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Mit Haut und Haaren - Referat



Einleitung und Textwiedergabe

Oberstufenaufsatz

von Martin Klings (Die Zeit)
Vorlage: Mit Haut und Haaren

DNA-Tests sind heut zu Tage ein wichtiger Bestandteil der modernen Verbrechensaufklärung. Mörder und Sexualverbrecher könnten dank dieser Technologie schnell identifiziert und festgenommen werden. Viele Mordfälle, die früher nicht lösbar schienen, sind dank dieser Technik heute schnell aufzuklären. Es reicht ein Fingerabdruck, ein Haar oder ein Tropfen Blut, um den Täter zu identifizieren und seine DNA zu entschlüsseln. Über 75% der sexual Verbrechen, die aufgeklärt werden, können dies nur dank des individuellen Gencodes des Menschen. Doch dies stellt uns vor ein neues Problem: Ist es gut für uns, dass man durch die DNA-Analyse so viele Informationen erhält.

Über diese Problematik berichtet Martin Klingst in seinem Artikel „Mit Haut und Haaren“ aus der „Zeit“ vom 20.1.2005.

Im weiteren Teil meiner Arbeit, gebe ich diesen Artikel wieder.

Der Mörder von Rudolf Moshammers sei schon nach 2 Tagen gefasst. Dies behauptet er, würden wir dem Abgleich des „genetischen Fingerabdrucks“ verdanken.

Man könne somit Verbrecher auch jahrelang nach einer Tat fassen. Die DNA-Analyse sei Segen und Versuchung zugleich, meint er. Viele forderten man solle gesetzliche Grenzen auflösen, da der DNA-Test das Erfolgsinstrument von heute sei.

Es komme die Frage auf, ob nicht allen Menschen geholfen sei, wenn die Täter blitzschnell gefasst würden und nicht wie bisher nur die Speicherung der Daten von Tätern mit „erheblicher Bedeutung“ erlaubt sei (Z. 17 ).

Weil eben der Gencode doch nicht so harmlos sei, schreibt er. Dieser habe noch mehr Informationen, die für die Kriminalisten fast nicht von Bedeutung seien und somit ein Eingriff in die Privatsphäre darstellten.

Holländische Forscher, würden bereits versuchen aus der DNA ein Phantombild zu erstellen. Des Weiteren, fährt er fort, werde auch die Verarbeitung der kodierten Teile der DNA gefordert. „Arbeitgeber, Polizei und Versicherer hoffen schon auf diese Informationen. Die Gier nach Daten kennt keine Grenzen“ (Z.36).

Im nächsten Abschnitt befasst er sich damit, ob wir nicht freiwillig so viele „Informationen“ über uns preisgeben würden. Er meint, dass viele Menschen mit den „Informationen aus der DNA“ leichtfertig umgingen und es ihnen egal sei, wer diese „Informationen“ erhalte.
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Zum Glück, meint er, gebe es das Verfassungsgericht. Es habe die DNA-Analyse beschränkt, weil es so „in der Verfassung stehe“ (Z.41f.).

Im nächsten Absatz schreibt er, dass die Richter auf Grund der unantastbaren Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts so entschieden hätten. „Die Verfassung verbietet“, so sagt er, „die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von individualisierten und individualisierbaren Daten.“ (Z.45f.)

Die Analyse dürfe nur bei schwer Kriminellen angewendet werden. Doch auch unter diesem Aspekt bleibe dem Gesetzgeber noch genügend Möglichkeiten für Gentests. Wie zum Beispiel bei Sexualdelikten, die statistisch gesehen die häufigste Anwendungen einer Analyse bedürften.

Weiter, behauptet er, könne es so enden, wie in dem Roman von Philipp Kern, dieser habe geschrieben „Das Wittgesteinprogramm“ (Z.54), in dem es um Menschen gehe, die wie in einem Röntgengerät leben und der Staat sämtliche Informationen über sie habe. Dort werde sogar erforscht, ob man eine „genetische Veranlagung zur Kriminalität habe“ (Z. 55f.).

Zuletzt beschreibt er die Absichten des Staates, der es so doch nur besser machen wolle. Doch Martin Klingst meint: „Wer will den in einer solchen Diktatur der guten Gesinnung wirklich leben“ (Z.59f.).

Im nächsten Teil meiner Arbeit befasse ich mit der Diskussion des Textes.

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Glimour Girl



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