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Medizin im Nazionalsozialismus - Referat



-Schutz des Volkskörpers, nicht des einzelnen steht im Vordergrund
--> Reinhaltung der deutschen "Erbmasse" = Mittelpunkt der NS Medizin
-Kein Platz für Minderwertige oder nicht Leistungsfähige
-Medizin wurde daraus ausgelegt, Leistung des einzelnen zu optimieren --> Billigmedizin
--> Neue Deutsche Heilkunde:
naturheilkundliche Ansätze werden mit, vom humanitären und sozialen Ansätzen gesäuberten, Schulmedizin verbunden
-drohender Faschismus wird von Ärzteschaft nicht erkannt, oder nicht als unmittelbare Gefahr gesehen
-Nach der Machtergreifung 1933: Gesetze zum Erhalt der arischen Herrenrasse
--> rassisch Minderwertige sollen an Fortpflanzung gehindert werden
--> erste verbrecherische Maßnahme: 14. Juli 1933 gesetzlich angeordnete Sterilisierung von Minderwertigen
-Als Erbkrank galten:
angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, Irresein, Fallsucht, Blindheit und Taubheit, körperliche Missbildung und Alkoholismus
-angeblich Erbkranke mussten von Gesundheitsämtern und Ärzten dem Erbgesundheitsgericht angezeigt werden
--> Unfruchtbarmachung wird in einem gerichtlichen Verfahren beschlossen und in öffentlichen
Krankenhaus durchgeführt, wenn nötig unter Zwang
- begleitet wird dieser Schritt der NS Medizin durch intensive Propaganda
--> ca. 360.000 Sterilisierungen bis 1940

-1938 begannen die Nationalsozialisten die jüdische Bevölkerung systematisch auszugrenzen
--> v.a. im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen
-Verhaftungen und Plünderungen zerstörten die Existenz jüdischer Ärzte
-30.9.1938 verloren jüdische Ärzte ihre Zulassung
-nur kleine Zahl verblieb als "Krankenbehandler" --> für jüdische Bevölkerung

-bestimmte Bevölkerungsgruppen wurden als "förderungsunwürdig" oder "erbbiologisch minder-
wertig" von Sozial- und Gesundheitsvorsorge ausgeschlossen
-Gesetze werden angepasst:
-Sterilisierungsgesetz (Eingriff muss zugelassen werden)
-Tötung auf Verlangen straflos, wenn Täter Arzt ist und Pa-
tient unheilbar krank ist

-1.1.1940: Gesetz zur Verhütung Erbkranken Nachwuchses
(1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.

(2) Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:
angeborenem Schwachsinn,
Schizophrenie,
zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,
erblicher Fallsucht,
erblichem Beitstanz (Huntingtonsche Chorea),
erblicher Blindheit,
erblicher Taubheit,
schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.
(3) Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.

-für das erfassen der Opfer waren Gesundheitsämter zuständig
-nach richterlichem Beschluss wird Sterilisation (auch unter Zwang) durchgeführt
-Gründe wurden immer willkürlicher --> "Sauberes, deutsches Menschenbild"
-Beginn der Asylierung = Beginn der KZ´s
-1935: Nürnberger Gesetze:
• Reichsbürgergesetz
• Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre

-1.1.1940 Ehegesundheitsgesetz: Gesundheitsämter hatten Möglichkeit, Ehen zu verbieten
- als Grundlage für Eheverbote dienten die in der Erbkartei erfassten Daten

-Übergang von Zwangssterilisierung zur Ermordung viel mit Kriegsbeginn zusammen (1939)
-Ressourcen an Medizin, Nahrung und Krankenhäusern war für Soldaten notwendig
-Beginn der Euthanasie mit Kindern in sog "Kinderfachabteilungen"
-danach Tötung von Anstaltspatienten
-Euthanasie Tarnorganisation "T4" wählte großen Teil der Patientinnen aus, vergaste diese, und verfälschte Sterbedokumente
-Hitler lies Aktion T4 wegen christlicher Proteste 1941 stoppen, wurde aber geheim weitergeführt
-Euthanasie wurde immer verstärkter durchgeführt --> blieb nicht unbemerkt vom Volk
-einige Protest, aber nutzlos
-1941: erste Experimente in KZ´s --> viele Menschen sterilisieren
-Ärzte haben Unterdrückung, Sadismus und Hass an sog. "Untermenschen" ausgelassen
--> Missbrauch
--> Medizin ohne Menschlichkeit




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