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Legitimation der Herrschaft - Referat
Jahresarbeit Geschichte
Thema:
Legitimation der Herrschaft
Kathinka Richter
Klasse 8a
Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium, Chemnitz
Ich erkläre hiermit glaubhaft, dass ich außer den angegebenen Quellen keine anderen Informationen als Grundlage für diese Arbeit genutzt habe.
Der vorliegende Text wurde hauptsächlich von mir verfertigt.
Kathinka Richter
Thema:
Legitimation der Herrschaft
- In der Zeit der Pharaonen
- Von der Cäsarenherrschaft bis zu Augustus
- Im Mittelalter – Könige und Kaiser
- Demokratie im alten Griechenland
- Demokratie in der Moderne
Gliederung
1Einführung
2. Legitimation der Herrschaft im Altertum und Neuzeit an ausgewählten Beispielen
2.1 Herrschaft zur Zeit der Pharaonen in Ägypten
2.2 Die römische Republik und von der Cäsarenherrschaft bis zu Augustus
2.3 Herrschaft im Auftrage Gottes im Mittelalter
2.4 Die altgriechische Demokratie
2.5 Demokratie in der heutigen Zeit
3 Zusammenfassung
4. Literaturnachweis
Einführung
Das Zusammenleben von Menschen wird erst dann erfolgreich sein, wenn sie nach festgelegten Grundsätzen (Geboten, Gesetzen) handeln und eine kleinere oder größere Gruppe von Menschen diese Grundsätze festlegt und ihre Einhaltung überwacht.
Das ist notwendig, weil sonst die vielfältigen wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Beziehungen der Menschen untereinander nicht funktionieren können, sowohl in einer kleineren Gruppe von Menschen als auch bei Völkern oder zwischen den Staaten.
Ich werde jetzt versuchen an einigen Beispielen der geschichtlichen Entwicklung der Menschheit aufzuzeigen, wie diese Herrschaft stattfand und wie die jeweils herrschenden Gruppen oder Einzelpersonen ihre Machtausübung(Herrschaft) rechtfertigten.
2.1 Herrschaft zur Zeit der Pharaonen in Ägypten
Der Aufstieg des ägyptischen Reichs ist eng mit seiner Religion, den als Götter verehrten Pharaonen und dem Nil, als Spender der Fruchtbarkeit, verbunden. Die jährlichen Nilüberschwemmungen entschieden über das Wohl und Wehe des Landes. Die prähistorischen Könige wurden als Hirten und Regenmacher verehrt. Auch die späteren Pharaonen wurden stets mit dem segenbringenden Wasser in Verbindung gebracht und genossen göttlichen Status. Der Pharao war Herrscher über den Pegel des Nils und damit auch Herrscher über die Fruchtbarkeit. Er verkörperte den Gott, der das ägyptische Universum erschaffen hatte und war damit auch die Verkörperung des fernen Himmelgottes Horus. Später in der 4. Dynastie des alten Reiches(2778- 2263 v. Ch.) , war für den Sonnengott Re der himmlische König des Taghimmels, den man mit dem Himmelsgott Horus zum Gott Re- Harachte verschmolz. So wurde der Pharao zum Sohn des Re, also gott ähnlich. Weich große Bedeutung der Pharao für das Reich hatte ,zeigte sich, wenn ungenügende Nilüberschwemmung und damit Hungersnöte auftraten, wie in der ersten Zwischen Zeit(2263- 2040 v. Ch.) . Das Ansehen des Volkes an seinen Gott zerstört war, der die Grundlage des ganzen ägyptischen Staates bildete.
Eine große Rolle bei der Aufrecht Ehrhaltung der Macht der Pharaonen war die dynastische(herrschaftliche) Erbfolge. Grundsätzlich wurde immer der älteste Sohn der Hauptfrau(der Pharao hatte meist noch neben Frauen) zum Thronfolger ernannt, indem der Pharao öffentlich den Namen des Trohnfolgers verkündete. Gebar die Haupt Frau aber keinen Sohn oder starb er früh, wurde der älteste Sohn der Nebenfrauen bestimmt. Nur wenn überhaubt keine Söhne vom Pharaoh lebten konnte er eine hohe politische oder militärische Persöhnlichkeit zum Nachfolger ernennen. Die Hauptfrau war zugleich die Königin, die neben ihrer Mutterrolle auch politische und religiöse Aufgaben hatte. Sie wurde als Repräsentantin der Göttin Hathor betrachtet, als“Wohnsitz des Horus“ , das heißt Mutter des Horus, Gleichzeitig war sie die höchste Priesterin. Zahlreiche Pharaonen heirateten ihre Schwester- oder Halbschwester, weil eine Frau von gleihohem Geburtsrang ihre königliche Stellung noch mehr betonte.
Aber es gab auch Hauptfrauen, die keine Pharaonen Töchter waren oder nicht aus der Königlichen Familiestammten, die eine herrvorragende Stellung einnahmen und große Macht ausübten. Die Königin Teje(Frau von Amenophis 3.) und Königin Nofretete(frau von Echnaton) besaßen große Machtbefugnisse und waren dem Pharao fast gleich gestellt. Es gab sogar Königinnen(4) – vor den Ptolemäern- die den Titel eines Pharaos trugen und als Pharao regierten. Die bekannteste ist Hatschepsut(1505- 1484 v. Ch.) . Sie waren ais Regentinnen von Minderjährigen Pharaonen an die Macht gekommen. So trugen auch die Königinnen wesentlich zur Bedeutung und Macht des Pharaos bei.
Ca. 300 v. Ch. Erfolgte der Zusammenschluß von Ober- und Unterägypten zui einm einheitlichen Reich. Der jeweils regierende Pharao trug jetzt als Zeichen der Regierungsgewalt die Doppelkrone, die aus der weißen Krone Oberägyptens und der roten Krone Unterägyptens bestand. Der Pharao stand an der spitze der ägyptischen Gesellschaftsordnung und wurde als Gottkönig verehrt, der alle Gewalten in einer Person vereinte. Er galt als Eigentümer allen Grund und Bodens und der wesentlichen Produktionsmittel, stand an der Spitze eines zentralen Wirtschafts- und Staatsapperats und war zugleich der oberste Priester. Er leitete religiöse Zeremonien oder die von ihm damit beauftragten Priester.
Die aus der Königsfamilie hervorgegangene Aristokratie unterstützte ihn bei der Leitung des Staatsapparates, gemeinsam mit dem Wesir (oberster Minister) , der die Oberaufsicht über alle Verwaltungsfunktionen und die oberste richterliche Gewalt hatte.
