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Magna Charta - Referat
Magna Charta [-'karta; die; lateinisch], Magna Charta libertatum, englisch The Great Charter, die „Große Freiheits-Urkunde”, die dem englischen König Johann ohne Land 1215 als zweiseitiger Herrschaftsvertrag von Adel und Klerus abgenötigt wurde; sie schränkte die königliche Allmacht vor allem zugunsten des Adels ein und beurkundete feudale Vorrechte: Festigung der baronialen Gerichtsbarkeit gegenüber den zentralen königlichen Gerichten, Mitsprache bei Abgaben, Sicherung gegen willkürliche Einziehung von Lehen, persönliche Unversehrtheit und ein ordentliches Verfahren nach den Gesetzen des Landes bei Verhaftungen. In den späteren revolutionären Auseinandersetzungen zwischen Krone und Parlament im 17. Jahrhundert wurde die Magna Charta als Dokument englischer Freiheitsrechte umgedeutet.
Habeas-corpus-Akte [lateinisch, du mögest den Körper haben], ursprünglich die englische Verhaftungsanweisung an den Sheriff. Durch die schon in der Magna Charta Libertatum (1215), dann vor allem in dem 1679 erlassenen Gesetz (Habeas-corpus-Akte) enthaltenen Beschränkungen ist diese Formel zu einem Schutzprinzip gegen willkürliche Verhaftungen geworden (richterliche Nachprüfung binnen kurzer Frist). Über den angloamerikanischen Bereich hinaus wird dieser Grundsatz heute allgemein als Kennzeichen der rechtsstaatlichen Sicherheit verstanden, z. B. Art. 104 Abs. 2 und 3 GG.
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