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Lohn- und EInkommenssteuer - Referat



Lohn- und Einkommensteuer

Definition
Steuerklassen
Geschichte
Einkommensteuertarif
Absetzbar
Einkommensteuerhinterziehung

Definition:
Früher wurden die Lohn- und Einkommensteuer getrennt. Die Lohnsteuer wurde von den Arbeitern gezahlt und die Einkommensteuer von den Angestellten. Arbeiter werden nach Stunden bezahlt und Angestellte haben ein festes monatliches Gehalt. Die Lohnsteuer ist lediglich eine Unterform der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer MUSS von allen, also Arbeitern UND Angestellten gezahlt werden. Woraufhin die Einkommensteuer nur von Leuten gezahlt wird die noch ein anderes Einkommen erhalten, wie zum Beispiel bei der Vermietung, Verpachtung und durch Kapitalgewinne. 2010 lag der Grundfreibetrag bei 8004,- Euro im Jahr, alles darüber musste versteuert werden. Je mehr Geld man verdient desto höher ist auch der Steuersatz. Die Arbeitgeber der Angestellten überweisen die Steuern monatlich, während Selbständige ihre Steuern, je nach Einkommen, entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich bezahlen. Die Rechtsgrundlage für die Bemessung des zu versteuernden Einkommens findet man im Einkommenssteuergesetz.

Steuerklassen:
Der Lohnsteuerabzug, Solidaritätszuschlag, und ggf. die Kirchensteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse der auf der Lohnsteuerkarte angegeben ist. Es gibt sechs Lohnsteuerklassen.

1.: In Lohnsteuerklasse 1 fallen:
-Ledige
- Verheiratete deren Partner nur beschränkt steuerpflichtig ist. (d.h. man bezieht in Dtl. Einkünfte aber sich nicht gewöhnlich in Deutschland aufhalten
- Verheiratete die getrennt leben
- Verwitwete
- Geschiedene

2.: -Alleinerziehende mit selben Bedingungen wie in Steuerklasse 1
-Verwitwete mit einem Kind

3.: - Verheiratete die nicht getrennt leben und nicht Steuerklasse 4 gewählt haben
- Verwitwete, bis zum Ende des Folgenden Kalenderjahres nach Tod vom Partner

4.: - Verheiratete Arbeitnehmer die beide unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig sind

5.: - Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 5 wird ausgestellt wenn beide Ehepartner beantragen den anderen in Steuerklasse 3 zu versetzen. Dies geschieht meist bei unterschiedlich hohem Einkommen

6.: - wird ausgestellt wenn ein Arbeitnehmer mehr als einen Job hat
- höchste Steuerbelastung
- es werden keine Freibeträge außer dem Altersentlastungsbetrag berücksichtigt

Je nach Vorfällen werden die Steuerklassen gewechselt.

Geschichte:
Die ersten Ansätze zur Besteuerung des Einkommens waren die kirchlichen Personalzehnten (Der zehnte Teil des Einkommens). Die erste Einkommensteuer in Deutschland wurde 1811 bis 1813 in Ostpreußen erhoben. 1820 wurde eine Klassensteuer, die sich an der Gruppierung der Stände orientierte, von Karl August Fürst von Hardenberg eingeführt. 1891 führte Finanzminister von Miquel eine Einheitseinkommensteuer ein. Alle Bundesstaaten folgten dem Beispiel bis zum ersten Weltkrieg. Zu Beginn der Weimarer Republik 1920 wurde aufgrund
der Finanzreform die einheitliche Reichseinkommensteuer eingeführt. 1949 legte das Grundgesetz fest, dass die Erträge von der Einkommensteuer den Ländern zustehen. Durch die Verfassungsänderung 1955 wurde die Einkommensteuer zu Gemeinschaftsteuer von Bund und Ländern erklärt.

Einkommensteuertarif:
Zuerst wird vom Arbeitgeber bestimmt wie viel man verdient, woraufhin vom Staat festgelegt wird wie viel von dem Einkommen versteuert werden muss. Weiterhin legt dieser fest welchen Tarif also welchen Prozentsatz vom Gehalt man an das Finanzamt abgeben muss. Wenn man das tut bekommt man einen Einkommensteuerbescheid. Es gibt 5 Tarifzonen.

Tarifzone1: Es kommt zu keiner Einkommensteuer wenn der Verdienst unter 8.004,- Euro bzw. 16.008,- bei verheirateten liegt.

Tarifzone2: Erst über 8.004,- bzw. 16.008,- Euro muss das Einkommen versteuert werden. Der Steuersatz liegt zwischen 14 und 24 % und kann sich je nach zusätzlichem Einkommen erhöhen.

Tarifzone3: Bis zu einem Einkommen von 52.881,- bzw. 105.762,- € steigt der Steuersatz bis auf 42% an. Auch hier kann er bei zusätzlichem Einkommen steigen.

Tarivzone4: Ab einem Einkommen von Tarifzone 3 bleibt der Steuersatz konstant bei 42%. Wenn sich das Gehalt um 1.000€ erhöht ist eine Steuer von 420€ fällig.

Tarifzone5: Diese Tarifzone wird auch Reichensteuer genannt und der Steuertarif ist bei einem Einkommen von 250.731,- bzw. 501.462€ 45%. Das ist auch der Spitzensteuersatz.

Absetzbar:

Jetzt einige Dinge von dem was man von seiner Einkommensteuer absetzen kann.

Arbeitszimmer, Auslandsstudium(außerhalb von Europa), Berufsverbände, Bewerbungskosten, Ehrenamt, Scheidungskosten und Altersvorsorge

Einkommensteuerhinterziehung:
Als erstes sollte man sagen dass die Lohnsteuer überhaupt nicht hinterzogen werden kann, da dies über den Arbeitgeber läuft und automatisch überwiesen wird. Trotzdem kann aber die Einkommensteuer hinterzogen werden indem Gelder aus Vermietungen, Verpachtungen, Kapitalerträgen oder ähnliches verschwiegen werden. Das momentan berühmteste Beispiel ist Uli Hoeneß, Präsident vom FC Bayern München, der Kapitalerträge nach Spekulationen an der Börse nicht versteuerte.



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