Das Land war in einzelne Gaue (Nomen) eingeteilt, die von Nomarchen (alten Sippenadel) geleitet wurden. Ihre Aufgabe bestand in der Verwaltung der Finanzen, sie übten oberste Gerichtbarkeit aus und befehligten die Truppen. Diese aus der Frühzeit (Thinitenzeit 3000- 2278 v. Ch.) stammende Struktur der Gesellschaft und ihre Differenzierung erhielt sich fast über die gesamte Zeit vom Alten über das Mittlere bis zum Neuen Reich. Die Kontinuität (Stetigkeit) der Zentralgewalt mit dem Pharao an der Spitze war aber nicht durchgängig. Wenig Nilwasser, Hungersnöte und der Drang von Nomarchen zur Selbstständigkeit von der Zentralgewalt führte zur schwächung der Pharaonenherrschaft . Die Normarchen versprachen ihren Untertanen materiellen Wohlstand und sie durch weltliche (nicht göttliche) Macht zu schützen. In dieser ersten Zwischenzeit zerfiel Ägypten in viele lokale Fürstentümer. Diese Zersplitterung dauerte jedoch nicht allzu lange (ca. 220 Jahre ) , denn die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung der Bewässerung sowie die gemeinsame Zivilisation zwangen zur Wiederherstellung der Reichseinheit, dem Mittleren Reich (2040- 1730 v. Ch.) durch die Gaufürsten von Theben. Das Ansehen des Königstums wurde von den Pharaonen der 12. Dynastie zwar wieder hergestellt, aber der Pharao als lebender Horus (Gott) wurde als unbesiegbarer Held und als guter Hirte, der sich um seine Untertanen kümmere, vom Volk verehrt. Die göttliche Verehrung wurde zum großen Teil auf Osiris(Gott des Jenseits) übertragen, zumal nicht nur der Pharao beim Tod, sonder jeder Ägypter durch Angleichung an ihn(Mumifizierung) die Vergötlichung erreichen konnte. Der thebanische Ortsgott Amun wurde zum Reichsgott und verbunden mit dem alten Staatsgott Re zu Amun Re . Im Mittleren Reich erlebte Ägypten eine neue Blütezeit. Sie war geprägt von der Entwicklung der Wissenschaften (Medizin, Astronomie und Mathematik) und des See- und Fernhandels sowie der Schaffung von ausgedehnten Bewässerungssystemen. Gegen Ende des Mittleren Reichs verschärften sich die Gegensätze zwischen der immer reicher werdender Gauaristokratie und der immer mehr verarmten Bevölkerung, die die Hauptlast der Abgaben und den Kriegsdienst zu leisten hatten. Es kam zu Baueraufständen, die Zentralgewalt wurde stark geschwächt, so daß die von Syrien her einfallenden Hyksos leichtes Spiel hatten, einen großen Teil Unterägyptens zu besetzen, während in Oberägypten wieder Gaufürsten resiedirten. Diese Epoche wird als die 2. Zwischenzeit (1730- 1562 v. Ch.) bezeichnet. Die Einigung des Landes erfolgte von Theben aus und wird als das Neue Reich (1562- 1080 v. Ch.) bezeichnet. Diese Zeit wird vor allem durch viele Kriegszüge geprägt, die große Reichtümer ins Land brachten und viele Tempel entstehen ließen für den Begräbniskult der Kriegshelden und Denkmäler zur Würdigung ihrer Taten (Abu Simbel, Königsgräber in Theben) . Viele der Reichtümer flossen der Amunpriesterschaft zu, die zum größten Landbesitzer und politischen Machtfaktor wurde. Das zeigte sich, als Amenophis der 4. Echnaton eine neue Religion begründete, die nur einen Gott, den Sonnengott in Gestalt der Sonnenscheibe, anbetete. Er verbot die alten Kulte, verfolgte seine Anhänger und verlegte seine Residenz nach Mittelägypten. Er scheiterte jedoch am Wiederstand der Amunpriesterschaft, innenpolitische Schwäche und außenpolitisches Versagen. Die vielen Eroberungszüge, die Ägypten zur Großmacht im Mittelmeerraum gemacht hatten, prägten auch ein neues Bild des Pharao. Der Pharao zog selbst an der Spitze seiner Truppen ins Feld. Er war der Verteidiger Ägyptens und die Verkörperung des Kriegsgottes Mentu oder Baal sowie des Sonnengottes. Seine Trophäen waren die besiegten Feinde, außerdem die Kriegsgefangenen und die reich Beute. Unter Amenophis 3. Und Ramses 2. erreichte
das Neue Reich seine höchste Blütezeit und größte Machtentfalltung. Mit der 20. Dynastie begann der Zerfall des Reiches. Die Macht der Pharaonen beginnt zu schwinden, die Amunpriesterschaft (Hohepriester) besitzt eine fast größere Macht als die Pharaonen und übernimmt mit Herihor am Ende der 20. Dynastie sogar die Pharaonenwürde. In der Spätzeit, nach dem neuen Reich, verloren die
Pharaonen mehr und mehr ihre Rolle als Vermittler zwischen dem Volk und den Göttern. Man betete jetzt direkt zu Amun, Re- Harachte oder Osiris oder zur jeweiligen Stadtgottheit. Die Größe und Bedeutung Ägyptens war eng mit der Bedeutung der Pharaonen verbunden, schwand sie, zerfiel auch das Reich.
2.2 Die römische Republik und die Caesarenherrschaft
Nach dem Ende der etruskischen Königsherrschaft (616- 510 v. Ch.) über Rom übernahmen mit Ausrufung der Republik 2 Konsulen die Führung des römischen Staates. Jeder hatte die allumfassende Regierungsgewalt (Imperium) , dazu den Oberbefehl, über das Heer und die Gerichtsbarkeit. Jeder Konsul wurde nur für ein Jahr gewählt und hatte auch das Veto (Einspruchs-) recht gegenüber dem anderen Konsul. Somit wurde verhindert, dass einer alleine die Macht übernehmen konnte. Außerdem existierte ein Senat (300Mitglieder) , der seit der Königszeit aus den Oberhäupten der Sippen und Familien ursprünglich von den Königen ernannt und deren Stellen vererbbar waren oder weitere Mitglieder durch kaiserliche Gunst berufen wurden. Dieser Senat beriet die Konsulen zu Fragen der Innen- , Außen- und Finanzpolitik und der Religion. Die Senatoren hatten auch in der Gesetzesgebung ein Mitspracherecht. Da der Senat aber nur beratende Funktion hatte, wurden die Konsulen, die aus der Reihe der Senatoren stammen mußten und von diesen vorgeschlagen wurden, von der Volksversammlung ( Comitia centuriata) gewählt. Die Volksversammlung setzte auch Gesetze in Kraft, führte Gerichtsverfahren durch und entschied über Krieg und Frieden. Im 5. Jh. n. Ch. Führten Hungersnöte und hohe Verschuldungen zu inneren Unruhen, die die Plebejer, der größte teil der römischen Bevölkerung, dazu bewog, ihre Interessen durch eine Gruppe von Vertretern wahrnehmen zu lassen. Diese Volkstriebunen (tribuni plebis) sollten die Pflicht haben, Willkürakte von Staatsbeamten einzuschreiten und die Plebejer davor zu schützen. Doch trotz dieser Machverteilung beeinflußten der Senat und der Adel aufgrund ihres wirtschaftlichen und politischen Einflusses die römisch Innen- und Außenpolitik sehr stark.
