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Leges Barbarorum - Referat



Die Leges Barbarorum war die erste Rechtsordnung der Germanen. Dabei handelte es sich um mehrere Gesetzbücher, die bestimmte Regeln für das germanische Volk beinhalten. Diese waren auf Latein verfasst. Durch zahlreiche Überlieferungen ist jedoch bekannt, dass viele Könige Analphabeten waren. Wenn schon der Monarch diese Gesetze nicht lesen konnte, wie sollte sie dann das einfache heidnische Volk verstehen? des Weiteren stellt sich die Frage wie diese Gesetze entstanden sind und wer sie verfasst hat. Die Forschung liefert dafür eine Antwort: Nach der Eroberung Roms durch die Germanen, halfen die Römer, die viele Gelehrte und Juristen hatten. Die Goten traten den Römern mit einer gewissen Bewunderung gegenüber. Dementsprechend wurden Rechtsordnungen für nicht-Römer entweder von römischen Juristen oder durch deren entscheidende Unterstützung geschrieben. In diesen Gesetzen sind auch die Eigenarten des germanischen Rechtsverständnis herauszulesen.

Einige Beispiele für Leges Barorum:

Rechte der Westgoten und Burgunder - Leges Barbarorum (Babarengesetze)
(ältesten Rechtsaufzeichnungen im Rahmen germanischer Reichsbildung)

---> Codex Euricianus (475)
- westgotisches Gesetzbuch
- Regelung des Zusammenlebens von Römern, Westgoten und Keltiberer (auf der Iberischen Halbinsel)
o Grenzstreitigkeiten, Landteilung, Ehe-/Erberecht, Schenkung, Leihe und Kauf
- nur in Bruchstücken überliefert, auf Latein
- von Westgotenkönig Eurich erlassen => Nachfolger von Theodorich II
o möglicherweise auch von Eurichs Söhnen erlassen

---> Lex Romana Visigothorum (505/506 erlassen)
- Rechtsbuch mit Regelungen, die für die römischen Volksteile im Westgotenreich Anwendung fanden
- eine Art des Entgegenkommens (unterschiedliche Vorstellungen von Recht)
o Schaffung einer eigenen normativen Ordnung für die ehemals römischen Bevölkerungsgruppen im germanischen Reich
o Die Lex Romana Visigothorum hatte eine Kontinuität zum für die Römer bereits bekannten Recht

---> Leges Visigothorum (654 // 649 - 672 verfasst)
o Rechtsaufzeichnungen der Spätantike und des Frühmittelalters für die Westgoten
o Gesetze für die gotische Bevölkerung
=> Verbindung von christlichen, römischen und germanischen Rechtsvorstellungen

---> Lex Burgundiomum (480 – 501 // erlassen: 480 – 516)
• Rechtskodifikation der Germanen (Burgunder)
• Inhalte: Strafen, Wergeld, Familienrecht
• Regelung des Lebens unter den Burgundern, sowie zwischen Gallorömern und Burgundern

Rechte der Franken und Langobarden

---> Lex Salica (um 500 n. Chr)
• Volksrecht der salischen Franken
• relativ genuin (Reihe von germanischen Elementen, die bei den Römern so nicht vorkommen)
• gehörte zum Germanenrecht, wurde jedoch von Traditionen des römischen Rechts beeinflusst
• Entstanden durch die Überwindung des letzten römischen Feldherrn und anderer fränkischer Teilkönige
• Inhalte: Stellung der Kirche, Recht der Franken, römische Völker, Zusammenleben von Franken und anderen Völkern
• Manngeld (Sühnegeld zur Reduzierung
der Vergeltung)
• Datierung ist umstritten

---> Lex Ribvaria (zwischen 613 und 625)
• Alemannen
• orientiert am Lex Salica
• Zusammenfassung des bisher mündlich überlieferten Rechts der Rheinfranken
• Ausdruck der traditionellen fränkischen Rechtsauffassung und der vorchristlichen Glaubensvorstellungen der Rheinfranken
• Inhalte: Bestattung, Kriegsausrüstung, Fragen des Alltags/Natur
• Manngeld (Sühnegeld zur Reduzierung der Vergeltung)
• Anerkennung des Duellum: Gerichtskampf zwischen Kontrahenten vor Publikum

---> Pactus Alamannorum (1/3 des 7. Jahrhunderts // 1530 veröffentlicht)
• Alemannische (westgermanisch) Rechtsaufzeichnungen des Frühmittelalters
• Kontrolle von Blutsrache durch einen festgesetzten Bußenkatalog
• nur in Bruchstücken überliefert
• Fälschung zum Vorteil der Kirche?

---> Edictum Rothari (643)
• Rechtsaufzeichnung langobardischer Herrscher
o Niederlassung der Langobarden in dem von Ostrom zuvor zurückeroberten Italien
o Grundlage für spätere Rechtssetzungen
• In Anlehnung an burgundische und westgotische Rechte

Bayern und Alemannen; Sachsen, Thüringen und Friesen
---> Lex Baiwariorum (um 742)
---> Lex Alamannorum (um 725)
• Neuauflage der Lex Alamannorum

Was ist die Provenienzforschung?
- Herkunft von Kulturgütern und deren Geschichte (frühere Eigentümer, Handel, Ortsgeschichte)

Wortbedeutungen:
Sippe: Mitglieder einer Familie, Verwandtschaft (Friedens-/Rechtsgemeinschaft)
Haus: Bewirtschaftung eines bestimmten Gebietes z.B. Feld oder Handwerksbetrieb
Fehde: Privatkrieg zwischen Einzelpersonen z.B. zwischen Sippen
Munt: Gewalt des Hausherrn über die in der Hausgemeinschaft lebenden, von ihm zu schützenden Personen
Werwolf: geächtete Person ohne die Solidarität der Sippe
Vogel/wolfsfrei: Rechts- und Schutzlosigkeit; rechtlos und geächtet
Friedlosigkeit: Verlust des Rechtsschutzes infolge der Verurteilung wegen einer Straftat
Acht: Ausschluss aus der Gesellschaft
Gottesurteil: durch ein übernatürliches Zeichen herbeigeführte Entscheidung zur Wahrheitsfindung
Kesselprobe: Gottesurteil, bei dem der Beschuldigte eine Münze aus einem Kessel mit kochendem Öl holen musste
Zweikampf: Gottesurteil, bei dem man eine „Mannschaft“ bilden durfte um dann gegeneinander zu kämpfen
Missetat: verwerfliche Tat
Manngeld: Sühnegeld beim Totschlag (Höhe abhängig davon wer gestorben ist)



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