleiter vergleicht den Lieferschein mit der Bestellung, sie stimmen überein; von dem Hotel gibt es keine Mitteilung.
a) Um welche Art der Kaufvertragsstörung handelt es sich?
b) Wer ist für die anstehenden Lagerkosten verantwortlich?
2. Die Firma „Top-Möbel“ liefert am 22.12. einen Schreibtisch. Als Frau Hirsch diesen aufbauen möchte, bemerkt sie die fehlende Montageanleitung.
a) Liegt eine Schlechtleistung vor?
b) Angenommen die Schreibtischplatte hat einen tiefen Riss während des Transports bekommen, welche Rechte hat Frau Hirsch?
 
5.2 Quellenverzeichnis
Primärliteratur:
Bild des Deckblattes: https://www.haufe.de/image/handschlag-zwei-maenner-detail-243270-2.jpg?width=650&digest=8EbcHMZ6ViWMs9hZLCGT/L48ePoz85Rj/Lg/8loZFtQ%3D (11.02.16)
Abbildung: http://www.wirtschaftslexikon24.com/abbildungen/a/schlechtleistung-mangelhafte-lieferung.png
Sekundärliteratur:
Prof., Dipl.-Kfm. Feist, Theo/ Prof. Dr., Dipl.-Volksw. Lüpertz Viktor: Wirtschaftslehre für das Sozial- und Gesundheitswissenschaftliche Gymnasium (SGG). Berufliches Gymnasium 3.Auflage, Ringsheim März 2014
https://www.itsystemkaufmann.de/kaufvertragsstoerungen-annahmeverzug-zahlungsverzug-lieferungsverzug/ (11.02.15)
https://homepages.berufskolleg-bottrop.de/arp/infwi/recht/uebersicht.pdf (11.02.15)
https://prozubi.de/mangelhafte-lieferung-voraussetzungen-und-rechte(11.02.15)
http://www.wirtschaftslexikon24.com/abbildungen/a/schlechtleistung-mangelhafte-lieferung.png (11.02.15)
https://www.lexware.de/artikel/neues-gesetz-gegen-zahlungsverzug-das-sollten-sie-wissen/ (11.02.15)
https://www.itsystemkaufmann.de/kaufvertragsstoerungen-annahmeverzug-zahlungsverzug-lieferungsverzug/ (11.02.15)
http://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/annahmeverzug-glaeubigerverzug/ (11.02.15)
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/annahmeverzug.html (11.02.15)
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/12_Glaubigerverzug/Gl_verzug.pdf (11.02.15)
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