Die ständige territoriale Erweiterung des römischen Reichs und der damit verbundene und der damit verbundene Einsatz dr römischen Militzarmee (bestand nur aus römischen Bürgern) , die als Arbeitskräfte im römischen Mutterland fehlten, trug zur Armut und Verelendung der Landbevölkerung bei, sowie auch die Machtkämpfe zwischen Senat und erfolgreichen Heerresführern, die sich nach der Heeresreform des Marius auf ein Berufsheer stützten konnenten (107 v. Ch. ) , das sich mehr dem Kommandeur als dem römischen Staat verpflichtet fühlte und damit zu einem Machtfaktor in den Innenpolitischen Auseinandersetzungen wurde. Auch Sklavenaufstände (Spartacus 73- 71 v. Ch.) und Politiker die sich erfolgslos um das Amt eines Konsuls bewarben (z. B. Catalina 63- 62 v. Ch.) und deshalb Aufstände anzettelten, trugen dazu bei im 1. Jh. v. Ch. Das innenpolitischgleichgewicht zu stören und die Republik zu schwächen. Die bisher existierende Form der Regierungsgewalt (Senat- Konsul- Volksversammlung und Volkstribunen) war nicht mehr geeignet, diese Probleme zu lösen, da sehr oft Meinungsverschiedenheiten bestanden, die eine gegenseitige Blockade von notwendigen Maßnahmen nach sich zogen. Diese gesellschaftliche Entwicklung steuerte auf eine Zentralisation der Macht zu, was das Ende der Republik bedeutete. Einige einflußreiche Männer (Pompeius, Crassus, Caesar) wollten diese auswegslose Lage beenden und bildeten 60 v.Ch. ein Triumvirat, um gemeinsam gegen den Senat vorzugehen und die Herrschaft in Rom zu übernemen. Anlaß waren durch den Senat abgelehnte Forderungen dieser drei Römer. 59 v. Ch. wurde Caesar zum Konsul ernannt. Er setzte mit Hilfe der Volksversammlung Maßnahmen durch, die seine beiden Mitstreiter begünstigten, die aber vom Senat abgelehnt wurden waren. Pompeius und Crassus unterstützten dafür Caesar in seinen politischen Zielen. Er wurde Stadthalter der Provinz Nord- Italien (Gallia Cisalpina) und auch der Provinz Süd- Frankreich (Gallia Narbonesis). Diese Provinzen stellten die materielle und finanzielle Grundlage seiner politischen Ziele dar. Nach ablauf seiner Zeit als Konsul übernahm er die Verwaltung der Provinzen und führte von 58- 50 v. Ch. Krieg in Gallien. Die durch Caesars Maßnahmen verärgerten Senatoren hatten die politische Stimmung in Rom gegen Caesar beeinflußt. Der Tod Caesars Tochter Julia (verheiratet mit Pompeius ) und der Tod von Crassus (53 v. Ch. ) führte zum Zerfall des Thriumphirats. Mit der Annahme einer Wahl zum Konsul und seines neuen Schwiegervaters Metellus Scipio als Mitkonsul stellte sich Pompeius jetzt gegen Caesar. Gemeinsam mit dem Senat wollten sie einen Beschluß herführen zur Ablösung von Caesar als Provinzverwalter. (50 v. Ch. ) Daraufhin überschritt Caesar die Grenze seiner Provinz Norditalien nach Italien (Fluß Rubikon) mit einer Legion (was nach römischen Gesetz verboten war) und maschierte auf Rom zu mit den befreundeten Volkstribunen Curio und Marcus Antonius.Im eolgenden Bürgerkrieg besiegte er Pompeius, der in die Ostprovinzen floh, 48 v. Ch. bei Phalos in Griechenland besiegt wurde und nach Ägypten entkam, dort aber einem Attentat zum Opfer fiel. Caesar besiegte die Legion von Pompeius in Spanien und übernahm in Rom kurzzeitig das Amt des Diktators, um im folgenden Jahr zum Konsul gewählt zu werden. Nachdem er in Ägypten Kleopatra XII. Als Königin nach dem Tod ihres Halbbruders PtolemaiusXXIII. Bestätigt und die letzten Pompeianer 46 bzw. 45 v. Ch. besiegt hatte, war der Bürgerkrieg beendet und Caesar nahm den Titel „ Imperator “ (= Befehlshaber über alle anderen Heerführer ) an. Im Februar 44 v. Ch. ließ er sich zum Diktator auf Lebenszeit ernennen, womit er den Einfluss des Adels im öffentlichen Leben und die damit verbundenen Vorteile aufhob. Darüber war die Empörung der davon betroffenen groß, so daß es zu einer Verschwörung kam, die in der Ermordung von Caesar am 15. 3. 44 v. Ch. gipfelte. Da er keinen Sohn hatte, adoptierte er in einem Testament seinen Großneffen Octavian und setzte ihn damit auch als Erben ein. Caesar war trotz seiner Fähigkeiten als Feldherr und Administrator daran gescheitert, Rom aus seiner schwierigen Lage herauszuführen. Mit der republikanischen Staatsform war es nicht möglich. Nur eine Alleinherrschaft war die Lösung. Die aber wurde von den Adligen abgelehnt und deshalb wurde Caesar ermordet. Nach dem Tod Caesars versuchte Antonius die Macht zu übernehmen und die Mörder von Caesar, Brutus und Cassius, zu verfolgen. Aber eine Koalition von Senatoren, der auch Octavian beitrat, besiegte Antonius 43. V.Ch. bei Modena, worauf er nach Südfrankreich flüchtete. Im gleichen Jahr noch schloss Octavian mit Antonius und Lepidus, einen Gefolgsmann Caesars, einen Bund- das zweite Triumphirat war entstanden, das mit autokratischen (unumschränkten ) Vollmachten- für 5 Jahre- ausgestattet war. Doch die Verbindung von Antonius mit Kleopatra- trotz der Heirat mit Oktavians Schwester Octavia- bestand weiter und war die Ursache für Sannungen untereinander und in der römischen Gesellschaft. Der Bruch trat endgültig ein, als Antonius zu Kleopatra nach Ägypten zog und sich den Ostprovinzen den Treue Eid schwören ließ, den Octavian in den Westprovinzen und in Italien verlangte. Octavian erklärte jetzt nicht den Römer Antonius, sondern Kleopatra den Krieg und besiegte die beiden zunächst in Westgriechenland, die daraufhin nach Ägypten flüchteten, das Octavian aber 30. V. Ch. eroberte,worauf sich Kleopatra und Antonius sich das Leben nahmen. Durch die Schlacht bei Actium wurde Octavian zum Herrscher über die gesamte griechisch- römische Welt. Im Gegensatz zu Caesar brach er nicht mit den republikanischen Traditionen und Grundsätzen, führte aber schrittweise und geduldig die Regierungsform des Prinzipats ein, in der er selbst der erste Mann im Staat ( Prinzeps ) und er die Staatsgeschäfte mit uneingeschränkter Vollmacht führen konnte. Das System des Konsulats blieb für die ersten 8 Jahre die verfassungsmäßige Grundlage seiner Macht.
27 v. Ch. verkündete er die „Übergabe des Staates zur freien Verfügung an den Senat und das römische Volk“ und erwarb sich damit den Ruf als Erneuerer des republikanischen Systems ( res publica ) . Nach dieser Verkündigung erhielt er wenige Tage danach zu seinem Herrschernamen Caesar den religiösen Titel „ Augustus “ ( „der Erhabene “ ) , wodurch ausgedrückt wurde das er alle Menschen an Bedeutung überragte, aber gleichzeitig alles vermieden wurde, was an Diktatur und Göttlichkeit erinnerte.
Der neue Senat unter Octavian zählte jetzt 600 Mitglieder und er selbst wurde zum Vositzenden (princeps ) . Indem der Senat jetzt auf administrativem gewählt und nicht mehr auf politischen Gebiet tätig war, war erstmalig in der römischen Geschichte die Trennung der Politik von der Verwaltung vollzogen worden. Augustus verfügte über die konsularische Macht ( Verantwortung für Armee und die Provinzen, wachte als Pontifex Maximus ( Hohepriester, Vorsitzender des Kollegiums und Aufseher des Vestakultes ( Vesta = Göttin des Herdfeuers, der Häuslichkeit und des Familienlebens, der inneren Eintracht und Sicherheit von Stadt und Staat;in ihrem Rundtempel auf dem Forum Romanum brannte das heilige Feuer des Staatsherdes, dessen erlöschen als das schlimmste Omen für den Staat angesehen wurde; es wurde von den Vestallinen unter der Oberaufsicht des pontifex maximus bewacht. ) über die Religion, er durfte Recht sprechen und seine Edikte (Erlasse, Verordnungen ) hatten Gesetzeswirkung. Er ernannte hohe Beamte, die nur ihm verantwortlich waren und schränkte damit die Machtbefugnisse der Magistrate ein. Augustus schuf damit die Vorrausetzungen für eine absolutistische kaiserliche Macht, die zunächst in hinter einer republikanischen Fassade versteckt war, aber notwendig war zur Sicherung und Machtvergrößerung des römischen Reichs. Sein Reformwerk verwandelte die in Auflösung befindliche Republik und garantierte einen dauerhaften Frieden im Römischen Reich und schuf damit die Grundlage für ein römisches Imperium, das in der folgenden Kaiserzeit sein größte Ausdehnung und Macht erreichte, bis es 475 unterging.
2.2 2.3 Herrschaft im Auftrage Gottes
Die Verbreitung des Christentums in weiteren Gebieten des römischen Weltreiches erfolgte, trotz Christenverfolgung, sehr schnell. Im 1. Und 2. Jh. n. Ch. entstanden Gemeinden in Palästina, Syrien, Kleinasien und Griechenland, Im 3. Und 4. Jh. n. Ch. in Italien, Gallien, Germanien, Hispanien, Nordafrika, Kreta, und Zypern. Nach dem Mailänder Toleranzedikt des römischen Kaisers Konstantin (313 n. Ch. ) , das dem Christentum völlig Religionsfreiheit zusicherte und ihre Religionals gleichberechtigt neben den anderen Religionen anerkannte und als der römische Kaiser Theodosius1. 380. N. Ch. das Christentum zur offiziellen Staatsreligion und 391 n. Ch. zur allgemeinen Religion erklärte und alle anderen Kulte verbot, hatte sich die christliche Lehre im römischen Imperium weitestgehend durchgesetzt. So wurde das Christentum mit dem römischen Kaisertum verbunden. Die Theologie in dieser Zeit legte fest, daß Gott- dem Herrscher im Himmel- der Herrscher auf Erden- der Kaiser- entspräche. Somit erhielt der Kaiser neben seiner weltlichen Autorität auch eine religiöse Autorität als Vertreter Gottes auf Erden. Er wurde zum Beschützer der Kirche, leitete christliche Konzile und deren Beschlüsse wurden durch die kaiserliche Macht Gesetz. So entstand die Auffassung, daß sich die Herrschaft der Kaiser, Könige und Fürsten von der göttlichen Autorität ableite. Diese Auffassung ( Kaiser oder Könige von Gottes Gnaden ) hat noch sehr lange die geschichtliche Entwicklung der Völker beeinflußt. Mit der Teilung des römischen Imperiums in west- und oströmisches Reich ( 395 n. Ch. ) und dem endgültigen Zerfall Westroms (476 n. Ch. ) durch einfallende Germanenstämme konnte der römische Kaiser nicht mehr als Schutzherr der Kirche wirken. Rom war nun nicht mehr der weltliche Europas, wurde aber zum religiösen Zentrum, dessen Bischöfe sich als Häupter der katholischen Christeneinheit verstanden, wobei die Kaiser des oströmischen Reichs diesen Machtanspruch nicht anerkannten. Für die europäischen Völker und Stämme war in Glaubensfragen weiterhin Rom maßgebend. Ein Zentrum des römisch- katholischen Christentums wurde das Frankenreich. Die Franken hatten sich in der ehemaligen Provinz Gallien niedergelassen, einer seit Jahrhunderten von der römischen Kultur beeinflußten Landschaft und hatte konkurrierende germanische Reiche wie Burgund und die Alamannen besiegt und unterworfen. In der Herrschaftszeit von König Chlodwig (482-512) nahm dieser den katholischen Glauben seiner Ehefrau Klothilde an. Mit ihm ließen sich noch mehrere tausend Adlige taufen und später auch das einfache Volk. Durch den Übertritt zum katholischen Glauben wurde die religiöse Einheit zwischen den Franken und der Bevölkerung der von ihnen besetzten Gebiete hergestellt, ein wesentlicher Faktor für den relativ langen Bestand es Frankenreichs. Mit der Machtübernahme der Pippiniden von den Merowingern verstärkten sich die Kontakte zwischen Rom und dem Frankenreich. Pippin der Jüngere (751-768) setzte mit Zustimmung des Papstes Zacharias den Merowinger – König Childerich III. ab, ließ sich von den Franken zum König wählen und wurde in Anwesenheit der Bischöfe vom Erzbischof Bonifatius gesalbt, die erste Salbung eines fränkischen Königs (eine Salbung bestätigte ihn als Erwählten Gottes). 754 n. Ch. bat Papst Stephan II. König Pippin um Beistand. Die Langobarden hatten Ravenna und angrenzende Gebiete erobert und bedrohten Rom. Pippins Hilfezusage hatte die Form eines eidlichen Versprechens. Er stellte auch eine (inzwischen verlorengegangene) Urkunde, ein Schenkungsversprechen, aus indem er dem Papst zusicherte, die von den Langobarden besetzten und von ihnen bedrohten Gebiete (Mit Ravenna und Rom) zurückzugeben. Eine zweite feierliche durch den Papst für Pippin, seine Ehefrau und seine beiden Söhne Karl und Karlmann beschloß den Papstbesuch in Franken. In zwei Feldzügen gegen die Langobarden (754 und 756) besiegte Pippin diese und gab die eroberten Gebiete um Ravenna und Rom zurück. Diese bildeten dann die Basis des künftigen Kirchenstaats.
Nach dem Tod Pippins (768) hat sein Sohn Karl (der Große) dessen Politik weiterverfolgt, indem er die Ausbreitung des Glaubens und das Gedeihen der Kirche eng mit der Wohlfahrt des Staates verband. Das konnte aber nur auf der Grundlage einer wohlgeordneten, disziplinierten Kirche gelingen. Deshalb sah Karl als seine vorrangige Aufgabe diese zu stärken. Das nach langen Kämpfen unterworfene Sachsenland wurde zunächst einigen älteren Bistümern und Klöstern als Missionsgebiet zugewiesen. Später wurden auf sächsischen Territorium eigene Bischofssitze geschaffen (Bremen, Minden, Verden, Paderborn, Münster, Halberstadt) In den alten Reichsgebieten wurden alle Landeskirchen einem Bischof unterstellt und freie Bistümer neu besetzt. So entstanden die Erzbistümer Mainz, Köln, Trier, Salzburg und später noch Hamburg-Bremen und Magdeburg. Auch die Klöster im Reich wurden gefördert und unterstützt. Ihre Aufgabe bestand nicht nur im religiösen Bereich, sondern sie sollten und waren auch Träger des wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Lebens.
Wie sein Vater Pippin, so erhielt auch Karl 773 n. Ch. einen Hilferuf aus Rom. Papst Hadrian (772 – 795) wurde ebenfalls von den Langobarden bedrängt, die in päpstliches Gebiet eingedrungen waren. Karl besiegte die Langobarden, setzte sich selbst deren Krone auf und vereinte so das Langobarden-reich mit dem fränkischen Reich. 774 bestätigte er bei einem Rombesuch die Schenkung seines Vaters Pippin und erneuerte das Schutzversprechen gegenüber der römischen Kirche. Dadurch wurde das Bündnis zwischen dem Frankenreich und dem Papsttum so eng, dass sich die Päpste völlig von der ehemaligen byzyntinischen (oströmischen) Schutzmacht lossagten. Als es zu Streitigkeiten zwischen Papst Leo III. (795 – 816) und der römischen Stadtbevölkerung kam, musste der Papst (799) Rom verlassen und kam nach Paderborn, um Karl um Hilfe zu bitten. Der schickte ihn mit starkem Schutzgeleit zurück und kam ein Jahr später selbst nach Rom, wo er von einer Synode unter seinem Vorsitz den Streitfall untersuchen liess. Ein vom Papst abgelegter Reinigungseid wurde als Unschuldsbeweis angenommen. Zwei Tage später, am 25.12.800, krönte der Papst, während des Gottesdienstes, ohne Absprache mit Karl, diesen zum römischen Kaiser. Er war nun das weltliche Oberhaupt der Christenheit. Seine Urkunden wurden nun mit folgendem Text gesiegelt: „ Karl der Erhabene und von Gott gekrönte Augustus, der große friedensstiftende Kaiser, der das römische Reich regiert, von Gottes Gnaden König der Franken und Langobarden“ (Zitat: Weltgeschichte S. 95)
Nach Karls Tod übernahm Ludwig der Fromme die Herrschaft. Unter seiner Regierung (er war ausgesprochen stark religiös geprägt) wollte er das Reich stärker an die Kirche binden, um ein Gottesreich auf Erden zu errichten. Dies stand ganz im Gegensatz zur Politik seines Vaters, der die Geistlichkeit in den Dienst des Reiches stellte. Ludwig führte seine Reformen nicht zu Ende und auch die Regelung er Erbfolge (Reichsteilung für seine drei Söhne in West-,Mittel- und Ostfrankenreich) wurde nicht konsequent eingehalten. Das war der Anfang des Zerfalls des karolingischen Imperiums.
Mit Pippin begann eine enge gegenseitige Beziehung zur katholischen Kirche. Die Karolinger förderten die Ausbreitung des Christentums in ihrem Herrschaftsgebiet und nutzten die Missionierung für ihre auf Wachstum ausgerichtete Politik (Heidenbekehrung und Eroberung neuer Territorien waren stets eine Einheit.) Der Ausbau der eigenen Herrschaft erfolgte unter Einbeziehung der katholischen Geistlichkeit, deren Bildungsstand und Fähigkeiten zum Aufbau der Reichsverwaltung genutzt werden konnten. Besonders wichtig war das Bündnis mit dem Papsttum, das die Reichsreform absicherte und ihrer Herrschaft in Form der Kaiserwürde ein hohes Ansehen verlieh.
Mit dem Tod von Ludwig dem Kind (911) war das Ostfrankenreich ohne Führung. Eigentlich sollte das Ostreich dem Westfrankenreich zufallen, da dort noch ein Karolinger (Karl der Einfältige) regierte. Aber die Herzöge, der Adel, und die hohe Geistlichkeit wählten den Herzog Konrad zum König, weil sie keine Eingliederung in das Westreich wollten. Statt dessen wollten sie ein eigenes Königtum. Konrad konnte aber mit den Herzögen keine Einigkeit innenpolitisch erreichen. So übergab er kurz vor seinem Tod (918) die Reichsinsignien durch seinen Bruder Eberhard an den sächsischen Herzog Heinrich I.. Dieser ließ sich 919 von den Franken und Sachsen zum König wählen (ohne Teilnahme der Bayern und Schwaben), verzichtete aber aus taktischen Gründen auf Krönung und Salbung. Ihm gelang es, die Uneinigkeit zu überwinden und die süddeutschen Herzöge von Bayern und Schwaben mit Waffengewalt zu zwingen, ihn anzuerkennen. Er erwab Lothringen, besiegte mehrere slawische Stämme und schlug 933 die Ungarn, die immer wieder in West- und Südeuropa einfielen. Noch vor seinem Tod 936 hatte er seinen Sohn Otto I. zum Nachfolger bestimmt. Heinrich begründete die Reihe der sächsischen Kaiser (Ottonen). Nach der Wahl Ottos zum König hatte er zunächts erst mal Aufstände seiner Brüder und unzufriedener Herzöge niederzuschlagen.
Um die innere Macht zu festigen bezog Otto die Geistlichkeit in Aufbau und Verwaltung des Reichs mit ein. Der König hatte das Recht, wie schon bei den Karolingern, Bischöfe und Äbte ohne die Beteiligung Roms zu ernennen. Otto entwickelte mit der Reichskirche ein System, das seine Macht im Reich stärkte. Da die Bischöfe und Äbte keiner staatlichen (nur kirchlichen) Kontrolle unterlagen (Immunität) und ihre Bereiche weitestgehend selbständig verwalteten, hatten die Adligen keinen Zugriff auf diese Gebiete. Der König Otto übertrug ihnen nun die gleichen Rechte wie den Grafen für ihren Bezirk und band sie so ein in die Verwaltung des Reichs. Sie mußten sich damit auch mit weltlichen Aufgaben befassen. Da sie auch im Zölibat lebten, fielen die ihnen übertragenen Gebiete nach ihrem Tod an die Krone zurück. Da der König die Bischöfe und Äbte berief , waren sie nur ihm rechenschaftspflichtig und ihm dadurch eng verbunden im Gegensatz zum Adel. So sicherten sich die Ottonen ihre Hausmacht, zumal Otto I. dafür sehr fähige Priester auswählte. Diese seine Kirchen-politik wurde von der Geistlichkeit akzeptiert, weil er auch eine Kirchenreform anstrebte und die Verbreitung des Christentums unter den Slawen förderte.
955 besiegte Otto die Ungarn in der Schlacht auf dem Lechfeld endgültig. 961 bat Papst Johannes XII. Otto I. um Unterstützung gegen den Markgraf Berengar. Otto regelte seine Angelegenheiten in Deutschland und er ließ seinen kleinen Sohn (Otto II.) zum König wählen. Dann zog er nach Italien und wurde 962 zum Kaiser gekrönt. Er starb 973 in Memleben. Seine Nachfolger, Otto II., Otto III. sowie Heinrich II. hielten an der Institution der Reichskirche fest, die ihnen, ebenso wie den darauffolgenden salischen Kaisern, eine innere Stabilität des Reiches sicherte. So konnten sie sich vor allem mit der Lage an den Aussengrenzen beschäftigen, besonders aber mit Italien. Das papstum in Rom war inzwischen zu einem Zankapfel zwischen verfeindeten Adelssippen geworden, die alle Anspruch auf den Papstthron erhoben. Als Heinrich III. 1046 nach Rom kam, um sich zum Kaiser krönen zu lassen, fand er gleich drei Päpste vor. Aufgrund seiner kaiserlichen Autorität und Macht sorgte er für Ordnung und setzte einen neuen Papst ein.
Die dringend erforderliche Kirchenreform ging vom Kloster Cluny aus und sah neben anderen Forderungen drei Schwerpunkte vor:
- das Verbot der Priesterehe
- das Verbot des Kaufs von Priesterämtern
- das Verbot der Laieninvestitur (Amtseinsetzung Geistlicher durch Laien)
Vor allem um die Investitur (Einsetzung) eines Bischofs oder Abts durch weltliche Herrscher ging der Streit. Das führte zum sogenannten „Investiturstreit“ (1075 – 1122), der mit großer Erbitterung geführt wurde. Die Könige und Kaiser verloren ihre geistliche Autorität und konnten keine geistlichen Würdenträger mehr berufen, die sie als Beistand gegen die nichtgeistlichen Reichsfürsten im eigenen Land benötigten (System Reichskirche). Die katholische Kirche wollte sich aus der Abhängigkeit der weltlichen Schutzherrschaft befreien und die weltliche von der geistlichen Macht trennen. Man wollte eigentlich sogar die geistliche über die weltliche Macht erheben, um Einfluß auf die weltliche Politik zu gewinnen.
2. 4. Die altgriechische Demokratie
Die innenpolitische Lage Athens und Attika im 6 Jh. v. Ch. war so instabil, dass die Gefahr innenpolitischer Kämpfe bestand. Da die politische Macht und er Besitz von Produktionsmitteln in den Händen der Adligen immer mehr angewachsen war, drohten vielen Angehörigen des Volkes die Schuldsklaverei. Um zu vermeiden, dass es zu offenen Auseinandersetzungen kam, mussten einschneidende soziale Reformen durchgesetzt werden. Die adligen betrauten 594 v. Ch. den Archonten Solon (oberster Beamter im antiken Athen), den Plan für notwendige Reformen auszuarbeiten.
Sie bestanden darin:
- alle auf Grund und Boden lastende Schulden öffentlich aufzukündigen
- Verbot der Schuldsklaverei und Rückkauf bereits versklavter Personen auf Staatskosten
- eine völlig neue gesellschaftliche Gliederung zu schaffen, die auf dem Eigentum beruhte
(höhere Steuerleistung - höhere Rechte im Staat - 4 Steuerklassen)
- neue staatlich Institutionen (Rat der Vierhundert, Volksversammlung, Geschworenengericht)
Solon schuf mit diesen Reformen eine Grundlage für die spätere athenische Demokratie, die von Kleisthenes mit seiner Verfassung von 506 v. Ch. vollendet wurde. Er behielt zwar die grundsätzliche Gewaltenteilung (Volksversammlung- Rat – Beamte) bei, ordnete aber die territoriale Gliederung Athens und das damit verbundene Wahlsystem neu und änderte staatliche Einrichtungen.
Die neue territoriale Gliederung sah 30 Kreise vor, von denen jeweils drei (einer aus dem Küstengebiet, einer aus dem Stadtbereich und einer aus dem Binnenland) zu einer Phyle zusammengefasst wurden. Insgesammt ergab das 10 Phylen. Dadurch wurde der Einfluß der alten Adelsgeschlechter (die früher einer Phyle angehört hatten) zurückgedrängt, weil in der neuen Phyle Bürger verschiedenster Berufe und mit unterschiedlichstem Vermögen lebten.
Höchstes Organ war die Volksversammlung (Ekklesia). Sie hatte alle Entscheidungen in der Außenpolitik und in der Gesetzgebung zu treffen. Mitglieder waren alle Angehörigen der Polis.
Die Volksversammlung kontrollierte den Rat, (der von 400 auf 500 Mitglieder erweitert wurde - 50 von jeder Phyle) der die Volksbeschlüsse vorzubereiten und auszuführen hatte.
Als Heerführer gab es 10 Strategen (aus jeder Phyle einer).
Das Scherbengericht (Ostrakimos) wurde eingeführt. In einer Volksversammlung im Jahr wurde gefragt, ob es Personen gäbe, die den Staat gefährden. Bei Bejahung dieser Frage wurde von jedem Mitglied auf einer Scherbe der Name des Unerwünschten eingeritzt. Mindestens 6000 Stimmen mussten abgegeben werden. Die Person mit der höchsten Stimmenzahl musste für zehn Jahr in die Verbannung gehen. Man wollte damit Rückfällen in die Tyrannis vorbeugen und die Demokratie schützen.
Die athenische Demokratie war durchaus nicht vollkommen. Die Mehrheit der Bevölkerung (vorallem Frauen und Sklaven) war vom politischen Leben ausgeschlossen. Die Gleichheit vor dem Gesetz (athenisches Bürgerrecht) wurde durch soziale und wirtschaftliche Ungleichheit begrenzt. Trotzdem war die athenische Demokratie ein großer Fortschritt. Zum ersten Mal in der Geschichte wurde die Macht unter allen Saatsbürgern aufgeteilt. Jeder Bürger in der Volksversammlung durfte das Wort ergreifen und mit seiner Stimme wichtige Entscheidungen beeinflussen. Bei entgegengesetzten Interessen beugte sich die Minderheit nach der gefällten Entscheidung der Mehrheit. Die Mitglieder des Rates, der Gesetze ausarbeitete, Finanzen und Aussenpolitik kontrollierte und die Konten der Magistrate am Dienstzeitende überprüfte, wurden durch das Losverfahren bestimmt. Ebenso die Mitglieder der Volkstribunale, die in politischen Prozessen zu entscheiden hatten.
Die athenische Demokratie war das Vorbild für die sich in der menschlichen Gesellschaft erst sehr viel später entwickelnden bürgerlichen Demokratien.
2.5. Demokratie in der heutigen Zeit
Im 21. Jahrhundert gibt es in der Welt viele demokratisch regierte Länder mit unterschiedlich langer demokratischer Tradition.
Deutschland hat erst spät mit der Weimarer Republik (1918 – 1933) die Demokratie errungen und nach der faschistischen Diktatur (1933 – 1945) wurde am 23.5.1949 mit der Annahme des Grundgesetzes mit der Bundesrepublik Deutschland wieder ein demokratisch regierter Staat gegründet.
Politik regelt das Zusammenleben der Menschen auf verschiedenen Ebenen – in der Gemeinde, im Kreis, in den Bundesländern und im Staat. Da wir in einer Demokratie leben, kann dabei jeder Einzelne mitbestimmen, wie die Spielregeln dieses Zusammenlebens aussehen – indem er sich politisch engagiert und von seinem Wahlrecht Gebrauch macht.
Wir verstehen unter Demokratie (griech. Volksherrschaft) eine Form des politischen Zusammenlebens, die von der Gleichheit und Freiheit aller Bürger ausgeht und wo der Willen der Gemeinschaft oder es Staates vom Willen des gesamten Volkes abgeleitet werden muss.
Wir unterscheiden zwischen direkter und repräsentativer Demokratie.
Direkte Demokratie:
- durch Abstimmung aller Wahlberechtigten werden Entscheidungen getroffen (Landesgemeindeseben in einigen Schweizer Kantonen)
Repräsentative Demokratie:
- Entscheidungen werden durch einen Mehrheitsbeschluß der gewählten Vertreter des Volkes (Abgeordnete) getroffen
Diese Demokratie ist heutzutage am gebräuchlichsten. Die Abgeordneten beschließen die Gesetze und sind in den meisten Staaten auch an der Regierung beteiligt. Die Regierung benötigt das Vertrauen des Volkes und wird durch die Volksversammlung (Bundestag) kontrolliert.
Die Grundlage unseres Staates bildet das Grundgesetz (Verfassung). Es regelt in 146 Artikeln die Gesamtheit der Regeln über Ordnung , Aufbau und Gliederung des Staates.
Gewaltenteilung sichert die Demokratie.
Die drei von einander unabhängigen Staatsorgane kontrollieren sich gegenseitig. Dadurch ist ein Machtmißbrauch ausgeschlossen.
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Erhält eine Partei keine 5% der Wählerstimmen zieht sie nicht in den Land- bzw. Bundestag ein.
Folgende Organe werden gewählt:
Bundestag
Landtag
Kreistag
Stadtrat
Gemeindevertretung
Aufgaben der Bundesorgane:
Bundesregierung (Kanzler und Minister)
- erarbeiten Gesetzesvorschläge und führen gefaßte Beschlüsse und Verordnungen aus
Bundestag:
- berät Gesetzesvorlagen in mehreren Lesungen, kann Änderungsanträge stellen (Abgeordnete oder Fraktionen)
Bundesrat: (Abgeordnete der 16 Bundesländer)
- Vertretung der einzelnen Bundesländer (diese haben eigene Hoheitsrechte, z.B. Kultur und Bildung)
Bundesverfassungsgericht:
- ist Hüter der Verfassung, spricht Recht bei Verfassungsverstößen
- ist keiner Weisung unterworfen
Bundespräsident (steht über den Parteien)
- ist Staatsoberhaupt, vertritt BRD im Ausland
- unterzeichnet Verträge
- schlägt Bundeskanzler zur Wahl vor
- ernennt und entläßt Minister
- verkündet Verteidigungsfall
Die Rolle von Koalition und Opposition
Die Koalition ist ein Zusammenschluss von mehreren (meist zwei) Parteien die somit zusammen die Mehrheit im Bundestag haben und damit die Regierung stellen. Die Regierung kann auch nur von einer Partei gestellt werden, wenn sie die absolute Mehrheit hat. Die stärkste Partei der Koalition stellt den Kanzler. Das gemeinsame Programm der Koalitionsparteien wird in einer Koalitionsvereinbarung festgehalten.
Die Opposition sind die nicht an der Regierung beteiligten Parteien. Sie prüfen kritisch und öffentlich was gegen ein Gesetz, einen Vertrag oder Geldausgaben spricht.
Der Weg von einem Gesetzesvorschlag zum gültigen Gesetz
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Nicht alle in Deutschland lebenden Menschen sind wahlberechtigt.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Der Bürger muss mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens ein Jahr deutscher Staatsbürger sein.
Personen denen wegen einer Straftat die bürgerlichen Ehrenrechte (dazu gehört das Wahlrecht) aberkannt wurden sind nicht wahlberechtigt.
Die Verfassung enthält folgende Wahlgrundsätze:
- Wähler müssen unmittelbar sein
- Kandidaten werden direkt gewählt
- Wählerentscheidungen dürfen nicht mehr durch Parteien korrigiert werden
- Abgeordnete werden in gleicher Wahl ermittelt, d.h. jede Stimme hat gleiches Gewicht
- Stimmabgabe muss geheim sein, im Wahllokal (Urnenwahl) oder per Post (Brief- bzw. Postwahl)
- Wahlen müssen frei sein (keine Beeinflußung des Wählers)
- es müssen mehrere Parteien zur Auswahl stehen
Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man den Abgeordneten persönlich. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt, die ihre Kandidaten auf einer Landesliste nominiert hat. Jede Partei erhält, ausgehend von den erreichten Wählerstimmen, prozentual entsprechend viele Abgeordnetenplätze
Die Parteien bestimmen das politische Leben in der Bundesrepublik.
Eine Partei ist eine Gruppe von Personen mit den gleichen politischen Ansichten, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele vereinigt haben.
Die Mitglieder von Parteien sitzen als abgeordnete im Bundestag, den Landtagen, den Kreistagen und als Stadträte und Gemeindeverordnete in den Städten und Gemeinden.
Vor Bundes- und Landtagswahlen organisieren die Parteien Wahlkämpfe, in denen sie mit Veranstaltungen, Werbespots, Plakaten, Broschüren, Flugblättern und Informationsständen für ihre Partei, für ihre Programme und Vorsitzenden der Parteien werben.
Doch Parteien sind nicht nur im Bundestag und anderen politischen Ausschüssen vertreten, denn Parteimitglieder sitzen auch in Aufsichtsräten in Firmen, Konzernen, in Kultur- und sonstigen Ausschüssen, sind Mitglieder der Rundfunk- und Fernsehräte und u. a. auch Vorsitzende von Sport- und Fußballclubs.
So wirken Parteien beinahe in jedem gesellschaftlichen Bereich mit und machen ihren Einfluss geltend.
3. Zusammenfassung
Ausgehend von den bisherigen Darlegungen, will ich noch einmal die wesentlichsten Gesichtspunkte zum Thema „Legitimation der Herrschaft“ zusammenfassen.
In der ägyptischen Gesellschaftsordnung galten die Pharaonen als Götter oder götterähnliche Wesen. Sie stellten die Verbindung zu den Göttern her, in deren Sinn sie handelten. So bestimmten sie die Geschicke des Landes über etwa 2000 Jahre vom Alten bis zum Neuen Reich und garantierten damit eine einheitliche Herrschaftsform.
Im alten Rom scheiterte die republikanische Herrschaftsform daran, dass die Uneinigkeit der Herrschenden eine erfolgreiche Leitung und Verwaltung Roms und seiner Provinzen blockierte. Damit war der Weg frei für tatkräftige, machtanstrebende Personen, die auf das Militär gestützt (zumeist erfolgreiche Heerführer), die Herrschaft übernahmen und damit das römische Imperium zu Größe und Macht führten.
Die Könige und Kaiser des Mittelalters leiteten ihren Herrschaftsanspruch davon ab, dass sie Vetreter Gottes auf Erden seien. Ausgehend von der christlichen Religion, interpretierten sie, dass dem himmlischen Herrscher – Gott – der irdische Herrscher – Kaiser und König usw. – entspräche und also berechtigt sei, über weltliche und geistliche Fragen zu entscheiden.
In der altgriechischen Demokratie lag die Macht in den Händen von freien, aber besitzenden Bürgern (einer größeren Minderheit), die mittels Abstimmung über entscheidende Fragen ihres Staatswesens ihren Willen unmittelbar bekundeten. Das war aber nur in den griechischen Stadtstaaten (Athen) aufgrund der relativ geringen Bevölkerung möglich. (Frauen und Sklaven waren ausgeschlossen)
Die demokratische Herrschaft in unserer Zeit wird durch vom Volk gewählte Vertreter (repräsentative Demokratie) ausgeübt. Sie entscheiden über wichtige Fragen der Innen- und Außenpolitik auf der Grundlage einer Verfassung, die alle wesentlichen Grundsätze des eigenen Zusammenlebens regelt und ebenfalls die Beziehungen zu anderen Völkern und Staaten.
Die moderne Demokratie garantiert die Interessenvertretung einer Mehrheit der Bevölkerung und die Mitarbeit der Bürger an der Gestaltung ihres Landes.
Literaturangaben
zu 2. 1
Kleine Enzyklopädie Weltgeschichte
VEB Bibliographisches Institut Leipzig 1967
Götter und Völker
Istva‘n Hahn
Corvina Verlag 1968/ 1977 deutsche Übersetzung
Im Land der Pharaonen
Selection du Readers Digest
S.A. Paris 2000
(nach „The Egyptians“ von Cyril Alred, Thames and Hudson Ltd. London 1961)
zu 2.2.
Mächtiges Rom
Verlagsgruppe Lübbe GmbH u. Co KG
Bei Readers Digest 1986
(nach „History of Rome“ Michael Grane Publication Ltd. 1978)
Fischer Weltgeschichte Band 8 Das römische Reich und seine Nachbarn
Fischer Taschenbuch Verlag
Caesar der demokratische Diktator – eine Biographie
Luciano Canfora
Verlag C.H. Beck Verlag München 2004
Augustus und die Macht der Bilder
Paul Zanker
C.H. Beck Verlag München , 4 Auflage 2003
Zu 2.3
Die deutsche Geschichte Band 1
Lizensausgabe für Verlagsgruppe Weltbild Augsburg 2001
Copyright der aktualisierten Ausgsbe bei Archiv Verlag Gmbh Braunschweig
Düsteres Mittelalter
2003 Readers Digest
Verlag Das Beste GmbH- Stuttgart, Zürich, Wien
Fischer Weltgeschichte Band 10
Das frühe Mittelalter
Fischer Taschenbuch Verlag
Emil Nack: Germanien
Länder und Völker der Germanen
1958, 1977 und 1996 bei Verlag Carl Ueberrenther
- Sonderausgabe- Wien
Weltgeschichte- von Christi Geburt bis heute
2000 Jahre Menschen, Epochen, Kulturen
Lizensausgabe für Verlagsgruppe Weltbild GmbH
Augsburg 2001
Zu 2.4
Klassisches Griechenland
2002 Readers Digest
Verlag Das Beste GmbH
Zur Geschichte und Kultur des alten Griechenlands
Heinrich Bergmann/ Jochen Kleinert
Verlag Volk und Wissen 1983
Zu 2.5
Politik ganz easy
Ravensburger Buchverlag 1991, 2002
Brockhaus Band 4
F. A. Brockhaus GmbH Leipzig 2003
Sonderausgabe für Verlagsgruppe Weltbild GmbH
Augsburg
Desweiteren verwendete Nachschlagewerke:
Die deutsche Rechtschreibung
Bertelsmann Lexikon Verlag 1999
Das neue Duden-Lexikon in 10 Bänden
Bibliographisches Institut F. A. Brockhaus AG, Mannheim 1989
Fremdwörterbuch
Buch und Zeit Verlagsgesellschaft mbH, Köln 1994
und
Trautwein Wörterbuch-Edition 2001
Pons Schülerwörterbuch Latein
Ernst Klett Sprachen GmbH, Stuttgart 2003
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